Globality YouGenio® World DE
Résumé
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) des Tarifs Globality YouGenio® World, einer weltweiten privaten Krankenvollversicherung der Foyer Global Health S.A. (Leudelange, Luxemburg), die für Expatriates konzipiert ist und Personen offensteht, die sich mindestens drei Monate im Ausland aufhalten. Der Tarif gliedert sich in die vier Tarifstufen Essential, Classic, Plus und Top mit Jahreshöchstbeträgen von € 2.000.000, € 3.000.000, € 5.000.000 bzw. € 7.500.000; erstattungsfähige Aufwendungen werden zu 100 % bis zu diesem Jahreshöchstbetrag ersetzt, soweit die Leistungsübersichten nichts anderes bestimmen. Gedeckt sind stationäre und ambulante Heilbehandlung, zahnärztliche Heilbehandlung, medizinische Assistance und zusätzliche Assistance; der Geltungsbereich ist die vereinbarte Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA). Der Vertrag wird zunächst für ein Versicherungsjahr geschlossen und jeweils um 12 Monate verlängert; es gilt luxemburgisches Recht, und das Dokument bezeichnet Englisch als Vertragssprache mit Vorrang der englischen Fassung.
- Assureur : Foyer Global Health · Branche : Complémentaire santé · Type : Conditions générales
Définitions
| Terme | Définition | Page |
|---|---|---|
| Akupunktur | Eine Methode, bei der mithilfe von dünnen, in den Körper eingeführten Nadeln Krankheiten geheilt oder Schmerzen gelindert werden sollen; in der Schulmedizin bislang in erster Linie bei der Behandlung von Schmerzen anerkannt. | p. 44 |
| AIDS | AIDS steht für ‚Acquired Immune Deficiency Syndrome‘ = „erworbenes Immundefektsyndrom”. Dabei handelt es sich um eine schwerwiegende Immunschwäche. | p. 44 |
| Ambulante Heilbehandlung | Jede von einem qualifizierten und approbierten Arzt durchgeführte Heilbehandlung, die keine Übernachtung erfordert (dazu zählen auch Krankenhausaufenthalte von weniger als acht Stunden). | p. 44 |
| Angeboren | Bei der Geburt vorhanden. | p. 44 |
| Angeborene Leiden | Alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Krankheiten, Anomalien, Geburtsfehler, Frühgeburtlichkeit, Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen, unabhängig vom Vorliegen einer Diagnose. | p. 44 |
| Anschlussrehabilitation | Eine medizinische Maßnahme zur Wiederherstellung des früheren körperlichen Zustands nach einer Krankheit oder einer schweren Operation, zum Beispiel nach Bypass-OP, Herzinfarkt, Organtransplantation sowie chirurgischen Eingriffen an großen Knochen oder Gelenken, oder nach einem schweren Unfall. | p. 44 |
| Antrag/Versicherungsantrag | Der Antrag auf Abschluss einer Versicherung erfolgt für Sie und die anderen versicherten Personen mithilfe eines vom Versicherer zur Verfügung gestellten Antragsformulars. | p. 44 |
| Arzneimittel | Aktive Wirkstoffe, die allein oder in Kombination mit anderen Substanzen zur Behandlung von Krankheiten, Funktionsstörungen, körperlichen Schäden oder krankhaften Beschwerden angewandt werden. Nicht als Arzneimittel gelten Lebensmittel, Kosmetika und Körperpflegemittel. Arzneimittel müssen vom Arzt verordnet und aus einer Apotheke bezogen werden. Synonyme Begriffe: Medikamente, Pharmaka. | p. 44 |
| Arzt | Ein Mediziner (Allgemeinmediziner oder Facharzt) oder Inhaber eines medizinischen Diploms, der in dem Land, in dem die Behandlung erfolgt, zur ärztlichen Heilbehandlung zugelassen ist (siehe hierzu ‚Heilbehandlung‘). Sie können jeden Arzt, der diese Kriterien erfüllt, frei wählen. | p. 44 |
| Assisteur | Ein Assisteur ist darauf spezialisiert, die versicherte Person in Notfällen oder während eines Krankenhausaufenthalts zu unterstützen und zu beraten. Darüber hinaus bietet er weitere Dienstleistungen an, um Ihren Aufenthalt in dem fremden Land zu erleichtern, und kümmert sich um die Erstattung bestimmter Kosten, zum Beispiel um die Kosten eines Krankenrücktransports. Der volle Leistungsumfang ist im Leistungskatalog ausgewiesen. | p. 44 |
| Aufenthaltsland | Jedes Land, in dem Sie nach Maßgabe der zuständigen Behörden als Einwohner gelten. | p. 44 |
| Ausreiseland | Das Land, in dem Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt dauerhaft aufgehalten haben. | p. 44 |
| Behandler | Ein Arzt, aber auch alle Personen, die über eine auf ihrem Behandlungsgebiet anerkannte und fundierte Ausbildung verfügen und in dem Land, in dem die Heilbehandlung erfolgt, zur Behandlung auf ihrem Gebiet zugelassen bzw. zu deren Ausübung berechtigt sind. Dazu zählen Heilpraktiker, Logopäden/Sprachheiltherapeuten und Hebammen/Entbindungspfleger sowie die in eigener Praxis tätigen Angehörigen staatlich anerkannter medizinischer Assistenzberufe wie beispielsweise Masseure und Physiotherapeuten. Sie können jeden Behandler frei wählen, der diese Kriterien erfüllt. | p. 44 |
| Bemessungsgrundlage | Die Grundlage, auf der die Berechnung aller Leistungen beruht. Sie kann sich von Land zu Land unterscheiden. | p. 45 |
| Berufssport | Jede Sportart, für deren Ausübung Sie bezahlt werden. | p. 45 |
| Chiropraktik | Ein diagnostisches und therapeutisches Verfahren, welches auf der Vorstellung gründet, dass das Nervensystem alle Körperfunktionen koordiniert und dass Krankheiten aufgrund von Beeinträchtigungen der normalen Nervenfunktion entstehen. Ein Chiropraktiker benutzt das Verfahren der Manipulation (manuelle Therapie), um Körperstrukturen wie die Wirbelsäule zu korrigieren und so den von verschobenen Wirbeln ausgehenden Druck auf die Nerven zu lindern. | p. 45 |
| Computertomographie (CT) | Eine diagnostische Technik, die mithilfe eines speziellen Röntgenverfahrens Querschnittsbilder des Körpers anfertigt. Der CT-Computer zeigt diese Bilder als detailgenaue dreidimensionale Darstellung von Organen, Knochen und anderen Geweben an. Synonyme Bezeichnungen für dieses Verfahren sind CT-Scan, computerisierte Tomographie oder computerisierte Axialtomographie (CAT). | p. 45 |
| Dialyse | Dialyse ist ein Verfahren das hauptsächlich aufgrund von Nierenversagen verlorengegangene Nierenfunktion (Nierenersatztherapie/renal replacement therapy) auf künstliche Weise ersetzt. Dialyse findet Anwendung sowohl für plötzlich auftretenden, aber nur vorübergehenden Verlust der Nierenfunktion (akutes Nierenversagen) als auch für Personen die dauerhaft ihre Nierenfunktion verloren haben (terminales chronisches Nierenversagen). Dialyse wird in Dialysestationen in Krankenhäusern, Kliniken oder zuhause durchgeführt. | p. 45 |
| Eclaim | Ein von Ihnen mithilfe von Eclaims online geltend gemachter Leistungsantrag. | p. 45 |
| Eclaims | Instrument zur Online-Bearbeitung von Leistungsanträgen, mit dem Sie Ihre Leistungsansprüche online geltend machen und sich Ihre erstattungsfähigen medizinischen Aufwendungen von uns erstatten lassen können. | p. 45 |
| Ersatz-Krankenhaustagegeld | Sollten Sie für eine unter Versicherungsschutz stehende, medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung keine Kostenerstattung bei uns beanspruchen, zahlen wir stattdessen für jeden im Rahmen einer ärztlich empfohlenen stationären Heilbehandlung tatsächlich im Krankenhaus verbrachten Tag ein Ersatz-Krankenhaustagegeld. Die Höhe richtet sich nach der von Ihnen gewählten Tarifstufe. | p. 45 |
| Globality Health Servicecenter | Unsere Globality Health Servicecenter vor Ort bieten direkten Zugang zu lokaler Fachkompetenz, nahtlosem Service und erstklassiger Betreuung. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls oder eines Notfalls können Sie Service-Leistungen je nach gewählter Tarifstufe jederzeit in Anspruch nehmen. Unter der Telefonnummer auf der Rückseite Ihrer Globality Service Card erreichen Sie Ihr persönliches Globality Health Servicecenter – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Bitte halten Sie stets die 9-stellige „Versicherungsnummer“, die Sie auf der Vorderseite Ihrer Globality Service Card finden, bereit. Globality Health Servicecenter kennen das Gesundheitssystem Ihres Aufenthaltslandes. Sie werden Ihnen Ärzte und Krankenhäuser empfehlen, für Sie Arzttermine vereinbaren oder Sie mit Medikamenten versorgen. Ihr Servicecenter wird für Ihre Heilbehandlungen Zahlungsgarantien ausstellen oder für eine schnelle und direkte Erstattung der Kosten sorgen. | p. 45 |
| Globality Service Card | Bitte legen Sie stets Ihre Globality Service Card vor, da sie Sie bei Ärzten, Apothekern, Zahnärzten oder Krankenhäuser als privatversicherte Person identifiziert. | p. 45 |
| Hauswirtschaftliche Versorgung | Teil der häuslichen Pflegehilfe. Sie umfasst Hilfeleistungen bei den üblichen und regelmäßig wiederkehrenden Alltagsverrichtungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung wie beispielsweise Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Geschirrspülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung sowie das Heizen der Wohnung. | p. 45 |
| Heilbehandlung | Mit Heilbehandlung sind die ärztlicherseits durchzuführenden diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen gemeint, die dazu dienen, Gesundheitsstörungen, Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen, zu lindern oder zu heilen. Eine Behandlungsmaßnahme gilt als medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. | p. 45 |
| Heimatland | Das Land, dessen Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt oder in dem sie Ihren gewöhnlichen/ständigen Wohnsitz hat oder in das sie im Todesfall überführt werden soll. | p. 46 |
| Höchstbetrag für ambulante Leistungen | Dies ist der Höchstbetrag, den wir für alle ambulanten Leistungen pro Person, pro Versicherungsjahr für diesen bestimmten Versicherungstarif insgesamt bezahlen, wenn im Leistungskatalog nicht anders ausgewiesen. | p. 46 |
| Homöopathie | Ein Homöopath geht von der Annahme aus, dass eine Krankheit, die sich in bestimmten Symptomen äußert, durch ein Mittel geheilt werden kann, das beim gesunden Menschen ähnliche Symptome hervorruft. | p. 46 |
| Hospiz | Eine Einrichtung, die ausschließlich dem Zweck dient, Patienten zu pflegen, deren Lebenserwartung begrenzt ist und deren Erkrankung keiner kurativen Behandlung mehr zugänglich ist. Ziel des Hospiz ist es, dem Erkrankten durch palliativmedizinische Pflege die bestmögliche Lebensqualität zu bieten. | p. 46 |
| Hydrotherapie | Gezielte Heilbehandlung durch äußere Anwendung von Wasser. | p. 46 |
| ICD | Die International Classification of Diseases (ICD) ist ein internationales System zur Verschlüsselung und Klassifizierung aller bekannten Diagnosen. | p. 46 |
| Implantologische Leistungen | Einsetzen von zahnärztlichen Implantaten (Metall- oder Keramikkörper) als Zahnwurzelersatz oder in unbezahnte Kiefer. | p. 46 |
| Jahreshöchstbetrag | Der Betrag, der für alle Aufwendungen insgesamt pro versicherter Person und pro Versicherungsjahr maximal erstattet wird. | p. 46 |
| Krankenhaus | Eine Einrichtung zur stationären und teilweise auch ambulanten Heilbehandlung, die in dem Land, in dem sie betrieben wird, anerkannt und zugelassen ist. Voraussetzung für eine Übernahme der Kosten durch uns ist, dass das Krankenhaus unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische sowie therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt. Nicht als Krankhäuser gelten Erholungs- und Pflegeheime, Kureinrichtungen, Kur- und Badezentren sowie Sanatorien. | p. 46 |
| Krebs | Allgemeine Bezeichnung für alle bösartigen (malignen) Erkrankungen, die durch eine unkontrollierte Vermehrung von veränderten Zellen (Neoplasien oder Tumoren) gekennzeichnet sind. Diese Zellen können das umliegende Gewebe zerstören und Tochtergeschwülste (Metastasen) ausbilden. | p. 46 |
| Landesübliche, allgemeingültige und angemessene Kosten | Landesübliche, allgemein gültige und angemessene Kosten werden definiert als der Betrag oder die allgemein üblichen Kosten für eine jeweilige medizinische Dienstleistung, die in einer bestimmten geografischen Region durch einen bestimmten medizinischen Leistungserbringer erbracht wurden. | p. 46 |
| Magnetresonanztomographie (MRT) | Ein diagnostisches Verfahren, mit dem man die inneren Organe und Gewebe des Körpers durch Einsatz starker Magnetfelder und Radiowellen bildlich darstellen kann. | p. 46 |
| Medizinisch-klinischer Zustand | Alle Störungen, Krankheiten, Verletzungen bzw. körperlichen, geistigen oder psychischen Auffälligkeiten sowie Schwangerschaft. | p. 46 |
| Nahrungsergänzungsmittel | Produkte zur Erhöhung des Nährstoffgehalts der aufgenommenen Nahrungsmittel, inklusive Vitamine, Mineralstoffe, Kräuter, Mahlzeitenersatzprodukte, Sporternährungsprodukte, natürliche Nahrungsergänzungsmittel. | p. 46 |
| Notfall | Plötzliches, akutes Auftreten einer Krankheit oder die akute Verschlechterung des Gesundheitszustands, die eine unmittelbare Bedrohung für die Gesundheit der betroffenen versicherten Person darstellt. | p. 46 |
| Onkologie | Ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit der Diagnostik und Therapie von malignen Tumoren und tumorbedingten Krankheiten befasst. | p. 47 |
| Osteopathie | Die manuelle Diagnostik und Therapie von Fehlfunktionen am Bewegungssystem, an den inneren Organen und am Nervensystem. Anwendung findet sie in erster Linie bei chronischen Schmerzen an der Wirbelsäule und den peripheren Gelenken. | p. 47 |
| Palliativmedizin | Die Palliativmedizin sorgt für die Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen, um so die Lebensqualität zu verbessern, und kann auch den Verlauf einer Krankheit positiv beeinflussen. Ferner beschreibt der Begriff die umfassende und akute Behandlung von Patienten, deren Lebenserwartung begrenzt ist, deren Erkrankung keiner kurativen Therapie mehr zugänglich ist und für die das Behandlungsziel im Erreichen der bestmöglichen Lebensqualität für sie selbst und ihre Angehörigen besteht. | p. 47 |
| Positronenemissionstomographie (PET) | Ein Schnittbildverfahren, bei dem eine radioaktive Substanz in den Körper injiziert und im Bild verfolgt werden kann; dadurch gibt die PET Einblicke in das Innere des Körpers. Zudem lässt sich auch die Konzentration eines solchen Markers in einem Tumor messen. | p. 47 |
| Prophylaxemaßnahmen | Prophylaxemaßnahmen umfassen individuelle und generelle Maßnahmen zur Verhütung von Krankheit (z. B. durch Schutzimpfung, passive Immunisierung, vorsorgliche Medikation bei Reisen in Gefahrengebiete, Unfallverhütung usw.). | p. 47 |
| Rücktransport | Sollte eine vom Versicherungsschutz gedeckte medizinisch notwendige Heilbehandlung vor Ort nicht durchführbar sein, übernehmen wir die Kosten für Ihren Rücktransport in Ihr Heimatland zur dortigen Heilbehandlung, anstatt in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Dies gilt allerdings nur, wenn Ihr Heimatland in der versicherten Zielregion liegt. | p. 47 |
| Schulmedizin | Die an Universitäten gelehrte, wissenschaftlich fundierte und daher allgemein anerkannte und angewandte Form der Medizin. | p. 47 |
| Schwere Krankheiten | Herzinfarkt; Multiple Sklerose; AIDS und HIV-Infektion; Schlaganfall; Hepatitis A, B und C; Tuberkulose; Morbus Parkinson; Cholera; Diphtherie; Malaria; Tetanus; Typhus und Paratyphus. Essential-Tarifstufe: Für alle oben aufgeführten Krankheiten erstatten wir ambulante Aufwendungen nur dann, wenn die Heilbehandlung unmittelbar im Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung erfolgt. Für alle aufgeführten Krankheiten gilt eine Pauschaldeckungssumme pro Versicherungsjahr. | p. 47 |
| Second Opinion | Second Opinion (ärztliche Zweitmeinung) ist die medizinische Beratung durch einen anderen, bisher nicht an der Heilbehandlung beteiligten Arzt. Auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden bleibenden gesundheitlichen Schädigungen können Sie über Ihr zuständiges Globality Health Servicecenter eine ärztliche Zweitmeinung einholen. | p. 47 |
| Selbstbeteiligung | Die Selbstbeteiligung bezeichnet den von den versicherten Personen bis zu dem vereinbarten Höchstbetrag selbst zu tragenden Anteil an den Kosten. Wurde eine Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese im Versicherungsvertrag (siehe hierzu 4.1) dokumentiert. | p. 47 |
| Sie, Ihr | Versicherungsnehmer | p. 47 |
| Stationäre Heilbehandlung | Heilbehandlung, für die ein Patient die Nacht oder auch eine längere Zeit (mehr als 24 Stunden) aus medizinischen Gründen in einem Krankenhausbett verbringen muss. | p. 47 |
| Tagesklinische (teilstationäre) Heilbehandlung | Als tagesklinisch (teilstationär) bezeichnet man eine Heilbehandlung in einem Krankenhaus ohne Übernachtung. Die Länge des Krankenhausaufenthalts beträgt hierbei zwischen 8 und 24 Stunden. | p. 48 |
| Unfall | Unter Unfall versteht man ein plötzlich und unerwartet von außen auf den Körper einwirkendes gesundheitsschädigendes Ereignis. | p. 48 |
| Verbandmittel | Materialien zur Herstellung medizinischer Verbände. | p. 48 |
| Versicherte Person | Versicherte Personen sind alle Personen, für die Sie einen Versicherungsschutz vereinbart haben, beispielsweise Sie selbst und Ihr Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder. | p. 48 |
| Versicherungsnehmer | Sie sind der Versicherungsnehmer, da Sie den Versicherungsvertrag mit uns abgeschlossen haben. | p. 48 |
| Versicherungsvertrag | Der Versicherungsvertrag umfasst das Antragsformular, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Besonderen Versicherungsbedingungen und eventuell getroffene Zusatzvereinbarungen. | p. 48 |
| Vorerkrankungen | Als Vorerkrankung gilt ein bereits vor Versicherungsbeginn aufgetretener medizinisch-klinischer Zustand. Im Rahmen dieser Definition bezeichnen wir als „medizinisch-klinischen Zustand”: jedes medizinische oder zahnmedizinische Krankheitsbild bzw. dessen Folgen, für das/die Sie eine Behandlung erhalten, Symptome gezeigt, Beratung in Anspruch genommen, einen Arzt zur Heilbehandlung (inklusive Gesundheitschecks) konsultiert oder eine medikamentöse Behandlung erhalten haben, oder das/die nach bestem Wissen der betroffenen Person bei Versicherungsbeginn bereits bestanden hat/haben; oder Schwangerschaft, Entbindung, post-partale Komplikationen und damit einhergehende Folgen. Erkrankungen, die im Zeitraum zwischen dem Ausfüllen des Antragsformulars und der Antragsannahmebestätigung durch uns auftreten, betrachten wir als Vorerkrankung. | p. 48 |
| Wartezeit | Die Zeit, beginnend ab dem Datum Ihres Versicherungsbeginns bzw. ab dem im Versicherungsvertrag eingetragenen Datum, während der wir bestimmte Aufwendungen nicht erstatten. | p. 48 |
| Wir | Foyer Global Health S.A. | p. 48 |
| Zahnarzt | Ein Behandler, der sich vorrangig mit den Erkrankungen der Zähne und des Mundraums beschäftigt. | p. 48 |
| Zahnärztliche Leistungen nach einem Unfall | Unmittelbar nach einem Unfall bzw. innerhalb von 30 Tagen erhaltene Behandlung von Schäden, die durch den Unfall an einem oder mehreren Ihrer gesunden natürlichen Zähne eingetreten sind. | p. 48 |
| Zielregion | Versicherungsschutz gilt in den folgenden Zielregionen: Zielregion I: weltweit mit USA. Zielregion II: weltweit ohne USA. | p. 48 |
Garanties
Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweitbettzimmer - p. 11
Bei stationärem Behandlungsbedarf – einschließlich vor- und nachstationärer sowie tagesklinischer (teilstationärer) Heilbehandlung – müssen Sie ein im Behandlungsland anerkanntes Krankenhaus aufsuchen. Leistungen werden für die Dauer der medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung bis zum Jahreshöchstbetrag gewährt. Unterkunft und Verpflegung bedeutet Standardunterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, wie im Leistungskatalog ausgewiesen. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : bis zum Jahreshöchstbetrag - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11). - Condition : Das Krankenhaus muss unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über geeignete diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und vollständige Krankengeschichten führen. - Condition : Vor oder bei der Aufnahme in ein Krankenhaus müssen Sie oder die versicherte Person das auf Ihrer Globality Service Card ausgewiesene und für Sie zuständige Globality Health Servicecenter kontaktieren. Die Nichtbefolgung kann dazu führen, dass die Leistungsansprüche nicht in voller Höhe erstattet werden.
