easyPROTECT PRO Haftpflichtversicherung IPID DE
Résumé
Informationsdokument über das Versicherungsprodukt (IPID) zur easyPROTECT PRO-Haftpflichtversicherung, angeboten unter der Marke „LALUX Assurances“. Der Vertrag deckt die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seiner Mitarbeiter und weiterer in den Besonderen Bedingungen benannter Personen; bei einer juristischen Person sind auch Verwaltungsratsmitglieder, Gesellschafter und Geschäftsführer versichert. Der Versicherungsschutz ist nach acht Tätigkeitsbereichen (Sektoren) gegliedert und umfasst insbesondere die Betriebshaftpflicht, die Haftpflicht nach erfolgter Lieferung, Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritter, anvertraute und vorhandene Sachen sowie sektorspezifische Garantien; optional werden unter anderem Haftpflicht für Firmenleiter, Berufshaftpflicht, reine immaterielle Schäden und versehentliche Verschmutzung angeboten. Die Deckungsgrenze pro Schadensfall beträgt für sämtliche abgeschlossenen Garantien 12.000.000 EUR.
- Assureur : lalux · Branche : RC professionnelle · Type : IPID / Fiche d'information
Définitions
| Terme | Définition | Page |
|---|---|---|
| Versicherte Personen | Die Sachversicherung easyPROTECT PRO-Haftpflichtversicherung – deckt die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, der Mitarbeiter des Versicherungsnehmers oder auch jeder anderen in den Besonderen Bedingungen benannten Person ab. Bei einer juristischen Person sind auch die Verwaltungsratsmitglieder, Gesellschafter und Geschäftsführer versichert. | p. 1 |
Garanties
Betriebshaftpflicht (alle Sektoren) - p. 1
Versicherung der Haftpflicht in Verbindung mit dem Betrieb des Unternehmens oder der in den Besonderen Bedingungen bezeichneten Tätigkeiten aufgrund von Schäden, die Dritten durch Personen und die eingesetzten beweglichen/unbeweglichen Güter zugefügt werden. - Optionnelle : non · Portée : Der Versicherungsschutz im Rahmen von „Betriebshaftpflicht“ gilt in Europa. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt.
Betriebshaftpflicht — Haftpflicht der Beauftragten - p. 1
Hierin enthalten ist die Haftpflicht des Versicherten aufgrund der persönlichen Haftpflicht der vom Versicherten Beauftragten im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Aufgaben für den Versicherten. - Optionnelle : non · Portée : Der Versicherungsschutz im Rahmen von „Betriebshaftpflicht“ gilt in Europa. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt.
Betriebshaftpflicht — Zusätzlicher Versicherungsschutz - p. 1
Zusätzlicher Versicherungsschutz: nachbarschaftliche Störungen, durch Zulieferer verursachte Schäden, Haftung aufgrund eines Diebstahls, der von Beauftragten begangen wurde, Schäden infolge der Benutzung von Fahrzeugen oder Körperschäden, die Praktikanten, Hilfskräften, ehrenamtlichen Hilfskräften oder Bewerbern zugefügt werden. - Optionnelle : non · Portée : Der Versicherungsschutz im Rahmen von „Betriebshaftpflicht“ gilt in Europa. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Sous-limite : nachbarschaftliche Störungen - Sous-limite : durch Zulieferer verursachte Schäden - Sous-limite : Haftung aufgrund eines Diebstahls, der von Beauftragten begangen wurde - Sous-limite : Schäden infolge der Benutzung von Fahrzeugen - Sous-limite : Körperschäden, die Praktikanten, Hilfskräften, ehrenamtlichen Hilfskräften oder Bewerbern zugefügt werden
Nach erfolgter Lieferung (alle Sektoren außer Sektor 2) - p. 1
Finanzielle Folgen der Haftpflicht, die möglicherweise dem Versicherten entstehen aufgrund von Körperschäden, Sachschäden und/oder immateriellen Folgeschäden, die Dritten nach erfolgter Lieferung von Produkten/Waren zugefügt werden (etwa bei fehlerhaft gelieferter Ware), aufgrund von Lebensmittelvergiftungen oder anderen Vergiftungen, die durch Produkte verursacht werden, die vom Versicherten oder seinen Mitarbeitern hergestellt oder vertrieben werden (dies bezieht sich auf Produkte, die für die Ernährung, Hygiene oder Körperpflege bestimmt sind). - Optionnelle : non · Portée : Der Versicherungsschutz im Rahmen von „Haftpflicht nach erfolgter Lieferung“ gilt in Europa. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Condition : Gilt für alle Sektoren außer Sektor 2.
Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritter (alle Sektoren) - p. 1
Zahlung der Kosten und Honorare für alle Schritte, Untersuchungen, Gutachten und Instanzen infolge des Eintretens eines Schadens, der aus der Berufstätigkeit des Versicherten resultiert, und entweder den Tod oder eine Beeinträchtigung der physischen Integrität von Personen (Körperschäden) oder die Beschädigung, Vernichtung oder den Verlust von Sachen (Sachschäden) verursacht hat. - Optionnelle : non · Portée : Der Versicherungsschutz im Rahmen von „Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritte“ gilt in Europa. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Sous-limite : Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 650 EUR (wobei der Verbraucherpreisindex mit 100 zugrundegelegt ist).
Anvertraute und vorhandene Sachen (Sektor 1, 3, 4, 6 und 8) - p. 1
Finanzielle Folgen der vertraglichen Haftpflicht, die dem Versicherten zukommen kann aufgrund von Sachschäden und/oder immateriellen Folgeschäden, die an anvertrauten und vorhandenen Gegenständen infolge eines Fabrikationsfehlers, Verschuldens, Irrtums oder einer Nachlässigkeit bei der Ausführung der Arbeiten entstehen. - Optionnelle : non · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Condition : Gilt für Sektor 1, 3, 4, 6 und 8.
Spezifische Garantien — Sektor 2 - p. 1
Sektor 2: Fehler oder Kunstfehler bei der Diagnose oder bei chirurgischen Eingriffen. - Optionnelle : non · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Condition : Aus der Rubrik „Spezifische Garantien (nicht vollständige Liste)“.
Spezifische Garantien — Sektor 5 - p. 1
Sektor 5: In Obhut gegebene Gegenstände (außer Garderobe), Garderobe, in Zimmern hinterlegte Sachen. - Optionnelle : non · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Condition : Aus der Rubrik „Spezifische Garantien (nicht vollständige Liste)“.
Spezifische Garantien — Sektor 7 - p. 1
Sektor 7: Haftpflicht aufgrund des Fahrens von Fahrzeugen oder aufgrund von Schäden, die an Kraftfahrzeugen und Anhängern, die Dritten gehören, verursacht werden; Haftpflicht aufgrund fehlerhafter Reparaturen. - Optionnelle : non · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Condition : Aus der Rubrik „Spezifische Garantien (nicht vollständige Liste)“.
Spezifische Garantien — Sektor 6 - p. 1
Sektor 6: Schäden durch Bodensenkungen, Staudämme und Dämme. - Optionnelle : non · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Condition : Aus der Rubrik „Spezifische Garantien (nicht vollständige Liste)“.
Spezifische Garantien — Sektor 8 - p. 1
Sektor 8: Halter oder Betreuer von Tieren, die zu landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden; Eigentümer von Maschinen, die für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. - Optionnelle : non · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Condition : Aus der Rubrik „Spezifische Garantien (nicht vollständige Liste)“.
Haftpflicht für Firmenleiter - p. 1
Optionaler Versicherungsschutz: Der Versicherte ist bei allen Schäden versichert, für die er gesetzlich in Verbindung mit einer erstmals gegen ihn aufgrund eines beruflichen Fehlers eingereichten Beschwerde rechtmäßig zahlungspflichtig ist. Deckung der Verteidigungskosten bei einem Zivil- und Strafverfahren. - Optionnelle : oui · Portée : Der Versicherungsschutz im Rahmen von Haftpflicht für Firmenleiter“ gilt in Europa. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt.
