Globality CoGenio® DE
Résumé
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Gruppen-Krankenvollversicherung Globality CoGenio® der Foyer Global Health S.A. (Luxemburg), konzipiert für Expatriates: versicherungsfähig sind Mitarbeiter/Mitglieder eines Versicherungsnehmers, die sich für mindestens 3 Monate im Ausland aufhalten, sowie mitreisende Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. Der Tarif besteht aus den Stufen Classic, Plus und Top mit ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Assistance-Modulen; erstattungsfähige Aufwendungen werden je nach Tarifstufe zu 100 % ersetzt. Der Versicherungsschutz gilt in der Zielregion I (Weltweit mit USA) oder Zielregion II (Weltweit ohne USA); es bestehen keinerlei Wartezeiten. Das Dokument enthält daneben die Leistungsausschlüsse, die Obliegenheiten, die Beitragsregelungen und ein Definitionsverzeichnis.
- Assureur : Foyer Global Health · Branche : Complémentaire santé · Type : Conditions générales
Définitions
| Terme | Définition | Page |
|---|---|---|
| AIDS | AIDS ist die Abkürzung für Acquired Immune Deficiency Syndrome, das heißt „Erworbenes Immundefektsyndrom”. Schwere Immunschwächekrankheit. | p. 39 |
| Akupunktur | Die Akupunktur ist eine alte Methode der traditionellen chinesischen Medizin, bei der mit Hilfe von in den Körper eingestochenen dünnen Nadeln Krankheiten geheilt oder Schmerzen gelindert werden sollen; schulmedizinisch bisher in erster Linie zur Behandlung von Schmerzen anerkannt. | p. 39 |
| Ambulante Operationen | Operationen, die ambulant sowohl beim Arzt als auch im Krankenhaus durchgeführt werden können, bei denen aber keine anschließende Übernachtung und kein anschließender stationärer Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich ist. | p. 39 |
| Anschlussrehabilitation | Eine Anschlussrehabilitation ist eine medizinische Maßnahme zur Wiederherstellung des früheren körperlichen Zustandes nach einer schweren Krankheit/Operation, zum Beispiel nach Bypass-OP, Herzinfarkt, Transplantation von Organen sowie Operation an großen Knochen oder Gelenken, oder eines schweren Unfalls. | p. 39 |
| Arzneimittel | Arzneimittel sind Wirkstoffe, die allein oder im Gemisch mit anderen Substanzen in der Diagnostik oder der Therapie von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden angewandt werden. Als Arzneimittel gelten nicht Lebensmittel, kosmetische Mittel, Körperpflegemittel. Arzneimittel müssen vom Arzt verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Synonyme Begriffe: Medikamente, Pharmaka. | p. 39 |
| Arzt | Ein Arzt ist ein Mediziner (Allgemeinmediziner oder Spezialist) oder Inhaber eines medizinischen Diploms, der gesetzlich anerkannt ist und in dem Land, in dem die Heilbehandlung erfolgt, zur ärztlichen Heilbehandlung zugelassen ist. Sie und die mitversicherten Personen können den Arzt, der diese Kriterien erfüllt, frei wählen. | p. 39 |
| Assisteur | Der Assisteur ist darauf spezialisiert, Versicherten oder Mitversicherten in Notsituationen bzw. bei Krankenhausaufenthalten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Zusätzliche Serviceleistungen sowie die Erstattung bestimmter Kosten, wie zum Beispiel Rücktransportkosten, werden über unseren Assisteur erbracht. | p. 39 |
| Aufenthaltsland | Das Aufenthaltsland ist das Land, in dem sich der Versicherte und die mitversicherten Personen nach Beginn des Auslandsaufenthaltes aufhalten werden. | p. 39 |
| Ausreiseland | Das Ausreiseland ist das Land, in dem sich der Versicherte und die mitversicherten Personen vor dem Auslandsaufenthalt dauerhaft aufgehalten haben. | p. 39 |
| Behandler | Behandler können neben Ärzten auch solche Personen sein, die über eine auf ihrem Behandlungsgebiet anerkannte und fundierte Ausbildung verfügen und in dem Land, in dem die Heilbehandlung erfolgt, zur Heilbehandlung auf ihrem Gebiet zugelassen bzw. berechtigt sind. Unter Behandler fassen wir: Heilpraktiker, Logopäden/Sprachheiltherapeuten und Hebammen/Entbindungspfleger sowie die in eigener Praxis tätigen Angehörigen staatlich anerkannter medizinischer Assistenzberufe. | p. 39 |
| Beitrittserklärung | Der Beitritt zum Gruppenvertrag erfolgt für Sie mittels einer so genannten Beitrittserklärung, mit der Sie auch die Mitversicherung Ihres Ehe- oder Lebenspartners und Ihrer Kinder beantragen können. | p. 39 |
| Bemessungsgrundlagen | Die Bemessungsgrundlagen sind die Grundlagen, auf denen die Berechnungen der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen beruhen. Sie können sich von Land zu Land unterscheiden. | p. 39 |
| Chiropraktik | Die Chiropraktik wird auch als manuelle Therapie bezeichnet. Durch bestimmte Handgriffe werden gegeneinander verschobene oder verrenkte Wirbelkörper oder andere Gelenke wieder „eingerichtet”. | p. 40 |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Sollten Sie oder ein Mitversicherter für eine unter Versicherungsschutz stehende, medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlung keine Kostenerstattung bei uns beanspruchen, zahlen wir je nach Tarifstufe ein Ersatz-Krankenhaustagegeld pro Tag eines ärztlich verordneten und durchgeführten Krankenhausaufenthaltes. | p. 40 |
| Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen | Der zahnärztlichen Heilbehandlung zuzuordnende Untersuchungs- und Behandlungsmethode zur Diagnose von Störungen und Erkrankungen des gesamten Kauapparates. | p. 40 |
| Globality Health Servicecenter | Unsere Globality Health Servicecenter vor Ort bieten direkten Zugang zu lokaler Fachkompetenz, nahtlosem Service und erstklassiger Betreuung. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls oder eines Notfalls können Sie Service-Leistungen je nach gewählter Tarifstufe jederzeit in Anspruch nehmen - 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die Servicecenter kennen das Gesundheitssystem Ihres Aufenthaltslandes, empfehlen Ärzte und Krankenhäuser, vereinbaren Arzttermine, versorgen Sie mit Medikamenten, stellen Zahlungsgarantien aus oder sorgen für eine schnelle und direkte Erstattung der Kosten. | p. 40 |
| Globality Service Card | Sie und die mitversicherten Personen erhalten eine personalisierte Globality Service Card mit der Anschrift und den wichtigen Telefonnummern des jeweils zuständigen Globality Health Servicecenters. Die Globality Service Card dient als persönlicher Versicherungsnachweis gegenüber allen Leistungserbringern. | p. 40 |
| Hauswirtschaftliche Versorgung | Hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der häuslichen Pflegehilfe. Sie umfasst Hilfeleistungen bei Versorgung den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen. | p. 40 |
| Heilbehandlung | Unter Heilbehandlung verstehen wir diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die dem Bereich des ärztlichen Handelns zuzurechnen sind und dazu dienen, Gesundheitsstörungen, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu lindern oder zu heilen. Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Heilbehandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. | p. 40 |
| Heimatland | Das Heimatland ist das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie bzw. die mitversicherten Personen besitzen, oder in das Sie bzw. die mitversicherten Personen im Todesfall überführt werden sollen. | p. 40 |
| Homöopathie | Homöopathie beruht auf drei Grundpfeilern: der Ähnlichkeitsregel, dem Arzneimittelbild und der Potenzierung der Substanzen. Ein Homöopath geht davon aus, dass eine Krankheit, die sich in bestimmten Symptomen äußert, durch ein Mittel geheilt werden kann, das beim Gesunden ähnliche Symptome hervorruft. | p. 40 |
| Hörgeräte | Ein Hörgerät ist ein elektronisches Gerät, das im oder hinter dem Ohr getragen wird und die Geräuschlautstärke verstärkt. | p. 40 |
| Hospiz | Institution, die ausschließlich dem Zweck dient, Patienten mit einer Lebenserwartung von wenigen Monaten zu pflegen und Symptome der zum Tode führenden Krankheit durch Palliativmedizin zu lindern. | p. 40 |
| Hydrotherapie | Hydrotherapie ist die gezielte Heilbehandlung durch äußere Anwendung von Wasser. | p. 41 |
| ICD-Codes | ICD steht für International Classification of Diseases. Es ist ein internationales System zur Verschlüsselung und Klassifikation aller bekannten Diagnosen. | p. 41 |
| Implantologische Leistungen | Unter implantologischen Leistungen versteht man das Einsetzen zahnärztlicher Implantate (Metall- oder Keramikkörper) als Zahnwurzelersatz oder in unbezahnte Kiefer. | p. 41 |
| Kinder | Als Kinder gelten alle leiblichen Kinder sowie Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder der versicherten Person bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. | p. 41 |
| Konservierende Leistungen | Konservierende Leistungen sind Maßnahmen, die der Erhaltung der Zähne (z. B. Füllungstherapie, Wurzelkanalbehandlungen) dienen. | p. 41 |
| Krankenhaus | Einrichtung zur stationären und teilweise ambulanten Heilbehandlung, die in dem Land, in dem sie betrieben wird, anerkannt und zugelassen ist. Für unsere Kostenübernahme ist erforderlich, dass das Krankenhaus unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt. Folgende Einrichtungen gelten nicht als Krankenhaus: Erholungs- und Pflegeheime, Kureinrichtungen, Kur- oder Badezentren sowie Sanatorien. | p. 41 |
| Krebs | Krebs ist die allgemeine Bezeichnung für alle bösartigen (malignen) Erkrankungen, die durch eine unkontrollierte Vermehrung von veränderten Zellen gekennzeichnet sind (Geschwulst, Tumor, Karzinom). Diese Zellen können das umliegende Gewebe zerstören und Tochtergeschwülste (Metastasen) ausbilden. | p. 41 |
| Kur- und Sanatoriumsbehandlung | Eine Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung dient der Festigung des Gesundheitszustandes. | p. 41 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) | Hierunter versteht man ein diagnostische Technik zur Darstellung der inneren Organe und Gewebe mit Hilfe von Magnetfeldern und Radiowellen. | p. 41 |
| Minderjährige | Als Minderjährige gelten Personen unter 18 Jahren. | p. 41 |
| Notfall | Unter Notfall verstehen wir den plötzlichen, akuten Eintritt einer Krankheit oder die akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes, welche eine unmittelbare Bedrohung der Gesundheit der betroffenen versicherten Person darstellt. | p. 41 |
| Obliegenheiten | Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, deren Einhaltung die Voraussetzung für den Erhalt der Leistungsansprüche aus dem Versicherungsvertrag sind. | p. 41 |
| Onkologie | Die Onkologie ist ein Teilgebiet der inneren Medizin, das sich mit der Entstehung, Diagnostik und Heilbehandlung von Tumoren und tumorbedingten Krankheiten befasst. | p. 41 |
| Osteopathie | Die osteopathische Medizin beinhaltet eine umfassende manuelle Diagnostik und Therapie von Fehlfunktionen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Sie findet in erster Linie Anwendung bei chronischen Schmerzen an der Wirbelsäule und den peripheren Gelenken. | p. 41 |
| Palliativmedizin | Umfassende und aktive Heilbehandlung von Patienten mit einer begrenzten Lebenserwartung, deren Erkrankung einer kurativen Therapie nicht mehr zugänglich ist und für die das Behandlungsziel eine bestmögliche Lebensqualität für sie selbst und ihre Angehörigen ist. | p. 41 |
| Positronenemissionstomographie (PET) | Die Positronenemissionstomographie (PET) ist ein Schnittbildverfahren, das es ermöglicht, nicht-invasiv die Verteilung einer mit einem Positronenstrahler markierten Substanz im Körper des Patienten darzustellen. Die Substanz wird intravenös injiziert und die Strahlung wird mit externen Detektoren nachgewiesen. | p. 42 |
| Prophylaxemaßnahmen | Prophylaxemaßnahmen sind ein Teil der Präventivmedizin; individuelle und generelle Maßnahmen zur Verhütung drohender Krankheiten (z. B. Impfungen, passive Immunisierung, vorsorgliche Medikation bei Einreise in Gefahrengebiete, Unfallverhütung etc.). | p. 42 |
| Schulmedizin | Schulmedizin ist die an Universitäten gelehrte, wissenschaftlich fundierte und daher allgemein anerkannte und angewandte Form der Medizin (Heilkunde). | p. 42 |
| Second Opinion | Second Opinion oder ärztliche Zweitmeinung ist eine medizinische Beratung durch einen anderen, bisher nicht beteiligten Arzt bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder der Gefahr von schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen. | p. 42 |
| Selbstbeteiligung | Eine Selbstbeteiligung bewirkt, dass die versicherte oder mitversicherte Person einen bestimmten Teil der Kosten selbst trägt. Eine Selbstbeteiligung ist eine Eigenbeteiligung der versicherten bzw. mitversicherten Personen an unseren Erstattungsleistungen. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, so dokumentieren wir diese im Versicherungsausweis. | p. 42 |
| Teilstationäre Heilbehandlung | Als teilstationär bezeichnet man einen Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik, bei dem der Patient nur für einen Zeitraum zwischen 8 und 24 Stunden in der Klinik ist und eine ganztägige (24-stündige) stationäre Heilbehandlung nicht erforderlich ist. | p. 42 |
| Umwandlung | Eine Umwandlung ist die Änderung eines bei uns bestehenden Versicherungsschutzes, zum Beispiel durch die Vereinbarung einer geänderten Selbstbeteiligung bzw. eines geänderten Selbstbehaltes, unter Wahrung der Rechte, die die versicherten und mitversicherten Personen aus den vorher ununterbrochen bei uns bestandenen Versicherungen erworben haben. | p. 42 |