Ärztliche Beratung und Diagnoseleistungen, inklusive Pathologie, Radiologie, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Positronenemissionstomographie (PET) und Palliativmedizin (stationär) - p. 11
Erstattungsfähig sind alle im Rahmen einer als medizinisch notwendig erachteten stationären Heilbehandlung anfallenden Aufwendungen für Untersuchung, Diagnostik und Therapie. Erstattungsfähig sind unter anderem auch Aufwendungen für Pathologie, Radiologie, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Positronenemissionstomographie (PET) und Palliativmedizin. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11).
Krankenhauskosten, inklusive Operationssaal, Anästhesie, Intensivstation und Labor - p. 11
Diese sind definiert als zusätzlich anfallende Kosten für die Nutzung spezieller Einrichtungen wie Operationssaal, Intensivstation und Labor. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11).
Operationen und Anästhesie - p. 11
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen, zum Beispiel ärztliche Leistungen, Anästhesie und die Nutzung von Spezialeinrichtungen, sofern diese unter fachärztlicher Leitung stehen. Ebenfalls erstattungsfähig sind Aufwendungen für eine stationsersetzende ambulante Operation. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11).
Stationsersetzende ambulante Operationen - p. 11
Geplante Eingriffe, die normalerweise stationär durchgeführt werden, für die auch die Möglichkeit einer ambulanten Durchführung besteht. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11). - Condition : Ausgeschlossen hiervon sind kleinere Operationen, Operationen der Stufe 1 (jegliche invasive Operationsmethode mit deren Hilfe lediglich Haut oder Schleimhaut und Bindegewebe entfernt wird) und invasive Operationsmethode zur Beschaffung von Gewebeproben oder Körperflüssigkeiten (wie z.B. Biopsien oder Darmspiegelungen). - Condition : Bei stationsersetzenden ambulanten Operationen muss das zuständige Globality Health Servicecenter mindestens 7 Tage vor Aufnahme kontaktiert werden (S. 30).
Arznei- und Verbandmittel (stationär) - p. 11
Diese müssen von einem Arzt oder Zahnarzt im Krankenhaus anlässlich einer stationären Heilbehandlung verordnet werden und Arzneimittel außerdem aus der Apotheke, Krankenhausapotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11).
Physiotherapie, inklusive Massagen (stationär) - p. 11
Physiotherapie und Massagen müssen von einem Krankenhausarzt im Rahmen einer stationären Heilbehandlung verordnet werden. Außerdem müssen sie von einem Arzt oder anerkanntem Therapeuten durchgeführt werden. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11). - Condition : Die Verordnung muss vor Beginn der Heilbehandlung ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten.
Therapien, inklusive Ergotherapie, Lichttherapie, Hydrotherapie, Inhalationen, Packungen, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie (stationär) - p. 11
Diese physikalisch-medizinischen Leistungen müssen von einem Krankenhausarzt im Rahmen einer stationären Heilbehandlung verordnet und außerdem von einem Arzt oder anerkanntem Therapeuten durchgeführt werden. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11). - Condition : Die Verordnung muss vor Beginn der Heilbehandlung ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der Maßnahmen enthalten.
Hilfsmittel im Rahmen einer stationären Heilbehandlung - p. 11
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für diejenigen Hilfsmittel, die als lebenserhaltende Maßnahme dienen oder körperliche Behinderungen unmittelbar mildern bzw. ausgleichen sollen, beispielsweise Herzschrittmacher, Kunstglieder und Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen). - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Essential: z.B. Herzschrittmacher, wenn als lebenserhaltende Maßnahme notwendig | Classic: z.B. Herzschrittmacher, wenn als lebenserhaltende Maßnahme notwendig | Plus: z.B. Herzschrittmacher, wenn als lebenserhaltende Maßnahme notwendig sowie Erstattung für Hilfsmittel wie Kunstglieder/Prothesen | Top: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 11). - Condition : Sie müssen während des stationären Aufenthalts angepasst werden und im oder am Körper verbleiben. - Condition : Aufwendungen für die Reparatur von Hilfsmitteln sind im Versicherungszeitraum und im Rahmen der vorstehenden Regelungen erstattungsfähig.
Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung, Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers im Krankenhaus - p. 12
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen für die Entbindung in einem Krankenhaus, einem Entbindungsheim oder einer vergleichbaren Einrichtung sowie die Aufwendungen für häusliche Pflege oder hauswirtschaftliche Versorgung, die sich aus der Schwangerschaft oder einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ergeben, sowie für die Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers. Hebammenleistungen während der Entbindung werden nur bei einer von einer Hebamme geleiteten Geburt übernommen. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200 | Top: bis zu € 20.000/ $ 26.000/ £ 16.800 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 12). - Condition : Wartezeit von 12 Monaten (für zwei oder mehr versicherte Erwachsene). Wartezeit von 24 Monaten (für einen versicherten Erwachsenen). - Condition : Separate Arztkosten werden in diesen Fällen nicht übernommen, es sei denn, diese wurden während der Geburt durch das Eintreten von Komplikationen erforderlich. - Condition : Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege wird auch nach einer stationären Entbindung erstattet, sofern die Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden erfolgt; Globality Health erstattet solche Kosten für bis zu 5 aufeinanderfolgende Tage nach der Entbindung. - Condition : Alle nicht medizinisch notwendigen Kaiserschnitte werden bis zu den Kosten einer vaginalen Entbindung im selben Krankenhaus bis zum anwendbaren Limit gemäß des gewählten Tarifs übernommen.
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen (stationär) - p. 12
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiterschwangerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplikationen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 12). - Condition : Wartezeit von 12 Monaten (für zwei oder mehr versicherte Erwachsene). Wartezeit von 24 Monaten (für einen versicherten Erwachsenen).
Neugeborenenpflege - p. 12
Routine- oder akute Heilbehandlungen bei Neugeborenen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt sind ausschließlich durch die Neugeborenenklausel in der Versicherung des Kindes abgedeckt. Neugeborene sind ohne Wartezeiten ab dem Moment ihrer Geburt versichert, sofern die biologische Mutter am Tage der Geburt seit mindestens sechs aufeinander folgenden Monaten nach Tarif Globality YouGenio® World versichert ist und wir den Antrag auf Versicherung des Neugeborenen innerhalb von zwei Monaten erhalten. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 12). - Condition : Komplikationen, die bei einer künstlichen Befruchtung oder bei der Geburt entstehen, darunter auch Früh- und Mehrlingsgeburten, sind von diesen Leistungen ausgeschlossen. - Condition : Angeborene Leiden bei Neugeborenen werden im Rahmen der Leistung „Angeborene Leiden“ der Versicherung des Neugeborenen abgedeckt. - Condition : Befindet sich die biologische Mutter noch innerhalb der Wartezeiten für Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung, werden Leistungen hierfür nicht erstattet; für Neugeborenenpflege besteht jedoch Versicherungsschutz, so lange die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. - Condition : Geht der Antrag später als 2 Monate nach der Geburt ein, tritt der Versicherungsschutz frühestens ab Eingang der Benachrichtigung ein; aufgrund einer Risikoprüfung kann ein versicherungsmedizinischer Zuschlag von maximal 100 % auf den Tarifbeitrag erhoben werden. - Condition : Der Versicherungsschutz für das Neugeborene darf nicht höher oder umfassender sein als der eines bei uns versicherten Elternteils.
Angeborene Leiden - p. 12
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen für alle bei der Geburt vorhandenen Störungen oder Erkrankungen, Anomalien, Geburtsfehler, für Frühgeburtlichkeit und Fehlbildungen einschließlich damit in Zusammenhang stehender Erkrankungen, unabhängig vom Vorliegen einer Diagnose. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Essential, Classic, Plus und Top: bis zum Höchstbetrag von € 150.000/ $ 195.000/ £ 126.000 über die gesamte Lebensdauer - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 12).
Krebstherapie, onkologische Arzneimittel und Heilbehandlung, inklusive wiederherstellender Chirurgie nach Brustkrebs (stationär) - p. 12
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Heilbehandlung, diagnostische Untersuchungen, Strahlentherapie, Krebstherapie, Arzneimittel und Krankenhauskosten im Rahmen einer stationären Heilbehandlung sowie die Aufwendungen für Wiederherstellungsoperationen nach Brustkrebs. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 12).
Dialyse - p. 12
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Dialyse, alle notwendigen Medikamente und alle weiteren damit verbundenen Kosten bis zum Höchstbetrag über die gesamte Lebensdauer. Erstattungsfähige Aufwendungen beinhalten stationäre, ambulante und tagesklinische Heilbehandlungen. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic, Plus und Top: bis zum Höchstbetrag von € 2.000.000/ $ 2.600.000/ £ 1.680.000 über die gesamte Lebensdauer - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 12).
Knochenmark- und Organtransplantationen im Rahmen einer stationären Heilbehandlung (Kosten für den Spender und den Empfänger) - p. 12
Bei einer Knochenmark- bzw. Organtransplantation (zum Beispiel Herz, Niere, Leber und Bauchspeicheldrüse) übernehmen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen sowohl für den Empfänger als auch für den Spender des Transplantats. Als erstattungsfähige Aufwendungen gelten dabei die mit der Organbeschaffung für den Organspender verbundenen Kosten, die Kosten für den Transport des Organs zum Erkrankten sowie die Aufwendungen für eine evtl. stationäre Mitaufnahme des Spenders. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Essential: bis zum Höchstbetrag von € 100.000/ $ 130.000/ £ 84.000 über die gesamte Lebensdauer | Classic: bis zum Höchstbetrag von € 150.000/ $ 195.000/ £ 126.000 über die gesamte Lebensdauer | Plus: bis zum Höchstbetrag von € 200.000/ $ 260.000/ £ 168.000 über die gesamte Lebensdauer | Top: Häkchen ohne Betragsangabe in der Leistungsübersicht - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 12). - Condition : Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender.
Psychiatrische Leistungen (stationär) - p. 13
Wir erstatten die Aufwendungen für eine stationäre psychiatrische Heilbehandlung, wenn wir der Erstattung dieser Kosten vor Beginn der Heilbehandlung schriftlich zugestimmt haben. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu 20 Tage im Falle der Leistungszusage | Top: bis zu 40 Tage im Falle der Leistungszusage - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 13). - Condition : Wartezeit von 10 Monaten. - Condition : Schriftliche Leistungszusage vor Beginn der Heilbehandlung erforderlich.
Stationäre Psychotherapie - p. 13
Wir erstatten die Kosten einer stationären Psychotherapie nur dann, wenn die Heilbehandlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu 20 Sitzungen im Falle der Leistungszusage | Top: bis zu 40 Sitzungen im Falle der Leistungszusage - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 13). - Condition : Wartezeit von 10 Monaten (Leistungsübersicht Plus: „Wartezeit von 10 Monaten“, Top: „Wartezeit 10 Monate“). - Condition : Wir müssen der Übernahme dieser Kosten vor Beginn der Heilbehandlung schriftlich zugestimmt haben.
Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Heilbehandlung eines minderjährigen Kindes - p. 13
Bei einem Kind unter 18 Jahren erstatten wir die Mehraufwendungen für die Mitaufnahme eines Elternteils. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 13).
Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung anstelle eines Krankenhausaufenthalts - p. 13
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen für eine medizinisch notwendige häusliche Krankenpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch geeignete, zur Pflegekraft ausgebildete Personen als Ersatz für einen ärztlich angeratenen Krankenhausaufenthalt bzw. zur Abkürzung eines solchen. Die häusliche Krankenpflege erfolgt ergänzend zur ärztlichen Heilbehandlung und ist zusätzlich zu dieser erstattungsfähig. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: bis zu 30 Tagen im Falle der Leistungszusage | Plus: bis zu 60 Tagen im Falle der Leistungszusage | Top: bis zu 90 Tagen im Falle der Leistungszusage - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 13). - Condition : Diese Aufwendungen werden nur erstattet, wenn wir vor Beginn der Heilbehandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt haben.
Häusliche Krankenpflege nach der Entbindung anstelle eines Krankenhausaufenthaltes - p. 13
Ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege wird auch nach einer stationären Entbindung erstattet, sofern die Entlassung aus dem Krankenhaus innerhalb von 24 Stunden erfolgt. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu 5 Tagen im Falle der Leistungszusage | Top: bis zu 5 Tagen im Falle der Leistungszusage - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 13).