Berufshaftpflicht (Sektor 1 und 4) - p. 1
Optionaler Versicherungsschutz: Die Versicherung versichert den Versicherungsnehmer gegen die wirtschaftlichen Folgen seiner Haftpflicht aufgrund von Vermögensschäden, die Dritten entstehen und aus einem Fehler bei der Ausführung der versicherten Tätigkeiten resultieren (etwa berufliche Fehler, sachlicher oder rechtlicher Fehler, Berechnungs- oder Bewertungsfehler, Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen usw.). - Optionnelle : oui · Portée : Der Versicherungsschutz im Rahmen von „Berufshaftpflicht“ gilt in Europa. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. - Condition : Gilt für Sektor 1 und 4.
Reine immaterielle Schäden - p. 1
Optionaler Versicherungsschutz: Schäden, die sich weder aus Körperschäden noch aus Sachschäden ergeben. - Optionnelle : oui · Portée : Der Versicherungsschutz im Rahmen von „Haftpflicht für reine immaterielle Schäden“ gilt in Europa. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt.
Versehentliche Verschmutzung (alle Sektoren) - p. 1
Optionaler Versicherungsschutz: Finanzielle Folgen der Haftpflicht, für die der Versicherte möglicherweise aufkommen muss aufgrund von Körperschäden, Sachschäden und/oder immateriellen Folgeschäden, die Dritten durch die versehentliche und plötzliche Verschmutzung der Luft oder des Bodenwassers entstehen, also jede Zerstörung oder Beeinträchtigung der physischen Integrität lebender Organismen oder träger Substanzen. - Optionnelle : oui · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt.
Gebäudehaftpflicht (Erweiterung des Versicherungsschutzes) - p. 1
Erweiterung des Versicherungsschutzes — Gebäudehaftpflicht: Haftpflicht des Versicherten aufgrund von Schäden, die Dritten verursacht werden und durch das in den Besonderen Bedingungen bezeichnete Gebäude entstanden sind (etwa persönlicher Fehler bei der Verwaltung), Baumängel oder mangelnde Wartung - Portée : Der Versicherungsschutz „Gebäudehaftpflicht“ wird für das Gebäude an der in den Besonderen Bedingungen angegebenen Anschrift gewährt. · Limite : Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt.
Rechtsschutz in Verbindung mit der Gebäudehaftpflicht - p. 2
Garantie, die nur in der Rubrik „Wo bin ich versichert ?“ auf Seite 2 genannt wird: „Der Versicherungsschutz „Gebäudehaftpflicht“ und „Rechtsschutz in Verbindung mit der Gebäudehaftpflicht“ werden für das Gebäude an der in den Besonderen Bedingungen angegebenen Anschrift gewährt.“ In der Rubrik „Was ist versichert ?“ auf Seite 1 kommt diese Garantie nicht vor; das Dokument beschreibt sie nicht weiter. - Portée : wird für das Gebäude an der in den Besonderen Bedingungen angegebenen Anschrift gewährt
Exclusions
| Exclusion | Description | S'applique à | Page |
|---|---|---|---|
| Absichtliches Eingehen von Risiken / bewusste Verletzung der Vorsichts- und Sicherheitsregeln | Unter der Zwischenüberschrift „Feuer:“ der Rubrik „Was ist nicht versichert ?“: Sachschäden, Körperschäden und/oder immaterielle Schäden, die aus dem absichtlichen Eingehen von Risiken seitens des Versicherten resultieren, ohne dass dieser diese Schäden absichtlich verursacht hat, d. h. im Falle bewusster Verletzung der elementaren Vorsichts- und Sicherheitsregeln. | all | p. 1 |
| Nach erfolgter Lieferung — eigene Arbeiten, Gewerke, Gegenstände und Produkte | Nach erfolgter Lieferung: Schäden, die durch die vom Versicherten ausgeführten Arbeiten oder die von ihm gelieferten Gewerke, Gegenstände und Produkte verursacht werden, sowie die Kosten für die Reparatur, ihren Ersatz oder ihre Erstattung und die damit zusammenhängenden Kosten, die dem Versicherten bei diesen Vorgängen entstehen. | Nach erfolgter Lieferung (alle Sektoren außer Sektor 2) | p. 1 |
