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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und beratende Ingenieure IPID DE

Résumé

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und beratende Ingenieure, im Titel als „APROBAT - Berufshaftpflicht für Architekten und beratende Ingenieure“ und unter der Marke „LALUX Assurances“ ausgewiesen. Der Vertrag deckt die finanziellen Folgen der Haftpflicht im Rahmen der Ausübung der Berufstätigkeit ab und umfasst neben dem Basis-Versicherungsschutz die Berufshaftpflicht (Fehler oder Mängel vertraglicher Art oder im Rahmen der zehnjährigen Haftpflicht gegenüber dem Bauherrn) und die Betriebshaftpflicht (außervertragliche Haftung) sowie sechs Positionen zusätzlichen Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas und ist auf Reklamationen beschränkt, die während der Gültigkeitsdauer des Vertrags an den Versicherungsnehmer herangetragen werden.

Définitions

Terme Définition Page
Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und beratende Ingenieure Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und beratende Ingenieure deckt die finanziellen Folgen der Haftpflicht im Rahmen der Ausübung der Berufstätigkeit (etwa infolge von Schäden, die Dritten entstehen) ab. Ebenso versichert sind die Berufshaftpflicht (Fehler oder Mängel vertraglicher Art oder im Rahmen der zehnjährigen Haftpflicht gegenüber dem Bauherrn) sowie die Betriebshaftpflicht (deckt die außervertragliche Haftung ab). p. 1
Vorläufige Prämie Die vorläufige Prämie ist zu Beginn des Versicherungsjahres zahlbar und stellt eine Anzahlung auf die endgültige Prämie des betreffenden Versicherungsjahres dar. p. 2
Mindestprämie Die Mindestprämie ist die Prämie, die – gemäß der Berechnung der Honorare – für das betreffende Versicherungsjahr mindestens bezahlt werden muss. p. 2
Endgültige Prämie Die endgültige Prämie ist die Prämie, die letztendlich für das betreffende Versicherungsjahr bezahlt werden muss; sie wird bei Erstellung der Prämienberechnung festgelegt. Sie kann nicht niedriger als die Mindestprämie für das betreffende Versicherungsjahr sein. p. 2

Garanties

Basis-Versicherungsschutz - p. 1

Der Versicherer versichert den Versicherungsnehmer und/oder den Versicherten gegen die möglichen finanziellen Folgen der Haftpflicht infolge von Körperschäden, Sachschäden und immateriellen Schäden, die Dritten im Rahmen der rechtmäßigen Ausübung der in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Berufstätigkeiten entstanden sind. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind. - Condition : Die Berufstätigkeiten müssen in den Besonderen Bedingungen beschrieben sein. - Condition : Die Haftung aus der Ausführung von Spezialbauten wie Brücken, Tunneln, Schleusen, Dämmen oder Unterwasserarbeiten ist nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Versicherers und entsprechender Angabe in den Besonderen Bedingungen Bestandteil des Versicherungsschutzes. - Condition : Der Versicherungsschutz wird nur für Reklamationen gewährt, die während der Gültigkeitsdauer des Vertrags an den Versicherungsnehmer herangetragen werden.

Berufshaftpflicht - p. 1

Der Versicherungsschutz im Bereich der Berufshaftpflicht umfasst Schäden, die durch Fehler, Nachlässigkeiten oder Mängel vertraglicher Art oder im Rahmen der zehnjährigen Haftpflicht gegenüber dem Bauherrn verursacht werden, sowie Schäden, die hierdurch Dritten zugefügt werden, die keine Vertragsnehmer des Versicherungsnehmers und/oder des Versicherten sind. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind.

Betriebshaftpflicht - p. 1

Versichert ist die außervertragliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und/oder des Versicherten für Schäden, die Dritten im Rahmen der Ausübung der versicherten Tätigkeit entstehen. Dieser Versicherungsschutz umfasst die Schäden, die nicht Bestandteil der Berufshaftpflicht sind. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind.

Zusätzlicher Versicherungsschutz — Von Beauftragten begangener Diebstahl - p. 1

Zusätzlicher Versicherungsschutz: Von Beauftragten begangener Diebstahl. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind.