Ersatz-Krankenhaustagegeld - p. 13
Ein Ersatz-Krankenhaustagegeld wird bis zur Höhe des im Leistungskatalog ausgewiesenen Betrags für jede versicherte stationäre Heilbehandlung gezahlt, die Sie tatsächlich erhalten haben, für die aber keine Kostenerstattung bei uns beansprucht wurde. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Essential: € 50/ $ 65/ £ 42 pro Tag | Classic: € 75/ $ 97,50/ £ 63 pro Tag | Plus: € 150/ $ 195/ £ 126 pro Tag | Top: € 200/ $ 260/ £ 168 pro Tag - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 13).
Stationäre Anschlussrehabilitation - p. 13
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für stationäre Anschlussrehabilitationen, die der Weiterführung einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung (zum Beispiel nach Bypass-Operation, Herzinfarkt, Organtransplantation sowie Operationen an großen Knochen oder Gelenken) dienen, sofern wir dies vorher schriftlich zugesagt haben. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Essential: bis zu 21 Tagen im Falle der Leistungszusage | Classic: bis zu 21 Tagen im Falle der Leistungszusage | Plus: bis zu 28 Tagen im Falle der Leistungszusage | Top: bis zu 28 Tagen im Falle der Leistungszusage - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 13). - Condition : Die Anschlussrehabilitation muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus angetreten werden.
Hospiz - p. 13
Wir erstatten die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, Krankenpflege und -begleitung, sofern keine ambulante Versorgung im eigenen Haushalt oder im Haushalt eines Angehörigen möglich ist. Die Aufwendungen werden entsprechend dem Gesundheitszustand des Patienten für maximal sieben Wochen erstattet. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: bis zu 7 Wochen | Plus: bis zu 7 Wochen | Top: bis zu 7 Wochen - Sous-limite : Das Hospiz muss mit palliativmedizinisch erfahrenen Pflegekräften und Ärzten zusammenarbeiten. - Sous-limite : Das Hospiz muss unter der fachlichen Aufsicht einer Krankenschwester, eines Krankenpflegers oder einer anderen fachlich qualifizierten Person stehen, die über mehrjährige Erfahrung in der palliativmedizinischen Pflege oder über eine entsprechende Weiterbildung verfügt und eine Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft oder für leitende Funktionen nachweisen kann. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 13). - Condition : Voraussetzung ist, dass die versicherte Person an einer Krankheit leidet, die progredient (d.h. fortschreitend, sich verschlimmernd) verläuft und bereits ein fortgeschrittenes Stadium erreicht hat; unheilbar ist, sodass eine stationäre palliativmedizinische Betreuung erforderlich ist; und bei der eine Lebenserwartung von nur wenigen Wochen oder Monaten besteht. - Condition : Hospizleistungen werden unter anderem bei folgenden Krankheitsbildern gewährt: Krebserkrankung im fortgeschrittenen Stadium; Vollbild der Infektionskrankheit AIDS; Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen; Endstadium einer chronischen Nieren-, Leber-, Herz-, Magen-Darm- oder Lungenkrankheit.
Tagesklinische (teilstationäre) Heilbehandlung - p. 13
Als teilstationär bezeichnet man die Heilbehandlung in einem Krankenhaus ohne Übernachtung. Die Länge des Aufenthalts im Krankenhaus beträgt hierbei zwischen acht und 24 Stunden. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 13).
Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall (stationär) - p. 13
Wir erstatten die vertretbaren Kosten des Transports zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus bzw. zur nächsterreichbaren geeigneten medizinischen Einrichtung. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 13).
Krankentransport und Rücktransport in das Aufenthaltsland - p. 13
Wir übernehmen die Kosten für ein Beförderungsmittel (Bahnfahrt 1. Klasse, Flug Economy Class) bis zu dem im Leistungskatalog ausgewiesenen Höchstbetrag. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 1.500/ $ 1.950/ £ 1.260 | Top: bis zu € 1.500/ $ 1.950/ £ 1.260 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 13). - Condition : Nur bei vorheriger Einschaltung des für Sie zuständigen Globality Health Servicecenters.
Stationäre Zahnbehandlung - p. 13
Wir erstatten die Kosten für umfangreiche oralchirurgische Eingriffe in Zusammenhang mit lebensbedrohlichen Komplikationen, wie angeborene Kieferdeformitäten (z.B. Kieferspalten), Kieferbrüche und Tumore. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 13).
Zahnärztliche Notfallbehandlung - p. 13
Eine stationäre zahnärztliche Notfallbehandlung bezieht sich auf einen schweren Unfall, der einen Krankenhausaufenthalt erfordert (z.B. Rekonstruktion des Kiefers nach einer Unfallverletzung). - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 13). - Condition : Die Behandlung muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfallereignis erfolgen. - Condition : Der Versicherungsschutz dieser Leistung erstreckt sich nicht auf zahnärztliche Nachbehandlung, Zahnchirurgie, Zahnersatz oder Implantate, Kieferorthopädie oder Parodontologie. - Condition : Der behandelnde Arzt muss ausdrücklich bestätigen, dass die stationäre Zahnbehandlung die Folge eines schweren Unfalls ist, und das Eintreten des Unfalls muss durch einen entsprechenden ärztlichen und/oder polizeilichen Bericht nachgewiesen werden.
Ärztliche Beratung und Diagnoseleistungen, inklusive Pathologie, Radiologie, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Positronenemissionstomographie (PET) und Palliativmedizin (ambulant) - p. 14
Erstattungsfähig sind alle im Rahmen einer medizinisch notwendigen ambulanten Heilbehandlung anfallenden Aufwendungen für Untersuchung, Diagnostik und Therapie. Erstattungsfähig sind unter anderem auch Aufwendungen für Pathologie, Radiologie, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT), Positronenemissionstomographie (PET) und Palliativmedizin. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic und Plus: es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen | Top: Häkchen ohne Betragsangabe - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 14). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Schwere Krankheit, im Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung - p. 14
Für die als „Schwere Krankheiten“ definierten Erkrankungen (Herzinfarkt, Multiple Sklerose, AIDS und HIV-Infektion, Schlaganfall, Hepatitis A, B und C, Tuberkulose, Morbus Parkinson, Cholera, Diphtherie, Malaria, Tetanus, Typhus und Paratyphus) erstatten wir in der Tarifstufe Essential ambulante Aufwendungen nur dann, wenn die Heilbehandlung unmittelbar im Anschluss an eine stationäre Heilbehandlung erfolgt; für alle aufgeführten Krankheiten gilt dort eine Pauschaldeckungssumme pro Versicherungsjahr. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Essential: bis zu einem kombinierten Höchstbetrag von € 3.000/ $ 3.900/ £ 2.520 | Classic und Plus: es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen | Top: Häkchen ohne Betragsangabe - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 14). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Ambulante Operationen - p. 14
Ambulante Eingriffe, die in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus durchgeführt werden können, bei denen aber keine Übernachtung und im Anschluss kein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich ist. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic und Plus: es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen | Top: Häkchen ohne Betragsangabe - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 14). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Krebstherapie, onkologische Arzneimittel und Heilbehandlung (ambulant) - p. 14
Die erstattungsfähigen Aufwendungen umfassen alle für die Untersuchung, Diagnostik und Therapie erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der ambulanten ärztlichen Heilbehandlung, Krebstherapie sowie anderen onkologischen Leistungen. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 14). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Gesundheitschecks (Vorsorgeuntersuchungen) - p. 14
Routinemäßige Gesundheitschecks sind Untersuchungen oder Screeningtests, die durchgeführt werden, ohne dass klinische Symptome vorliegen. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 250/ $ 325/ £ 210 ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: bis zu € 500/ $ 650/ £ 420 - Sous-limite : Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Atmung, Temperatur usw.) - Sous-limite : Lipidprofil - Sous-limite : kardiovaskuläre Untersuchung - Sous-limite : neurologische Untersuchung - Sous-limite : Krebsvorsorgeuntersuchungen - Sous-limite : pädiatrische Vorsorgeuntersuchungen - Sous-limite : Diabetes-Test - Sous-limite : HIV- und AIDS-Test - Sous-limite : gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 14). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung, Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers (ambulant) - p. 14
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen, die sich aus einer Schwangerschaft oder einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung ergeben, inklusive routinemäßiger Standard Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen und -tests. Erstattet werden auch alle medizinisch notwendigen diagnostischen Tests, einschließlich Amniozentese und Chorionzottenbiopsie (CVS). - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 3.000/ $ 3.900/ £ 2.520 ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 14). - Condition : Wartezeit von 12 Monaten (für zwei oder mehr versicherte Erwachsene). Wartezeit von 24 Monaten (für einen versicherten Erwachsenen). - Condition : NIPT sowie alle anderen Formen von genetischen Tests sind ausgeschlossen. - Condition : Die Betreuung während der Schwangerschaft durch eine zugelassene Hebamme ist in Ländern erstattungsfähig, in denen es üblich ist, dass die routinemäßige pränatale Betreuung von einer Hebamme durchgeführt wird; die Erstattung ist nur möglich, wenn die Kosten für die gleichen Leistungen nicht auch von einem Arzt in Rechnung gestellt werden. - Condition : Zusätzlich werden pro Schwangerschaft 12 Hausbesuche durch eine qualifizierte Hebamme nach der Geburt übernommen. - Condition : Doula Leistungen, Geburtsvorbereitungskurse sowie Rückbildungsgymnastik sind nicht erstattungsfähig. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen (ambulant) - p. 14
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Frühgeburt, Fehlgeburt, medizinisch indiziertem Schwangerschaftsabbruch, Totgeburt, Eileiterschwangerschaft, Blasenmole, Kaiserschnittentbindung, postpartalen Blutungen, Plazentaretention und Komplikationen, die sich aus diesen Krankheitsbildern ergeben. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 3.000/ $ 3.900/ £ 2.520 ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: Häkchen ohne Betragsangabe - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 14). - Condition : Wartezeit von 12 Monaten (für zwei oder mehr versicherte Erwachsene). Wartezeit von 24 Monaten (für einen versicherten Erwachsenen). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Pauschalzahlung bei ambulanter Entbindung - p. 15
Eine ambulante Entbindung liegt bei einer Hausgeburt vor oder wenn die Wöchnerin das Krankenhaus, das Entbindungsheim oder eine vergleichbare Einrichtung innerhalb von 24 Stunden nach der Niederkunft verlässt. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: Pauschale von € 250/ $ 325/ £210* je Neugeborenem ohne Kostennachweis bei Vorlage der Geburtsurkunde | Top: Pauschale von € 500/ $ 650/ £420 je Neugeborenem ohne Kostennachweis bei Vorlage der Geburtsurkunde - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Die Entbindungspauschale gewähren wir bei Vorlage der Geburtsurkunde je Neugeborenes und gegebenenfalls bei Vorlage einer Bescheinigung des Leistungserbringers über die Aufenthaltsdauer in der jeweiligen Einrichtung. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Akupunktur (Nadeltechnik), Homöopathie, Osteopathie, Chiropraktik und Traditionelle Chinesische Medizin - p. 15
Wir übernehmen die erstattungsfähigen Aufwendungen nur dann, wenn die Heilbehandlung durch Ärzte oder andere Behandler erfolgt, die eine entsprechende im Behandlungsland anerkannte Ausbildung nachweisen können und dort zur Ausübung der Heilbehandlung berechtigt sind. Darüber hinaus werden die Kosten für die von diesen Ärzten oder Behandlern im Rahmen der Heilbehandlung verordneten Arznei- und Verbandmittel erstattet. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: bis zu € 1.000/ $ 1.300/ £ 840 | Plus: bis zu € 2.500/ $ 3.250/ £ 2.100 | Top: bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200 (* es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Sprachtherapie - p. 15
Bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen übernehmen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztlich verordnete Übungsbehandlungen und Therapien, sofern die Heilbehandlung von einem Arzt oder Logopäden/Sprachheiltherapeuten durchgeführt wird. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: im Falle der Leistungszusage ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: im Falle der Leistungszusage - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Für genannte Heilbehandlung leisten wir nur dann, wenn wir die Kostenerstattung vor Beginn der Heilbehandlung schriftlich zugesagt haben. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Psychiatrische Leistungen (ambulant) - p. 15
Wir erstatten die Aufwendungen für eine ambulante psychiatrische Heilbehandlung, sofern wir der Erstattung dieser Kosten vor Beginn der Heilbehandlung schriftlich zugestimmt haben. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: bis zu € 1.000/ $ 1.300/ £ 840 im Falle der Leistungszusage | Plus: bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200 im Falle der Leistungszusage | Top: im Falle der Leistungszusage (* es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Wartezeit von 10 Monaten. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Ambulante Psychotherapie - p. 15
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten für eine ambulante Psychotherapie ist, dass die Heilbehandlung von einem Psychiater, einem Psychotherapeuten oder einem auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie oder Psychoanalyse entsprechend weitergebildeten Facharzt durchgeführt wird. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu 10 Sitzungen im Falle der Leistungszusage | Top: bis zu 20 Sitzungen im Falle der Leistungszusage ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Wartezeit von 10 Monaten. - Condition : Wir erstatten diese Aufwendungen nur dann, wenn wir der Kostenerstattung vor Beginn der Behandlung schriftlich zugestimmt haben. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Arznei- und Verbandmittel (ambulant) - p. 15
Arznei- und Verbandmittel müssen von einem Arzt oder Zahnarzt verordnet worden sein. Die Arzneimittel müssen außerdem aus einer Apotheke oder von einer anderen behördlich zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic und Plus: es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen | Top: Häkchen ohne Betragsangabe - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel - p. 15
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können Sie ohne ärztliches Rezept erwerben; gewöhnlich werden sie zur Behandlung der Symptome häufig auftretender Krankheiten angewendet, deretwegen Sie nicht unbedingt einen Arzt aufsuchen müssen. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: bis zu € 50/ $ 65/ £ 42 | Plus: bis zu € 75/ $ 97.50/ £ 63 | Top: bis zu € 100/ $ 130/ £ 84 (* es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Physiotherapie, inklusive Massagen (ambulant) - p. 15
Hierbei handelt es sich um physikalisch-medizinische Leistungen (Physiotherapie und Bewegungstherapie, Massagen), die verordnet werden müssen. Außerdem müssen sie von einem Arzt bzw. anerkannten Therapeuten durchgeführt werden. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: bis zu 15 Sitzungen | Plus: bis zu 20 Sitzungen | Top: Häkchen ohne Betragsangabe (* es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Die Verordnung muss vor Beginn der Heilbehandlung ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der erforderlichen Maßnahmen enthalten. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Therapien, inklusive Ergotherapie, Lichttherapie, Hydrotherapie, Inhalationen, Packungen, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie (ambulant) - p. 15
Hierbei handelt es sich um physikalisch-medizinische Leistungen (Ergotherapie, Lichttherapie, Hydrotherapie, Inhalationen, Packungen, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie und Bewegungstherapie), die verordnet werden müssen. Außerdem müssen sie von einem Arzt bzw. anerkannten Therapeuten durchgeführt und vom Arzt im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung verordnet werden. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu 10 Sitzungen ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: Häkchen ohne Betragsangabe - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 15). - Condition : Die Verordnung muss vor Beginn der Heilbehandlung ausgestellt worden sein und Diagnose, Art und Anzahl der erforderlichen Maßnahmen enthalten. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Hilfsmittel (ambulant) - p. 16
Hilfsmittel müssen von einem Arzt verordnet sein. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für künstliche Glieder und künstliche Organe sowie orthopädische und andere Hilfsmittel, die dazu dienen, körperlichen Behinderungen vorzubeugen oder sie zu mildern. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: bis zu € 1.000/ $ 1.300/ £ 840 | Plus: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 | Top: Häkchen ohne Betragsangabe (* es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) - Sous-limite : Als Hilfsmittel im Rahmen der ambulanten Heilbehandlung gelten: Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehhilfen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder und Prothesen (ausgenommen Zahnprothesen), Liege- und Sitzschalen, orthopädische Arm-, Bein- sowie Rumpfstützapparate. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 16). - Condition : Alle anderen therapeutischen Hilfsmittel sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Leistungen zuvor schriftlich genehmigt wurden. - Condition : Kosten für eine angemessene Instandhaltung (wie z.B. eine jährliche Wartung oder den Austausch von Batterien) und Reparatur von therapeutischen Hilfsmitteln werden im Rahmen dieser Bestimmungen erstattet. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Perücken und Prothesen-BHs im Rahmen einer Krebsbehandlung - p. 16
Perücken und Prothesen-BHs für Frauen im Rahmen einer Krebsbehandlung werden bis zu einem Höchstbetrag von € 300 erstattet. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: bis zu € 300/ $ 390/ £ 252 | Plus: bis zu € 300/ $ 390/ £ 252 | Top: bis zu € 300/ $ 390/ £ 252 (* es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 16). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Schutzimpfungen und Immunisierungen - p. 16
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Schutzimpfungen und Prophylaxemaßnahmen, soweit sie für Ihr jeweiliges Aufenthaltsland empfohlen werden; darunter fallen auch die Arztkosten für die Verabreichung des Impfstoffs sowie die Kosten für den Impfstoff selbst. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 250/ $ 325/ £ 210 ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: Häkchen ohne Betragsangabe - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 16). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Ernährungsberatung - p. 16
Wir erstatten die Kosten für ambulante Konsultationen mit einem Ernährungsberater für eine durch einen Arzt diagnostizierte Erkrankung, die von einer Ernährungsberatung profitieren würde, um die Erkrankung besser therapieren zu können. Zu diesen Erkrankungen gehören z.B. Krebs, Essstörungen, Magen-Darm-Erkrankungen, Herzkrankheiten sowie Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 125/ $ 162.50/ £ 105 ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: bis zu € 250/ $ 325/ £ 210 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 16). - Condition : Die Leistungen müssen durch einen Arzt verordnet werden. Die Verordnung muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein und die Diagnose, Art und Anzahl der erforderlichen Sitzungen ausweisen. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Podologie - p. 16
Wir erstatten Kosten für medizinisch notwendige podiatrische Behandlungen. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 100/ $ 130/ £ 84 ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: bis zu € 200/ $ 260/ £ 168 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 16). - Condition : Diese Leistungen müssen von einem Arzt verordnet worden sein. Die Verordnung muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein und die Diagnose, Art und Anzahl der erforderlichen Sitzungen ausweisen. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Sehhilfen, inklusive Sehtest - p. 16
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für Brillenfassungen und Brillengläser sowie Kontaktlinsen und eine Refraktionsbestimmung pro Versicherungsjahr. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 150/ $ 195/ £ 126 ( es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) | Top: bis zu € 250/ $ 325/ £ 210 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 16). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Transport zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall (ambulant) - p. 16
Erstattungsfähig sind Aufwendungen für einen Notfalltransport zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall oder Notfall. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 16). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Unfruchtbarkeitsbehandlung - p. 16
Im Rahmen der vereinbarten Leistungen und vorausgesetzt, dass diese von uns vor Behandlungsbeginn schriftlich zugesagt wurden, tragen wir die Kosten für Diagnosetests und Behandlungen zur Erhöhung der Fruchtbarkeit sowie zur Vermeidung künftiger Fehlgeburten, Untersuchungen von Fehlgeburten und künstlicher Befruchtung und von damit verbundenen Komplikationen. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: 50 % bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 pro versichertem Paar über die gesamte Lebensdauer | Top: 50 % bis zu € 10.000/ $ 13.000/ £ 8.400 pro versichertem Paar über die gesamte Lebensdauer (* es gilt der Höchstbetrag für ambulante Leistungen) - Sous-limite : Diagnostische Untersuchungen, Beratungen und Tests, einschließlich Eingriffe, wie Hysterosalpingogramm, Bauchspiegelung und Hysteroskopie - Sous-limite : Laborarbeiten - Sous-limite : Behandlung mit verschriebenen Medikamenten darunter u. a. Ovulationsstimulation - Sous-limite : Invitro-Befruchtung (IVF) - Sous-limite : Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) - Sous-limite : Gamete Intrafallopian Transfer (GIFT) - Sous-limite : Zygote Intrafallopian Transfer (ZIFT) - Sous-limite : Künstliche Befruchtung (AI) - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 16). - Condition : Wartezeit von 24 Monaten. - Condition : Zum Zeitpunkt der Behandlung (erster Stimulationstag pro Behandlungszyklus bzw. im Falle der Befruchtung ohne Hormonstimulation erster Zyklustag) muss die Frau unter 40 und der Mann unter 50 Jahre alt sein. - Condition : Die Sterilität der versicherten Person muss organisch bedingt sein und nur durch Maßnahmen der assistierten Reproduktion überwunden werden können. - Condition : Sowohl der Mann als auch die Frau, die von der Behandlung profitieren, müssen bei uns versichert sein, und die Leistung muss unter dem jeweiligen Tarif versichert sein. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für ambulante Heilbehandlungen (4.1, S. 10).
