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easyPROTECT PRO (Sachversicherungen) IPID DE

Résumé

Informationsdokument über das Versicherungsprodukt (IPID) für die Sachversicherung easyPROTECT PRO von LALUX Assurances. Das Produkt versichert Ereignisse, die die versicherten Güter beschädigen könnten, sofern Ereignisse und Güter in den Besonderen Bedingungen bezeichnet sind, und ausschließlich im Rahmen der dort angegebenen beruflichen Tätigkeit. Das Blatt nennt acht Tätigkeitsbereiche, sechs Kategorien versicherbarer Güter (Gebäude, Geräte, Waren, Ernten, Tiere, Landkraftfahrzeuge) und zwölf angebotene Deckungen von Feuer, Wasserschäden, Diebstahl und Glasbruch bis Betriebsausfall/-unterbrechung und Transport. Alle Aufzählungen sind vom Herausgeber als nicht vollständig gekennzeichnet.

Définitions

Terme Définition Page
Gebäude Hauptbaukörper mit Nebengebäuden und zugehörigen Gebäuden (angrenzend oder nicht), einschließlich Einfriedungen; Umbauten und bauliche Verbesserungen an dem vom Versicherten gemieteten Gebäude; Solarkollektoren und Parabolantennen. p. 1
Geräte Gegenstände, die für die versicherte Tätigkeit benötigt werden, die entweder dem Versicherten oder auch Dritten gehören, wie etwa Anlagen (im Geschäft, in der Werkstatt oder den Büros), zu Arbeitszwecken verwendete Geräte (überwiegend mechanische oder elektrische Werkzeugmaschinen, mit Ausnahme etwa von selbstfahrenden Maschinen), oder Bürogeräte und Computerausrüstung* p. 1
Waren Versorgungsgüter, Roh- und Hilfsstoffe, Esswaren, Endprodukte, Verpackungen, Abfälle usw. p. 1
Ernten Ernten und Produkte aus der Erde sowie Futtermittel und Düngemittel. p. 1
Tiere Haustiere, Nutztiere oder zum Verkauf bestimmte Tiere. p. 1
Landkraftfahrzeuge jedes Fahrzeug einschließlich Antriebsmaschinen. p. 1

Garanties

Feuer - p. 1

Schäden, die sich aus dem eigentlichen Feuer durch Feuersbrunst, Brand oder Verbrennen oder durch Explosionen und Implosionen jeder Art ergeben. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte. · Limite : Feuer – Deckungsgrenze Terrorismus: Jährliche Deckungsgrenze von 10.000.000 EUR. - Sous-limite : Jährliche Deckungsgrenze von 10.000.000 EUR (Deckungsgrenze Terrorismus)

Wasserschäden - p. 1

Sachschäden, die aus der Verstopfung oder dem Bruch von Dachrinnen, Regenrinnen oder Fallrohren entstehen. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte.

Diebstahl - p. 1

Die bezeichneten Güter sind versichert gegen Verschwinden, Zerstörung und Beschädigung infolge von Diebstahl oder versuchtem Diebstahl, der sich innerhalb des Hauptgebäudes oder einem seiner am selben Ort liegenden Nebengebäude ereignet. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte. - Condition : Der Diebstahl oder versuchte Diebstahl muss sich innerhalb des Hauptgebäudes oder einem seiner am selben Ort liegenden Nebengebäude ereignen.

Gebäudeschäden - p. 1

Gebäudeschäden aufgrund von Schäden, die in dem vom Versicherten bewohnten Teil des Gebäudes infolge von Diebstahl oder versuchtem Diebstahl auftreten. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte. · Limite : Höchstbetrag der Entschädigung: 100.000 EUR - Sous-limite : Höchstbetrag der Entschädigung: 100.000 EUR

Glasbruch - p. 1

Für das Gebäude und/oder Mietrisiko: Außenverglasungen, Verglasungen der Innentüren, Fotovoltaikanlagen, Leuchtschilder usw.; bei Geräten: versehentlicher Bruch eines am Gerät befestigten Spiegels, Glasregale usw. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte.

Klimatische Gefahren - p. 1

Sachschäden infolge von Sturm, Hagel, Regen/Schnee oder auch herabfallendes Eis. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte.