| Unfall | Unter Unfall versteht man ein plötzlich von außen unerwartet auf den Körper einwirkendes und gesundheitsschädigendes Ereignis. | p. 42 |
| Verbandmittel | Verbandmittel sind Mittel zur Durchführung von Verbänden. | p. 42 |
| Versicherungsausweis | Den für die versicherten oder mitversicherten Personen vereinbarten Versicherungsschutz sowie den jeweils zu zahlenden Beitrag dokumentieren wir in einem Versicherungsausweis. | p. 42 |
| Versicherungsnehmer/versicherte und mitversicherte Personen | Versicherungsnehmer ist die rechts- und geschäftsfähige Organisation, die mit uns einen Gruppenvertrag abgeschlossen hat, z. B. Ihr Arbeitgeber, Ihr Verein, Ihr Verband, etc. Versicherte Personen sind Arbeitnehmer, Mitglieder oder Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, die dem Gruppenvertrag freiwillig beigetreten sind oder vom Versicherungsnehmer zur Gruppenversicherung angemeldet wurden. Mitversicherte Personen sind z. B. Ehe- oder Lebenspartner und Kinder, für die ebenfalls ein Versicherungsschutz vereinbart wurde. | p. 42 |
| Vorerkrankungen | Vorerkrankungen sind bei Versicherungsbeginn bestehende Krankheiten und deren Folgen sowie Folgen von Unfällen, die Ihnen oder den versicherten Personen bekannt sind bzw. behandelt werden. | p. 42 |
| Zahnarzt | Behandler, der sich vorrangig mit den Erkrankungen der Zähne und des Mundraums beschäftigt. | p. 42 |
| Zielregion | Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Zielregionen: Zielregion I: Weltweit mit USA; Zielregion II: Weltweit ohne USA. | p. 43 |
| Versicherungsfall | Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten oder mitversicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. | p. 5 |
| Medizinische Notwendigkeit | Medizinisch notwendig sind alle angemessenen medizinischen Maßnahmen, die nach international anerkannten medizinischen Standards zum jeweiligen Zeitpunkt und Ort zur Diagnostizierung, Behandlung, Heilung oder Linderung eines Leidens, einer Krankheit oder Verletzung eingesetzt und vom Versicherer als angemessen anerkannt werden. Diese Maßnahmen müssen in einer zugelassenen und lizenzierten Gesundheitseinrichtung durchgeführt werden, unter Berücksichtigung der Patientensicherheit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses die am besten geeignete Maßnahme sein, im Einklang mit der Diagnose stehen, klinisch angemessen sein, nicht nur aus Gründen der Bequemlichkeit erforderlich sein, nicht für klinische Versuche, Experimente, Untersuchungen oder kosmetische Zwecke und nicht für Screening- und Präventionszwecke vorgesehen sein. | p. 32 |
Garanties
Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer - p. 9
Standardunterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer - auch vor-, nach- oder teilstationärer - Heilbehandlung. Für die Dauer der stationären Heilbehandlung gewähren wir die Leistungen ohne zeitliche Begrenzung. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Es ist ein geeignetes, in der Zielregion allgemein anerkanntes Krankenhaus aufzusuchen, das unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichend diagnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichte führt. - Condition : Die Einschaltung des für Sie zuständigen Globality Health Servicecenters ist vor oder bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich. - Condition : Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für jede Art von Komfort- und Deluxe-Zimmern sowie Suiten.
Ärztliche Leistungen (stationär) - p. 9
Aufwendungen für die im Rahmen einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung erforderlichen Maßnahmen für Untersuchung, Diagnostik und Heilbehandlung; erstattungsfähig sind unter anderem auch Aufwendungen für Pathologie, Radiologie, Computertomographie, Magnetresonanztomographie, Positronenemissionstomographie sowie für Palliativmedizin. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Krankenpflege durch Pflegefachkräfte nach Anweisung eines Arztes - p. 9
- Optionnelle : non
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Sonstige Nebenkosten - p. 9
Sonstige Kosten für die Nutzung von Spezialeinrichtungen, wie Operationssaal, Intensivstation und Labor. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Operationen (inklusive ambulanter Operationen, die eine stationäre Heilbehandlung ersetzen) - p. 9
Aufwendungen für die hierbei erforderlichen Leistungen, wie zum Beispiel ärztliche Leistungen, Anästhesie und die Nutzung von Spezialeinrichtungen. Aufwendungen für stationsersetzende ambulante Operationen sind ebenfalls erstattungsfähig. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Arznei- und Verbandmittel im Rahmen einer stationären Heilbehandlung - p. 9
Müssen von einem Arzt/Zahnarzt im Krankenhaus anlässlich der stationären Heilbehandlung verordnet worden sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel.
Heilmittel/Physiotherapie im Rahmen einer stationären Heilbehandlung, wie Krankengymnastik und Massagen - p. 9
Physikalisch-medizinische Leistungen (Inhalationen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Hydrotherapie und medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Ergotherapie, Elektrotherapie oder Lichttherapie). - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Müssen von einem Arzt bzw. dem Inhaber eines staatlich anerkannten Diploms für medizinische Assistenzberufe durchgeführt und von einem Arzt im Rahmen der stationären Heilbehandlung verordnet werden. - Condition : Die Verordnung muss vor Behandlungsbeginn ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. - Condition : Nicht als Heilmittel/Physiotherapie gelten sonstige Leistungen, wie zum Beispiel Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder.
Hilfsmittel im Rahmen einer stationären Heilbehandlung - p. 9
Aufwendungen für diejenigen Hilfsmittel, die als lebenserhaltende Maßnahme dienen oder körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, wie Herzschrittmacher, Kunstglieder/Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen). - Optionnelle : non - Sous-limite : Classic: wie z. B. Herzschrittmacher, wenn als lebenserhaltende Maßnahme notwendig - Sous-limite : Plus: wie z. B. Herzschrittmacher, wenn als lebenserhaltende Maßnahme notwendig; darüber hinaus Erstattung für Hilfsmittel, wie Kunstglieder/Prothesen bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680* - Sous-limite : Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Diese müssen während des stationären Aufenthaltes angepasst werden und im oder am Körper verbleiben. - Condition : Aufwendungen für eine angemessene Wartung (bspw. eine jährliche Inspektion oder Ersatzbatterien) und Reparaturen von Hilfsmitteln werden im Rahmen dieser Bestimmungen erstattet.
Ärztliche Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung; Leistungen einer Hebamme bzw. eines Entbindungspflegers im Krankenhaus, mit Ausnahme von Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft - p. 9
Erstattungsfähige Aufwendungen für Schwangerschaft und schwangerschaftsbedingte Erkrankungen sowie die Entbindung in einem Krankenhaus, einem Entbindungsheim oder einer vergleichbaren Einrichtung sowie Aufwendungen für häusliche Pflege oder hauswirtschaftliche Versorgung, die sich aus der Schwangerschaft ergeben, sowie für die Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers. - Limite : Plus: bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200* - Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Hebammenleistungen während der Entbindung werden nur bei einer von einer Hebamme geleiteten Geburt übernommen. - Condition : Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege wird auch nach einer stationären Entbindung erstattet, sofern die Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden erfolgt; Globality erstattet solche Kosten für bis zu 5 aufeinanderfolgende Tage nach der Entbindung. - Condition : Alle nicht medizinisch notwendigen Kaiserschnitte werden bis zu den Kosten einer vaginalen Entbindung im selben Krankenhaus bis zum anwendbaren Limit gemäß des gewählten Tarifes übernommen. - Condition : * Die genannten Höchstbeträge, Höchstleistungsdauern und Pauschalen gelten pro versicherte Person und Versicherungsjahr.
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen (stationär) - p. 9
Erstattungsfähige Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiterschwangerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplikationen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Neugeborenenpflege - p. 9
Routine- oder akute Heilbehandlungen bei Neugeborenen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt sind ausschließlich durch die Neugeborenenklausel in der Versicherung des Kindes abgedeckt. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Komplikationen, die bei einer künstlichen Befruchtung oder bei der Geburt entstehen, darunter auch Früh- und Mehrlingsgeburten, sind von diesen Leistungen ausgeschlossen.
Ambulante Entbindung - p. 9
Eine ambulante Entbindung liegt bei einer Hausgeburt vor oder wenn die Wöchnerin spätestens 24 Stunden nach der Niederkunft aus dem Krankenhaus, dem Entbindungsheim oder einer vergleichbaren Einrichtung entlassen wird. - Limite : Plus: Pauschale von € 250/ $ 325/ £ 210 je Neugeborenem - Top: Pauschale von € 500/ $ 650/ £ 420 je Neugeborenem - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : ohne Kostennachweis bei Vorlage der Geburtsurkunde
Chemotherapie, Arzneimittel und ärztliche Leistungen der Onkologie (stationär) - p. 9
Im Rahmen einer stationären Heilbehandlung erstattungsfähige Aufwendungen für ärztliche Leistungen, diagnostische Tests, Strahlentherapie, Chemotherapie, Arzneimittel und Krankenhauskosten. - Optionnelle : non · Limite : Classic: bis zu € 50.000/ $ 65.000/ £ 42.000 - Plus: bis zu € 100.000/ $ 130.000/ £ 84.000 - Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : * Die genannten Höchstbeträge, Höchstleistungsdauern und Pauschalen gelten pro versicherte Person und Versicherungsjahr.
Transportkosten zum nächst erreichbaren geeigneten Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall - p. 9
Transport durch anerkannte Rettungsdienste in der Situation angemessenen Transportmitteln. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Knochenmark- bzw. Organtransplantation - p. 10
Bei einer Knochenmark- bzw. Organtransplantation (zum Beispiel Herz, Niere, Leber, Bauchspeicheldrüse) übernehmen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Erkrankten als auch für den Spender, einschließlich der mit der Organbeschaffung verbundenen Kosten, der Kosten für den Transport des Organs sowie der Aufwendungen für eine evtl. stationäre Mitaufnahme des Spenders. - Limite : Plus: bis zu einem Höchstsatz von € 200.000/ $ 260.000/ £ 168.000 für die Dauer des Gruppenvertrages - Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender.
Psychiatrische Leistungen (stationär) - p. 10
Aufwendungen für psychiatrische Leistungen im Rahmen einer stationären Heilbehandlung. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungszusage gegeben
Stationäre Psychotherapie - p. 10
Voraussetzung für unsere Erstattung ist, dass die Heilbehandlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungszusage gegeben
Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Heilbehandlung von minderjährigen Kindern - p. 10
Wir erstatten die Mehraufwendungen für die Mitaufnahme eines Elternteils bei der stationären Heilbehandlung von versicherten minderjährigen Kindern. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung - p. 10
Erstattungsfähige Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch geeignete, zur Pflegekraft ausgebildete Personen als Ersatz für einen ärztlich angeratenen Krankenhausaufenthalt bzw. zur Abkürzung eines solchen. - Limite : Plus: bis zu einer Dauer von 7 Tagen - Top: bis zu einer Dauer von 14 Tagen - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Häusliche Krankenpflege nach der Entbindung anstelle eines Krankenhausaufenthaltes - p. 10
- Limite : Plus und Top: bis zu einer Dauer von 5 Tagen im Falle der Leistungszusage
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Ersatz-Krankenhaustagegeld - p. 10
Für durchgeführte stationäre Heilbehandlungen, für die keine Kostenerstattung bei uns beansprucht wurde, zahlen wir je nach Tarifstufe ein Ersatz-Krankenhaustagegeld pro Tag eines ärztlich verordneten und durchgeführten Krankenhausaufenthaltes. - Limite : Plus: € 50/ $ 65/ £ 42 pro Tag - Top: € 100/ $ 130/ £ 84 pro Tag - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Stationäre Anschlussrehabilitation - p. 10
Aufwendungen für stationäre Anschlussrehabilitationen, die der Weiterführung einer medizinisch notwendigen stationären Krankenhausbehandlung dienen (zum Beispiel nach Bypass-Operation, Herzinfarkt, Transplantation von Organen sowie Operationen an großen Knochen oder Gelenken). - Limite : Plus: bis zu einer Dauer von 14 Tagen - Top: bis zu einer Dauer von 21 Tagen - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : wenn und soweit wir dies vorher schriftlich zugesagt haben - Condition : Die Anschlussrehabilitation muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus angetreten werden. - Condition : Kurmaßnahmen und Aufenthalte in Kurzentren, Badezentren, Sanatorien und Erholungsheimen sowie in Pflegeheimen sind nicht versichert.