Allgemeine zahnärztliche Leistungen (Gruppenzeile der Leistungsübersicht) - p. 17
Sammelzeile der Leistungsübersicht 4.6, unter der die allgemeinen zahnärztlichen Leistungen zusammengefasst sind. Die Leistungsbeschreibung 4.9 (S. 27) führt darunter auf: allgemeine zahnärztliche Leistungen, prophylaktische Leistungen, konservierende Leistungen, chirurgische Leistungen, Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Sous-limite : Allgemeine zahnärztliche Leistungen: eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen; Röntgen-Untersuchung; intraorale Infiltrationsanästhesie oder Leitungsanästhesie in Verbindung mit zahnärztlichen Leistungen. - Sous-limite : Prophylaktische Leistungen: Entfernung harter und weicher Zahnbeläge einschließlich Polieren; professionelle Zahnreinigung; Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung; lokale Fluoridierung für ein Kind vor dem 18. Geburtstag; Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren für ein Kind vor dem 18. Geburtstag. - Sous-limite : Konservierende Leistungen: Präparieren einer kariösen Kavität und einfache Restauration; Wurzelkanalaufbereitung in Verbindung mit einer anschließenden einfachen konservativen Restauration. - Sous-limite : Chirurgische Leistungen: Entfernung eines Zahnes; Entfernung eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes; Hemisektion oder Teilextraktion; Entfernung eines retinierten, impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie; Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation; Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe; Resektion einer Wurzelspitze und Zystektomie. - Sous-limite : Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums: Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus; Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen; parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) geschlossenes Vorgehen, erst ab einer Taschentiefe von mehr als 3 mm; Lappenoperation, offene Kürettage einschließlich Osteoplastik, erst ab einer Taschentiefe von mehr als 5 mm und vorheriges durchgeführtes geschlossenes Vorgehen. - Sous-limite : Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen: Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche; Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche; Kontrolle oder Wiederherstellung eines Aufbissbehelfs durch subtractive oder additive Maßnahmen. - Sous-limite : Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation; Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers, auch Stützstiftregistrierung (Anlegen eines Übertragungsbogens, das Koordinieren eines Übertragungsbogens mit einem Artikulator). - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 17). - Condition : Diese Zeile der Leistungsübersicht trägt selbst keine Tarifstufen-Markierung; die Tarifzuordnung steht in den einzelnen Zeilen darunter. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen - p. 17
- Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17).
- Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Röntgenuntersuchung (zahnärztlich) - p. 17
- Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17).
- Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Zahnsteinentfernung und Polieren - p. 17
- Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17).
- Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Leistungen bei Mundschleimhaut und Zahnfleischerkrankungen - p. 17
- Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: nur Schmerzbehandlung
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17).
- Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Präparieren einer kariösen Kavität und einfache Restauration - p. 17
- Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: nur Schmerzbehandlung
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17).
- Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Chirurgische Leistungen, Extraktionen, Wurzelkanalbehandlungen - p. 17
- Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Classic: nur Schmerzbehandlung
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17).
- Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen - p. 17
- Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17).
- Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Zahnärztliche Leistungen nach einem Unfall - p. 17
Sämtliche Höchstbeträge entfallen, wenn Sie eine Zahnbehandlung infolge einer unfallbedingten Zahnverletzung benötigen, die durch direkte äußere Einwirkung auf den Kopf, z.B. Sturz, oder durch andere Unfälle mit Verletzungen durch äußere Einwirkung verursacht wurde. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Sämtliche Höchstbeträge entfallen bei unfallbedingter Zahnverletzung. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Classic, Plus und Top; für Essential ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17). - Condition : Es fallen keine Wartezeiten an. - Condition : Verletzungen, die durch Essen/Trinken verursacht werden, sowie solche durch Beißen, Kauen, Zusammenbeißen oder Knirschen der Zähne, sind unter dieser Leistungsart nicht berücksichtigt. - Condition : Aus der Rechnung des Zahnarztes muss hervorgehen, dass die zahnärztliche Heilbehandlung im Rahmen eines Unfalls erfolgte. Der Unfall muss uns durch einen Arzt- und/oder Polizeibericht nachgewiesen werden. - Condition : Die Selbstbeteiligung gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Umfassende zahnärztliche Leistungen - p. 17
Umfasst prothetische Leistungen und implantologische Leistungen. Vor- und Nachbehandlungen, z.B. Zahnbehandlungen im Zusammenhang mit Zahnersatz, werden wie die Aufwendungen erstattet, in deren Zusammenhang sie verordnet bzw. erbracht werden. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: Erstattung nachfolgender Leistungen bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 | Top: Erstattung nachfolgender Leistungen bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200 - Sous-limite : Prothetische Leistungen: Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung; Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei prothetischer Behandlung; Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial auch mit Stiftverankerung zur Aufnahme einer Krone; Onlay/Inlay; adhäsive Befestigung (plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone); Versorgung eines Zahnes durch eine Voll- oder Teilkrone; Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde; provisorische Kronen/Brücken; Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke oder Prothese; Teleskopkrone und Teleskopprothese; Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese. - Sous-limite : Implantologische Leistungen: implantatbezogene Analyse; Verwenden einer Orientierungsschablone/Positionierungsschablone zur Implantation; Implantatinsertion (bis zu vier Implantate pro Kiefer und der darauf zu befestigende Zahnersatz); Freilegen eines Implantats; Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial); Sinusbodenelevation. - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17). - Condition : Wartezeit von 10 Monaten. - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Zahnersatz (z.B. Prothesen, Brücken und Kronen, Inlays, Onlays) - p. 17
- Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1
- Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17).
- Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Implantologische Leistungen - p. 17
Einsetzen von zahnärztlichen Implantaten (Metall- oder Keramikkörper) als Zahnwurzelersatz oder in unbezahnte Kiefer. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu vier Implantate pro Kiefer und den darauf zu befestigenden Zahnersatz | Top: bis zu vier Implantate pro Kiefer und den darauf zu befestigenden Zahnersatz - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Kieferorthopädische Behandlung - p. 17
Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen wurden, einschließlich Metallspangen und Retainern, prüfen wir gerne auf Basis eines Behandlungsplans und Kostenvoranschlags. Die medizinische Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung wird von uns auf der Grundlage des Index of Orthodontic Treatment Needs (IOTN) der Britischen Gesellschaft für Kieferorthopädie (British Orthodontic Society) bewertet. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17). - Condition : Nicht erstattungsfähig sind Mehrleistungen, wie z.B. besondere Behandlungsformen (innenliegende Zahnspangen, sog. Lingualtechnik) und Kunststoffschienen nach dem Alignerverfahren (Invisalign). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialien - p. 17
Bei der Erstattung zahntechnischer Materialien und Laboraufwendungen legen wir die durchschnittlichen Preise im jeweiligen Behandlungsland zugrunde (6.1, S. 37). - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
Heil- und Kostenplan - p. 17
Legen Sie uns bei geplanten, umfangreicheren Zahnersatz oder Sanierungsmaßnahmen sowie bei Kieferorthopädie vor Beginn der Heilbehandlung einen Heil- und Kostenplan des Arztes bzw. Zahnarztes vor. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die Höhe unserer Erstattungsleistungen. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 17). - Condition : Selbstbeteiligung je Versicherungsjahr und je versicherter Person gilt für zahnärztliche Heilbehandlungen; sie gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung (4.1, S. 10).
24-stündiger Telefon- und E-Mail-Service mit erfahrenen Beratern, Ärzten und Fachärzten - p. 18
Wenn Sie Hilfe von unserem Team, unseren Assisteuren oder Ärzten, die alle mehrere Sprachen sprechen, benötigen, sind wir 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, 365 Tage im Jahr telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 18).
Medizinischer Kranken- und Rücktransport - p. 18
Bei unzureichender stationärer medizinischer Versorgung im jeweiligen Aufenthaltsland haben Sie und jede andere versicherte Person auch Anspruch auf grenzüberschreitenden Krankentransport. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Globality Health Servicecenter und dem behandelnden Arzt erfolgt der Transport der versicherten Person innerhalb der gewählten Zielregion. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Unser Leistungsumfang im Hinblick auf Krankentransporte ist in 4.7 und 4.8 geregelt. - Sous-limite : an einen für die Heilbehandlung geeigneteren Ort in einem Drittland - Sous-limite : in das Aufenthaltsland der versicherten Person, wenn das versicherte Ereignis außerhalb dieses Landes eingetreten ist - Sous-limite : in das Ausreise- oder Heimatland der versicherten Person - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 18). - Condition : Der Kranken- bzw. Rücktransport muss durch den behandelnden Arzt angeordnet werden und medizinisch notwendig sein. - Condition : Ihr zuständiges Globality Health Servicecenter muss der Kostenerstattung vorher zugestimmt haben. - Condition : Falls medizinisch notwendig, organisieren wir auch die Transportbegleitung durch einen Arzt. - Condition : Ein Anspruch besteht lediglich für den Transport zu einem geeigneten Behandlungsort.
Informationen über die medizinische Infrastruktur (ärztliche Versorgung vor Ort und Benennung mehrsprachiger Ärzte) - p. 18
Im Versicherungsfall oder in einem Notfall erhalten Sie von Ihrem zuständigen Globality Health Servicecenter Auskünfte über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor Ort. Ihr Servicecenter wird Ihnen auch die Namen der vor Ort zur Verfügung stehenden Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch oder Spanisch sprechenden Ärzte und Krankenhausdienste sowie die Adressen von Krankenhäusern und Spezialkliniken nennen und Sie über Verlegungsmöglichkeiten informieren. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 18).
Betreuung und Information (durch unseren ärztlichen Dienst, Second Opinion, Beobachtung des Krankheitsverlaufs) - p. 18
Sobald Sie vor Ort medizinische Betreuung benötigen, können Sie sich telefonisch an Ihr Servicecenter wenden. Auf Wunsch einer versicherten Person kann das zuständige Globality Health Servicecenter, sofern dies technisch möglich ist, die Angehörigen darüber informieren, dass ein Versicherungsfall oder ein Notfall eingetreten ist. Außerdem können Sie einen zweiten Arzt direkt konsultieren oder bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder schwerwiegenden bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Second Opinion einholen lassen. Bei stationärer Heilbehandlung ist eine Beobachtung des Krankheitsverlaufs möglich; dies gilt auch für Heilbehandlungen, die zur Vermeidung einer stationären Aufnahme ambulant durchgeführt werden. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 18).
Kostenübernahmegarantie (Vorbereitung des Krankenhausaufenthalts) - p. 18
Bei einem Notfall, der eine stationäre Heilbehandlung nach sich zieht, ist die schnellstmögliche Einschaltung des für Sie zuständigen Globality Health Servicecenters erforderlich. Nur so kann die Regelung einer Kostenübernahmegarantie an die Ärzte bzw. das Krankenhaus durch Ihr Servicecenter gewährleistet werden. Dies schließt auch die ärztliche Prüfung der Angemessenheit medizinischer Rechnungen ein. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 18). - Condition : Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung müssen Sie das für Sie zuständige Globality Health Servicecenter mindestens 7 Tage vor Aufnahme in das Krankenhaus kontaktieren; dies gilt auch für stationsersetzende ambulante Operationen. - Condition : Wenn Sie oder die versicherte Person es versäumen, Ihr Servicecenter vorab oder, im Notfall, unverzüglich einzuschalten, kann dies dazu führen, dass die Leistungsansprüche nicht in voller Höhe erstattet werden.
Überführung der sterblichen Überreste - p. 18
Soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, kümmert sich das zuständige Globality Health Servicecenter um die Todesbescheinigung oder den Unfallbericht, stellt Kontakt zu den Behörden und Konsulaten im Ausland her, stellt fest, welche Hinterbliebenen zu einer Überführungs- oder Einäscherungsverfügung berechtigt sind, und leitet alle Formalitäten für eine Überführung bzw. Einäscherung oder eine Bestattung vor Ort gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes ein. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Essential: bis zu € 2.500/ $ 3.250/ £ 2.100 | Classic: bis zu € 5.000/ $ 6.500/ £ 4.200 | Plus: bis zu € 7.500/ $ 9.750/ £ 6.300 | Top: bis zu € 10.000/ $ 13.000/ £ 8.400 - Sous-limite : die unmittelbaren Kosten einer Überführung der sterblichen Überreste in das Ausreise- oder Heimatland (einschließlich aller Formalitäten) - Sous-limite : bei Einäscherung im Aufenthaltsland die Kosten für die Überführung der Urne in das Ausreise- oder Heimatland - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 18). - Condition : Nicht übernommen werden die eigentlichen Bestattungskosten.
Zusätzliche, medizinisch sinnvolle Unterstützung (Informationen über Art, mögliche Ursachen und Heilbehandlungsmöglichkeiten der Erkrankung) - p. 18
Unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungsfalls versorgt Ihr zuständiges Globality Health Servicecenter Sie und die versicherten Personen zur Vorbereitung Ihrer Reise mit allgemeinen (über das Land, Zollformalitäten) sowie medizinischen Informationen (Impfberatung, ärztliche telefonische Auskünfte) und gibt Tipps zum Inhalt und zur Beschaffung Ihrer Reiseapotheke bzw. Ihres Verbandskastens. Tritt ein Versicherungsfall ein, erhalten Sie allgemeine Informationen über die Art der Erkrankung, mögliche Ursachen sowie Behandlungsmöglichkeiten; auch für Auskünfte über Medikamente, ihre Neben- und Wechselwirkungen steht Ihnen Ihr Servicecenter zur Verfügung. Bei ambulanten Heilbehandlungen kümmert sich das Servicecenter um die Koordination und Beobachtung der Heilbehandlung und den Heilungsverlauf, gegebenenfalls durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 18).