Zusätzlicher Versicherungsschutz — Sachschäden an Gütern der Beauftragten - p. 1

Zusätzlicher Versicherungsschutz: Sachschäden, die an Gütern entstehen, die den Beauftragten gehören. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind.

Zusätzlicher Versicherungsschutz — Unruhen in der Nachbarschaft (Art. 544 Code civil) - p. 1

Zusätzlicher Versicherungsschutz: Unruhen in der Nachbarschaft (Art. 544 Code civil). - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind.

Zusätzlicher Versicherungsschutz — Subunternehmer - p. 1

Subunternehmer: Versichert ist die Haftpflicht, die den Versicherten aufgrund von Handlungen obliegt, die von einem Subunternehmer ausgeführt wurden, sofern es sich dabei um Arbeiten handelt, die in der Beschreibung der Tätigkeiten des versicherten Unternehmens aufgeführt sind. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind. - Condition : Die Arbeiten müssen in der Beschreibung der Tätigkeiten des versicherten Unternehmens aufgeführt sein. - Condition : Nicht versichert sind: Subunternehmer, bei denen es sich nicht um Architekten und/oder beratende Ingenieure handelt, sowie Schäden, die ausgeschlossen wären, wenn die Subunternehmer die Eigenschaft von Versicherten hätten.

Zusätzlicher Versicherungsschutz — Verteidigungs- und Gutachterkosten - p. 1

Verteidigungs- und Gutachterkosten: Verteidigung des Versicherten bei allen gegen ihn gestellten Anträgen auf Schadenersatz. Der Versicherer benennt einen Anwalt und/oder einen fachlich qualifizierten Sachverständigen, soweit er dies für notwendig hält. Die Kosten für die vom Versicherer bestellten Anwälte und fachlich qualifizierten Sachverständigen gehen zu seinen Lasten. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind.

Zusätzlicher Versicherungsschutz — Überschreitung des Budgets - p. 1

Überschreitung des Budgets: Schäden, die aus einer Budgetüberschreitung infolge eines Fehlers des Versicherten resultieren, sind im Versicherungsschutz enthalten. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind.

Exclusions

Exclusion Description S'applique à Page
Täuschung, Vorsatz oder grobes Verschulden Ausschlüsse: Schäden, die durch Täuschung, Vorsatz oder durch grobes Verschulden des Versicherungsnehmers und/oder des Versicherten verursacht werden. all p. 1
Tätigkeiten außerhalb des beschriebenen Berufs (Bauträger, Handelstätigkeit) Ausschlüsse: Schäden, die aus allen Tätigkeiten resultieren, die nicht in Zusammenhang mit dem in den Besonderen Bedingungen beschriebenen Beruf des Versicherten stehen; hierzu zählen insbesondere die Tätigkeit des Bauträgers oder jede andere Handelstätigkeit. all p. 1
Bauten mit vorher formulierten Vorbehalten oder verweigerter Abnahme Ausschlüsse: Schäden an Bauten, die unter Leitung des Versicherungsnehmers ausgeführt wurden und die Gegenstand von Vorbehalten wurden, die zuvor von einer vom Bauherrn benannten und vom Versicherungsnehmer akzeptierten Kontrollstelle formuliert wurden oder deren Abnahme zuvor verweigert wurde. all p. 1
Nachbargüter ohne kontradiktorische Bestandsaufnahme Ausschlüsse: Schäden an Gütern in unmittelbarer Nachbarschaft der ausgeführten Bauten, wenn sie nicht Gegenstand einer kontradiktorischen Bestandsaufnahme vor Ausführung der Arbeiten und einer weiteren Bestandsaufnahme nach Fertigstellung der Bauarbeiten waren. all p. 1
Schwerwiegender Verstoß gegen Rechtsvorschriften und Normen Ausschlüsse: Schäden infolge eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Rechtsvorschriften im Bereich Baugenehmigungen, gegen die Rechtsvorschriften im Umweltbereich, gegen die Richtlinien der Inspection du Travail et des Mines (Gewerbeinspektion) sowie gegen die internationalen anerkannten Normen im Baubereich. all p. 1
Subunternehmer, die keine Architekten oder beratenden Ingenieure sind In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt — Subunternehmer (zusätzlicher Versicherungsschutz): Nicht versichert sind: Subunternehmer, bei denen es sich nicht um Architekten und/oder beratende Ingenieure handelt, sowie Schäden, die ausgeschlossen wären, wenn die Subunternehmer die Eigenschaft von Versicherten hätten. Zusätzlicher Versicherungsschutz — Subunternehmer p. 1
Spezialbauten nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Versicherers In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt — Einschränkung des Versicherungsschutzes für „Spezial-bauten“: Die Haftung, die sich aus der Ausführung von Spezialbauten wie Brücken, Tunneln, Schleusen, Dämmen oder Unterwasserarbeiten ergibt, ist nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Versicherers und entsprechender Angabe in den Besonderen Bedingungen Bestandteil des Versicherungsschutzes. all p. 1
Vereinigte Staaten von Amerika und Kanada Räumlicher Ausschluss aus der Rubrik „Wo bin ich versichert ?“: Versicherungsschutz wird für weltweit eintretende Schäden gewährt, wobei die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada ausgenommen sind. all p. 2