Hospiz - p. 10
Sofern keine ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder der Familie erbracht werden kann, erstatten wir Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Pflege und Begleitung entsprechend des Krankheitszustandes. - Limite : bis zu einer Dauer von 7 Wochen - Condition : Nur in der Tarifstufe Top versichert; in den Tarifstufen Classic und Plus ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Das Hospiz muss mit palliativmedizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten sowie unter der fachlichen Verantwortung einer entsprechend qualifizierten Pflegefachkraft stehen. - Condition : Die versicherte Person muss an einer Krankheit leiden, die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine stationäre palliativmedizinische Betreuung notwendig ist und die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
Stationäre Zahnbehandlung - p. 10
Wir erstatten die Kosten für umfangreiche oralchirurgische Eingriffe in Zusammenhang mit lebensbedrohlichen Komplikationen, wie angeborene Kieferdeformitäten (z.B. Kieferspalten), Kieferbrüche und Tumore. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Zahnärztliche Notfallbehandlung (stationär) - p. 10
Eine stationäre zahnärztliche Notfallbehandlung bezieht sich auf einen schweren Unfall, der einen Krankenhausaufenthalt erfordert (z.B. Rekonstruktion des Kiefers nach einer Unfallverletzung). - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Die Behandlung muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfallereignis erfolgen. - Condition : Der Versicherungsschutz dieser Leistung erstreckt sich nicht auf zahnärztliche Nachbehandlung, Zahnchirurgie, Zahnersatz oder Implantate, Kieferorthopädie oder Parodontologie. - Condition : Der behandelnde Arzt muss ausdrücklich bestätigen, dass die stationäre Zahnbehandlung die Folge eines schweren Unfalls ist, und das Eintreten des Unfalls muss durch einen entsprechenden ärztlichen und/oder polizeilichen Bericht nachgewiesen werden.
Ärztliche Leistungen (ambulant) - p. 11
Aufwendungen für die im Rahmen einer ambulanten ärztlichen Heilbehandlung erforderlichen Maßnahmen für Untersuchung, Diagnostik und Therapie; erstattungsfähig sind unter anderem auch Aufwendungen für Pathologie, Radiologie, Computertomographie, Magnetresonanztomographie, Positronenemissionstomographie sowie für Palliativmedizin. - Optionnelle : non · Franchise : Tarifstufe Classic: stets mit einer Selbstbeteiligung von € 250/$ 325/£ 210 pro Versicherungsjahr. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Chemotherapie, Arzneimittel und ärztliche Leistungen der Onkologie (ambulant) - p. 11
- Optionnelle : non · Franchise : Tarifstufe Classic: stets mit einer Selbstbeteiligung von € 250/$ 325/£ 210 pro Versicherungsjahr.
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Gesundheitschecks (Vorsorgeuntersuchungen) - p. 11
Routinemäßige Gesundheitschecks sind Untersuchungen oder Screeningtests, die durchgeführt werden, ohne dass klinische Symptome vorliegen; z. B. Vitalzeichen, Lipidprofil, kardiovaskuläre Untersuchung, neurologische Untersuchung, Krebsvorsorgeuntersuchungen, pädiatrische Vorsorgeuntersuchungen, Diabetes-Test, HIV- und AIDS-Test, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen. - Limite : Plus: bis zu € 500/ $ 650/ £ 420 - Top: bis zu € 1.000/ $ 1.300/ £ 840 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Schutzimpfungen aller Art inklusive der Impfstoffe sowie Prophylaxemaßnahmen, soweit diese für das jeweilige Aufenthaltsland empfohlen sind - p. 11
- Limite : Plus: bis zu € 250/ $ 325/ £ 210** - Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Schwangerschaft inklusive Vorsorgeuntersuchungen, Entbindung, Hebamme und Entbindungspfleger (ambulant) - p. 11
Erstattungsfähige Aufwendungen, die sich aus einer Schwangerschaft oder einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ergeben, inklusive routinemäßiger Standard Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und -tests; erstattet werden auch alle medizinisch notwendigen diagnostischen Tests, einschließlich Amniozentese und Chorionzottenbiopsie (CVS). - Limite : Plus: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680** - Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : NIPT sowie alle anderen Formen von genetischen Tests sind ausgeschlossen. - Condition : Die Betreuung während der Schwangerschaft durch eine zugelassene Hebamme ist in Ländern erstattungsfähig, in denen es üblich ist, dass die routinemäßige pränatale Betreuung von einer Hebamme durchgeführt wird; nur, wenn die Kosten für die gleichen Leistungen nicht auch von einem Arzt in Rechnung gestellt werden. - Condition : Zusätzlich werden pro Schwangerschaft 12 Hausbesuche durch eine qualifizierte Hebamme nach der Geburt übernommen. - Condition : Aufwendungen für eine Doula werden von der Globality Health nicht erstattet.
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen (ambulant) - p. 11
Erstattungsfähige Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiterschwangerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplikationen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben. - Limite : Plus: bis zu € 10.000/ $ 13.000/£ 8.400** - Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik - p. 11
Globality Health erstattet Geburtsvorbereitungskurse sowie Rückbildungsgymnastik, gemäß vereinbarter Tarifstufe. - Limite : Top: bis zu € 250/ $ 325/ £ 210** - Condition : Nur in der Tarifstufe Top versichert; in den Tarifstufen Classic und Plus ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Die Kurse müssen von einem qualifizierten und zugelassenen Therapeuten, wie z. B. einer Hebamme oder einem Physiotherapeuten, durchgeführt werden. - Condition : Yoga- oder Pilates-Kurse sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
Akupunktur (Nadeltechnik), Homöopathie, Osteopathie und Chiropraktik, inklusive Arznei- und Verbandmittel - p. 11
An den erstattungsfähigen Aufwendungen beteiligen wir uns nur dann, wenn die vorgenannten Heilbehandlungen durch Ärzte oder andere Behandler erfolgen, die eine in dem Land, in dem die Heilbehandlung erfolgt, anerkannte entsprechende Ausbildung vorweisen können und dort zur Ausübung der Heilbehandlung zugelassen bzw. berechtigt sind. - Limite : Plus: bis zu € 500/ $ 650/ £ 420 - Top: bis zu € 1.000/ $ 1.300/ £ 840 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Sprachtherapie - p. 11
Bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen übernehmen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztlich verordnete Übungsbehandlungen und Therapien, sofern die Heilbehandlung von einem Arzt oder Logopäden/Sprachheiltherapeuten durchgeführt wird. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungszusage gegeben
Psychiatrische Leistungen (ambulant) - p. 11
Aufwendungen für psychiatrische Leistungen im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungszusage gegeben
Ambulante Psychotherapie - p. 11
Voraussetzung für unsere Erstattung ist, dass die Heilbehandlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. - Limite : Plus und Top: bis zu 20 Sitzungen** - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Die Heilbehandlung muss vor Beginn von einem Arzt verordnet werden und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten. - Condition : vorausgesetzt, vor Beginn der Heilbehandlung wurde eine schriftliche Leistungszusage gegeben
Arznei- und Verbandmittel (ambulant) - p. 11
Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt/Zahnarzt oder von einem gesetzlich dazu berechtigten Behandler verordnet sein, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel.
Heilmittel/Physiotherapie inklusive Massagen (ambulant) - p. 11
Physikalisch-medizinische Leistungen (Inhalationen, Krankengymnastik und Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Hydrotherapie und medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Ergotherapie, Elektrotherapie oder Lichttherapie). - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Müssen von einem Arzt in eigener Praxis oder einem in eigener Praxis tätigen Inhaber eines staatlich anerkannten Diploms für medizinische Assistenzberufe ausgeführt und von einem Arzt verordnet worden sein. - Condition : Werden für eine einzelne Diagnose mehr als 20 Sitzungen für Physiotherapie verschrieben, erstatten wir diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung von mehr als 20 Sitzungen vorher schriftlich zugestimmt haben. - Condition : Nicht erstattungsfähig sind Mehraufwendungen für die Heilbehandlung in der Wohnung der versicherten und mitversicherten Personen.
Hilfsmittel im Rahmen einer ambulanten Heilbehandlung - p. 12
Aufwendungen für Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel, die dazu dienen, körperlichen Behinderungen vorzubeugen, diese unmittelbar zu mildern oder auszugleichen: Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder/Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen), Liege und Sitzschalen, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate sowie Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf). - Limite : Plus: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680** - Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet sein und dürfen nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände angesehen werden. - Condition : Alle anderen therapeutischen Hilfsmittel sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Leistungen zuvor schriftlich genehmigt wurden.
Perücken und Prothesen-BHs im Rahmen einer Krebsbehandlung - p. 12
Perücken und Prothesen-BHs für Frauen im Rahmen einer Krebsbehandlung werden bis zu einem Höchstbetrag von € 300 erstattet. - Optionnelle : non · Limite : Classic, Plus und Top: bis zu € 300/ $ 390/ £ 252** - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Ernährungsberatung - p. 12
Kosten für ambulante Konsultationen mit einem Ernährungsberater für eine durch einen Arzt diagnostizierte Erkrankung, die von einer Ernährungsberatung profitieren würde (z.B. Krebs, Essstörungen, Magen-Darm-Erkrankungen, Herzkrankheiten sowie Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien). - Limite : Plus: bis zu € 125/ $ 162.50/ £ 105 - Top: bis zu € 250/ $ 325/ £ 210 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Die Leistungen müssen durch einen Arzt verordnet werden. - Condition : Die Verordnung muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein und die Diagnose, Art und Anzahl der erforderlichen Sitzungen ausweisen.
Podologie - p. 12
Wir erstatten Kosten für medizinisch notwendige podiatrische Behandlungen. - Limite : Plus: bis zu € 100/ $ 130/ £ 84 - Top: bis zu € 200/ $ 260/ £ 168 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Diese Leistungen müssen von einem Arzt verordnet worden sein. - Condition : Die Verordnung muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein und die Diagnose, Art und Anzahl der erforderlichen Sitzungen ausweisen.
Sehhilfen - p. 12
Erstattungsfähig sind Brillenfassungen und -gläser sowie Kontaktlinsen, insgesamt bis zum Höchstbetrag. - Limite : Plus: bis zu € 100/ $ 130/ £ 84 - Top: bis zu € 200/ $ 260/ £ 168 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Hörgeräte - p. 12
Die Versicherung ersetzt alle Kosten für ärztlich verschriebene Hörgeräte im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. - Limite : Plus: bis zu € 1.000/ $ 1.300/ £ 840 - Top: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Die Kosten für Ersatzbatterien für die Hörgeräte werden nicht erstattet.
Transportkosten zum nächst erreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall (ambulant) - p. 12
Transport durch anerkannte Rettungsdienste in der Situation angemessenen Transportmitteln. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Unfruchtbarkeitsbehandlung - p. 12
Diagnosetests und Behandlungen zur Erhöhung der Fruchtbarkeit sowie zur Vermeidung künftiger Fehlgeburten, Untersuchungen von Fehlgeburten und künstlicher Befruchtung: diagnostische Untersuchungen, Beratungen und Tests (Hysterosalpingogramm, Bauchspiegelung, Hysteroskopie), Laborarbeiten, Behandlung mit verschriebenen Medikamenten (u. a. Ovulationsstimulation), Invitro-Befruchtung (IVF), Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), Gamete Intrafallopian Transfer (GIFT), Zygote Intrafallopian Transfer (ZIFT), Künstliche Befruchtung (AI). - Limite : Plus: 50 % bis zu einem Höchstsatz von € 7.500/ $ 9.750/ £ 6.300 pro versichertem Paar über die gesamte Lebensdauer - Top: 50 % bis zu einem Höchstsatz von € 15.000/ $ 19.500/ £ 12.600 pro versichertem Paar über die gesamte Lebensdauer - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : vorausgesetzt, dass diese von uns vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt wurden - Condition : zum Zeitpunkt der Behandlung dürfen die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - Condition : es muss eine organisch bedingte Sterilität bestehen, die allein mittels Maßnahmen der assistierten Reproduktion überwunden werden kann - Condition : sowohl der Mann als auch die Frau, die von der Behandlung profitieren, müssen bei uns versichert sein, und die Leistung muss unter dem jeweiligen Tarif versichert sein
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen - p. 13
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
- Condition : Teil der Allgemeinen zahnärztlichen Leistungen.
Zahnbehandlung - p. 13
- Optionnelle : non · Limite : Classic: Schmerzstillende Zahnbehandlung - Plus und Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
- Condition : Teil der Allgemeinen zahnärztlichen Leistungen.
Röntgenuntersuchung (zahnärztlich) - p. 13
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
- Condition : Teil der Allgemeinen zahnärztlichen Leistungen.