Landkraftfahrzeuge - p. 1

Sind Feuer, Diebstahl oder klimatische Gefahren versichert, wird Versicherungsschutz für die an Landkraftfahrzeugen, die sich auf dem Gelände des Geschäftsbetriebs (innerhalb und außerhalb der Gebäude) befinden, verursachten Sachschäden übernommen. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte. - Condition : Setzt voraus, dass Feuer, Diebstahl oder klimatische Gefahren versichert sind. - Condition : Die Fahrzeuge müssen sich auf dem Gelände des Geschäftsbetriebs (innerhalb und außerhalb der Gebäude) befinden.

*Bruch von Bürogeräten und Computerausrüstung im Büro - p. 1

Die Geräte, die sich innerhalb der versicherten Räumlichkeiten befinden, sind gegen alle Sachschäden versichert. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte. · Limite : Die für tragbare Geräte versicherte Summe ist auf 25 % der Deckungssumme für Bürogeräte und Computerausstattung im Büro begrenzt. - Sous-limite : tragbare Geräte: 25 % der Deckungssumme für Bürogeräte und Computerausstattung im Büro - Condition : Die Geräte müssen sich innerhalb der versicherten Räumlichkeiten befinden.

**Bruch von Geräten, die zu Arbeitszwecken verwendet werden - p. 1

Dieses Material wird gegen alle unvorhergesehenen und plötzlich auftretenden Schäden versichert. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte.

Dekontamination des Bodens und der versicherten Sachen - p. 1

Dekontamination des Bodens und der versicherten Güter infolge einer versehentlichen Verschmutzung, die versichert ist. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte. - Condition : Die versehentliche Verschmutzung muss versichert sein.

Betriebsausfall/-unterbrechung - p. 1

Unterbrechung der Tätigkeit, soweit sie durch einen versicherten Schaden (Feuer, Wasserschäden oder klimatische Gefahren) verursacht wird. - Portée : Die Garantien werden für den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort gewährt. Unbeschadet der Angabe eines besonderen territorialen Geltungsbereichs in den Besonderen Bedingungen gelten folgende territorialen Geltungsbereiche: Umzug; Fahrten; Transporte. - Condition : Die Unterbrechung muss durch einen versicherten Schaden (Feuer, Wasserschäden oder klimatische Gefahren) verursacht sein.

Transport - p. 1

Versicherungsschutz für Waren und Geräte gegen Sachschäden, die während des vom Versicherten oder seinen Vorgesetzten durchgeführten Transports auftreten. - Portée : Transporte:Versichert sind Schäden, die im Großherzogtum Luxemburg und in einem Umkreis von 600 km außerhalb seiner Grenzen eintreten. - Condition : Der Transport muss vom Versicherten oder seinen Vorgesetzten durchgeführt werden.

Exclusions

Exclusion Description S'applique à Page
Biologische/chemische Verschmutzung bei Terrorakt oder Erdbeben Schäden, Ausfälle und Verschlimmerung der Folgen, die durch eine biologische und/oder chemische Verschmutzung in Verbindung mit einem Terrorakt oder infolge eines Erdbebens verursacht werden. Feuer p. 1
Feuchtigkeit oder Kondensation Sachschäden infolge von Feuchtigkeit oder Kondensation. Wasserschäden p. 1
Diebstahl durch Mitarbeiter Diebstahl, der durch die Mitarbeiter des Versicherungsnehmers begangen wird, es sei denn er wurde außerhalb ihrer Aufgabenbereiche begangen und es gab einen Einbruch. Diebstahl p. 1
Abfluss, Rückstau, Überschwemmung und Hochwasser Schäden, auch wenn sie die Folge eines Sturms sind, die durch den Abfluss von Regenwasser in Höfen und Gärten und/oder auf öffentlichen und privaten Wegen, durch Verstopfung, Rückstau und Entweichen aus Abflüssen und Kanalisationen, durch Überlaufen von Wasser, Wasserläufen, Überschwemmungen und Hochwasser entstehen. Klimatische Gefahren p. 1
Immaterielle Schäden und defekte Verpackung Immaterielle Schäden und Schäden aufgrund einer defekten Verpackung. Transport p. 1
Tragbare Telefongeräte, Handys und Geräte über 15 Jahre Tragbare Telefongeräte und Handys sowie Geräte, die mehr als 15 Jahre alt sind. **Bruch von Geräten, die zu Arbeitszwecken verwendet werden p. 1
Feuer – Deckungsgrenze Terrorismus Jährliche Deckungsgrenze von 10.000.000 EUR. [Vom Dokument unter der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ aufgeführt; inhaltlich eine Deckungsgrenze, kein Ausschluss.] Feuer p. 1
Gebäudeschäden – Höchstbetrag der Entschädigung Höchstbetrag der Entschädigung: 100.000 EUR [Vom Dokument unter der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ aufgeführt; inhaltlich eine Entschädigungsgrenze, kein Ausschluss.] Gebäudeschäden p. 1
Bürogeräte und Computerausstattung im Büro – Grenze für tragbare Geräte Die für tragbare Geräte versicherte Summe ist auf 25 % der Deckungssumme für Bürogeräte und Computerausstattung im Büro begrenzt. [Vom Dokument unter der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ aufgeführt; inhaltlich eine Unterdeckungsgrenze, kein Ausschluss.] *Bruch von Bürogeräten und Computerausrüstung im Büro p. 1