| Obhutschäden | Obhutschäden: Schäden an gemieteten Sachen sowie Schäden an Sachen, die im Rahmen ihres Transports anvertraut wurden, auch bei Be- oder Entladung entstehende Schäden. | all | p. 1 |
| Deckungsgrenze von 12.000.000 EUR pro Schadensfall | In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt: Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt. | all | p. 1 |
| Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritter — Höchstbetrag 650 EUR | In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt: Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritter: Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 650 EUR (wobei der Verbraucherpreisindex mit 100 zugrundegelegt ist). | Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritter (alle Sektoren) | p. 1 |
Obligations de l'assuré
- Das zu versichernde Risiko, ohne Falschangaben oder Auslassungen, möglichst vollständig und genau beschreiben. (Bei Vertragsabschluss) p. 2
- Der Versicherungsgesellschaft jeden neuen Umstand melden, der das Risiko erhöhen oder mit neuen Risiken verbunden sein kann. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
- Die Versicherungsgesellschaft über alle Änderungen der im Vertrag angegebenen Daten informieren, insbesondere bei einem Adress- oder Bankkontowechsel. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
- Ihre Versicherungsprämien unter Einhaltung der in Ihrem Vertrag festgelegten Fristen zahlen. (Während der Vertragslaufzeit · Bei Nicht-Zahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.) p. 2
- Jeden Schadensfall innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden und die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (Im Schadensfall — innerhalb von 8 Tagen) p. 2
- Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden, da sie für die Abwicklung des Schadensfalls erforderlich sind. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (Im Schadensfall) p. 2
Procédure de sinistre
- Jeden Schadensfall innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden. (délai : innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat) p. 2
- Die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (délai : bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern) p. 2
- Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (délai : schnellstmöglich) p. 2
Durée & résiliation
- Durée : Beginn (Datum des Inkrafttretens) und Ende des Vertrags sind in den Besonderen Bedingungen angegeben.
- Reconduction tacite : oui
- Préavis : 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags
- Modalité : Die Kündigung ist per Einschreiben zu beantragen.
- Droit spécial : Kündigung durch den Kunden innerhalb von einem Monat nach Kündigung einer Garantie oder eines anderen Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall.
- Droit spécial : Kündigung durch den Kunden innerhalb von 60 Tagen nach einer von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Prämienerhöhung.
- Droit spécial : Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag nach einem Schadensfall, bei Betrug, bei Zahlungsausfall oder nach einer entsprechenden Mitteilung 60 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags kündigen.
Prime
- Indexation : Für „Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritter“ ist der Versicherungsschutz auf bis zu 650 EUR begrenzt, „wobei der Verbraucherpreisindex mit 100 zugrundegelegt ist“.
- Der auf der jährlichen Fälligkeitsmitteilung angegebene Betrag ist am ersten Tag des Fälligkeitsmonats zu zahlen.
- Monatliche Zahlungen im Lastschriftverfahren sind ohne zusätzliche Kosten möglich.