Zahnsteinentfernung und Polieren - p. 13
Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Polieren; professionelle Zahnreinigung; Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung; lokale Fluoridierung und Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren für ein Kind vor dem 18. Geburtstag. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Teil der Allgemeinen zahnärztlichen Leistungen (prophylaktische Leistungen).
Leistungen bei Mundschleimhaut und Zahnfleischerkrankungen - p. 13
Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus; Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen; parodontalchirurgische Therapie (geschlossenes Vorgehen, erst ab einer Taschentiefe von mehr als 3 mm); Lappenoperation, offene Kürettage einschließlich Osteoplastik (erst ab einer Taschentiefe von mehr als 5 mm und vorheriges durchgeführtes geschlossenes Vorgehen). - Optionnelle : non · Limite : Classic: nur Schmerzbehandlung - Plus und Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Präparieren einer kariösen Kavität und einfache Restauration - p. 13
Konservierende Leistungen: Präparieren einer kariösen Kavität und einfache Restauration; Wurzelkanalaufbereitung in Verbindung mit einer anschließenden einfachen konservativen Restauration. - Optionnelle : non · Limite : Classic: nur Schmerzbehandlung - Plus und Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Chirurgische Leistungen, Extraktionen, Wurzelkanalbehandlungen - p. 13
Entfernung eines Zahnes; Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes; Hemisektion oder Teilextraktion; Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie; Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation; Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe; Resektion einer Wurzelspitze und Zystektomie. - Optionnelle : non · Limite : Classic: nur Schmerzbehandlung - Plus und Top: ohne im Leistungsüberblick genannte Begrenzung - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen - p. 13
Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne bzw. mit adjustierter Oberfläche; Kontrolle oder Wiederherstellung eines Aufbissbehelfs durch subtractive oder additive Maßnahmen. Ebenfalls funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Zahnärztliche Leistungen nach einem Unfall - p. 13
Sämtliche Höchstbeträge, die unter der entsprechenden gewählten Tarifstufe anwendbar sind, entfallen, wenn Sie eine Zahnbehandlung infolge einer unfallbedingten Zahnverletzung benötigen, die durch direkte äußere Einwirkung auf den Kopf, z. B. Sturz, oder durch andere Unfälle mit Verletzungen durch äußere Einwirkung verursacht wurde. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Verletzungen, die durch Essen/Trinken verursacht werden, sowie solche durch Beißen, Kauen, Zusammenbeißen oder Knirschen der Zähne, sind unter dieser Leistungsart nicht berücksichtigt. - Condition : Die Arztrechnung muss ausweisen, dass die Behandlung im Rahmen eines Unfalls notwendig wurde und erfolgte. - Condition : Der Unfall muss uns durch einen Arzt- und/oder Polizeibericht nachgewiesen werden.
Umfassende zahnärztliche Leistungen - p. 13
Sammelposition für prothetische, implantologische und kieferorthopädische Leistungen sowie zahntechnische Laborarbeiten. - Limite : Classic: Erstattungsfähig sind 50 % der Aufwendungen für die folgenden Leistungen, wenn diese infolgeeines Unfalls benötigt werden - Plus: Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die folgenden Leistungen bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 - Top: Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die folgenden Leistungen bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200 - Condition : In der Tarifstufe Classic trägt diese Zeile das Symbol für 'keine Erstattung vorgesehen' und gleichzeitig den Zusatz über die 50-%-Erstattung bei unfallbedingtem Bedarf; beide Angaben stehen so nebeneinander im Leistungsüberblick. - Condition : * Die genannten Höchstbeträge, Höchstleistungsdauern und Pauschalen gelten pro versicherte Person und Versicherungsjahr.
Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken, Inlays, Zahnkronen, Onlays) - p. 13
Prothetische Leistungen: Abformung eines Kiefers; Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans; Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial; Onlay/Inlay; adhäsive Befestigung; Versorgung eines Zahnes durch eine Voll- oder Teilkrone; Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde; provisorische Kronen/Brücken; Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese; Teleskopkrone und Teleskopprothese; Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Teil der Umfassenden zahnärztlichen Leistungen und deren Höchstbeträge.
Implantologische Leistungen - p. 13
Implantatbezogene Analyse; Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation; Implantatinsertion; Freilegen eines Implantats; Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial); Sinusbodenelevation. - Optionnelle : non · Limite : Classic, Plus und Top: bis zu vier Implantate pro Kiefer und der darauf zu befestigende Zahnersatz - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Teil der Umfassenden zahnärztlichen Leistungen und deren Höchstbeträge.
Kieferorthopädische Leistungen (bis zum 18. Lebensjahr) - p. 13
Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurden, einschließlich Metallspangen und Retainern, prüfen wir gerne auf Basis eines Behandlungsplans und Kostenvoranschlags. Die medizinische Notwendigkeit wird auf der Grundlage des Index of Orthodontic Treatment Needs (IOTN) der Britischen Gesellschaft für Kieferorthopädie bewertet. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Nicht erstattungsfähig sind Mehrleistungen, wie z.B. besondere Behandlungsformen (innenliegende Zahnspangen, sog. Lingualtechnik) und Kunststoffschienen nach dem Alignerverfahren (Invisalign). - Condition : Teil der Umfassenden zahnärztlichen Leistungen und deren Höchstbeträge.
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien - p. 13
Bei der Erstattung zahntechnischer Laborarbeiten und Materialien legen wir die durchschnittlichen Preise im jeweiligen Behandlungsland zugrunde. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Teil der Umfassenden zahnärztlichen Leistungen und deren Höchstbeträge.
Erstellen eines Heil- und Kostenplans - p. 13
- Optionnelle : non
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
- Condition : Teil der Umfassenden zahnärztlichen Leistungen und deren Höchstbeträge.
24-Stunden Telefon- und E-Mail Service mit erfahrenen Beratern, eigenen Ärzten und Fachärzten - p. 14
Diese Assistance-/Serviceleistungen bieten wir 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Medizinischer Kranken- und Rücktransport - p. 14
Anspruch auf grenzüberschreitenden Kranken(rück)transport, wenn die stationäre medizinische Versorgung in dem Land, in dem der Versicherungsfall eintritt, unzureichend ist. Der Transport erfolgt an einen für die weiteren Heilbehandlungen geeigneteren Ort in einem Drittland (innerhalb der gewählten Zielregion), im Versicherungsfall außerhalb des Aufenthaltslandes an den aktuellen Wohnsitz im Aufenthaltsland oder an den letzten ständigen Wohnsitz im Ausreise- oder Heimatland. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Der Kranken(rück)transport muss durch den behandelnden Arzt angeordnet und medizinisch notwendig sein. - Condition : Eine vorherige Kostenzusage durch das für Sie zuständige Globality Health Servicecenter muss erfolgt sein. - Condition : Bei medizinischer Notwendigkeit wird auch die Transportbegleitung durch einen Arzt organisiert. Ein Anspruch besteht lediglich für den Transport zum geeigneten Behandlungsort.
Information über die medizinische Infrastruktur - p. 14
Auskünfte über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort sowie Benennung von vor Ort verfügbaren deutsch-, englisch-, französisch- oder spanischsprachigen Ärzten und Krankenhausdiensten sowie von Krankenhäusern, Spezialkliniken und Verlegungsmöglichkeiten. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Betreuung und Information durch unseren ärztlichen Dienst (Second Opinion, Beobachtung des Krankheitsverlaufs) - p. 14
Einschaltung des ärztlichen Dienstes bereits bei einer notwendigen medizinischen Erstbetreuung vor Ort, Information der Angehörigen, ärztliche Zweitmeinung bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen, Unterstützung bei der Aufnahme- und Entlassungsplanung, Beobachtung des Krankheitsverlaufs und Arzt-zu-Arzt-Gespräche. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Kostenübernahmegarantie (Vorbereitung des Krankenhausaufenthaltes) - p. 14
Regelung einer Kostenübernahmegarantie gegenüber den Ärzten bzw. dem Krankenhaus inklusive der ärztlichen Prüfung der Angemessenheit der medizinischen Rechnungen durch das zuständige Globality Health Servicecenter. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Bei einem Notfall mit stationärer Heilbehandlung ist die Einschaltung des Servicecenters unverzüglich bzw. spätestens bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich. - Condition : Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung ist spätestens 7 Tage vor Aufnahme die Einschaltung des zuständigen Globality Health Servicecenters erforderlich; dies gilt auch bei stationsersetzenden ambulanten Operationen.
Organisatorische Unterstützung im Todesfall, Beteiligung an den Überführungskosten - p. 14
Das Servicecenter besorgt die Sterbeurkunde oder den Unfallbericht, stellt Kontakte zu den Behörden und Konsulaten her, stellt fest, welche Hinterbliebenen zu einer Überführungs- oder Einäscherungsverfügung berechtigt sind, und leitet alle Formalitäten ein. Erstattet werden die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen in das Ausreise- oder Heimatland (inklusive der Formalitäten) sowie bei Einäscherung im Aufenthaltsland die Überführung der Urne in das Ausreise- oder Heimatland. - Optionnelle : non · Limite : Classic: bis zu € 2.500/ $ 3.250/ £ 2.100 - Plus: bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200 - Top: bis zu € 10.000/ $ 13.000/ £ 8.400 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top. - Condition : Es erfolgt keine Übernahme der eigentlichen Bestattungskosten.
Zusätzliche medizinisch sinnvolle Unterstützung - p. 14
Information über allgemeine (Auskünfte über das Land, Zollformalitäten) und medizinische (Impfberatung, ärztliche telefonische Information) Reisevorbereitungen sowie über Art, mögliche Ursachen und Heilbehandlungsmöglichkeiten der Erkrankung, Erklärung medizinischer Fachbegriffe und Auskünfte zu Medikamenten und deren Neben- und Wechselwirkungen. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Online Services - p. 14
Auf der Internetseite www.globality-health.com finden Sie einen geschützten Bereich mit einer Reihe von nützlichen Online Serviceleistungen. - Optionnelle : non - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top.
Zusätzliche Unterstützung - p. 15
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
- Condition : Sammelzeile für die Organisation von Krankenbesuchen für Angehörige und die Beschaffung und den Versand lebensnotwendiger Medikamente.
Organisation von Krankenbesuchen für Angehörige - p. 15
Erfolgt eine stationäre Heilbehandlung aufgrund eines medizinischen Notfalls, wird für die Organisation eines Krankenbesuches durch einen Familienangehörigen gesorgt, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 7 Tage dauert. Wir übernehmen die Kosten für ein Beförderungsmittel (Bahnfahrt 1. Klasse, Flug Economy Class) und eine Hotelunterkunft (bis 7 Tage) bis zum genannten Höchstbetrag. - Limite : Plus: bis zu € 1.500/ $ 1.950/ £ 1.260 - Top: bis zu € 3.000/ $ 3.900/ £ 2.520 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : allerdings nur bei vorheriger Einschaltung des für Sie zuständigen Globality Health Servicecenters
Beschaffung und Versand lebensnotwendiger Medikamente - p. 15
Sind Sie oder eine mitversicherte Person auf die Einnahme lebensnotwendiger, am Aufenthaltsort jedoch nicht erhältlicher Medikamente angewiesen, kümmert sich das Servicecenter um die Beschaffung und den Versand dieser - gesetzlich zugelassenen - Medikamente, soweit der Einfuhr und Beschaffung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegen stehen. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Reiseorganisation - p. 15
Bei einer Verzögerung der Rückreise aus dem Aufenthaltsland wegen medizinischer Notfälle, die zu einer Reiseunfähigkeit führen, sorgt das Servicecenter für die Umbuchung von Hotels und Flügen. - Limite : Plus: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 - Top: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Reisekosten für eine versicherte Person im Krankheits- oder Todesfall eines Familienmitglieds - p. 15
Wenn ein Versicherter aufgrund einer schweren Krankheit/eines schweren Unfalls oder des Todes eines Familienmitglieds gezwungen ist, in sein Heimatland zurückzukehren, erstattet Globality Health die Transportkosten (Hin- und Rückfahrkarte in der ersten Klasse (Bahnfahrt) und Flugticket in der Touristenklasse) zum Wohnort oder zum Ort des Krankenhausaufenthalts des Familienmitglieds bzw. zum Ort der Beerdigung im Herkunftsland. - Limite : Plus: bis zu € 1.500/ $ 1.950/ £ 1.260 - Top: bis zu € 3.000/ $ 3.900/ £ 2.520 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Als schwere Krankheit und schwerer Unfall gelten solche, die das Leben des Familienangehörigen gefährden. - Condition : Als Verwandte im Sinne dieser Deckung gelten der Ehegatte oder der unverheiratete Lebenspartner sowie die Eltern und Kinder des Versicherten. - Condition : Rücktransportkosten bei schwerer Krankheit und schwerem Unfall sind nur unter der Bedingung erstattungsfähig, dass das entsprechende Globality Health Servicecenter im Voraus kontaktiert wird. - Condition : Transportkosten aufgrund von Tod sind nur unter der Voraussetzung erstattungsfähig, dass die Sterbeurkunde vorher vorgelegt wird.