Online Service - p. 18
Sie sind berechtigt unseren Online-Service in Ihrem persönlichen Bereich auf unserer Webseite in Anspruch zu nehmen. - Optionnelle : non · Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : In allen vier Tarifstufen (Essential, Classic, Plus, Top) versichert (Leistungsübersicht, S. 18).
Organisation von Krankenbesuchen für Angehörige - p. 19
Erfolgt aufgrund eines medizinischen Notfalls (sowohl im Aufenthaltsland als auch bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise) bei Ihnen oder einer versicherten Person eine stationäre Heilbehandlung, kümmert sich das zuständige Globality Health Servicecenter um die Organisation eines Krankenbesuchs durch einen Familienangehörigen, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als sieben Tage andauert. Wenn eine versicherte Person aufgrund einer schweren Krankheit/eines schweren Unfalls oder des Todes eines Familienmitglieds gezwungen ist, in ihr Heimatland zurückzukehren, erstattet Globality Health die Beförderungskosten (Hin- und Rückfahrkarte in der ersten Klasse und Flugticket in der Touristenklasse). - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 1.500/ $1.950/ £ 1.260 | Top: bis zu € 3.000/ $ 3.900/ £ 2.520 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 19). - Condition : Als schwere Krankheit und schwerer Unfall gelten solche, die das Leben des Familienangehörigen gefährden. - Condition : Als Verwandte im Sinne dieser Deckung gelten der Ehegatte oder der unverheiratete Lebenspartner sowie die Eltern und Kinder des Versicherten. - Condition : Rücktransportkosten bei schwerer Krankheit und schwerem Unfall sind nur unter der Bedingung erstattungsfähig, dass das entsprechende Servicecenter im Voraus kontaktiert wurde. - Condition : Transportkosten aufgrund von Tod sind nur unter der Voraussetzung erstattungsfähig, dass die Sterbeurkunde vorgelegt wird.
Verzögerung der Rückreise - p. 19
Sollte sich Ihre Rückreise aus dem Aufenthaltsland wegen eines medizinischen Notfalls verzögern, der zur Reiseunfähigkeit führt, übernehmen wir die durch Umbuchung von Hotels und Flügen entstehenden Mehrkosten bis zu dem im Leistungskatalog ausgewiesenen Höchstbetrag. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 | Top: bis zu € 2.000/ $ 2.600/ £ 1.680 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 19).
Beschaffung und Versand lebensnotwendiger Medikamente - p. 19
Ist eine versicherte Person auf die Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten angewiesen, die im Aufenthaltsland jedoch nicht erhältlich sind, können Sie das zuständige Globality Health Servicecenter bitten, sich um die Beschaffung und den Versand dieser – gesetzlich zugelassenen – Medikamente zu kümmern, sofern eine solche Einfuhr gesetzlich nicht untersagt ist. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 19).
Organisation von Rücktransport oder Betreuung von Kindern - p. 19
Wenn aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heilbehandlung beider Eltern im Aufenthaltsland erforderlich werden sollte, übernehmen wir für die Dauer der stationären Heilbehandlung die Organisation einer Betreuung vor Ort durch einen Kinderbetreuungsdienst. Tritt ein medizinischer Notfall beider Eltern mit notwendiger stationärer Heilbehandlung während einer Urlaubsreise (maximal 6 Wochen) ein, so haben Sie Anspruch auf einen begleiteten Rücktransport des Kindes (unter 18 Jahren) in das Aufenthaltsland. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in der Tarifstufe Top; für Essential, Classic und Plus ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 19).
Hilfe bei eventuell durch den Auslandsaufenthalt entstandenen psychischen Problemen - p. 19
Sollte sich für die versicherten Personen aus dem Auslandsaufenthalt eine Konfliktsituation ergeben, bietet Ihr zuständiges Globality Health Servicecenter psychologisch-therapeutische Hilfe per Telefon an und vermittelt bei Bedarf eine geeignete Unterstützung vor Ort. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 · Limite : Plus: Psychologische und therapeutische Maßnahmen via Telefon bis zu drei Anrufe | Top: Psychologische und therapeutische Maßnahmen via Telefon bis zu fünf Anrufe - Condition : Versichert in den Tarifstufen Plus und Top; für Essential und Classic ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 19).
Dokumentendepot (Hinterlegung, Hilfe bei Ersatzbeschaffung) - p. 19
Kopien von persönlichen Dokumenten (z. B. Reisepass, Personalausweis, Visum, Kreditkarte, Führerschein, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Impfausweis, Allergiepass, Geschäftsunterlagen bis zu 20 DIN-A4-Seiten) können bei Ihrem zuständigen Globality Health Servicecenter in einem verschlossenen Umschlag mit persönlichem Kennwort hinterlegt werden. Bei Verlust der Originale erfolgt – unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungsfalls – Hilfe bei der Ersatzbeschaffung durch Versand der Kopien an die versicherte Person per Post, Kurierdienst oder Telefax. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in der Tarifstufe Top; für Essential, Classic und Plus ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 19). - Condition : Die Dokumente werden fünf Jahre aufbewahrt, sofern sie nicht durch eine versicherte Person aktualisiert werden. - Condition : Anspruch auf das Dokumentendepot besteht ausschließlich während des Versicherungszeitraums.
Vermittlung von Hilfe bei rechtlichen Schwierigkeiten - p. 19
Das zuständige Globality Health Servicecenter kann Ihnen weltweit Rechtsanwälte oder Gutachter nennen, die der englischen, deutschen, französischen, niederländischen oder spanischen Sprache mächtig sind. Bei Bedarf vermittelt das Servicecenter einen Vorschuss für Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten oder Strafkaution. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in der Tarifstufe Top; für Essential, Classic und Plus ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 19). - Condition : Das Servicecenter zahlt den Vorschuss nicht selbst aus, sondern stellt den Kontakt zu Banken oder zu Verwandten her und hilft gegebenenfalls beim Geldtransfer.
Vermittlung eines interkulturellen Trainings (Informationen über die Kultur vor Ort usw.) - p. 19
Damit Sie sich auf Ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten können, kann das zuständige Globality Health Servicecenter Ihnen Spezialanbieter nennen, bei denen Sie eine gezielte Schulung für das entsprechende Land oder die Region unter Berücksichtigung von Fragen zum Leben und Arbeiten im Ausland erhalten. - Portée : Versicherungsschutz gilt in der vereinbarten Zielregion I (weltweit mit USA) oder Zielregion II (weltweit ohne USA) – 3.1 - Condition : Versichert in der Tarifstufe Top; für Essential, Classic und Plus ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen (Leistungsübersicht, S. 19).
Exclusions
| Exclusion | Description | S'applique à | Page |
|---|---|---|---|
| Auf Dauer in den USA wohnhafte Personen | Auf Dauer in den USA wohnhafte Personen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Verlegt der Versicherte bzw. Mitversicherte seinen Wohnsitz dauerhaft in die USA, werden wir das Versicherungsverhältnis beenden. | all | p. 4 |
| Vorerkrankungen | Vorerkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Es gilt die Moratoriumsklausel (siehe hierzu 1.3). Bei Antragstellung kann jedoch der Einschluss von Vorerkrankungen gewählt werden. Erkrankungen, die in dem Zeitraum zwischen Ihrer Antragstellung und unserer Antragsannahme auftreten, werden wir als Vorerkrankungen betrachten. | all | p. 4 |
| Versicherungsfälle vor Versicherungsbeginn | Für Versicherungsfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind, leisten wir nicht. | all | p. 6 |
| Nicht medizinisch notwendige Maßnahmen (Bequemlichkeit, Versuche, Screening) | Medizinisch notwendige Maßnahmen dürfen nicht nur aus Gründen der Bequemlichkeit oder des Komforts für den Patienten, die medizinischen Dienstleister, Therapeuten oder Ärzte erforderlich sein, nicht für klinische Versuche, Experimente, Untersuchungen oder kosmetische Zwecke vorgesehen sein (siehe Nr. 5) und nicht für Screening- und Präventionszwecke vorgesehen sein. | all | p. 6 |
| Reisen zum Zwecke einer Heilbehandlung in die Zielregion I | Reisen zum Zwecke einer Heilbehandlung in die Zielregion I sind nicht versichert. | all | p. 9 |
| Komfort- und Deluxe-Zimmer sowie Suiten | Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für jede Art von Komfort- und Deluxe-Zimmern sowie Suiten. | Unterkunft und Verpflegung im Ein- oder Zweitbettzimmer | p. 20 |
| Kleinere Operationen, Operationen der Stufe 1 und Gewebeprobenentnahme | Von den stationsersetzenden ambulanten Operationen ausgeschlossen sind kleinere Operationen, Operationen der Stufe 1 (jegliche invasive Operationsmethode mit deren Hilfe lediglich Haut oder Schleimhaut und Bindegewebe entfernt wird) und invasive Operationsmethode zur Beschaffung von Gewebeproben oder Körperflüssigkeiten (wie z.B. Biopsien oder Darmspiegelungen). | Stationsersetzende ambulante Operationen | p. 20 |
| Komplikationen bei künstlicher Befruchtung oder Geburt, Früh- und Mehrlingsgeburten (Neugeborenenpflege) | Komplikationen, die bei einer künstlichen Befruchtung oder bei der Geburt entstehen, darunter auch Früh- und Mehrlingsgeburten, sind von den Leistungen der Neugeborenenpflege ausgeschlossen. | Neugeborenenpflege | p. 21 |
| Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender | Bei Knochenmark- und Organtransplantationen sind die Kosten für die Suche nach einem Organ oder einem geeigneten Spender nicht erstattungsfähig. | Knochenmark- und Organtransplantationen im Rahmen einer stationären Heilbehandlung (Kosten für den Spender und den Empfänger) | p. 22 |
| Zahnärztliche Nachbehandlung, Zahnchirurgie, Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie, Parodontologie (Notfallbehandlung) | Der Versicherungsschutz der zahnärztlichen Notfallbehandlung erstreckt sich nicht auf zahnärztliche Nachbehandlung, Zahnchirurgie, Zahnersatz oder Implantate, Kieferorthopädie oder Parodontologie. | Zahnärztliche Notfallbehandlung | p. 23 |
| NIPT und andere genetische Tests in der Schwangerschaft | NIPT sowie alle anderen Formen von genetischen Tests sind ausgeschlossen. | Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung, Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers (ambulant) | p. 24 |
| Doula-Leistungen, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungsgymnastik | Doula Leistungen, Geburtsvorbereitungskurse sowie Rückbildungsgymnastik sind nicht erstattungsfähig. | Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung, Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers (ambulant) | p. 24 |
| Mehrleistungen der Kieferorthopädie (Lingualtechnik, Invisalign) | Nicht erstattungsfähig sind Mehrleistungen, wie z.B. besondere Behandlungsformen (innenliegende Zahnspangen, sog. Lingualtechnik) und Kunststoffschienen nach dem Alignerverfahren (Invisalign). | Kieferorthopädische Behandlung | p. 28 |
| Zahnverletzungen durch Essen/Trinken, Beißen, Kauen, Zusammenbeißen oder Knirschen | Verletzungen, die durch Essen/Trinken verursacht werden, sowie solche durch Beißen, Kauen, Zusammenbeißen oder Knirschen der Zähne, sind unter der Leistungsart „Zahnärztliche Leistungen nach einem Unfall“ nicht berücksichtigt. | Zahnärztliche Leistungen nach einem Unfall | p. 28 |
| Zahnärztlicher Ausschluss: Fluoridierung der Zahnoberfläche und Fissurenversiegelung bei Erwachsenen | Fluoridierung der Zahnoberfläche und Fissurenversiegelung bei Erwachsenen. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 28 |
| Zahnärztlicher Ausschluss: Veneers, einschließlich partieller Frontzahnkronen | Veneers, einschließlich partieller Frontzahnkronen. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 28 |
| Zahnärztlicher Ausschluss: Bleaching und andere verwandte kosmetische und ästhetische Leistungen | Bleaching und andere verwandte kosmetische und ästhetische Leistungen. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 28 |
| Zahnärztlicher Ausschluss: Sedierung/Anästhesie | Sedierung/Anästhesie. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 28 |
| Zahnärztlicher Ausschluss: Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen | Schmerz- und angstlindernde Maßnahmen, wie z.B. Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung, Dämmerschlaf-Narkose. Ausnahmen (S. 29): Sollte eine Angststörung durch einen qualifizierten Facharzt diagnostiziert worden sein, werden die Kosten von Globality Health bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr erstattet; (Lokal-)Anästhesieversagen; eine Lokalanästhesie erscheint unmöglich, aufgrund von erheblicher psychischer oder physischer Beeinträchtigung des Patienten. | Zahnärztliche Heilbehandlung | p. 28 |
| Bade- und Wellnessmassagen | Wir leisten nicht für Aufenthalte oder Behandlungen in einem Kur- oder Badezentrum, einem Sanatorium oder Erholungszentrum, auch wenn sie ärztlich verordnet werden. Dies schließt Thermalbäder, Saunaanwendungen und jede Form von Wellnessmassage ein. | all | p. 33 |
| Berufssport | Wir leisten nicht für therapeutische oder diagnostische Maßnahmen im Zusammenhang mit Verletzungen oder Erkrankungen, die durch die berufliche Ausübung einer Sportart hervorgerufen wurden. | all | p. 33 |
| Entwicklungsstörungen | Wir leisten nicht für Dienstleistungen, Therapien, schulische Tests oder Unterstützungsmaßnahmen im Falle von Lernschwierigkeiten oder Störungen der psychischen Enwicklung, wie z. B. retardierte Entwicklung, schulische Schwierigkeiten, tiefgreifende Entwicklungsstörungen, geistige Retardierung, Wahrnehmungsstörungen, Gehirnschäden, die nicht durch Unfälle oder Erkrankungen entstanden sind, minimale Gehirnfehlfunktionen, Dyslexie oder Apraxie. | all | p. 33 |
| Entziehungsmaßnahmen inklusive Entziehungskuren | Entgiftungs-/Entzugsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren bei Drogen- und Alkoholabhängigkeit stehen nicht unter Versicherungsschutz. Unbeschadet dessen gewähren wir jedoch für eine erstmalige Entgiftungsmaßnahme, für die Sie anderweitig keinen Anspruch auf Kostenerstattung geltend machen können. Bei einer stationären Entgiftungsmaßnahme sind nur die Aufwendungen für allgemeine Krankenhausgrundleistungen inklusive ärztlicher Leistungen und Arzneimittel erstattungsfähig. Wir leisten nicht für weitere Behandlungen, die durch schädlichen, gefährlichen oder missbräuchlichen Genuss jeglicher Substanzen wie Alkohol oder Drogen direkt oder indirekt notwendig werden. | all | p. 33 |
| Epidemien, Pandemien und Ausbrüche von Krankheiten | Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Behandlungen und/oder medizinischen Kranken- und Rücktransport, die in direktem oder indirektem Zusammenhang zu Epidemien, Pandemien oder Ausbrüchen von Krankheiten vergleichbaren Ausmaßes stehen, welche unter die Kontrolle lokaler, öffentlicher Organe des Gesundheitswesens gestellt wurden, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. | all | p. 33 |