Obligations de l'assuré

  • Das zu versichernde Risiko, ohne Falschangaben oder Auslassungen, möglichst vollständig und genau beschreiben. (Bei Vertragsabschluss) p. 2
  • Der Versicherungsgesellschaft jeden neuen Umstand melden, der das Risiko erhöhen oder neue Risiken darstellen kann. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Die Versicherungsgesellschaft über alle Änderungen der im Vertrag angegebenen Daten informieren, insbesondere bei einem Adress- oder Bankkontowechsel. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Ihre Versicherungsprämien unter Einhaltung der in Ihrem Vertrag festgelegten Fristen zahlen. (Während der Vertragslaufzeit · Bei Nichtzahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.) p. 2
  • Jeden Schadensfall innerhalb von acht Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden und die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (Im Schadensfall) p. 2
  • Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden, da sie für die Abwicklung des Schadensfalls erforderlich sind. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (Im Schadensfall) p. 2
  • Wenn die Güter und/oder die Mietrisiken innerhalb der Grenzen des Großherzogtums Luxemburgs an andere Standorte verlagert werden, als in den Besonderen Bedingungen angegeben, gilt die Versicherung weiter, wobei es Aufgabe des Versicherungsnehmers ist, dies der Versicherungsgesellschaft innerhalb von drei Monaten nach der Verlagerung zu melden. (Während der Vertragslaufzeit (bei Umzug)) p. 2

Procédure de sinistre

  1. Jeden Schadensfall innerhalb von acht Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden und die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (délai : innerhalb von acht Tagen, nachdem er sich ereignet hat) p. 2
  2. Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden, da sie für die Abwicklung des Schadensfalls erforderlich sind. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (délai : schnellstmöglich) p. 2

Durée & résiliation

  • Durée : Beginn (Datum des Inkrafttretens) und Ende des Vertrags sind in den Besonderen Bedingungen angegeben.
  • Reconduction tacite : oui
  • Préavis : 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags
  • Modalité : Die Kündigung ist per Einschreiben zu beantragen
  • Droit spécial : Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde oder die Versicherungsgesellschaft ihn nicht kündigen (stillschweigende Verlängerung).
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden: 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden innerhalb von einem Monat nach Kündigung einer Garantie oder eines anderen Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden innerhalb von 60 Tagen nach einer von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Prämienerhöhung
  • Droit spécial : Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag nach einem Schadensfall, bei Betrug, bei Zahlungsausfall oder nach einer entsprechenden Mitteilung 60 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags kündigen.
  • Droit spécial : Bei einer Verlagerung vom Wohnort oder vom Gesellschaftssitz des Versicherungsnehmers ins Ausland wird die Versicherung nicht mehr stillschweigend verlängert und endet bei der nächsten jährlichen Fälligkeit.

Prime

  • Der auf der jährlichen Fälligkeitsmitteilung angegebene Betrag ist am ersten Tag des Fälligkeitsmonats zu zahlen.
  • Monatliche Zahlungen im Lastschriftverfahren sind ohne zusätzliche Kosten möglich.
  • Bei Nichtzahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.