Reisekosten für eine Begleitperson, im Falle der Rückführung einer versicherten Person - p. 15
Bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport einer versicherten Person, für den wir gemäß Punkt 5.1 der AVB eine Kostenzusage erteilt haben, erstatten wir die Reisekosten (Bahnfahrt in der ersten Klasse und Flugticket in der Touristenklasse) einer Begleitperson bis an den letzten ständigen Wohnsitz des Versicherten in dessen Heimat- bzw. Ausreiseland oder bis an den Ort, an dem der Versicherte im Anschluss an den Rücktransport stationär weiterbehandelt wird. - Limite : Top: bis zu € 1.500/ $ 1.950/ £ 1.260* - Condition : Nur in der Tarifstufe Top versichert; in den Tarifstufen Classic und Plus ist keine Erstattung vorgesehen.
Organisation des Rücktransports oder der Betreuung der Kinder - p. 15
Sollte aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heilbehandlung beider Eltern im Aufenthaltsland notwendig sein, übernehmen wir die Organisation einer Betreuung vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung. Tritt während einer Urlaubsreise (maximal 6 Wochen) ein medizinischer Notfall beider Eltern mit notwendiger stationärer Heilbehandlung ein, besteht ein Anspruch auf einen begleiteten Rücktransport minderjähriger Kinder an den aktuellen Wohnsitz im Aufenthaltsland. - Condition : Nur in der Tarifstufe Top versichert; in den Tarifstufen Classic und Plus ist keine Erstattung vorgesehen.
Hilfe bei eventuell durch den Auslandsaufenthalt entstehenden psychischen Problemen - p. 15
Sollte aufgrund des Auslandsaufenthaltes eine psychische Konfliktsituation entstehen, bietet das Globality Health Servicecenter psychologisch therapeutische Maßnahmen via Telefon und vermittelt bei Bedarf eine geeignete Hilfestellung vor Ort. - Limite : Plus: Psychologisch-therapeutische Maßnahmen via Telefon (bis zu 3 Anrufe) - Top: Psychologisch-therapeutische Maßnahmen via Telefon (bis zu 5 Anrufe) - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; in der Tarifstufe Classic ist keine Erstattung vorgesehen.
Dokumentendepot (Hinterlegung, Hilfe bei Ersatzbeschaffung) - p. 15
Kopien von Reisedokumenten (zum Beispiel Pass, Personalausweis, Visum, Kreditkarte, Führerschein, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Impfausweis, Allergiepass, Geschäftsunterlagen bis zu 20 Seiten DIN A4) können in einem verschlossenen Umschlag mit persönlichem Kennwort hinterlegt werden. Im Falle des Verlustes der Originale erfolgt Hilfe bei der Ersatzbeschaffung durch den Versand der Kopien per Post, per Kurierdienst oder per Telefax. - Condition : Nur in der Tarifstufe Top versichert; in den Tarifstufen Classic und Plus ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Die Laufzeit des Dokumentendepots beträgt fünf Jahre, sofern keine Aktualisierungen stattfinden.
Vermittlung von Hilfe bei rechtlichen Schwierigkeiten - p. 15
Das Servicecenter benennt deutsch-, englisch-, französisch- oder spanischsprachige Rechtsanwälte oder Gutachter weltweit und vermittelt bei Bedarf einen Vorschuss für Rechtsanwaltskosten, einen Gerichtskostenvorschuss oder einen Strafkautionsvorschuss. - Condition : Nur in der Tarifstufe Top versichert; in den Tarifstufen Classic und Plus ist keine Erstattung vorgesehen. - Condition : Es erfolgt kein Vorschuss durch das Globality Health Servicecenter selbst; dieses stellt den Kontakt zum Beispiel zur Hausbank oder zu Verwandten her und hilft gegebenenfalls beim Transfer des Betrages.
Vermittlung eines interkulturellen Trainings - p. 15
Das Servicecenter benennt Ihnen Spezialanbieter, bei denen Sie landes- und regionsspezifische Trainings zur Auslandsvorbereitung unter Berücksichtigung der Aspekte Leben und Arbeiten im Ausland absolvieren können. - Condition : Nur in der Tarifstufe Top versichert; in den Tarifstufen Classic und Plus ist keine Erstattung vorgesehen.
Vorübergehende Ausreise aus der Zielregion II - p. 7
Ist Versicherungsschutz für die Zielregion II (Weltweit ohne USA) vereinbart, besteht bei vorübergehender Ausreise (d. h. für maximal 6 Wochen) aus dem Aufenthaltsland Versicherungsschutz auch in der Zielregion I für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod. - Optionnelle : non · Portée : Zielregion I (Weltweit mit USA) bei vorübergehender Ausreise aus dem Aufenthaltsland - Condition : Tritt ein erstattungsfähiger Notfall ein, behalten wir uns das Recht vor, Sie an einen für die Heilbehandlung geeigneteren Ort in einem Drittland zu transportieren, wenn es die Situation erlaubt. - Condition : Reisen zum Zwecke einer Heilbehandlung in die Zielregion I sind nicht versichert.
Versicherung von Neugeborenen - p. 37
Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Wartezeiten unmittelbar zum Tage der Geburt, vorausgesetzt ein Elternteil ist am Tage der Geburt nach diesem Tarif versichert und wir erhalten innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt die Anmeldung des Neugeborenen zur Versicherung. Der Geburt eines Kindes steht die Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. - Optionnelle : non - Condition : Erfolgt die Benachrichtigung später als 2 Monate nach der Geburt, tritt der Versicherungsschutz frühestens ab dem Tag ein, an dem die Benachrichtigung bei uns eingeht; es kann ein versicherungsmedizinischer Zuschlag von max. 100 % auf den Tarifbeitrag verfügt werden. - Condition : Der Versicherungsschutz für das Neugeborene darf nicht höher oder umfassender sein als der eines bei uns mitversicherten Elternteils.
Exclusions
| Exclusion | Description | S'applique à | Page |
|---|---|---|---|
| Bade- und Wellnessmassagen | Wir leisten nicht für Aufenthalte oder Behandlungen in einem Kur- oder Badezentrum, einem Sanatorium oder Erholungszentrum, auch wenn sie ärztlich verordnet werden. Dies schließt Thermalbäder, Saunaanwendungen und jede Form von Wellnessmassage ein. | all | p. 28 |
| Entwicklungsstörungen | Wir leisten nicht für Dienstleistungen, Therapien, schulische Tests oder Unterstützungsmaßnahmen im Falle von Lernschwierigkeiten oder Störungen der psychischen Entwicklung, wie z. B. retardierte Entwicklung, schulische Schwierigkeiten, tiefgreifende Entwicklungsstörungen, geistige Retardierung, Wahrnehmungsstörungen, Gehirnschäden, die nicht durch Unfälle oder Erkrankungen entstanden sind, minimale Gehirnfehlfunktionen, Dyslexie oder Apraxie. | all | p. 28 |
| Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren | Entgiftungs-/Entzugsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren bei Drogen- und Alkoholabhängigkeit stehen nicht unter Versicherungsschutz. Unbeschadet dessen gewähren wir jedoch für eine erstmalige Entgiftungsmaßnahme, für die Sie anderweitig keinen Anspruch auf Kostenerstattung geltend machen können; bei einer stationären Entgiftungsmaßnahme sind nur die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausgrundleistungen inklusive ärztlicher Leistungen und Arzneimittel erstattungsfähig. Wir leisten nicht für weitere Behandlungen, die durch schädlichen, gefährlichen oder missbräuchlichen Genuss jeglicher Substanzen wie Alkohol oder Drogen direkt oder indirekt notwendig werden. | all | p. 28 |
| Epidemien, Pandemien und Ausbrüche von Krankheiten | Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Behandlungen und/oder medizinischen Kranken- und Rücktransport, die in direktem oder indirektem Zusammenhang zu Epidemien, Pandemien oder Ausbrüchen von Krankheiten vergleichbaren Ausmaßes stehen, welche unter die Kontrolle lokaler, öffentlicher Organe des Gesundheitswesens gestellt wurden, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. | all | p. 28 |
| Experimentelle und investigative Therapien oder Behandlungsverfahren | Kein Versicherungsschutz besteht für jede Art von Behandlung oder medikamentöser Therapie, die wir als experimentell oder investigativ betrachten. Als experimentell oder investigativ gilt alles, was nicht eine endgültige Lizenz und klar formulierte Genehmigung von EMA, FDA (Phase III abgeschlossen) oder EUnetHTA hat bzw. nicht in NICE, AWMF oder AHRQ National Guideline klar gekennzeichnet ist; eine vorläufige Zulassung ist nicht ausreichend. Alle Genehmigungen und Leitlinien müssen schlüssig sein und dürfen nicht die Notwendigkeit weiterer Forschung, begrenzte Evidenz, unzureichende Evidenz oder mangelnden klinischen Nutzen angeben. | all | p. 28 |
| Genetische Tests | Die Kosten für genetische Tests werden nicht erstattet, ausgenommen sofern spezifisch benannte genetische Tests, die Teil Ihres Versicherungsschutzes sind oder sofern anderweitig schriftlich vereinbart. | all | p. 28 |
| Geschlechtsumwandlung | Wir leisten nicht für Änderung der biologischen Geschlechtsmerkmale durch chirurgische Eingriffe oder Hormonbehandlungen ins andere Geschlecht. | all | p. 28 |
| Handlungen oder Reisetätigkeiten entgegen ärztlichem Rat / Verzicht auf medizinische Beratung | Die Versicherung deckt keine Behandlungen ab, die notwendig werden, weil ärztlicher Rat nicht eingeholt oder befolgt wurde oder infolge von Reisetätigkeit, die gegen den ärztlichen Rat erfolgt ist. | all | p. 29 |
| Heilbehandlung durch bestimmte Ärzte, Zahnärzte und andere Behandler sowie in bestimmten Krankenhäusern | Hierunter fallen Heilbehandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, andere Behandler und in Krankenhäusern, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grunde von der Erstattung ausgeschlossen haben. Wir sind jedoch nur für die Versicherungsfälle leistungsfrei, die eintreten, nachdem Sie oder die mitversicherten Personen über diesen Leistungsausschluss informiert wurden. Sofern zum Zeitpunkt der Benachrichtigung ein Versicherungsfall bereits besteht, entfällt unsere Leistungspflicht erst für die nach Ablauf von 3 Monaten seit der Benachrichtigung entstandenen Aufwendungen. | all | p. 29 |
| Heilbehandlung durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder | Für Aufwendungen von Heilbehandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder sind wir leistungsfrei. Allerdings erstatten wir die für die Heilbehandlung erforderlichen und uns nachgewiesenen Sachkosten tarifgemäß. | all | p. 29 |
| Höhere Gewalt | Nicht erstattungsfähig sind, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, Aufwendungen für Behandlungen und/oder medizinischen Kranken- und Rücktransport, die direkt oder indirekt auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und wo es uns unmöglich gemacht wird, Assistance-Leistungen zu erbringen, oder uns die Kontrolle der Situation durch lokale Behörden entzogen wird. Als höhere Gewalt gelten unter anderem alle unvorhersehbaren und unvermeidlichen Ereignisse, wie Erdbeben, extreme witterungsbedingte Ereignisse, Brände, Überflutungen, Erdrutsche, Landabsenkungen oder sonstige Ereignisse und Handlungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. | all | p. 29 |
| Komplikationen durch von der Leistung ausgeschlossene Ereignisse | Wir leisten nicht für Aufwendungen aufgrund von Komplikationen, die unmittelbar durch eine Krankheit, eine Verletzung oder eine Heilbehandlung bedingt sind, die wir aus unserem Leistungskatalog ausgeschlossen haben oder die gemäß dem von Ihnen gewählten Tarif einer Leistungseinschränkung unterliegen. | all | p. 29 |
| Korrektur des Sehvermögens | Wir leisten nicht für Heilbehandlung oder operative Eingriffe zur Korrektur Ihres Sehvermögens, beispielsweise durch Laserbehandlung, refraktive Keratotomie (RK) und fotorefraktive Keratotomie (PRK). | all | p. 29 |
| Kosmetische/plastische Chirurgie | Für kosmetische/plastische Operationen und Heilbehandlungen leisten wir nicht. | all | p. 29 |
| Krieg, innere Unruhen, Terrorismus | Für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Terrorakte verursacht worden sind, leisten wir nicht, es sei denn, die versicherte Person erleidet ihre Verletzungen als unbeteiligter Dritter, der die Gefahr nicht vorsätzlich oder fahrlässig missachtet hat und, soweit er sich nicht bewusst in ein Konfliktgebiet begeben hat. Soweit sich der unbeteiligte Dritte in einen unmittelbar umkämpften Bereich begibt oder er Dienste für eine in die Kampfhandlungen involvierte Partei erbringt, besteht jedoch in keinem Fall Versicherungsschutz. Der Leistungsausschluss gilt unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht. Erlangt die versicherte Person während ihres Aufenthalts Kenntnis von Krieg, inneren Unruhen oder terroristischen Akten, besteht Versicherungsschutz nur im Rahmen von Notfallbehandlungen (wie lebensrettende Maßnahmen) und nur so lange, wie es der versicherten Person unverschuldet nicht möglich war, das Land bzw. die Region zu verlassen, längstens jedoch für 28 Tage. | all | p. 29 |