| Experimentelle und investigative Therapien oder Behandlungsverfahren | Kein Versicherungsschutz besteht für jede Art von Behandlung oder medikamentöser Therapie, die wir als experimentell oder investigativ betrachten. Eine Dienstleistung, eine Technologie, eine Lieferung, ein Verfahren, eine Behandlung, ein Medikament, ein Gerät, eine Einrichtung, eine Ausrüstung oder ein biologisches Produkt gelten als experimentell oder investigativ, wenn sie nicht alle der folgenden Anforderungen erfüllen: sie müssen eine endgültige Lizenz und eine klar formulierte Genehmigung von mindestens einer der folgenden Instanzen haben: EMA (Europäische Arzneimittelagentur), FDA (Food and Drug Administration – Phase III abgeschlossen), Europäisches Netzwerk für Health Technology Assessment (EUnetHTA) – eine vorläufige Zulassung ist nicht ausreichend, und die Zulassung ist nur für die entsprechenden medizinischen Indikationen und Erkrankungen gültig; im Falle von Verfahren und genehmigten Leitlinien für den klinischen Verlauf muss sie in einer der folgenden Richtlinien klar als solche gekennzeichnet sein: NICE, AWMF, AHRQ National Guideline. Alle Genehmigungen und Leitlinien müssen schlüssig sein und können nicht die Notwendigkeit weiterer Forschung oder eines Forschungsumfeldes, begrenzte Evidenz, unzureichende Evidenz oder mangelnden klinischen Nutzen angeben. | all | p. 33 |
| Genetische Tests | Die Kosten für genetische Tests werden nicht erstattet, ausgenommen sofern spezifisch benannte genetische Tests, die Teil Ihres Versicherungsschutzes sind oder sofern anderweitig schriftlich vereinbart. | all | p. 33 |
| Geschlechtsumwandlung | Wir leisten nicht für die operative und hormonelle Angleichung der biologischen Geschlechtsmerkmale an das jeweils andere Geschlecht. | all | p. 34 |
| Handlungen oder Reisetätigkeiten entgegen ärztlichem Rat | Die Versicherung deckt keine Behandlungen ab, die notwendig werden, weil ärztlicher Rat nicht eingeholt oder befolgt wurde oder infolge von Reisetätigkeit, die gegen den ärztlichen Rat erfolgt ist. | all | p. 34 |
| Heilbehandlung durch bestimmte Ärzte, Zahnärzte und andere Behandler sowie in bestimmten Krankenhäusern | Hierunter fallen Heilbehandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, andere Behandler und Krankenhäuser, deren Rechnungen wir aus wichtigem Grund von der Erstattung ausgeschlossen haben. Wir sind jedoch nur für die Versicherungsfälle leistungsfrei, die eintreten, nachdem Sie über diesen Leistungsausschluss informiert wurden. Sofern ein Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Benachrichtigung bereits vorliegt, entfällt unsere Leistungspflicht nur für Aufwendungen, die nach Ablauf von einem Monat seit der Benachrichtigung entstanden sind. | all | p. 34 |
| Heilbehandlung durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder | Für Aufwendungen von Heilbehandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder sind wir leistungsfrei. Allerdings erstatten wir tarifgemäß die für Ihre Heilbehandlung erforderlichen und nachgewiesenen Sachkosten. | all | p. 34 |
| Höhere Gewalt | Nicht erstattungsfähig sind, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, Aufwendungen für Behandlungen und/oder medizinischen Kranken- und Rücktransport, die direkt oder indirekt auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und wo es uns unmöglich gemacht wird, Assistance-Leistungen zu erbringen, oder uns die Kontrolle der Situation durch lokale Behörden entzogen wird. Als höhere Gewalt gelten unter anderem alle unvorhersehbaren und unvermeidlichen Ereignisse, wie Erdbeben, extreme witterungsbedingte Ereignisse, Brände, Überflutungen, Erdrutsche, Landabsenkungen oder sonstige Ereignisse und Handlungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. | all | p. 34 |
| Komplikationen durch von der Leistung ausgeschlossene Ereignisse | Wir leisten nicht für Aufwendungen aufgrund von Komplikationen, die unmittelbar durch eine Krankheit, eine Verletzung oder eine Heilbehandlung bedingt sind, die wir aus unserem Leistungskatalog ausgeschlossen haben oder die gemäß dem von Ihnen gewählten Tarif einer Leistungseinschränkung unterliegen. | all | p. 34 |
| Korrektur des Sehvermögens | Wir leisten nicht für Behandlung oder operative Eingriffe zur Korrektur Ihres Sehvermögens, beispielsweise durch Laserbehandlung, refraktive Keratotomie (RK) und fotorefraktive Keratotomie (PRK). | all | p. 34 |
| Kosmetische und plastische Chirurgie | Für kosmetische und plastische Operationen und Heilbehandlungen leisten wir nicht. | all | p. 34 |
| Krieg, innere Unruhen, Terrorismus | Für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Terrorakte verursacht worden sind, leisten wir nicht, es sei denn, die versicherte Person erleidet ihre Verletzungen als unbeteiligter Dritter, der die Gefahr nicht vorsätzlich oder fahrlässig missachtet hat und, soweit er sich nicht bewusst in ein Konfliktgebiet begeben hat. Soweit sich der unbeteiligte Dritte in einen unmittelbar umkämpften Bereich begibt oder er Dienste für eine in die Kampfhandlungen involvierte Partei erbringt, besteht jedoch in keinem Fall Versicherungsschutz. Der Leistungsausschluss gilt unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht. Erlangt die versicherte Person während ihres Aufenthalts Kenntnis von Krieg, inneren Unruhen oder terroristischen Akten, besteht Versicherungsschutz nur im Rahmen von Notfallbehandlungen (wie lebensrettende Maßnahmen) und nur so lange, wie es der versicherten Person unverschuldet nicht möglich war, das Land bzw. die Region zu verlassen, längstens jedoch für 28 Tage. | all | p. 34 |
| Langzeitpflege und Betreuungsbedarf | Wir übernehmen keine Kosten für eine durch Pflegebedürftigkeit und Betreuung bedingte Unterbringung. | all | p. 34 |
| Leihmutterschaft | Wir leisten nicht für unmittelbar mit Leihmutterschaft in Zusammenhang stehende Heilbehandlung, unabhängig davon, ob Sie die Leihmutter oder die zukünftigen Eltern sind. Kinder, die von einer Leihmutter ausgetragen wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. | all | p. 35 |
| Militärdienstbeschädigungen | Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen, die in Ausübung eines Militärdienstes verursacht worden sind. | all | p. 35 |
| Nichtmedizinische Krankenhauskosten | Begleitender Ehe-/Lebenspartner, sämtliche nichtmedizinischen Verbrauchsgüter und Verpflegung sowie alle medienbezogenen Aufwendungen (beispielsweise Radio und Fernsehen). | all | p. 35 |
| Radioaktive, chemische und biologische Kontamination | Für Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen, die durch Radioaktivität (Kernreaktionen, Kernstrahlung und radioaktive Kontamination) verursacht wurden, sowie für Krankheiten, Unfälle und deren Folgen, die durch chemische oder biologische Waffen herbeigeführt wurden, besteht kein Versicherungsschutz. | all | p. 35 |
| Rückbildungsgymnastik | Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Rückbildungsgymnastik-Kurse, in denen im Anschluss an eine Geburt die körperlichen Auswirkungen von Schwangerschaft und Geburt auf den Körper behandelt werden. | all | p. 35 |
| Schlafstörungen | Für Untersuchungen oder die Behandlung von Schlafstörungen, inklusive Schlaflosigkeit (Insomnie), besteht kein Versicherungsschutz. Darunter fallen die CPAP Therapie (kontinuierliche positive Überdruckbeatmung) sowie die BIPAP-Therapie (Erzeugung eines positiven Atemwegsdrucks mit zwei verschiedenen Druckniveaus). | all | p. 35 |
| Schwangerschaftsabbruch | Wir übernehmen den Schwangerschaftsabbruch, sofern Lebensgefahr für die schwangere Frau besteht oder der Fötus nicht mehr lebensfähig ist, und nur, wenn wir vor der Behandlung dem schriftlich zugestimmt haben. Die oben genannten Bedingungen müssen durch notwendige medizinische Untersuchungsberichte und einen medizinischen Bericht des Arztes nachgewiesen werden, in dem die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch angegeben sind. | all | p. 35 |
| Sterilisation, sexuelle Funktionsstörungen und Kontrazeption | Wir leisten nicht für Maßnahmen zur Herbeiführung von Unfruchtbarkeit einer Person sowie für Maßnahmen, Behandlung oder Arzneimittel, die der Empfängnisverhütung dienen. Ebenfalls nicht erstattungsfähig ist die Behandlung sexueller Funktionsstörungen (es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer IVF-Therapie). | all | p. 35 |
| Therapien und Heilbehandlungen in Sanatorien, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie spezielle Rehabilitationsmaßnahmen | Kein Versicherungsschutz besteht für Therapien und Heilbehandlungen in Sanatorien, Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen. Allerdings beteiligen wir uns, je nach der von Ihnen gewählten Tarifstufe, an den erstattungsfähigen Aufwendungen für eine Anschlussrehabilitation. | all | p. 35 |
| Transportkosten | Sofern wir Ihnen vorab keine schriftliche Genehmigung erteilt haben, sind nur Rettungstransportleistungen erstattungsfähig. | all | p. 35 |
| Vitamine und Mineralstoffe | Nicht erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Produkte, die als Vitamine oder Mineralstoffe eingestuft werden (Ausnahmen: wenn als medizinisch notwendig erachtet während der Schwangerschaft oder zur Heilbehandlung von diagnostizierten, klinisch relevanten Vitaminmangel-Syndromen) und für Nahrungsergänzungsmittel, unter anderem auch spezielle Säuglingsmilchnahrung und kosmetische Produkte. Dies gilt selbst dann, wenn sie ärztlich empfohlen oder verordnet werden oder anerkannte therapeutische Wirkungen aufweisen. Wir erkennen Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, Kosmetika, Hygiene- und Körperpflegeprodukte sowie Badezusätze nicht als medizinisch notwendig an. | all | p. 35 |
| Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten, Unfälle und deren Folgen (selbstverschuldete Verletzungen inklusive Selbstmordversuch) | Kein Versicherungsschutz besteht für vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle sowie deren Folgen. Eine Krankheit oder ein Unfall gilt als vorsätzlich herbeigeführt, wenn die betroffene Person von den Folgen ihrer Handlung zumindest eine Vorstellung hatte und den herbeigeführten Schaden billigend in Kauf nahm. | all | p. 36 |
| Weitere Leistungseinschränkungen: Übermaß und nicht landesübliche Vergütung | Wenn eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß übersteigt oder wenn die geforderte Vergütung sich nicht im Rahmen des landesüblichen, allgemeingültigen und angemessenen befindet, dann haben wir das Recht Ihre Zahlung/Rückerstattung zu verringern. Da wir folglich keinerlei Beträge übernehmen, die sich nicht im Rahmen des landesüblichen, allgemeingültigen und angemessenen befindet, ist die versicherte Person selbst für solche Kosten verantwortlich. Wir behalten uns das Recht vor alle Kosten oder Kostenvoranschläge von Ärzten beurteilen zu lassen. | all | p. 36 |
| Weitere Leistungseinschränkungen: Subsidiarität gegenüber anderen Leistungsträgern | Haben Sie oder die versicherte Person auch Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Krankenversicherung oder auf Leistungen eines anderen Leistungserbringers bzw. einer anderen Institution, so sind wir nur für die Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz dieser Leistungen notwendig bleiben. | all | p. 36 |
| Weitere Leistungseinschränkungen: internationale Sanktionsvorschriften | Im Interesse aller Beteiligten befolgen wir geltende internationale Sanktionsvorschriften. Wir sind nicht angehalten, Versicherungsschutz zu leisten oder Schäden abzudecken oder sonstige Leistungen unter diesem Versicherungsvertrag zu erbringen, wenn die Leistung eines derartigen Versicherungsschutzes, die Bezahlung derartiger Schäden oder die Erbringung einer derartigen Leistung uns einer Sanktion, einem Verbot oder einer Beschränkung unter Resolutionen der Vereinten Nationen, unter Handels- oder Wirtschaftssanktionen, unter Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs oder unter Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde. | all | p. 36 |
| Betrug | Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn eine Forderung unrichtig oder gefälscht ist oder wenn Dritte mit Ihrem Einverständnis in betrügerischer Absicht versucht haben, ohne rechtliche Grundlage Leistungen aus diesem Versicherungsvertrag zu erwirken. In diesem Fall entfallen Ihre sämtlichen Leistungsansprüche aus diesem Versicherungsvertrag. Zahlungen, die bereits vor Bekanntwerden Ihrer betrügerischen Handlungen geleistet wurden, sind uns in voller Höhe zurückzuerstatten. | all | p. 39 |
| Leistungsfreiheit bei verspäteter Beitragszahlung | Unterbleibt die Zahlung des Beitrags auch innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungsaufforderung, so sind wir für die nach Ablauf der Frist eingetretenen Versicherungsfälle leistungsfrei. Sie bleiben trotz unserer Leistungsfreiheit zur Zahlung künftiger Beiträge verpflichtet. | all | p. 40 |
| Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung | Hält die versicherte Person die genannten Obliegenheiten nicht ein, sind wir mit der in den rechtlichen Bestimmungen vorgeschriebenen Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei oder berechtigt, unseren Leistungsumfang einzuschränken. Dies gilt jedoch nur für den Fall der Vorsätzlichkeit oder groben Fahrlässigkeit. | all | p. 38 |
| Nichtigkeit bei vorsätzlichem Vorenthalten von Informationen | Der Vertrag wird nichtig, wenn Sie uns vorsätzlich Informationen vorenthalten, die unsere Entscheidung über die Annahme Ihres Antrags beeinflusst oder uns veranlasst hätten, den Vertrag zu anderen Bedingungen abzuschließen. In diesem Fall ist die versicherte Person verpflichtet, empfangene Versicherungsleistungen zurückzuzahlen. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet. | all | p. 7 |
Franchises
- Standard : Beim Tarif Globality YouGenio® World gibt es folgende Varianten einer Selbstbeteiligung: Globality YouGenio® World Essential: entfällt. Globality YouGenio® World Classic: 0; € 250, $ 325 oder £ 210; € 500, $ 650 oder £ 420; € 1.000, $ 1.300 oder £ 840. Globality YouGenio® World Plus oder Top: 0; € 250, $ 325 oder £ 210; € 500, $ 650 oder £ 420; € 1.000, $ 1.300 oder £ 840; € 2.500, $ 3.250 oder £ 2.100.
- Variable : Die Selbstbeteiligung gilt je Versicherungsjahr und je versicherter Person und nur für ambulante Heilbehandlungen und zahnärztliche Heilbehandlungen. Die Selbstbeteiligung gilt nicht für unfallbedingte zahnärztliche Behandlung. Haben Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart, ersetzen wir Ihnen die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 % bis zum Jahreshöchstbetrag/Höchstbetrag für ambulante Leistungen, soweit diese die Selbstbeteiligung übersteigen. Die Aufwendungen werden dem Versicherungsjahr zugerechnet, in dem der Arzt oder Behandler in Anspruch genommen und die Arznei-, Verband- und Hilfsmittel bezogen wurden.