Obligations de l'assuré

  • Der Vertrag wird auf der Grundlage der Erklärungen des Versicherungsnehmers erstellt und die Prämie wird dementsprechend festgelegt. Der Versicherer behält sich das Recht vor, auf jedem beliebigen Weg die Richtigkeit der Angaben des Versicherungsnehmers, die die Grundlage für die Berechnung der Prämie bilden, zu überprüfen. (Bei Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Der Versicherungsnehmer muss genau alle ihm bekannten Umstände und Merkmale angeben, die es dem Versicherer ermöglichen, die Risiken zu beurteilen, die er versichert, insbesondere die im Versicherungsantrag und/oder in den Besonderen Bedingungen genannten Umstände und Merkmale. (Bei Vertragsabschluss) p. 2
  • Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer schriftlich jede wesentliche Änderung der Umstände mitteilen, von der er Kenntnis erhält und die geeignet ist, die Beurteilung des vom Versicherer versicherten Risikos zu beeinflussen. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Auf jeden Fall wird davon ausgegangen, dass jede Änderung eines Umstands, zu dem der Versicherer bei Vertragsabschluss schriftlich präzise Fragen gestellt hat, Einfluss auf die Beurteilung des Risikos hat. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Führen eine Auslassung oder eine absichtliche Ungenauigkeit in der Erklärung dazu, dass der Versicherer die Elemente zur Beurteilung des Risikos falsch einschätzt, ist der Vertrag nichtig. Die Prämien, die bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer Kenntnis von dieser absichtlichen Auslassung oder Ungenauigkeit erhalten hat, fällig sind, stehen dem Versicherer zu. (Als Folge einer Verletzung der Anzeigepflicht (in der Rubrik „Welche Pflichten habe ich ?“ abgedruckt) · Der Vertrag ist nichtig; die bis zur Kenntnisnahme fälligen Prämien stehen dem Versicherer zu.) p. 2
  • Sollte der Versicherer Kenntnis von einer unbeabsichtigten Auslassung oder Ungenauigkeit erhalten, kann er innerhalb von einem Monat ab dem Tag, an dem er Kenntnis von dieser Auslassung oder Ungenauigkeit erhält, und mit Wirkung ab diesem Zeitpunkt eine Vertragsänderung vorschlagen. Lehnt der Versicherungsnehmer die vorgeschlagene Vertragsänderung ab, oder wird der Vorschlag nach Ablauf einer Frist von einem Monat ab Erhalt dieses Vorschlags nicht angenommen, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb von zwei Wochen kündigen. (innerhalb von einem Monat ab Kenntnisnahme · Vertragsänderung oder Kündigung des Vertrags innerhalb von zwei Wochen.) p. 2
  • Sollte der Versicherer den Nachweis erbringen, dass er das Risiko auf keinen Fall versichert hätte, kann er den Vertrag innerhalb von einem Monat ab dem Tag, an dem er Kenntnis von der Ungenauigkeit oder Auslassung erhält, kündigen. (innerhalb von einem Monat ab Kenntnisnahme · Kündigung des Vertrags durch den Versicherer.) p. 2