Conditions particulières
- Sektor 1: Freie Berufe und Büros p. 1
- Sektor 2: Medizinische Berufe, medizinische Hilfsberufe und pharmazeutische Berufe p. 1
- Sektor 3: Ernährung p. 1
- Sektor 4: Dienstleistungen, Handel und Handwerk p. 1
- Sektor 5: Hotel, Restaurants und Cafés p. 1
- Sektor 6: Bauberufe p. 1
- Sektor 7: Automobil p. 1
- Sektor 8: Landwirtschaftlicher Betrieb p. 1
- Der Versicherungsschutz im Rahmen von „Betriebshaftpflicht“, „Obhutschäden“, „Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritte“, „Haftpflicht nach erfolgter Lieferung“, „Berufshaftpflicht“, Haftpflicht für Firmenleiter“ und „Haftpflicht für reine immaterielle Schäden“ gilt in Europa. p. 2
- Der Versicherungsschutz „Haftpflicht für unfallbedingte Umweltschäden“ gilt für das Großherzogtum Luxemburg. p. 2
- Der Versicherungsschutz „Gebäudehaftpflicht“ und „Rechtsschutz in Verbindung mit der Gebäudehaftpflicht“ werden für das Gebäude an der in den Besonderen Bedingungen angegebenen Anschrift gewährt. p. 2
- Die Rubriken „Was ist versichert ?“, „Was ist nicht versichert ?“ und „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ enden jeweils mit dem Vermerk „Nicht vollständige Liste“; die Rubrik „Spezifische Garantien“ trägt den Zusatz „(nicht vollständige Liste)“ bereits in ihrer Überschrift. p. 1
- Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1
Lacunes d'extraction
- FALSE SECTION HEADING, CONFIRMED ON A RENDER (defect kept, not repaired) — the box „Was ist nicht versichert ?“ opens with the bold sub-heading „Feuer:“ (fire), typeset at the box's left margin (x0=308.2, y=565.3) above ALL THREE exclusion items. Only the first item is a fire-type exclusion (deliberate risk-taking / bewusste Verletzung der elementaren Vorsichts- und Sicherheitsregeln); the other two carry their own bold inline labels „Nach erfolgter Lieferung:“ and „Obhutschäden:“ and have nothing to do with fire. Moreover the whole document is a liability (Haftpflicht) IPID, in which a „Feuer:“ heading has no place at all — it reads as a block left over from a fire/property template. Verified at 6x zoom: the heading really is printed above the three items, unbulleted, while each of the three items carries its own red ✗. The three exclusions are recorded under their own labels and the heading is quoted verbatim in key_quotes; nothing has been re-labelled.
- SECOND HEADING DEFECT — the box „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ (page 1, bottom right) contains no exclusion at all. Its two items are the cover ceilings: „Für sämtliche im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgeschlossenen Garantien wird die Deckungsgrenze pro Schadensfall auf 12.000.000 EUR festgelegt.“ and, for Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritter, „Versicherungsschutz in Höhe von bis zu 650 EUR (wobei der Verbraucherpreisindex mit 100 zugrundegelegt ist)“. In the standard IPID template this box is the restrictions box. Both items are recorded where the document prints them (in exclusions) AND carried as limits/sub_limits on the coverages, so neither reading is lost.
- BRANCH DIVERGENCE — the task metadata classifies this document as branch "multirisque-professionnelle" and the value has been copied through as instructed, but the document itself is a pure liability document: it is titled „easyPROTECT PRO – Haftpflichtversicherung“, its product field reads „LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT PRO-Haftpflichtversicherung“, and every guarantee it lists is a Haftpflicht cover. On the country's own slug list the matching value would be "rc-professionnelle". The classification looks as if it followed the commercial range prefix ("easyPROTECT PRO / PRO Entreprise" in the file name) rather than the branch, which is not the same thing. Flagged for a human decision; not changed here, because the branch slug also determines where the document sits in the repository.
- CONTRADICTION INSIDE THE SOURCE — „Obhutschäden“ is printed on page 1 as an EXCLUSION (in the box „Was ist nicht versichert ?“: „Obhutschäden: Schäden an gemieteten Sachen sowie Schäden an Sachen, die im Rahmen ihres Transports anvertraut wurden, auch bei Be- oder Entladung entstehende Schäden.“), while on page 2 the box „Wo bin ich versichert ?“ lists „Obhutschäden“ among the guarantees whose cover applies in Europe. Both readings are recorded verbatim — the exclusion in exclusions[], the territorial sentence in special_conditions[] — and neither has been silently preferred.