- Globality YouGenio® World Essential : Entfällt
- Globality YouGenio® World Classic : 0 / € 250, $ 325 oder £ 210 / € 500, $ 650 oder £ 420 / € 1.000, $ 1.300 oder £ 840
- Globality YouGenio® World Plus oder Top : 0 / € 250, $ 325 oder £ 210 / € 500, $ 650 oder £ 420 / € 1.000, $ 1.300 oder £ 840 / € 2.500, $ 3.250 oder £ 2.100
Délais d'attente
- Allgemein (2.5 Wartezeiten) : Wartezeiten bestehen nur für Schwangerschaft (einschließlich damit verbundener Komplikationen), Entbindung, psychiatrische Leistungen, Psychotherapie, Unfruchtbarkeitsbehandlung und umfassende zahnärztliche Leistungen. Unabhängig von der Anzahl der Versicherten und dem Datum des Versicherungsbeginns des Versicherten gilt für jedes einzelne Mitglied die Wartezeit für die einzelnen Leistungen. Bei Änderungen des Versicherungsvertrags gelten je nach vereinbarter Tarifstufe die Wartezeiten für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. p. 6
- Psychiatrische Heilbehandlungen, Psychotherapie und umfassende zahnärztliche Leistungen : Die Wartezeit beträgt 10 Monate ab Versicherungsbeginn für psychiatrische Heilbehandlungen, Psychotherapie und umfassende zahnärztliche Leistungen unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen. (10 Monate ab Versicherungsbeginn) p. 6
- Heilbehandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung : Für einen Versicherungsvertrag mit zwei oder mehr versicherten Erwachsenen unter dem selben Versicherungsvertrag gilt eine Wartezeit von 12 Monaten bei Heilbehandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Bei einem Versicherungsvertrag mit nur einem versicherten Erwachsenen im Tarif gilt eine Wartezeit von 24 Monaten. (12 Monate (zwei oder mehr versicherte Erwachsene) bzw. 24 Monate (nur ein versicherter Erwachsener)) p. 6
- Unfruchtbarkeitsbehandlung : Lediglich für Unfruchtbarkeitsbehandlungen beträgt die Wartezeit 24 Monate unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen. (24 Monate) p. 7
- Bekannte Vorerkrankungen (Moratoriumsklausel) : Für eine in den fünf Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene bekannte Vorerkrankung wird nach einer ununterbrochenen Wartezeit von zwei Jahren ohne ärztliche Heilbehandlung, Symptome, Beratung oder Medikation im Zusammenhang mit der bekannten Vorerkrankung Versicherungsschutz geleistet. Nimmt eine versicherte Person während der ersten zwei Jahre der Versicherung eine Heilbehandlung, Symptome, Beratung oder Medikamente in Bezug auf die Vorerkrankung in Anspruch, kann die Wartezeit von zwei Jahren erneut beginnen. Leistungen für neue, nicht im Zusammenhang damit stehende Erkrankungen werden umgehend erstattet. (zwei Jahre) p. 4
- Schwangerschaft und Entbindung – je einzelne versicherte Person : Unabhängig von der Anzahl der versicherten Erwachsenen und dem Datum des Versicherungsbeginns des Versicherten gilt für jede einzelne versicherte Person eine Wartezeit von 12 Monaten. (12 Monate) p. 21
- Zahnärztliche Leistungen nach einem Unfall : Es fallen keine Wartezeiten an. (keine) p. 28
- Neugeborene : Neugeborene sind ohne Wartezeiten ab dem Moment ihrer Geburt versichert, sofern die biologische Mutter am Tage der Geburt seit mindestens sechs aufeinander folgenden Monaten nach Tarif Globality YouGenio® World versichert ist und wir den Antrag auf Versicherung des Neugeborenen innerhalb von zwei Monaten erhalten. (keine, unter Bedingungen) p. 21
Obligations de l'assuré
- Damit wir Ihren Versicherungsantrag prüfen können, müssen Sie alle Fragen im Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Soll eine weitere Person mitversichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – für die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen verantwortlich. Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben. (bei Antragstellung · Der Vertrag wird nichtig, wenn Sie uns vorsätzlich Informationen vorenthalten, die unsere Entscheidung über die Annahme Ihres Antrags beeinflusst hätten; empfangene Versicherungsleistungen sind zurückzuzahlen und gezahlte Beiträge werden nicht erstattet (2.8, S. 7).) p. 4
- Es ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, die Einhaltung lokaler Sozialversicherungsbestimmungen und -regelungen für alle im Versicherungsvertrag erfassten versicherten Personen sicherzustellen. (während der Vertragslaufzeit) p. 4
- Ein dauerhafter Wechsel der Zielregion einer versicherten Person ist uns von Ihnen unverzüglich anzuzeigen, da sich dieser Wechsel auf den Beitrag auswirkt. (unverzüglich) p. 9
- Vor oder bei der Aufnahme in ein Krankenhaus müssen Sie oder die versicherte Person das auf Ihrer Globality Service Card ausgewiesene und für Sie zuständige Globality Health Servicecenter kontaktieren. Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung müssen Sie das Servicecenter mindestens 7 Tage vor Aufnahme kontaktieren; dies gilt auch für stationsersetzende ambulante Operationen. (vor bzw. mindestens 7 Tage vor der Aufnahme; im Notfall schnellstmöglich · Die Nichtbefolgung kann dazu führen, dass die Leistungsansprüche nicht in voller Höhe erstattet werden.) p. 20
- Sie müssen uns gegenüber nachweisen, dass alle versicherten Personen von der Beendigung Kenntnis erlangt haben. (bei Beendigung) p. 8
- Der Anspruch auf Versicherungsleistungen muss von Ihnen unverzüglich nach der Beendigung der Heilbehandlung unter Vorlage der Kostenbelege geltend gemacht werden. Wir sind nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn uns alle Rechnungen und Nachweise vorgelegt werden. (unverzüglich nach Beendigung der Heilbehandlung) p. 37
- Eine Krankenhausbehandlung ist dem zuständigen Globality Health Servicecenter unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Behandlung, anzuzeigen. (unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Behandlung · Leistungsfreiheit bzw. Einschränkung des Leistungsumfangs bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit (6.2, S. 38).) p. 38
- Jede versicherte Person ist verpflichtet, auf unser Verlangen jede Auskunft zu erteilen, die wir bzw. das für Sie zuständige Globality Health Servicecenter zur Feststellung des Versicherungsfalls oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfangs benötigen. Darüber hinaus muss die versicherte Person die Einholung aller hierfür erforderlichen Auskünfte ermöglichen (insbesondere durch Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht). (im Versicherungsfall · Leistungsfreiheit bzw. Einschränkung des Leistungsumfangs bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit.) p. 38
- Die versicherte Person muss sich auf unser Verlangen hin von einem durch uns beauftragten Arzt untersuchen lassen. Die Aufwendungen für diese Untersuchungen werden von uns übernommen. (auf Verlangen · Leistungsfreiheit bzw. Einschränkung des Leistungsumfangs bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit.) p. 38
- Die versicherte Person muss nach Möglichkeit alle Anstrengungen zur Schadensminderung unternehmen und alle Handlungen unterlassen, die ihrer Genesung hinderlich sind. (im Versicherungsfall · Leistungsfreiheit bzw. Einschränkung des Leistungsumfangs bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit.) p. 38
- Sie und die mitversicherten Personen sind verpflichtet, sich im Leistungsfall kostenbewusst zu verhalten und Aufwendungen für die Heilbehandlung auf das erforderliche Maß zu beschränken, wozu Aufwendungen für Generika anstelle von Originalmedikamenten gehören können. (im Leistungsfall · Leistungsfreiheit bzw. Einschränkung des Leistungsumfangs bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit.) p. 38
- Hat eine versicherte Person Schadenersatzansprüche nicht versicherungsrechtlicher Art gegen Dritte, so besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese Ansprüche – bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsvertrag Ersatz von Aufwendungen geleistet wird – schriftlich an uns abzutreten. (bei Bestehen von Ansprüchen gegen Dritte · Gibt eine versicherte Person einen solchen Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne unsere Zustimmung auf, werden wir insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als wir aus dem Anspruch oder dem Recht hätten Ersatz erlangen können.) p. 39
- Sie müssen uns unverzüglich, d.h. unmittelbar nach Bekanntwerden, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, über jede neue Anschrift, insbesondere über jede Änderung im Wohnsitzland und über jeden Wechsel der Staatsangehörigkeit informieren. Wir können Sie bitten, einen Wohnsitznachweis zu erbringen. (unverzüglich, spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung · Wenn Sie uns nicht informieren, können wir den Versicherungsschutz nicht garantieren und müssen unter Umständen den Versicherungsvertrag gemäß Ziffer 2.8 kündigen.) p. 42
- Wenn Sie in Ihr Heimatland zurückkehren und damit den Auslandsaufenthalt beenden, müssen Sie uns das genaue Datum des Umzugs in das Heimatland mitteilen, sobald Sie davon Kenntnis erhalten, spätestens jedoch am tatsächlichen Tag des Umzugs. (spätestens am tatsächlichen Tag des Umzugs · Wenn Sie uns nicht informieren, können wir den Versicherungsschutz nicht garantieren und müssen unter Umständen den Versicherungsvertrag gemäß Ziffer 2.8 kündigen.) p. 42
- Sie müssen uns unverzüglich über die Änderung der Kontaktperson oder den neuen Namen für Sie und die versicherte Person informieren. Wir können Sie bitten, die Änderung nachzuweisen. (unverzüglich · Wenn Sie uns nicht informieren, können wir den Versicherungsschutz nicht garantieren und müssen unter Umständen den Versicherungsvertrag gemäß Ziffer 2.8 kündigen.) p. 42
Procédure de sinistre
- Sie haben freie Wahl unter allen Ärzten bzw. Zahnärzten, die in dem Land, in dem die Heilbehandlung erfolgt, zur ärztlichen bzw. zahnärztlichen Heilbehandlung zugelassen sind. Aufwendungen sind nur für die ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen erstattungsfähig, die für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erforderlich sind. Erstattungsfähig sind die Gebühren, sofern sie im Rahmen der im Behandlungsland üblichen Bemessungsgrundlagen berechnet wurden und landesüblich, allgemeingültig und angemessen sind. p. 37
- Der Anspruch auf Versicherungsleistungen muss von Ihnen unverzüglich nach der Beendigung der Heilbehandlung unter Vorlage der Kostenbelege geltend gemacht werden. Sofern nicht anderweitig vereinbart reicht die versicherte Person die Nachweise im Versicherungsfall direkt beim zuständigen Globality Health Servicecenter ein. (délai : unverzüglich nach Beendigung der Heilbehandlung) p. 37
- Um eine möglichst zügige Abwicklung und Kostenerstattung zu gewährleisten, erkennen wir auch die Übermittlung von Kostenbelegen per E-Mail oder Telefax an, soweit die Übertragungsqualität ihre Bearbeitung zulässt. Sie können uns Ihren Leistungsantrag aber auch online über Eclaims zukommen lassen (www.globality-health.com, Benutzername und Passwort). Bei berechtigtem Anlass behalten wir uns das Recht vor die Originalbelege anzufordern. p. 37
- Sofern sich ein anderer Krankenversicherer bzw. ein anderer Leistungserbringer an der Kostenerstattung beteiligt hat, genügen Zweitschriften der Kostenbelege mit dem entsprechenden Original-Erstattungsvermerk. p. 37
- Eine Krankenhausbehandlung ist dem zuständigen Globality Health Servicecenter unverzüglich anzuzeigen. (délai : spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Beginn der Behandlung) p. 38
- Rechnungen müssen enthalten: Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum; die genaue, vom Arzt vermerkte Krankheitsbezeichnung (Diagnose) bzw. eine anderweitige präzise Beschreibung der Symptome; die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen; bei zahnärztlicher Heilbehandlung auch genaue Angaben zu den behandelten oder ersetzten Zähnen und die jeweils vorgenommenen Leistungen. p. 38
- Alle Unterlagen oder Rechnungen sind möglichst in englischer, deutscher, französischer, niederländischer oder spanischer Sprache und unter Verwendung arabischer Ziffern und lateinischer Schriftzeichen (1, 2, 3 … a, b, c …) sowie des ICD-Codes 9 bzw. 10 (International Classification of Diseases) einzureichen. Aus den Verordnungen müssen Ihr Vor- und Zuname sowie Ihr Geburtsdatum, die verordneten Arzneimittel, ihr Preis und der Quittungsvermerk deutlich hervorgehen. Verordnungen sind zusammen mit der dazugehörigen Arztrechnung einzureichen; Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel sind zusammen mit der entsprechenden Verordnung vorzulegen. p. 38
- Wenn Sie anstelle von Kostenersatz ein Ersatz-Krankenhaustagegeld beantragen, sind eine Bescheinigung über die stationäre Heilbehandlung, aus der Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum der behandelten Person, die Diagnose sowie das Aufnahme- und Entlassungsdatum ersichtlich sind, sowie eine Bescheinigung darüber, dass keine weiteren Kosten entstanden sind, vorzulegen. p. 38
- Bitte verwenden Sie zur Beantragung von Erstattungsleistungen nach Möglichkeit unser Formblatt (Leistungsantrag), das Sie von unserer Internetseite herunterladen können oder vom zuständigen Globality Health Servicecenter erhalten. p. 38
- Sie können sich rund um die Uhr an uns wenden. Unsere Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen finden Sie in allen unseren Dokumenten sowie auf Ihrer Globality Service Card. Wenn Sie nach Eintritt eines schwerwiegenden Versicherungsfalls, insbesondere nach einem Unfall, nach einem Notfall oder bei stationärer Heilbehandlung, Kontakt mit uns aufnehmen, bieten wir Ihnen einen umgehenden Rückruf an. p. 38
- Auf Wunsch zahlen wir feststehende Kosten, zum Beispiel den Pflegesatz oder die Kosten für die Unterkunft im Krankenhaus oder das Entgelt für einen Rettungstransport auch direkt an den Rechnungsaussteller. Darüber hinaus kann eine versicherte Person ihre jeweiligen Erstattungsansprüche auch an den Leistungserbringer (Arzt, Behandler oder Krankenhaus) abtreten. Allerdings ist eine direkte Abrechnung – sofern die landestypischen Gepflogenheiten dies zulassen – nur mit Einverständnis des Krankenhauses möglich. p. 39
- Sie sind Vertragspartner des behandelnden Arztes oder Behandlers. Zu Beginn der Heilbehandlung schließt der Arzt bzw. Behandler mit Ihnen einen Vertrag über Ihre Heilbehandlung ab, auf dessen Grundlage er später seine Rechnung ausstellt. Sie können diese Rechnung dann bei dem für Sie zuständigen Globality Health Servicecenter einreichen. p. 39
- In der Regel leisten wir nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die Erstattung erfolgt in der mit Ihnen vereinbarten Währung. Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Rechnung erstellt wurde, umgerechnet, es sei denn, Sie weisen durch Bankbeleg nach, dass Sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben haben. p. 39
- Sie können Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen nicht an Dritte abtreten. p. 37
- Gegen Forderungen unsererseits kann nur aufgerechnet werden, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. p. 39
- Sollten Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein, können Sie sich gerne per Post, Telefon, Telefax oder E-Mail an uns wenden: Foyer Global Health S.A., 12, rue Léon Laval, L-3372 Leudelange, Luxembourg; Telefon +352 270 444 3602; Telefax +352 270 444 3699; E-Mail feedback@globality-health.com. Natürlich können Sie sich auch an den Ombudsmann der Versicherungen oder die entsprechenden Aufsichtsbehörden wenden. Nähere Angaben finden Sie in Ihrer persönlichen ‘My Globality‘ unter www.globality-health.com. p. 42
Durée & résiliation
- Durée : Dieser Versicherungsvertrag wird zunächst für ein Versicherungsjahr geschlossen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Zeitpunkt bzw. Versicherungsbeginn und endet 12 Monate später (Ende der Versicherungsperiode). Das Versicherungsjahr für versicherte Personen, die später der Versicherung beitreten, beginnt zu dem auf ihrer Versicherungsbestätigung angegebenen Datum und läuft bis zum Ablaufdatum der Versicherung.
- Reconduction tacite : oui
- Préavis : Widerspruch gegen die Vertragsverlängerung zum Ende eines Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten durch schriftliche Anzeige; Kündigung nach Änderung der AVB oder der Gebühren und Beiträge innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung.
- Modalité : schriftliche Anzeige des Widerspruchs gegen die Vertragsverlängerung (2.7)
- Modalité : Widerruf der Vertragserklärung innerhalb von 14 Kalendertagen per Post, E-Mail oder Telefax (1.5)
- Droit spécial : Wir verlängern Ihren Versicherungsvertrag am Ende eines jeden Versicherungsjahres jeweils um weitere 12 Monate. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das neue Versicherungsjahr zu verändern (2.7 und 8.2).
- Droit spécial : Sie können Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich widerrufen; die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Versicherungsvertrag sowie die AVB zugegangen sind. Bei Widerruf erstatten wir etwaige bereits bezahlte Beiträge (1.5, S. 5).
- Droit spécial : Sie können den Versicherungsvertrag kündigen, wenn wir die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ändern (8.2) oder die Gebühren und Beiträge ändern (7); Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung, wirksam zum Tag des Wirksamwerdens der Änderung. Der Vertrag endet um 00:00 Uhr der nächsten Jahresfälligkeit.
- Droit spécial : Keine Kündigungsmöglichkeit besteht bei einer Beitragsanpassung, weil Sie oder die versicherte Person in die nächst höhere Altersstufe eintreten.
- Droit spécial : Sie können den Versicherungsvertrag kündigen, wenn Ihr Heimatland vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu Ihrem Aufenthaltsland wird; der Versicherungsvertrag endet erst mit Eingang Ihrer Kündigung bei uns.
- Droit spécial : Wir können den Versicherungsvertrag im Falle Ihres Versäumnisses kündigen, uns erbetene Informationen zukommen zu lassen; die Kündigung kann innerhalb eines Monats ausgesprochen werden, nachdem wir von Ihrem Versäumnis Kenntnis erhalten.
- Droit spécial : Um die Einhaltung geltender Gesetze sicherzustellen, behalten wir uns das Recht vor, den Versicherungsvertrag zu kündigen oder einzelne Personen vom Versicherungsschutz auszunehmen, wenn der Versicherungsvertrag den nationalen Gesetzen oder Vorschriften im Heimat- oder Aufenthaltsland nicht entspricht oder diese Entsprechung verliert.
- Droit spécial : Wir können den Versicherungsvertrag kündigen, wenn sich rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich Versicherungsschutz für Staatsangehörige, Ansässige oder Entsandte in einem Land so verändern, dass der von uns erbrachte Versicherungsschutz zu einem Verstoß gegen nationales Recht führen würde (1.1, S. 4).
- Droit spécial : Bei einer Sanktion, einem Verbot oder einer Beschränkung unter Resolutionen der Vereinten Nationen, unter Handels- oder Wirtschaftssanktionen, unter Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs oder unter Sanktionen der Vereinigten Staaten von Amerika haben wir ein außerordentliches Kündigungsrecht oder können betroffene Personen vom Versicherungsschutz ausschließen (S. 7-8).
- Droit spécial : Der Vertrag wird nichtig, wenn Sie uns vorsätzlich Informationen vorenthalten, die unsere Entscheidung über die Annahme Ihres Antrags beeinflusst hätten.
- Droit spécial : Erfolgt über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren keine Beitragszahlung, so gilt der Versicherungsvertrag als gekündigt (7, S. 41).
- Droit spécial : Ende des Versicherungsschutzes: mit dem Tod der versicherten Person (im Falle Ihres Todes können die anderen versicherten Personen als neue Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis fortsetzen, sofern dies innerhalb zweier Monate nach dem Todesdatum beantragt wird); mit Ihrem Widerspruch zu der Verlängerung des Versicherungsvertrags nach Ablauf des Versicherungsjahres; mit Beendigung oder Nichtigkeit des Versicherungsvertrags (2.9, S. 8).
- Droit spécial : Verlegt der Versicherte bzw. Mitversicherte seinen Wohnsitz dauerhaft in die USA, werden wir das Versicherungsverhältnis beenden (1.1, S. 4).
- Droit spécial : Änderungen im Versicherungsschutz sind erst ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres möglich und bedürfen unserer Zustimmung (2.7, S. 7).