Conditions particulières

  • Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1
  • Unter „Was ist versichert ?“ nennt das Dokument acht Tätigkeitsbereiche: Sektor 1: Freie Berufe und Büros; Sektor 2: Medizinische Berufe, medizinische Hilfsberufe und pharmazeutische Berufe; Sektor 3: Ernährung; Sektor 4: Dienstleistungen, Handel und Handwerk; Sektor 5: Hotel, Restaurants und Cafés; Sektor 6: Bauberufe; Sektor 7: Automobil; Sektor 8: Landwirtschaftlicher Betrieb. p. 1
  • Die Sachversicherung easyPROTECT PRO bietet die Möglichkeit, Ereignisse zu versichern, die möglicherweise die versicherten Güter beschädigen könnten, sofern diese Ereignisse und Güter in den Besonderen Bedingungen bezeichnet sind, wobei der Versicherungsschutz ausschließlich im Rahmen der in diesen Besonderen Bedingungen angegebenen beruflichen Tätigkeit gilt. p. 1
  • Wenn die Güter und/oder die Mietrisiken innerhalb der Grenzen des Großherzogtums Luxemburgs an andere Standorte verlagert werden, als in den Besonderen Bedingungen angegeben, gilt die Versicherung weiter, wobei es Aufgabe des Versicherungsnehmers ist, dies der Versicherungsgesellschaft innerhalb von drei Monaten nach der Verlagerung zu melden. Bei einer Verlagerung vom Wohnort oder vom Gesellschaftssitz des Versicherungsnehmers ins Ausland wird die Versicherung nicht mehr stillschweigend verlängert und endet bei der nächsten jährlichen Fälligkeit. p. 2
  • Sind die Geräte versichert und wurde ein Versicherungsschutz für „Feuer“, „Wasserschäden“ und „Klimatische Gefahren“ abgeschlossen, sind die Geräte gegen Feuer versichert, wenn sich der Versicherungsnehmer vorübergehend aus beruflichen Gründen außerhalb des in den Besonderen Bedingungen angegebenen Orts befindet, und zwar in Höhe von bis zu 10 % des in den Besonderen Bedingungen für die Geräte angegebenen Betrags. p. 2
  • Transporte:Versichert sind Schäden, die im Großherzogtum Luxemburg und in einem Umkreis von 600 km außerhalb seiner Grenzen eintreten. p. 2
  • Der Kasten „Was ist versichert ?“ trägt am Fuß den Vermerk „Nicht vollständige Liste“. p. 1
  • Der Kasten „Was ist nicht versichert ?“ trägt am Fuß den Vermerk „Nicht vollständige Liste“. p. 1
  • Der Kasten „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ trägt am Fuß den Vermerk „Nicht vollständige Liste“. p. 1