| Langzeitpflege und Betreuungsbedarf | Wir übernehmen keine Kosten für eine durch Pflegebedürftigkeit und Betreuung bedingte Unterbringung. | all | p. 29 |
| Leihmutterschaft | Wir leisten nicht für unmittelbar mit Leihmutterschaft in Zusammenhang stehende Heilbehandlung, unabhängig davon, ob Sie die Leihmutter oder die zukünftigen Eltern sind. Kinder, die von einer Leihmutter ausgetragen wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | all | p. 30 |
| Militärdienstbeschädigungen | Für Krankheiten und Unfälle einschließlich derer Folgen, die durch oder bei Ausübung eines Militärdienstes verursacht worden sind, leisten wir nicht. | all | p. 30 |
| Nichtmedizinische Krankenhauskosten | Kosten für einen begleitenden Ehe-/Lebenspartner, sämtliche nichtmedizinischen Verbrauchsgüter und Verpflegung, sowie alle medienbezogenen Aufwendungen (beispielsweise Radio und Fernsehen) werden nicht erstattet. | all | p. 30 |
| Radioaktive, chemische und biologische Kontamination | Für Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen, die durch Radioaktivität (Kernreaktionen, Kernstrahlung und radioaktive Kontamination) verursacht wurden, sowie für Krankheiten, Unfälle und deren Folgen, die durch chemische oder biologische Waffen herbeigeführt wurden, besteht kein Versicherungsschutz. | all | p. 30 |
| Schwangerschaftsabbruch | Unter den Leistungsausschlüssen aufgeführt und dort wie folgt formuliert: Wir übernehmen den Schwangerschaftsabbruch, sofern Lebensgefahr für die schwangere Frau besteht oder der Fötus nicht mehr lebensfähig ist, und nur, wenn wir vor der Behandlung dem schriftlich zugestimmt haben. Die oben genannten Bedingungen müssen durch notwendige medizinische Untersuchungsberichte und einen medizinischen Bericht des Arztes nachgewiesen werden, in dem die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch angegeben sind. | all | p. 30 |
| Sterilisation, sexuelle Funktionsstörungen und Kontrazeption | Wir leisten nicht für Maßnahmen zur Herbeiführung von Unfruchtbarkeit einer Person sowie für Maßnahmen, Behandlung oder Arzneimittel, die der Empfängnisverhütung dienen. Ebenfalls nicht erstattungsfähig ist die Behandlung sexueller Funktionsstörungen (es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer IVF-Therapie). | all | p. 30 |
| Therapien und Heilbehandlungen in Sanatorien, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie spezielle Rehabilitationsmaßnahmen | Kein Versicherungsschutz besteht für Therapien und Heilbehandlungen in Sanatorien, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen. Allerdings beteiligen wir uns, je nach der von Ihnen gewählten Tarifstufe, an den erstattungsfähigen Aufwendungen für eine Anschlussrehabilitation. | all | p. 30 |
| Transportkosten | Sofern wir Ihnen vorab keine schriftliche Genehmigung erteilt haben, sind nur Rettungstransportleistungen erstattungsfähig. | all | p. 30 |
| Unterbringung bei Pflegebedürftigkeit | Wir übernehmen keine Kosten für eine durch Pflegebedürftigkeit bedingte Unterbringung. | all | p. 30 |
| Vitamine und Mineralstoffe | Nicht erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Produkte, die als Vitamine oder Mineralstoffe eingestuft werden (Ausnahmen: wenn als medizinisch notwendig erachtet während der Schwangerschaft oder zur Heilbehandlung von diagnostizierten, klinisch relevanten Vitaminmangel-Syndromen) und für Nahrungsergänzungsmittel, unter anderem auch spezielle Säuglingsmilchnahrung und kosmetische Produkte. Dies gilt selbst dann, wenn sie ärztlich empfohlen oder verordnet werden oder anerkannte therapeutische Wirkungen aufweisen. Wir erkennen Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, Kosmetika, Hygiene- und Körperpflegeprodukte sowie Badezusätze nicht als medizinisch notwendig an. | all | p. 30 |
| Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten, Unfälle und deren Folgen (selbstverschuldete Verletzungen inklusive Selbstmordversuch) | Für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen besteht kein Versicherungsschutz. Eine Krankheit oder ein Unfall gelten als vorsätzlich herbeigeführt, wenn der Handelnde von den Folgen seiner Handlung zumindest eine Vorstellung hatte und den herbeigeführten Schaden billigend in Kauf nahm. | all | p. 30 |
| Sonstige Leistungseinschränkungen - über das medizinisch notwendige Maß hinausgehende Behandlung und unangemessene Vergütung | Wenn eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder wenn die geforderte Vergütung sich nicht im Rahmen des Landesüblichen, Allgemeingültigen und Angemessenen befindet, dann haben wir das Recht Ihre Zahlung/Rückerstattung zu verringern. Da wir folglich keinerlei Beträge übernehmen, die sich nicht im Rahmen des Landesüblichen, Allgemeingültigen und Angemessenen befinden, ist die versicherte Person selbst für solche Kosten verantwortlich. | all | p. 31 |
| Subsidiarität gegenüber anderen Leistungsträgern | Haben Sie oder die versicherte Person auch Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder auf Leistungen eines anderen Leistungserbringers bzw. einer anderen Institution, so sind wir nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz dieser Leistungen notwendig bleiben. | all | p. 31 |
| Internationale Sanktionsvorschriften | Wir sind nicht angehalten, Versicherungsschutz zu leisten oder Schäden abzudecken oder sonstige Leistungen unter diesem Versicherungsvertrag zu erbringen, wenn die Leistung eines derartigen Versicherungsschutzes, die Bezahlung derartiger Schäden oder die Erbringung einer derartigen Leistung uns einer Sanktion, einem Verbot oder einer Beschränkung unter Resolutionen der Vereinten Nationen, unter Handels- oder Wirtschaftssanktionen, unter Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs oder unter Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde. | all | p. 31 |
| Versicherungsfälle vor Beginn des Versicherungsschutzes | Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Nach Abschluss Ihres Versicherungsverhältnisses eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn fällt. | all | p. 5 |
| Reisen zum Zwecke einer Heilbehandlung in die Zielregion I | Reisen zum Zwecke einer Heilbehandlung in die Zielregion I sind nicht versichert. | Vorübergehende Ausreise aus der Zielregion II | p. 7 |
| Komfort- und Deluxe-Zimmer sowie Suiten | Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für jede Art von Komfort- und Deluxe-Zimmern sowie Suiten. | Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweibettzimmer | p. 16 |
| Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze | Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel. | Arznei- und Verbandmittel | p. 17 |
| Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder | Nicht als Heilmittel/Physiotherapie gelten sonstige Leistungen, wie zum Beispiel Thermal-, Sauna- und ähnliche Bäder. | Heilmittel/Physiotherapie | p. 17 |
| Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender | Erstattungsfähig sind die mit der Organbeschaffung beim Organspender verbundenen Kosten, die Kosten für den Transport des Organs zum Erkrankten sowie die Aufwendungen für eine evtl. stationäre Mitaufnahme des Spenders, nicht jedoch für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender. | Knochenmark- bzw. Organtransplantation | p. 18 |
| Komplikationen bei künstlicher Befruchtung oder Geburt, einschließlich Früh- und Mehrlingsgeburten | Komplikationen, die bei einer künstlichen Befruchtung oder bei der Geburt entstehen, darunter auch Früh- und Mehrlingsgeburten, sind von diesen Leistungen ausgeschlossen. | Neugeborenenpflege | p. 17 |
| Kurmaßnahmen und Aufenthalte in Kurzentren, Badezentren, Sanatorien und Erholungsheimen sowie in Pflegeheimen | Kurmaßnahmen und Aufenthalte in Kurzentren, Badezentren, Sanatorien und Erholungsheimen sowie in Pflegeheimen sind nicht versichert. | Stationäre Anschlussrehabilitation | p. 18 |
| Nachbehandlung nach zahnärztlicher Notfallbehandlung | Bitte beachten Sie, dass sich der Versicherungsschutz dieser Leistung nicht auf zahnärztliche Nachbehandlung, Zahnchirurgie, Zahnersatz oder Implantate, Kieferorthopädie oder Parodontologie erstreckt. | Zahnärztliche Notfallbehandlung | p. 19 |
| NIPT sowie alle anderen Formen von genetischen Tests in der Schwangerschaft | NIPT sowie alle anderen Formen von genetischen Tests sind ausgeschlossen. | Schwangerschaft inklusive Vorsorgeuntersuchungen | p. 19 |
| Doula | Aufwendungen für eine Doula werden von der Globality Health nicht erstattet. | Schwangerschaft inklusive Vorsorgeuntersuchungen | p. 20 |
| Yoga- oder Pilates-Kurse | Yoga- oder Pilates-Kurse sind von der Rückerstattung ausgeschlossen. | Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik | p. 20 |
| Mehraufwendungen für die Heilbehandlung in der Wohnung | Nicht erstattungsfähig sind Mehraufwendungen für die Heilbehandlung in der Wohnung der versicherten und mitversicherten Personen. | Heilmittel/Physiotherapie | p. 21 |
| Ersatzbatterien für Hörgeräte | Die Kosten für Ersatzbatterien für die Hörgeräte werden nicht erstattet. | Hörgeräte | p. 21 |
| Kieferorthopädische Mehrleistungen (Lingualtechnik, Invisalign) | Nicht erstattungsfähig sind Mehrleistungen, wie z.B. besondere Behandlungsformen (innenliegende Zahnspangen, sog. Lingualtechnik) und Kunststoffschienen nach dem Alignerverfahren (Invisalign). | Kieferorthopädische Leistungen | p. 23 |
| Fluoridierung der Zahnoberfläche und Fissurenversiegelung bei Erwachsenen | Zahnärztlicher Ausschluss. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 23 |
| Veneers, einschließlich partieller Frontzahnkronen | Zahnärztlicher Ausschluss. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 23 |
| Bleaching und andere verwandte kosmetische und ästhetische Leistungen | Zahnärztlicher Ausschluss. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 23 |
| Sedierung/Anästhesie (zahnärztlich) | Zahnärztlicher Ausschluss. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 23 |
| Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen (zahnärztlich) | Wie z.B. Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung, Dämmerschlaf-Narkose. Ausnahmen: Sollte eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt diagnostiziert worden sein, werden die Kosten von Globality Health bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr erstattet; (Lokal-)Anästhesieversagen; eine Lokalanästhesie erscheint unmöglich, aufgrund von erheblicher psychischer oder physischer Beeinträchtigung des Patienten. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 23 |
| Bestattungskosten | Es erfolgt keine Übernahme der eigentlichen Bestattungskosten. | Organisatorische Unterstützung im Todesfall | p. 25 |
| Betrug | Ist eine Forderung unrichtig oder sind Belege und Nachweise gefälscht oder haben Dritte mit Ihrem Einverständnis betrügerische Mittel angewandt, um Leistungen aus diesem Vertrag ohne rechtliche Grundlage entgegenzunehmen, besteht kein Leistungsanspruch. Es entfallen sämtliche Leistungsansprüche aus diesem Vertrag. Versicherungsleistungen, die bereits vor Bekanntwerden der betrügerischen Handlungen erbracht wurden, sind uns in voller Höhe zurückzuerstatten. | all | p. 35 |
Franchises
- Standard : Tarifstufe Classic: Feste Selbstbeteiligung von € 250/$ 325/£ 210 (gilt ausschließlich für Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen).
- Variable : Tarifstufen Plus und Top: Ohne oder mit wählbarer Selbstbeteiligung von € 250/$ 325/£ 210, € 500/$ 650/£ 420 oder € 1.000/$ 1.300/£ 840.
- Ambulante Heilbehandlungen : Die Selbstbeteiligung gilt ausschließlich hinsichtlich der Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen, je Versicherungsjahr und je versicherter und mitversicherter Person.