Durée & résiliation

  • Durée : Der Versicherungsschutz des vorliegenden Vertrags wird nur für Reklamationen gewährt, die während der Gültigkeitsdauer des Vertrags an den Versicherungsnehmer herangetragen werden, sofern diese Reklamationen zurückgehen auf: Aufgaben, die seit dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags ausgeführt wurden, sofern sie in der jährlichen Auflistung der Arbeiten angegeben sind; Aufgaben, die vor dem Datum des Inkrafttretens (sofern nicht anders vereinbart) ausgeführt wurden, sofern der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrags keine Kenntnis von einer etwaigen Reklamation hatte, die möglicherweise seine Haftung begründet. Sofern der Vertrag nicht stillschweigend verlängert wird, endet er am Ablaufdatum um 24 Uhr.
  • Reconduction tacite : oui
  • Préavis : per Einschreiben, das 30 Tage vor diesem Datum zu versenden ist (Versicherungsnehmer); 60 Tage vor Fälligkeit der Jahresprämie oder ansonsten zum Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags (Versicherer)
  • Modalité : Kündigung per Einschreiben.
  • Droit spécial : Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag jedes Jahr zur Fälligkeit der jährlichen Prämie oder ansonsten am Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags per Einschreiben, das 30 Tage vor diesem Datum zu versenden ist, zu kündigen.
  • Droit spécial : Dem Versicherer steht dasselbe Kündigungsrecht zu, wobei die Kündigung per Einschreiben an den Versicherungsnehmer 60 Tage vor Fälligkeit der Jahresprämie oder ansonsten zum Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags erfolgt.
  • Droit spécial : Nachhaftung von 36 Monaten: sollte der Versicherer allerdings beschließen, den Versicherungsvertrag aus Gründen, die nicht mit der Nichtzahlung der Prämie oder mit Betrug des Versicherungsnehmers zu tun haben, nicht zu verlängern, oder wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag infolge einer Erhöhung des Prämiensatzes um mehr als 10 % nicht verlängert, wird der vorliegende Vertrag für die Dauer von 36 Monaten nach Vertragsende auf die an den Versicherungsnehmer gerichteten Reklamationen ausgeweitet, die sich auf Bauten beziehen, die bereits – wenn auch nur vorläufig – von den Verkäufern oder Eigentümern vor der nicht erfolgten Verlängerung abgenommen wurden, wenn hierfür eine angemessene Prämie gezahlt wird und dies im Einvernehmen der Vertragsparteien geschieht.

Prime

  • Bei Vertragsabschluss werden eine vorläufige Jahresprämie und eine Mindestjahresprämie festgelegt.
  • Die vorläufige Prämie ist zu Beginn des Versicherungsjahres zahlbar und stellt eine Anzahlung auf die endgültige Prämie des betreffenden Versicherungsjahres dar.
  • Die Mindestprämie ist die Prämie, die – gemäß der Berechnung der Honorare – für das betreffende Versicherungsjahr mindestens bezahlt werden muss.
  • Die endgültige Prämie ist die Prämie, die letztendlich für das betreffende Versicherungsjahr bezahlt werden muss; sie wird bei Erstellung der Prämienberechnung festgelegt. Sie kann nicht niedriger als die Mindestprämie für das betreffende Versicherungsjahr sein.
  • Der Vertrag wird auf der Grundlage der Erklärungen des Versicherungsnehmers erstellt und die Prämie wird dementsprechend festgelegt.

Conditions particulières

  • Der Versicherungsschutz des vorliegenden Vertrags wird nur für Reklamationen gewährt, die während der Gültigkeitsdauer des Vertrags an den Versicherungsnehmer herangetragen werden. p. 2
  • Aufgaben, die vor dem Datum des Inkrafttretens (sofern nicht anders vereinbart) ausgeführt wurden, sind gedeckt, sofern der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses des vorliegenden Vertrags keine Kenntnis von einer etwaigen Reklamation hatte, die möglicherweise seine Haftung begründet. p. 2
  • Aufgaben, die seit dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags ausgeführt wurden, sind gedeckt, sofern sie in der jährlichen Auflistung der Arbeiten angegeben sind. p. 2
  • Sollte der Versicherer beschließen, den Versicherungsvertrag aus Gründen, die nicht mit der Nichtzahlung der Prämie oder mit Betrug des Versicherungsnehmers zu tun haben, nicht zu verlängern, oder wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag infolge einer Erhöhung des Prämiensatzes um mehr als 10 % nicht verlängert, wird der vorliegende Vertrag für die Dauer von 36 Monaten nach Vertragsende auf die an den Versicherungsnehmer gerichteten Reklamationen ausgeweitet, die sich auf Bauten beziehen, die bereits – wenn auch nur vorläufig – von den Verkäufern oder Eigentümern vor der nicht erfolgten Verlängerung abgenommen wurden, wenn hierfür eine angemessene Prämie gezahlt wird und dies im Einvernehmen der Vertragsparteien geschieht. p. 2
  • Die drei Rubriken „Was ist versichert ?“, „Was ist nicht versichert ?“ und „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ enden jeweils mit dem Vermerk „Nicht vollständige Liste“. p. 1
  • Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1