- NAMING DIVERGENCES BETWEEN THE TWO PAGES (recorded, not reconciled). Page 2 names three guarantees that page 1 does not name in the same words: (a) „Haftpflicht für unfallbedingte Umweltschäden“ (page 2, cover limited to the Großherzogtum Luxemburg) has no counterpart under that name on page 1, where the closest guarantee is „Versehentliche Verschmutzung (alle Sektoren)“ — they have NOT been treated as the same cover, so that coverage's territorial_scope is left null; (b) „Rechtsschutz in Verbindung mit der Gebäudehaftpflicht“ appears only on page 2 and is recorded as a separate coverage cited to page 2, with its absence from the cover box stated in its description; (c) page 2 writes „Rechtsschutz und Zahlungsunfähigkeit haftender Dritte“ where page 1 writes „... haftender Dritter“. Conversely, „Anvertraute und vorhandene Sachen“ and all five sector-specific guarantees are absent from the page-2 territorial list, so their territorial_scope is left null rather than assumed to be Europe.
- TYPOGRAPHICAL DEFECTS PRESERVED, NOT CORRECTED: (a) page 2 prints „... „Berufshaftpflicht“, Haftpflicht für Firmenleiter“ und ...“ — the opening German quotation mark before „Haftpflicht für Firmenleiter“ is missing; the quote and the territorial_scope string reproduce it as printed. (b) Page 1 line 1 of the body reads „Die Sachversicherung easyPROTECT PRO-Haftpflichtversicherung – deckt die Haftpflicht ...“, i.e. a liability product described as a „Sachversicherung“ (property insurance) and a stray dash before the verb; kept verbatim. (c) The five sector-specific guarantees are printed out of numeric order — Sektor 2, 5, 7, 6, 8 — and are recorded in the document's own order.
- Carrier / risk bearer: the document names only the brand — „LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT PRO-Haftpflichtversicherung“ — and otherwise refers to „die Versicherungsgesellschaft“ / „die Versicherung“. No licensed legal entity is named anywhere, so which lalux entity carries the risk cannot be read from this document and has not been asserted.
- is_optional was read from the layout of the box „Was ist versichert ?“, which is a two-column box: everything from „Tätigkeitsbereiche“ to „Spezifische Garantien“ sits in the left column (x0≈29.8-75.0, y=302.6-790.6) and is therefore recorded as included (false); the group label „Optionaler Versicherungsschutz:“ sits at the top of the right column (x0=308.2, y=261.8) and governs the four guarantees printed under it before the next group label — Haftpflicht für Firmenleiter (y=271.2), Berufshaftpflicht (y=316.9), Reine immaterielle Schäden (y=378.5) and Versehentliche Verschmutzung (y=400.2) — which are recorded as optional (true). „Erweiterung des Versicherungsschutzes“ (y=461.9) is a second group label, so Gebäudehaftpflicht is left is_optional null: the document says it extends the cover but never says whether it is included or bought. Confirmed on a 5x render of the band y=255-520.
- The eight „Tätigkeitsbereiche“ (Sektor 1 to Sektor 8) are printed inside the box „Was ist versichert ?“ and carry the same green ✓ marks as the guarantees, but they are categories of insurable business activity, not guarantees. They have been recorded individually in special_conditions[] and in target_audience_note rather than in coverages[], so that none of the eight is lost and none is misrepresented as a cover. Several guarantees are scoped by them ("alle Sektoren", "alle Sektoren außer Sektor 2", "Sektor 1, 3, 4, 6 und 8", "Sektor 1 und 4"), and those scopes are kept verbatim on the coverages concerned.