Lacunes d'extraction

  • WICHTIGSTER BEFUND ZUR LAYOUTLESUNG - der Kasten „Was ist versichert ?“ läuft über beide Spalten. Die Seite 1 ist zweispaltig, aber der graue Kasten „Was ist versichert ?“ endet nicht am Fuß der linken Spalte: er wird oben in der RECHTEN Spalte fortgesetzt (y 263,2 bis 376,9 pt) und trägt dort vier weitere Deckungen mit grünem Haken - „**Bruch von Geräten, die zu Arbeitszwecken verwendet werden“, „Dekontamination des Bodens und der versicherten Sachen“, „Betriebsausfall/-unterbrechung“ und „Transport“ -, gefolgt vom Vermerk „Nicht vollständige Liste“. Erst darunter (y 420,9 pt) beginnt „Was ist nicht versichert ?“. Eine Zuordnung nach dem Schema „linke Spalte = versichert, rechte Spalte = nicht versichert“ würde diese vier Deckungen in die Ausschlussliste kippen und damit ihren Sinn umkehren. Das Markenbild belegt die richtige Polarität: die vier Marken bei x0 308,2 pt sind grüne Haken der Größe 7,2 x 7,9 pt, identisch mit den Haken der linken Spalte, und nicht die roten Kreuze der Größe 6,7 x 6,8 pt des Kastens darunter. Die Reihenfolge des Fließtextes ist hier korrekt: er gibt die vier Deckungen vor „Was ist nicht versichert ?“ aus.
  • Zählung der Marken (Bitmap-Bilder, weder Text noch Vektorzeichnung; über die Bildblöcke von get_text("dict") gezählt, nach Koordinaten zugeordnet, Polarität am Render bestätigt): Seite 1 trägt 35 Bilder = 26 grüne Haken (22 bei x0 29,8 pt in der linken Spalte + 4 bei x0 308,2 pt oben rechts) + 6 rote Kreuze (x0 308,2 pt, 6,7 x 6,8 pt) + 3 orange Ausrufezeichen (x0 310,2 pt, 2,4 x 8,9 pt). Die 26 Haken entsprechen exakt 8 Tätigkeitsbereichen + 6 Kategorien versicherbarer Güter + 12 angebotenen Deckungen; die 6 Kreuze den 6 Einträgen unter „Was ist nicht versichert ?“; die 3 Ausrufezeichen den 3 Einträgen unter „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“. 26 + 6 + 3 = 35, die Zählung geht exakt auf. Seite 2 trägt 3 Bilder (x0 67,5 pt) für die drei Einträge Umzug, Fahrten und Transporte unter „Wo bin ich versichert ?“.
  • Rubrikfehler (unverändert übernommen, nicht repariert): Der dritte Kasten der Seite 1, überschrieben „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“, enthält keinen einzigen Ausschluss. Seine drei Einträge sind ausschließlich Betragsgrenzen: eine jährliche Deckungsgrenze von 10.000.000 EUR für Terrorismus, ein Höchstbetrag der Entschädigung von 100.000 EUR für Gebäudeschäden und eine Begrenzung der Summe für tragbare Geräte auf 25 % der Deckungssumme. Die drei Einträge wurden dennoch so belassen, wie das Dokument sie einordnet, und mit einer Klammerbemerkung in exclusions[] geführt; dieselben Grenzen sind zusätzlich in den limits/sub_limits der betroffenen Deckungen erfasst, damit die Angabe nutzbar bleibt. Die echten Ausschlüsse stehen im Kasten „Was ist nicht versichert ?“.
  • Zwei Bezeichnungen kommen doppelt vor, einmal als Deckung und einmal als Ausschlussrubrik, und wurden bewusst nicht zusammengeführt: „Transport“ (Deckung, rechte Spalte oben) gegenüber „Transport“ (Ausschlussrubrik, y 595,6 pt) sowie „**Bruch von Geräten, die zu Arbeitszwecken verwendet werden“ (Deckung, y 263,2 pt) gegenüber „Bruch von Geräten, die zu Arbeitszwecken verwendet werden“ (Ausschlussrubrik, y 616,4 pt, ohne die zwei Sternchen). Beim Zitieren wurde jeweils die richtige Fundstelle gewählt.
  • Die 8 Tätigkeitsbereiche und die 6 Kategorien versicherbarer Güter stehen im Kasten „Was ist versichert ?“ und tragen dieselben grünen Haken wie die Deckungen, sind aber keine Garantien: die einen bezeichnen zulässige Berufsfelder, die anderen versicherbare Sachen. Sie wurden deshalb nicht in coverages[] geführt, sondern vollständig und wörtlich in definitions[] (Güter) bzw. in special_conditions[] und target_audience_note (Tätigkeitsbereiche) erfasst. coverages[] enthält die 12 Einträge unter „Angebotener Versicherungsschutz“.
  • Risikoträger nicht bestimmbar: Das Dokument nennt als Absender nur die Marke „LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT PRO“ und spricht sonst von „der Versicherungsgesellschaft“, „dem Versicherungsunternehmen“ und „der Versicherung“. Keine zeichnende Rechtsperson, kein Sitz, keine Aufsichtsbehörde auf einer der beiden Seiten. Der Risikoträger wurde nicht ergänzt.