Lacunes d'extraction

  • LAYOUT DEFECT IN THE COVER BOX (kept, not repaired) — the guarantee heading „Betriebshaftpflicht“ is typeset one indent level too deep. „Basis-Versicherungsschutz“ (x0=29.8, y=327.9) and „Berufshaftpflicht“ (x0=29.8, y=415.2) are unbulleted headings whose descriptions carry the green ✓ marker, whereas „Betriebshaftpflicht“ sits at x0=43.9 (the body indent, y=502.5) and carries the ✓ marker ITSELF, while its description below it has none. Read from the layout alone it would be a bullet of the Berufshaftpflicht block; it is in fact a third guarantee parallel to the other two. Polarity/level here was therefore taken FROM THE PROSE, not from the layout: the lead-in paragraph states „Ebenso versichert sind die Berufshaftpflicht (...) sowie die Betriebshaftpflicht (deckt die außervertragliche Haftung ab)“, and the block's own text says „Dieser Versicherungsschutz umfasst die Schäden, die nicht Bestandteil der Berufshaftpflicht sind“. It is recorded as its own coverage and the typesetting is left as printed.
  • Item boundaries were set by the printed markers and the arithmetic closes exactly on page 1: 16 marker images — 9 green ✓ at x0=29.8 (y=342.1, 429.4, 503.3, 593.4, 604.0, 614.6, 625.1, 677.9, 741.3), matching the 9 covered items (Basis-Versicherungsschutz, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht and the 6 items of „Zusätzlicher Versicherungsschutz“); 5 red ✗ at x0=307.6 (y=343.9, 377.0, 431.2, 485.4, 529.1), matching the 5 items of the box „Was ist nicht versichert ?“; and 2 orange ! at x0=309.5 (y=671.0, 723.9), matching the 2 items of the box „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“. 9+5+2 = 16. Page 2 carries 1 marker image (the territorial-scope bullet). The markers are placed bitmap images and produce no text and no vector drawing, so these boundaries could not have been read from the text layer alone. There is no formula/guarantee matrix in this document, so no membership had to be recovered; is_optional is false for the nine coverages because the box „Was ist versichert ?“ contains no optional label of any kind — the only conditional cover, Spezialbauten, is printed in the restrictions box and is recorded as an exclusion and as a condition of the base cover.
  • MARKER COUNT DOES NOT MATCH PARAGRAPH COUNT ON PAGE 2 (recorded, not repaired) — the box „Welche Pflichten habe ich ?“ prints 7 paragraphs but only 3 bullet markers (text bullets „•“ at x0=65.9, y=115.7, 155.3, 349.5). The four paragraphs at y=194.1, 221.0, 247.8 and 286.6 are unbulleted and sit at the same indent (x0=80.1) as the bulleted text. All 7 are recorded as separate obligations because each states a distinct rule; the flat text renders the four unbulleted ones with a run of leading spaces and a tab, which is an artefact of that indentation and not a marker.
  • SECTION-CONTENT DEFECT (kept, not repaired) — three of the seven paragraphs printed under the heading „Welche Pflichten habe ich ?“ are not duties of the insured at all but consequences and rights of the insurer: nullity of the contract for a deliberate omission, the insurer's right to propose an amendment or to cancel within two weeks after an unintentional omission, and the insurer's right to cancel within one month if it proves it would never have insured the risk. They are recorded where the document prints them, in obligations[], with the consequence carried in the sanction field.
  • Carrier / risk bearer: the document names only the brand — „LALUX Assurances - Produkt : Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und beratende Ingenieure“ — and otherwise refers to „der Versicherer“ and „das Versicherungsunternehmen“. No licensed legal entity is named anywhere, so which lalux entity carries the risk cannot be read from this document and has not been asserted.
  • NO AMOUNT OF ANY KIND IS PRINTED IN THIS DOCUMENT — no sum insured, no ceiling, no sub-limit and no franchise. limits and sub_limits are therefore null/empty on every coverage and all deductible fields are null; this is a genuine absence, not a failed extraction. The only figures in the whole document are „36 Monaten“, „10 %“, „30 Tage“, „60 Tage“, „24 Uhr“, „zwei Wochen“, „einem Monat“ and „Art. 544 Code civil“. The euro-glyph extraction trap consequently does not arise: there is no currency figure to lose.