Délais d'attente
- Alle Leistungen : 2.4 Wartezeitverzicht: Es bestehen keinerlei Wartezeiten. (keine) p. 5
- Versicherung von Neugeborenen : Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Wartezeiten unmittelbar zum Tage der Geburt, vorausgesetzt ein Elternteil ist am Tage der Geburt nach diesem Tarif versichert und wir erhalten innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt die Anmeldung des Neugeborenen zur Versicherung. (keine) p. 37
Obligations de l'assuré
- Sind in der Beitrittserklärung auch Fragen zu Ihrem gegenwärtigen Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen gestellt, so müssen diese ausführlich und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollen auch weitere Personen versichert werden, sind auch diese für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. (bei Beitritt zum Gruppenvertrag · Bei nicht vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht Kündigungsrecht des Versicherers innerhalb eines Monats nach Kenntnis; bei vorsätzlicher Verletzung ist das Versicherungsverhältnis nichtig und empfangene Versicherungsleistungen sind zurückzuzahlen, gezahlte Beiträge bleiben dem Versicherer erhalten.) p. 4
- Es ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Einhaltung lokaler Sozialversicherungsbestimmungen und -regelungen für alle im Versicherungsvertrag erfassten versicherten Personen sicherzustellen. (während der Vertragslaufzeit) p. 4
- Ein dauerhafter Wechsel der Zielregion einer versicherten oder mitversicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen, da sich dieser Wechsel auf den zu zahlenden Beitrag auswirken kann. (unverzüglich) p. 7
- Jede Krankenhausbehandlung ist uns unverzüglich anzuzeigen. Hierzu reicht auch eine Mitteilung an das für Sie zuständige Globality Health Servicecenter. (unverzüglich (Obliegenheit 8 a) · Bei Nichteinhaltung sind wir mit der in den rechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei oder berechtigt, unseren Leistungsumfang einzuschränken; dies gilt jedoch nicht, wenn weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt wurde.) p. 35
- Sie und die mitversicherten Personen sind verpflichtet, auf unser Verlangen bzw. das unseres zuständigen Globality Health Servicecenter jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfanges erforderlich ist, sowie uns bzw. unserem Assisteur die Einholung von hierfür erforderlichen Auskünften zu ermöglichen (insbesondere durch die Entbindung von der Schweigepflicht). (im Leistungsfall (Obliegenheit 8 b) · siehe Sanktion zu Nr. 8) p. 35
- Sie und die mitversicherten Personen sind verpflichtet, sich auf unser Verlangen hin durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Die Aufwendungen für die Untersuchung sowie evtl. notwendige Fahrtkosten zum Arzt übernehmen wir nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises. (auf Verlangen (Obliegenheit 8 c) · siehe Sanktion zu Nr. 8) p. 35
- Sie und die mitversicherten Personen haben nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. (im Leistungsfall (Obliegenheit 8 d) · siehe Sanktion zu Nr. 8) p. 35
- Sie und die mitversicherten Personen sind verpflichtet, sich im Leistungsfall kostenbewusst zu verhalten und Aufwendungen für die Heilbehandlung auf das erforderliche Maß zu beschränken, wozu Aufwendungen für Generika anstelle von Originalmedikamenten gehören können. (im Leistungsfall (Obliegenheit 8 e) · siehe Sanktion zu Nr. 8) p. 35
- Haben Sie oder eine mitversicherte Person Schadenersatzansprüche nicht versicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges, die Verpflichtung, diese Ansprüche - bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz von Aufwendungen geleistet wird - schriftlich an uns abzutreten. (bei Bestehen von Ansprüchen gegen Dritte · Geben Sie einen solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruches dienendes Recht ohne unsere Zustimmung auf, so werden wir insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als wir aus dem Anspruch oder dem Recht hätten Ersatz erlangen können.) p. 35
- Willenserklärungen, Umwandlungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich an uns erfolgen. Neue Anschrift oder Namensänderung, Änderung der Bankverbindung sowie Änderung der Kreditkarteninformationen sind unverzüglich mitzuteilen. (unverzüglich · Ansonsten kann es passieren, dass Sie wichtige Mitteilungen von uns nicht oder erst verspätet erhalten.) p. 37
Procédure de sinistre
- Der Anspruch auf Versicherungsleistungen ist unverzüglich nach der Beendigung der Heilbehandlung durch Vorlage von Kostenbelegen geltend zu machen. Wir sind nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die von uns geforderten Nachweise erbracht worden sind; diese werden unser Eigentum. (délai : unverzüglich nach Beendigung der Heilbehandlung) p. 32
- Senden Sie die Nachweise direkt an das für Sie zuständige Globality Health Servicecenter. Bei Kostenbelegen sollten Sie Originalunterlagen einreichen, die den jeweiligen landestypischen Rechtsvorschriften für die Rechnungserstellung entsprechen müssen. Akzeptiert wird auch die telekommunikative Übermittlung per E-Mail oder Telefax, soweit die Übertragungsqualität eine Bearbeitung zulässt. Sofern sich ein anderer Krankenversicherer bzw. eine andere Institution an den Kosten beteiligt hat, genügen Zweitschriften der Kostenbelege mit dessen/deren Original-Erstattungsvermerk. p. 32
- Rechnungen müssen enthalten: Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum der versicherten und mitversicherten Person; die genaue, vom Arzt vermerkte Krankheitsbezeichnung (Diagnose) bzw. andernfalls eine präzise Umschreibung des Beschwerdebildes; die einzelnen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen; im Rahmen zahnärztlicher Heilbehandlung auch die Bezeichnungen der behandelten oder ersetzten Zähne und die jeweils vorgenommenen Leistungen. p. 33
- Alle Belege sind möglichst in englischer, deutscher, französischer, niederländischer oder spanischer Sprache und unter Verwendung arabischer Ziffern und lateinischer Schriftzeichen sowie des ICD-Codes 9 bzw. 10 einzureichen. Aus den Verordnungen müssen Vor- und Zuname, Geburtsdatum, das verordnete Arzneimittel, der Preis und der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen; Verordnungen sind zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung einzureichen. p. 33
- Beantragen Sie anstelle von Kostenersatz ein Ersatz-Krankenhaustagegeld, so ist eine Bescheinigung über die stationäre Heilbehandlung einzureichen, aus der Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum der behandelten Person, die Krankheitsbezeichnung sowie Aufnahme- und Entlassungstag und eventuelle Beurlaubungstage ersichtlich sind. p. 33
- Sie können rund um die Uhr mit uns Kontakt aufnehmen. Sollte eine versicherte oder mitversicherte Person nach Eintritt eines schwerwiegenden Versicherungsfalles, insbesondere nach einem Unfall, Notfall oder bei stationärer Heilbehandlung, das für sie zuständige Globality Health Servicecenter einschalten, so bieten wir ihr einen umgehenden Rückruf an. (délai : rund um die Uhr erreichbar) p. 33
- Bei einem Notfall mit stationärer Heilbehandlung ist die Einschaltung des Servicecenters unverzüglich bzw. spätestens bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich. Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung ist spätestens 7 Tage vor Aufnahme die Einschaltung erforderlich; dies gilt auch bei stationsersetzenden ambulanten Operationen. (délai : spätestens bei Aufnahme (Notfall) bzw. spätestens 7 Tage vor Aufnahme (geplant)) p. 25
- Feststehende Kosten, zum Beispiel der Pflegesatz oder Unterkunftszuschlag im Krankenhaus oder das Entgelt für einen Rettungstransport, zahlen wir auf Ihren Wunsch auch direkt an den Rechnungsaussteller. Darüber hinaus können Erstattungsansprüche an den Leistungserbringer abgetreten werden. Eine direkte Abrechnung ist jedoch nur mit Einverständnis des Krankenhauses möglich. p. 33
- Sie oder die mitversicherten Personen sind Vertragspartner des behandelnden Arztes bzw. sonstigen Behandlers und reichen dessen Rechnung beim zuständigen Globality Health Servicecenter ein, woraufhin die vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen ausgezahlt werden. p. 33
- Sie oder die mitversicherten Personen erhalten in aller Regel Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Als besonderen Service können wir auf Ihren Wunsch hin unseren Erstattungsbetrag direkt an den Rechnungsaussteller zahlen, soweit dieser einer Direktabrechnung zustimmt. p. 34
Durée & résiliation
- Durée : Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Gruppenvertrag bezeichneten Zeitpunkt und läuft für 12 Monate. Für einzelne Mitarbeiter/Mitglieder des Versicherungsnehmers, die dem Gruppenvertrag beitreten, beginnt das Versicherungsjahr mit dem im Versicherungsausweis genannten Datum (Versicherungsbeginn) und läuft bis zum Ende des Gruppenvertrages (Verlängerungsdatum).
- Préavis : Soweit nicht anders bestimmt, wird die Kündigung erst wirksam nach Ablauf einer Frist von mindestens einem Monat ab dem Tage nach der Zustellung bzw. dem Datum der Empfangsbescheinigung oder der Posteinlieferung im Fall eines Einschreibens.
- Modalité : Die Kündigung des Versicherungsverhältnisses im Rahmen des Gruppenvertrags muss schriftlich erfolgen.
- Droit spécial : Kündigung aufgrund einer Änderung der AVB oder einer Erhöhung der Gebühren, Selbstbeteiligung bzw. Beiträge, sofern Sie als Versicherter Beitragsschuldner sind: innerhalb von drei Monaten vom Zugang der Änderungsmitteilung an, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
- Droit spécial : Bei nicht vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht: Kündigungsrecht des Versicherers innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung, sofern er beweist, dass er das Risiko in keinem Fall versichert hätte.
- Droit spécial : Außerordentliches Kündigungsrecht des Versicherers bzw. Ausschluss betroffener Personen, wenn eine Sanktion, ein Verbot oder eine Beschränkung (UN-Resolutionen, Handels- oder Wirtschaftssanktionen, EU- oder UK-Recht, US-Sanktionen) die Erbringung von Versicherungsleistungen direkt oder indirekt verhindert.
- Droit spécial : Kündigung des Gruppenvertrages oder Ausschluss einzelner Personen, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Versicherungsschutz für Staatsangehörige, Ansässige oder Entsandte in einem Land so verändern, dass der Versicherungsschutz zu einem Verstoß gegen nationales Recht führen würde.
- Droit spécial : Sofortiges Kündigungsrecht des Versicherers, soweit der Beitrag auch 10 Tage nach Ablauf der Zusatzfrist nicht beglichen wurde; erfolgt über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren keine Beitragszahlung, gilt der Versicherungsvertrag als gekündigt.
- Droit spécial : Sonstige Beendigungsgründe (Nr. 2.8): Beendigung des Gruppenvertrages; Ausscheiden aus dem versicherbaren Personenkreis (z. B. Arbeitgeberwechsel oder Ende des Auslandsaufenthaltes); Tod; Abmeldung vom Gruppenvertrag; Nichtigkeit des Versicherungsverhältnisses.
- Droit spécial : Der Versicherungsschutz erlischt - auch für schwebende, das heißt noch andauernde Versicherungsfälle - grundsätzlich mit der Beendigung des Gruppenvertrages bzw. des Versicherungsverhältnisses.
Prime
- Indexation : Die Grundwährung unserer Tarife ist Euro (€). Als Vertragswährung können jedoch auch US Dollar ($) oder Britisches Pfund (£) gewählt werden. Die Wechselkurse für diese Währungen im Verhältnis zum Euro werden im Januar und Juli eines jeden Jahres von uns überprüft und bei Bedarf angepasst. Dies kann zu einer Erhöhung oder Senkung der Beiträge führen, wenn der Vertrag in einer Währung geführt wird, für die eine Anpassung an den Euro-Kurs erforderlich wird.
- Die Beitragshöhe, die Fälligkeit sowie die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den im Gruppenvertrag getroffenen Vereinbarungen.
- Soweit im Versicherungsausweis ein Beitrag ausgewiesen ist, werden von uns geforderte versicherungsmedizinische Zuschläge gesondert ausgewiesen.
- Beginnt die Versicherung nicht am 1. eines Kalendermonats bzw. endet die Versicherung nicht am letzten Tag eines Kalendermonats, ist für den ersten bzw. letzten Versicherungsmonat nur der anteilige Betrag des monatlichen Beitrags zu zahlen.
- Nicht rechtzeitige Zahlung: Wird der vereinbarte Beitrag nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Fälligkeitstage gezahlt, können wir Sie nach Ablauf der Frist zur Zahlung auffordern. Unterbleibt die Zahlung auch innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungsaufforderung, sind wir für die nach Ablauf der Frist eingetretenen Versicherungsfälle gemäß Art. 21 des luxemburgischen Versicherungsvertragsgesetztes von 1997 leistungsfrei.
- Wird der Vertrag nicht gekündigt, setzt die Leistungspflicht für alle neu eintretenden Versicherungsfälle wieder ein, falls die fälligen Beträge und die nachgewiesenen Verzugskosten gezahlt wurden; der Versicherungsschutz beginnt dann um 0.00 Uhr am Tage nach Eingang aller geschuldeten Beträge.
- Bei Anzeige der Geburt eines Neugeborenen nach der 2-Monats-Frist kann aufgrund einer Risikoprüfung ein versicherungsmedizinischer Zuschlag von max. 100 % auf den Tarifbeitrag verfügt werden.
- Kann bei erhöhtem Risiko im Rahmen der Gesundheitsprüfung ein Beitragszuschlag erhoben und/oder ein Leistungsausschluss verfügt werden (Nr. 1.2).