- Item boundaries were set by the printed markers, and the arithmetic closes exactly: page 1 carries 29 marker images — 19 green ✓ at x0=29.8 in the left column (8 Tätigkeitsbereiche + 3 Betriebshaftpflicht + 1 Nach erfolgter Lieferung + 1 Rechtsschutz + 1 Anvertraute Sachen + 5 Spezifische Garantien), 5 green ✓ at x0=308.2 (7.2×7.9) in the right column (the four optional guarantees + Gebäudehaftpflicht), 3 red ✗ at x0=308.2 (6.7×6.8, y=576.3/609.7/651.2, one per exclusion item) and 2 orange ! at x0=310.2 (2.4×8.9, y=742.5/780.1, one per item of the restrictions box). 19+5+3+2 = 29. The markers are placed bitmap images: they produce no text and no vector drawing, so the item boundaries could not have been read from the text layer alone. No formula/guarantee matrix exists in this document, so no membership had to be recovered.
- Two-column reading-order check performed and NEGATIVE for content attachment: page 1 is two columns (left x0≈22.7-75.0, right x0≈308.2-489.4) and page 2 is single-column. The box „Was ist versichert ?“ genuinely spans both columns — its left part ends at the foot of the page (y=790.6) while its right part starts higher (y=261.8) and closes with „Nicht vollständige Liste“ at y=507.5 — and the flat text emits the whole left column before the whole right column, which reproduces the intended reading order (base cover, then optional cover). No exclusion landed among the guarantees and no guarantee landed among the exclusions. Note that in this document the polarity of each list is carried by the marker colour and shape (green ✓ / red ✗ / orange !), which are images, and confirmed by the box headings — not by abscissa alone, since the covered items of the right column and the exclusion items share the same left margin x0=308.2.
- Amounts are recorded exactly as printed: „12.000.000 EUR“ and „650 EUR“ (the document spells out EUR and uses no € glyph, so the vanished-currency-symbol trap does not arise). The 650 EUR figure is expressly index-linked: „wobei der Verbraucherpreisindex mit 100 zugrundegelegt ist“, which is recorded in premium.indexation and as a sub-limit of the Rechtsschutz guarantee. These two are the only monetary figures in the document; no franchise/Selbstbeteiligung is mentioned anywhere, so all deductible fields are null.
- No edition date, version code or document reference is printed anywhere on the two pages; edition_date and reference left null. No waiting period and no prescription period (Verjährung) are mentioned; those fields are empty/null.
- target_audience left null. The document describes the insured as the Versicherungsnehmer, his Mitarbeiter, and — for a juristische Person — Verwaltungsratsmitglieder, Gesellschafter und Geschäftsführer, and scopes cover over eight professional sectors that span both companies and liberal professions („Sektor 1: Freie Berufe und Büros“). It never states a market segment, so choosing between "entreprises" and "independants" would be an inference; the document's own wording is kept in target_audience_note.
- Text-layer integrity verified: our own PyMuPDF page.get_text("text") extraction is byte-identical to the document text supplied in the prompt (2 pages, no truncation). Character scan found no zero-width spaces, no soft hyphens, no PUA/Wingdings leftovers, no U+0007 vectorisation markers, no enciphered block and no ligature loss. Thin spaces (U+2009) appear before the question marks of the headings and in „Produkt :“, and the German typographic quotation marks („ “) are used throughout; all are preserved verbatim in key_quotes. Note that the heading „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ is printed on two lines and therefore contains a line break in the text layer.
- Language: this is the German version and it was extracted from its own text only. Nothing was borrowed from the French or English siblings of this IPID — in particular the missing quotation mark, the „Feuer:“ heading and the „Sachversicherung“ wording have been left exactly as this document prints them, whatever the siblings may print.
Source & fidélité
- Source : https://www.lalux.lu/fileadmin/mediatheque/documents/compliance/ipid/ipid_lalux_easyprotect-pro-entreprise-assurance-de-responsabilite-civile_de.pdf - téléchargé le 2026-08-02 - 2 pages
- Extraction : claude-code-subagent:scale · prompt v1.1
- ⚠️ Ceci n'est pas le document officiel de l'assureur et peut contenir des erreurs d'extraction. Information, non un conseil - vérifiez toujours par rapport au document source.