  • No claims procedure exists in this document: it never says how, to whom or within what deadline a loss must be declared. claims_procedure is an empty array — a genuine absence. What the document does state about timing concerns the claims-made trigger (Reklamationen must reach the policyholder during the validity of the contract) and the 36-month extended reporting period, both recorded in duration_and_cancellation and special_conditions.
  • Typographical defects preserved, not corrected: (a) the restrictions box prints the term hyphenated inside the quotation marks — „Spezial-bauten“ — while the sentence immediately below writes „Spezialbauten“ without the hyphen; both forms are kept as printed and both appear in key_quotes. (b) On page 1 the word „Versicherungsnehmers“ is split across a line break by a real hyphen, „Versicherungs-\nnehmers“, which no whitespace normalisation repairs; the key_quotes were deliberately routed around that break (one quote ends at the hyphen, the next resumes at „nehmers“) so that no quote spans it. The coverage description joins the word, as a description is not a citation. (c) The block „Überschreitung des Budgets“ is fully justified so aggressively that the text layer emits one word per line („Überschreitung / des / Budgets: / Schäden, / die / aus / einer / ...“); this is a typesetting artefact, the words are in the correct order, and the quote for that item was taken from its closing line.
  • Two-column reading-order check performed and NEGATIVE: page 1 is two columns (left x0≈22.7-250.2, right x0≈307.6-474.3) and page 2 is single-column (x0≈65.9-94.3). Every item was re-attached to its box by the y-range of that box's heading and by the abscissa of its marker, and the result matches the flat text order — no exclusion landed among the guarantees and no guarantee landed among the exclusions. Note that the two justified words „aus“ and „einer“ at y=740.8 have abscissas of 250.2 and 274.0, which fall between the two columns; they belong to the LEFT column's „Überschreitung des Budgets“ line and the flat text does emit them in the right place.
  • No edition date, version code or document reference is printed anywhere on the two pages; edition_date and reference left null. No waiting period and no prescription period (Verjährung) are stated.
  • Product naming: the title block prints „APROBAT - Berufshaftpflicht für Architekten und beratende Ingenieure“ while the product field prints „LALUX Assurances - Produkt : Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und beratende Ingenieure“, without the APROBAT prefix. product_name and product_family take the product field's wording. APROBAT was deliberately NOT used as the product_family, because it is a commercial range covering different products (the same range also carries a comprehensive construction site insurance) and grouping on it would merge unrelated products.
  • target_audience left null: the document names a profession (Architekten und beratende Ingenieure), not a market segment, and refers once to „des versicherten Unternehmens“. Choosing between "independants" and "entreprises" would be an inference; the document's own wording is kept in target_audience_note.
  • Text-layer integrity verified: our own PyMuPDF page.get_text("text") extraction is byte-identical to the document text supplied in the prompt (2 pages, no truncation). Character scan found no zero-width spaces, no soft hyphens, no PUA/Wingdings leftovers, no U+0007 vectorisation markers, no enciphered block and no ligature loss. Thin spaces (U+2009) appear before the question marks of the headings and in „Produkt :“ and „Hinweis :“, and German typographic quotation marks („ “) and en dashes (–) are used; all are preserved verbatim in key_quotes. The heading „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ is printed on two lines and therefore contains a line break in the text layer.
  • Language: this is the German version and it was extracted from its own text only. Nothing was borrowed from the French sibling of this IPID (D.G._RC_Architectes-Ingenieur), including for the missing amounts.

Source & fidélité