  • „easyPROTECT PRO“ ist ein Produkt- bzw. Gamme-Name und trägt keine Brancheninformation; die Branchenzuordnung ergibt sich aus dem Gegenstand des Dokuments (Sachversicherungen für die berufliche Tätigkeit). Die in der Aufgabe vorgegebene Branche multirisque-professionnelle wurde übernommen. Der Untertitel „Sachversicherungen“ wurde als variant erfasst, product_family bleibt „easyPROTECT PRO“.
  • Kein Editionsdatum, keine Versionsangabe, kein Formularcode auf einer der beiden Seiten (gerendert und geprüft); edition_date und reference bleiben null. Auch der Manifest-Eintrag führt kein Datum.
  • target_audience bleibt null: Das Dokument nennt keine Kategorie. Es beschränkt den Schutz auf die „in diesen Besonderen Bedingungen angegebenen beruflichen Tätigkeit“ und listet acht Sektoren, die von freien Berufen und Büros bis zum landwirtschaftlichen Betrieb reichen, ohne die Zielgruppe zu benennen. Der Wortlaut steht in target_audience_note.
  • is_optional ist durchgehend null: Das Dokument unterscheidet nirgends zwischen eingeschlossenen und optionalen Deckungen und enthält keine Formeltabelle. Es stellt allerdings mehrfach klar, dass der Schutz nur greift, „sofern diese Ereignisse und Güter in den Besonderen Bedingungen bezeichnet sind“, und dass einzelne Deckungen voraussetzen, dass andere abgeschlossen wurden (Landkraftfahrzeuge setzt Feuer, Diebstahl oder klimatische Gefahren voraus; Fahrten setzt Feuer, Wasserschäden und Klimatische Gefahren voraus). Welche Deckungen serienmäßig enthalten sind, sagt das Dokument nicht.
  • Alle drei Kästen der Seite 1 sind vom Herausgeber selbst als unvollständig gekennzeichnet („Nicht vollständige Liste“ unter „Was ist versichert ?“, unter „Was ist nicht versichert ?“ und unter „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“). Auch die Deckungsliste ist damit ausdrücklich nicht abschließend. Die erfassten 12 Deckungen und 9 Einträge sind vollständig gegenüber dem IPID, nicht gegenüber dem Vertrag.
  • Der räumliche Geltungsbereich ist nicht je Deckung angegeben. Seite 2 nennt den in den Besonderen Bedingungen angegebenen Versicherungsort als Grundregel und ergänzt drei Sonderfälle (Umzug, Fahrten, Transporte). Für die einzelnen Deckungen wurde deshalb die Grundregel in territorial_scope eingetragen; nur bei „Transport“ steht die spezifische Angabe (Großherzogtum Luxemburg und 600 km Umkreis), weil das Dokument sie dieser Deckung ausdrücklich zuordnet.
  • Die Deckung „Wasserschäden“ ist im Dokument auffällig eng gefasst: „Sachschäden, die aus der Verstopfung oder dem Bruch von Dachrinnen, Regenrinnen oder Fallrohren entstehen.“ Es wird kein weiterer Wasserschadentatbestand genannt. Der Wortlaut wurde unverändert übernommen und nicht ergänzt.
  • Keine Selbstbeteiligung/Franchise wird genannt, weder allgemein noch je Deckung; deductibles ist null. Keine Wartezeiten, keine Verjährungsfrist, keine Angaben zur Indexierung der Prämie; waiting_periods[] ist leer, prescription_period und premium.indexation sind null.
  • Anders als bei manchen Schwesterdokumenten enthält dieses Blatt KEINEN Sanktionsabsatz zu verletzten Obliegenheiten und keine Bonus/Malus-Regelung. Nur die Nichtzahlung der Prämie ist mit einer Folge versehen. obligations[].sanction ist deshalb bis auf diesen Fall null - das ist der Befund des Dokuments, keine Auslassung.
  • Kein Widerrufsrecht, keine Beschwerdestelle, kein Ombudsmann, keine Aufsichtsbehörde im Dokument genannt.
  • Der Prompttext war nicht abgeschnitten. Beide Seiten wurden aus der lokalen PDF mit page.get_text("text") neu extrahiert und sind zeichenidentisch mit dem Prompttext (Seite 1: 6018 Zeichen, Seite 2: 3808 Zeichen).
  • Typografische Besonderheiten der Textebene: schmale Leerzeichen U+2009 vor Doppelpunkt und Fragezeichen (z. B. „Produkt : easyPROTECT PRO“, „Was ist versichert ?“), zwei Halbgeviertstriche U+2013 („easyPROTECT PRO – Sachversicherungen“, „Feuer – Deckungsgrenze Terrorismus“) und eine Worttrennung durch echten Bindestrich am Zeilenumbruch auf Seite 2 („Versicherungs-\ngesellschaft“). Die Zitate wurden programmatisch als exakte Ausschnitte aus dem PDF-Text geschnitten und um die Trennstelle herumgeführt.
  • Setzfehler des Herausgebers, unverändert übernommen: auf Seite 2 fehlt das Leerzeichen nach dem Doppelpunkt in „Transporte:Versichert sind Schäden“. Nicht korrigiert.

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Source & fidélité