Conditions particulières
- Der Versicherungsvertrag wurde für Expatriates konzipiert. Versicherungsfähig sind alle Mitarbeiter/Mitglieder des Versicherungsnehmers, die sich in dessen Auftrag bzw. zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit vorübergehend für mindestens 3 Monate im Ausland aufhalten. Mitversicherbar sind mitreisende Ehe- oder Lebenspartner und Kinder. p. 4
- Soweit im Gruppenvertrag nichts anderes bestimmt ist, sind Vorerkrankungen stets in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Der jeweilige Gruppenvertrag kann allerdings vorsehen, dass die ausführliche und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen und eine medizinische Gesundheitsprüfung zu erfolgen hat; in diesen Fällen können wir bei erhöhtem Risiko einen Beitragszuschlag erheben und/oder einen Leistungsausschluss verfügen. p. 4
- Der Beitritt zum Gruppenvertrag erfolgt entweder durch Meldung des Versicherungsnehmers oder mittels einer sogenannten Beitrittserklärung, mit der auch die Mitversicherung des Ehe- oder Lebenspartners und der Kinder beantragt wird. Das Beitrittsverfahren wird durch den Gruppenvertrag festgelegt. Die Beitrittserklärung kann per Post, E-Mail oder per Telefax eingereicht werden. p. 4
- Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Zielregionen: Zielregion I: Weltweit mit USA; Zielregion II: Weltweit ohne USA. p. 7
- Der Tarif besteht aus den Stufen Classic, Plus und Top, die jeweils aus ambulanten, stationären, zahnärztlichen und Assistance Modulen bestehen. Die einzelnen Tarifstufen unterscheiden sich nach Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Der jeweilige Gruppenvertrag regelt, welche Tarifstufe versichert werden kann bzw. welche Modulkombination dem jeweiligen Versicherungsverhältnis zugrunde gelegt werden kann. p. 8
- Entsprechend der vereinbarten Tarifstufe/Modulkombination ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen, deren Art und Umfang sich aus den folgenden Leistungsübersichten ergeben, zu 100 %, sofern sich aus diesen Leistungsübersichten, unseren generellen Ausführungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Gruppenvertrag oder den Definitionen nicht etwas anderes ergibt. p. 8
- Der versicherten Person steht die Wahl unter allen Ärzten bzw. Zahnärzten frei, die in dem Land, in dem die Heilbehandlung erfolgt, zugelassen sind. Erstattungsfähig sind ärztliche und zahnärztliche Leistungen sowie die Leistungen anderer Behandler, soweit die Gebühren im Rahmen der landestypischen Bemessungsgrundlagen berechnet und angemessen sind. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen liegende Aufwendungen, sofern sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und angemessen berechnet sind. p. 32
- Wir leisten im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Wir leisten darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als Erfolg versprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; wir können unsere Leistungen jedoch auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden und Arzneimittel angefallen wäre. p. 32
- Ansprüche auf Versicherungsleistungen können grundsätzlich weder abgetreten noch verpfändet werden (zur Ausnahme bei Leistungserbringern siehe Nr. 7.6 a). p. 33
- Sie oder die mitversicherten Personen können gegen Forderungen unsererseits nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. p. 35
- Die Grundwährung unserer Tarife ist Euro (€). Als Vertragswährung können jedoch auch US Dollar ($) oder Britisches Pfund (£) gewählt werden. p. 34
- Die Erstattung erfolgt in der mit Ihnen vereinbarten Währung. Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Rechnung erstellt wurde, umgerechnet, es sei denn, Sie weisen durch Bankbeleg nach, dass Sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben haben. p. 34
- Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu verändern. Wir informieren Sie schriftlich über jede Änderung mindestens drei Monate vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Die Änderung gilt zum nächsten Versicherungsjahr. Sollten Sie der Änderung nicht zustimmen, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von drei Monaten nach Erhalt unserer Mitteilung kündigen. p. 37
- Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle von uns bereitzustellenden Informationen auf Papier oder elektronisch, über die Website der Foyer Global Health S.A., per E-Mail oder durch andere vereinbarte Kommunikationsmittel übermittelt werden. Wenn Sie nicht innerhalb von sechzig Tagen ab dem Datum der Information reagieren, gehen wir davon aus, dass Sie sie akzeptiert haben. p. 37
- Beschwerden können per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail an Foyer Global Health S.A., 12, rue Léon Laval, L-3372 Leudelange, Luxembourg gerichtet werden. Natürlich können Sie sich auch an den Ombudsmann der Versicherungen (A.C.A. - Association des Compagnies d'Assurance, 12, rue Erasme, L-1468 Luxembourg - in Zusammenarbeit mit der U.L.C.) oder die Aufsichtsbehörde, das Commissariat aux Assurances, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg, wenden. p. 38
- Für alle aus dem Gruppenvertrag entstandenen Streitigkeiten sind die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg oder die Gerichte des Ortes zuständig, in dem der Versicherungsnehmer oder die versicherten Personen ihren Sitz bzw. Wohnsitz haben. Befindet sich der Sitz des Versicherungsnehmers oder der Wohnsitz der versicherten Person nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, so sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig. p. 38
- Soweit nicht nationale Vorschriften die Anwendung eines anderen Rechts bedingen oder vertraglich die Anwendung eines anderen Rechts vereinbart wurde, unterliegt der Gruppenvertrag und das jeweilige Versicherungsverhältnis dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. p. 38
- Vertragssprache ist Englisch. Wenn nicht anders mit Ihnen vereinbart, erfolgt die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen und uns in englischer Sprache. Grundsätzlich hat die englische Fassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) stets Vorrang. p. 38
- Die Foyer Global Health S.A. wird vom Commissariat aux Assurances, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg, aufsichtsrechtlich überwacht. Handelsregister (RCS Luxembourg): B 134.471. p. 2
- Soweit Sie in den AVB Passagen finden, die kursiv gedruckt sind, finden Sie diese in den Definitionen erläutert. p. 2
Lacunes d'extraction
- Risikoträger: Das Dokument nennt keine Formulierung des Typs « versichert durch ». Foyer Global Health S.A., 12, rue Léon Laval, L-3372 Leudelange, Luxembourg, R.C.S. Luxembourg B 134.471, wird auf S. 2 als die Gesellschaft bezeichnet, die « vom Commissariat aux Assurances … aufsichtsrechtlich überwacht » wird, und ist die durchgängig in der ersten Person (« wir ») auftretende leistungspflichtige Partei sowie die Absenderin des Dokuments; auf dieser Grundlage ist sie als Risikoträger geführt. « Globality Health », « Globality CoGenio® » und « Globality Health Servicecenter » sind Marken- bzw. Dienstleistungsbezeichnungen, kein zweiter Versicherer. Der in den Definitionen (S. 39) genannte « Assisteur », über den Zusatzleistungen und die Erstattung z. B. von Rücktransportkosten erbracht werden, wird namentlich nicht genannt.
- edition_date bleibt null: Das Dokument druckt kein als Ausgabe- oder Versionsdatum bezeichnetes Datum. Die einzige datumsähnliche Angabe ist der Fußcode « CG GCI 09.17/2 » auf S. 44, der als reference übernommen wurde; das Dokument erklärt nirgends, dass « 09.17 » ein Ausgabedatum ist. Der Dateiname der Quelle enthält « V18_0224 »; diese Zeichenfolge ist an keiner Stelle im Dokument gedruckt und wurde daher nicht als Ausgabedatum verwendet.
- target_audience bleibt null: Versicherungsnehmer ist laut Definition (S. 42) « die rechts- und geschäftsfähige Organisation, die mit uns einen Gruppenvertrag abgeschlossen hat, z. B. Ihr Arbeitgeber, Ihr Verein, Ihr Verband, etc. ». Das Dokument nennt damit gleichzeitig Unternehmen UND Vereine/Verbände; die einwertige Aufzählung des Schemas kann beides nicht zugleich abbilden, deshalb null und der Wortlaut in target_audience_note.
- Leistungsübersichten (Nrn. 4.3 bis 4.7, S. 9-15): Die Zugehörigkeit einer Leistung zu den Tarifstufen Classic/Plus/Top steht NICHT im Textlayer. Die Marken sind Vektorzeichnungen: ein Kreis von 12,9 × 12,9 pt mit Häkchen (7,2 × 5,6 pt) in Dunkelgrün für « Das ist versichert » und ein graues Kreuz von 9,3 × 9,3 pt für « Hierfür ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen » (Legende S. 2). Die Zuordnung erfolgte über die x-Mitte jeder Marke gegen die Spaltenmitten (Classic 318,9 / Plus 415,3 / Top 511,7 pt, Spaltenbreite 96,4 pt) und über die Zeilentrennlinien (Breite 233,9 pt). Die Rechnung schließt auf jeder Seite exakt: S. 9 14 Zeilen × 3 = 42 Zellen = 38 Häkchen + 4 Kreuze; S. 10 11 × 3 = 33 = 23 + 10; S. 11 13 × 3 = 39 = 30 + 9; S. 12 8 × 3 = 24 = 18 + 6; S. 13 15 markierte Zeilen × 3 = 45 = 40 + 5 (zwei der 17 Zeilenbänder sind Zwischenüberschriften ohne Marken); S. 14 8 × 3 = 24 = 24 + 0; S. 15 11 × 3 = 33 = 17 + 16. Die Polarität und die Spaltenreihenfolge wurden zusätzlich an hochauflösenden Ausschnitten der S. 2, 9 und 13 geprüft. Diese Angaben stehen in den strukturierten Feldern (conditions/limits) und können naturgemäß nicht in key_quotes belegt werden, da sie kein Text sind.
- is_optional: Das Produkt kennt keine Zusatzbausteine im Sinne von Optionen, sondern drei Tarifstufen. is_optional ist daher auf false gesetzt, wo eine Leistung in Classic, Plus UND Top ein Häkchen trägt, und auf null, wo mindestens eine Tarifstufe das Kreuz trägt - denn « nur in Plus und Top versichert » lässt sich mit einem Wahrheitswert nicht ausdrücken. Die genaue Tarifstufenzugehörigkeit steht jeweils als erste Zeile in conditions. Einzige echte Wahlmöglichkeit ist die Höhe der Selbstbeteiligung in den Tarifstufen Plus und Top (Nr. 4.2).
- Zeile « Umfassende zahnärztliche Leistungen » (S. 13): In der Spalte Classic stehen gleichzeitig das Kreuz (« keine Erstattung vorgesehen ») und der Zusatz « Erstattungsfähig sind 50 % der Aufwendungen für die folgenden Leistungen, wenn diese infolgeeines Unfalls benötigt werden ». Beide Angaben sind so gedruckt (an einem Rendering der Seite geprüft) und werden unverändert wiedergegeben, einschließlich des Zusammenschreibfehlers « infolgeeines ».
- Sprachklausel: Nr. 10.8 dieses deutschsprachigen Dokuments bestimmt « Vertragssprache ist Englisch » und « Grundsätzlich hat die englische Fassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) stets Vorrang ». Diese Extraktion stammt ausschließlich aus der deutschen Fassung und wurde an keiner Stelle aus einer anderssprachigen Fassung ergänzt; die Klausel ist hier nur als Inhalt des Dokuments festgehalten.
- prescription_period: Das Dokument enthält keinen Abschnitt zur Verjährung von Ansprüchen; das Feld bleibt null.
- Nr. 7 trägt im Inhaltsverzeichnis (S. 3) die Überschrift « Verhalten und Bestimmungen im Leistungsfall »; im Fließtext der S. 32 erscheint diese Überschrift wegen der Spaltenreihenfolge erst am Ende der Seite, nach den Unterpunkten 7.1 bis 7.3. Die Zuordnung der Unterpunkte wurde daran nicht verändert.
- Die Seitenzahlen aller Blöcke sind PDF-Seitenzahlen. Der auf den Seiten gedruckte Foliogang stimmt hier mit der PDF-Seitenzahl überein (geprüft an den Seiten 9-15 und 39-43); die interne Kapitelnummerierung des Inhaltsverzeichnisses (S. 3) verweist auf dieselben Zahlen.
- Zeile « Zusätzliche Unterstützung » (S. 15) ist eine Sammelzeile mit eigener Markierung, unter der die beiden Einzelpositionen « Organisation von Krankenbesuchen für Angehörige » und « Beschaffung und Versand lebensnotwendiger Medikamente » jeweils eigene Markierungen tragen; alle drei Zeilen sind getrennt erfasst, weil das Dokument sie getrennt markiert.
Documents liés
- Globality CoGenio® - ES - Conditions générales
- Globality CoGenio® - Conditions générales
- Globality CoGenio® - EN - Conditions générales
- Globality CoGenio® - Conditions générales
Source & fidélité
- Source : https://globalhealth.insurance/wp-content/uploads/2025/12/Globality_CoGenio_GCI_DE_V18_0224.pdf - téléchargé le 2026-08-04 - 44 pages
- Extraction : claude-code-subagent:scale · prompt v1.1
- ⚠️ Ceci n'est pas le document officiel de l'assureur et peut contenir des erreurs d'extraction. Information, non un conseil - vérifiez toujours par rapport au document source.