Prescription
Alle Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag unterliegen vom Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs, auf den sich die Forderung gründet, einer Verjährungsfrist von drei Jahren (6.5 c). p. 39
Prime
- Indexation : Der vereinbarte Versicherungsbeitrag kann sich ändern, wenn die tatsächlichen Schadenaufwendungen nicht mehr der technischen Berechnungsgrundlage des Versicherungstarifs entsprechen oder wenn die beobachtete Kostenentwicklung im Gesundheitswesen Anlass zu der Annahme gibt, dass die tatsächlichen Kosten im folgenden Versicherungsjahr überproportional zu den kalkulierten Kosten ausfallen werden; bei Wechsel der Altersgruppe; und bei Änderungen der geltenden Gesetzgebung. Einmal pro Jahr werden diese Änderungen bewertet. Wir informieren Sie mindestens drei Monate vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres schriftlich über jede Beitragsänderung; die Änderung gilt ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Wenn Sie mit der Beitragsänderung nicht einverstanden sind, können Sie die Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Erhalt unserer Mitteilung kündigen; nach Ziffer 2.8 sieht ein Wechsel der Altersgruppe kein Kündigungsrecht vor.
- Der im Versicherungsvertrag ausgewiesene Beitrag ist im Voraus zu entrichten. Ein von uns geforderter versicherungsmedizinischer Zuschlag wird gesondert ausgewiesen. Der Erstbeitrag bzw. die erste Beitragsrate wird sofort nach der Annahme Ihres Antrags auf Versicherung durch uns fällig; die Annahme erfolgt durch Versenden des Versicherungsvertrags.
- Beginnt die Versicherung nicht am 1. Tag eines Kalendermonats bzw. endet die Versicherung vor dem letzten Tag eines Kalendermonats, ist für den ersten bzw. letzten Versicherungsmonat nur der anteilige Betrag des monatlichen Beitrags zu entrichten.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz innerhalb der EU/des EWR haben, müssen wir Ihnen die gesetzlichen Gebühren, Abgaben oder Steuern im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag in Rechnung stellen. Eventuell geltende lokale Steuersätze sind in Ihrem Versicherungsvertrag aufgeführt. Wir ziehen die Versicherungssteuer und die Abgaben oder Gebühren zusammen mit der Versicherungsprämie ein. Befindet sich Ihr Wohnsitz außerhalb der EU/des EWR, ist der Versicherungsnehmer für die Anmeldung und Zahlung der örtlichen Steuern und sonstigen Abgaben verantwortlich.
- Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person (zum Zeitpunkt der Annahme des Antrags), dem individuellen Beitrag laut aktueller Beitragstabelle sowie dem Alter der versicherten Person am ersten Tag des Versicherungsjahres. Die Altersstufen sind wie folgt gestaffelt: 0 bis 19, 20 bis 24, 25 bis 29, 30 bis 34, 35 bis 39, 40 bis 44, 45 bis 49, 50 bis 54, 55 bis 59, 60 bis 64, 65 bis 69, 70 bis 74, 75 bis 79 Jahre. Die Beitragstabellen finden Sie auf unserer Website http://www.globality-health.com
- Verspätete Beitragszahlung: Wird der vereinbarte Beitrag nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach dem Fälligkeitstag gezahlt, so können wir Sie nach Ablauf dieser Frist zur Zahlung auffordern (Einschreiben an Ihren letzten Wohnsitz). Unterbleibt die Zahlung auch innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungsaufforderung, so sind wir für die nach Ablauf der Frist eingetretenen Versicherungsfälle leistungsfrei. Sollte der Beitrag auch 10 Tage nach Ablauf der Zusatzfrist von 30 Tagen nicht beglichen worden sein, so steht uns ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Erfolgt über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren keine Beitragszahlung, so gilt der Versicherungsvertrag als gekündigt.
- Vertragswährung: Basiswährung aller unserer Tarife ist der Euro (€). Sie können als Vertragswährung jedoch auch den US-Dollar ($) oder das Pfund Sterling (£) wählen. Die Wechselkurse dieser Währungen werden von uns zweimal im Jahr überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Dies kann zu höheren oder niedrigeren Beiträgen führen, wenn eine Anpassung der Vertragswährung an den jeweiligen Euro-Kurs erforderlich wird.
- Ein versicherungsmedizinischer Zuschlag von maximal 100 % auf den Tarifbeitrag kann erhoben werden, wenn die Geburt eines Kindes nach der 2-Monats-Frist angezeigt wird (S. 22); im Fall eines adoptierten, minderjährigen Kindes kann nach der Risikoprüfung ein Zuschlag von maximal 500 % auf den Tarifbeitrag erhoben werden (S. 22).
Conditions particulières
- Der Tarif Globality YouGenio® World gliedert sich in die vier Tarifstufen Essential, Classic, Plus und Top. Die einzelnen Tarifstufen unterscheiden sich nach Art und Höhe der vereinbarten Leistungen. Entsprechend der von Ihnen abgeschlossenen Tarifstufe ersetzen wir die erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100 % bis zu dem in den folgenden Leistungsübersichten angegebenen Jahreshöchstbetrag. p. 10
- Jahreshöchstbetrag pro Person und Versicherungsjahr – Essential: € 2.000.000/ $ 2.600.000/ £ 1.680.000; Classic: € 3.000.000/ $ 3.900.000/ £ 2.520.000; Plus: € 5.000.000/ $ 6.500.000/ £ 4.200.000; Top: € 7.500.000/ $ 9.750.000/ £ 6.300.000. Die genannten Beträge gelten – soweit nicht anders festgelegt – pro Person und Versicherungsjahr. p. 11
- Dies ist der Höchstbetrag, den wir für alle ambulanten Leistungen insgesamt, pro Person, pro Versicherungsjahr aus dem vereinbarten Versicherungstarif bezahlen, sofern im Leistungskatalog nicht anders ausgewiesen. In der Leistungsübersicht: Essential – keine Erstattung vorgesehen; Classic – € 7.500/ $ 9.750/ £ 6.300; Plus – € 15.000/ $ 19.500/ £ 12.600; Top – Häkchen ohne Betragsangabe. p. 14
- Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Zielregionen. Zielregion I: Weltweit mit USA. Zielregion II: Weltweit ohne USA. p. 9
- Die folgenden Besonderheiten gelten, wenn Versicherungsschutz für die „Zielregion II – Weltweit ohne USA“ vereinbart ist. Bei vorübergehender Ausreise (d.h. für maximal sechs Wochen) aus dem Aufenthaltsland besteht auch in der Zielregion I Versicherungsschutz für medizinische Notfälle, Unfallfolgen sowie bei Tod. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls innerhalb der ersten sechs Wochen, der eine Notbehandlung in den USA erfordert, gilt für die Heilbehandlung als solche keine konkrete Frist. Wenn ein Notfall im Sinne der Versicherung eintritt, werden Sie ggf. zur Behandlung in ein anderes Land transportiert, wenn dies medizinisch sinnvoll ist und die Situation es zulässt. p. 9
- Sofern Sie Versicherungsschutz für die Zielregion I (= weltweit mit USA) vereinbart haben, werden die in 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6 genannten Höchstbeträge und Pauschalen verdoppelt (gleich ob die Heilbehandlung in den USA erfolgt oder nicht). Ist eine Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen oder Sitzungen begrenzt, so gilt diese Begrenzung unverändert weiter. Sofern eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, bleibt diese unverändert bestehen. p. 10
- Wenn die versicherte Person 55 oder jünger ist, unser Einverständnis vorausgesetzt, können Sie statt eines Antrages mit vollständiger medizinischen Gesundheitsprüfung ein „Moratorium” wählen. In diesem Fall wird für eine in den fünf Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetretene bekannte Vorerkrankung nach einer ununterbrochenen Wartezeit von zwei Jahren ohne ärztliche Heilbehandlung, Symptome, Beratung oder Medikation Versicherungsschutz geleistet. p. 4
- Bei Antragstellung kann der Einschluss von Vorerkrankungen gewählt werden. Um darüber entscheiden zu können, müssen die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen beantwortet werden; in diesem Fall muss sich der Antragsteller einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Je nach Ergebnis der Gesundheitsprüfung können wir den Versicherungsvertrag um weitere Bedingungen ergänzen, einen Extra-Beitrag erheben oder Ihren Antrag/eine zu versichernde Person ablehnen. p. 4
- Den Versicherungsschutz beantragen Sie mittels eines Antragsformulars, das Sie bei Ihrem Versicherungsvermittler oder direkt bei uns oder über unsere Internetseite erhalten. Der Antrag kann per Post, E-Mail oder per Telefax bei uns eingereicht werden. Der Versicherungsantrag verpflichtet weder Sie noch uns zum Abschluss des Versicherungsvertrags. Wir werden Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Versicherungsantrags über unser Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrags, Bedarf an weiteren Informationen oder Ablehnung eines Versicherungsschutzes informieren. p. 4
- Medizinisch notwendig sind alle angemessenen medizinischen Maßnahmen, die nach international anerkannten medizinischen Standards zum jeweiligen Zeitpunkt und Ort zur Diagnostizierung, Behandlung, Heilung oder Linderung eines Leidens, einer Krankheit oder Verletzung eingesetzt und vom Versicherer als angemessen anerkannt werden. Diese Maßnahmen müssen: a) in einer von den Behörden des Behandlungslandes zugelassenen und lizenzierten Gesundheitseinrichtung durchgeführt werden; b) unter Berücksichtigung der Patientensicherheit und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses die am besten geeignete Maßnahme sein; c) im Einklang mit der Diagnose, den Symptomen oder der Behandlung der Grunderkrankung stehen; d) klinisch angemessen in Bezug auf Art, Häufigkeit, Ausmaß, Ort sowie Dauer und als wirksam für die Krankheit, Verletzung oder den Zustand des Patienten angesehen sein; e) nicht nur aus Gründen der Bequemlichkeit oder des Komforts erforderlich sein; f) nicht für klinische Versuche, Experimente, Untersuchungen oder kosmetische Zwecke vorgesehen sein; g) nicht für Screening- und Präventionszwecke vorgesehen sein. p. 6
- Der Versicherungsfall ist Ihre medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfall oder anderen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannten Ereignissen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht. Bedürfen Sie einer Heilbehandlung, die mit den bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, behandeln wir dies als neuen Versicherungsfall. p. 6
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsvertrag bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Zahlung Ihres ersten Beitrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Bei Änderungen des Versicherungsvertrags gelten die beschriebenen Regelungen für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. p. 6
- Kehren Sie in Ihr Heimatland zurück, und soll dies Ihr Hauptaufenthaltsland sein, können Sie – unser Einverständnis vorausgesetzt – Ihren Versicherungsvertrag aufrechterhalten, sofern dies im Einklang mit dem Recht Ihres Heimatlandes steht. Bei Wohnsitzverlegung in alle sonstigen Ländern können wir im Einzelfall, auch während des laufenden Versicherungsverhältnisses, prüfen, ob das Versicherungsverhältnis mit nationalem Recht übereinstimmt und entsprechend dem Prüfungsergebnis entscheiden, ob der Versichungsschutz weiterhin gewährt werden kann, geändert oder beendet werden muss. p. 4
- Wir behalten uns das Recht vor die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu verändern. Wir informieren Sie schriftlich über jede Änderung mindestens drei Monate vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Die Änderung gilt zum nächsten Versicherungsjahr. Sollten Sie der Änderung nicht zustimmen, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von drei Monaten nach Erhalt unserer Mitteilung kündigen; der Vertrag endet zu dem Datum, an welchem die Änderung wirksam wird. p. 42
- Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle von uns bereitzustellenden Informationen in Bezug auf die Versicherungspolice oder nach geltendem Recht, auf Papier oder elektronisch, über die Website der Foyer Global Health S.A., per E-Mail oder durch andere vereinbarte Kommunikationsmittel übermittelt werden. Wenn Sie nicht innerhalb von sechzig Tagen ab dem Datum der Information reagieren, gehen wir davon aus, dass Sie sie akzeptiert haben. p. 42
- Für alle aus diesem Versicherungsvertrag entstandenen Streitigkeiten sind die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg oder die Gerichte des Ortes zuständig, in dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat. Befindet sich der Wohnsitz des Versicherungsnehmers nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, so sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig. p. 43
- Für den Versicherungsvertrag maßgeblich ist das Recht des Großherzogtums Luxemburg, soweit nicht andere Rechtsvorschriften eines geltenden nationalen Rechts mit dem Recht des Großherzogtums Luxemburg unvereinbar sind. p. 43
- Vertragssprache ist Englisch. Wenn nicht anders mit Ihnen vereinbart, erfolgt die gesamte Korrespondenz zwischen Ihnen und uns ebenfalls in englischer Sprache. Die englische Fassung hat Vorrang vor jeder anderen Sprache oder Übersetzung. Sie finden den Versicherungsvertrag in Ihrer persönlichen ‘My Globality‘ unter www.globality-health.com. p. 43
- Der Versicherungsvertrag umfasst das Antragsformular, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Besonderen Versicherungsbedingungen und eventuell getroffene Zusatzvereinbarungen. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, späteren schriftlichen Vereinbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften (2.1, S. 6). p. 48
- Soweit Sie in den AVB kursiv gedruckte Passagen finden, finden Sie in den Definitionen die Erläuterungen dazu. p. 2
- Foyer Global Health S.A., 12, rue Léon Laval, L-3372 Leudelange, Luxembourg. Telefon +352 270 444 3602, Telefax +352 270 444 3699, E-Mail service-yougenio@globality-health.com, Internet www.globality-health.com. Die Foyer Global Health S.A. wird vom Commissariat aux Assurances, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxembourg, aufsichtsrechtlich überwacht. Handelsregister (R.C.S. Luxembourg): B 134.471. In den Definitionen (S. 48) steht: „Wir – Foyer Global Health S.A.“ p. 2
- Wir leisten im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden sowie für Arzneimittel, die von der Schulmedizin allgemein anerkannt sind. Darüber hinaus erstatten wir die Aufwendungen für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Allerdings können wir unsere Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der angefallen wäre, wenn schulmedizinische Methoden und Arzneimittel verfügbar gewesen wären. p. 37
- Zahnersatz, implantologische Leistungen, zahnärztliche operative Eingriffe und kieferorthopädische Behandlungen gelten auch dann als zahnärztliche Leistung, wenn sie von einem Arzt in einem Krankenhaus ausgeführt werden. Sie sind nicht Gegenstand der ambulanten oder stationären Heilbehandlung. p. 37
- Diese Serviceleistungen bieten wir Ihnen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr an. Sie können diese Assistance-Leistungen bei Eintreten eines Versicherungsfalls oder eines Notfalls je nach gewählter Tarifstufe jederzeit in Anspruch nehmen. Sobald die Versicherung nach Tarif Globality YouGenio® World endet, erlischt auch Ihr Anspruch auf diese Serviceleistungen (siehe hierzu 2.7, 2.8 und 2.9). p. 29
Lacunes d'extraction
- MATRICE DES TARIFS RECONSTRUITE DEPUIS LA COUCHE GRAPHIQUE. Les Leistungsübersichten 4.3 à 4.8 (p. 11-19) n'indiquent l'appartenance d'une garantie à une Tarifstufe (Essential / Classic / Plus / Top) que par deux pictogrammes vectoriels, absents de la couche texte : un cercle vert coché de 12,86 × 12,86 pt (« Das ist versichert »), et une croix grise de 9,28 × 9,28 pt (« Hierfür ist im Leistungsumfang keine Erstattung vorgesehen »), légendés en page 2. Lus à plat, les tableaux ne disent donc rien de ce qui est couvert dans quelle formule. L'appartenance a été reconstruite en plaçant chaque marque par son abscisse (colonnes centrées à x = 261,5 / 346,5 / 431,5 / 517,0 pt) et par son ordonnée, puis vérifiée sur un rendu de chacune des neuf pages.
- COMPTES DE LA MATRICE (ils ferment exactement) : 85 lignes × 4 colonnes = 340 cellules = 240 coches + 98 croix + 2 cellules ne portant qu'un montant (ligne « Höchstbetrag für ambulante Leistungen », colonnes Classic et Plus, p. 14). Par page — p. 11 : 10 lignes, 40 coches, 0 croix ; p. 12 : 7/21/7 ; p. 13 : 13/39/13 ; p. 14 : 8/21/9 + 2 cellules montant ; p. 15 : 9/23/13 ; p. 16 : 8/20/12 ; p. 17 : 14/32/24 ; p. 18 : 8/32/0 ; p. 19 : 8/12/20. Piège de comptage à signaler : chaque croix est tracée comme DEUX segments partageant la même boîte englobante, si bien qu'un comptage naïf de
get_drawings()donne 196 croix au lieu de 98. - CES FAITS NE PEUVENT PAS ÊTRE CITÉS. L'appartenance aux Tarifstufen n'existant pas dans la couche texte, elle figure dans
is_optionalet dans le premier élément deconditionsde chaque garantie, jamais danskey_quotes. - CONVENTION SUR
is_optional. Le produit n'a pas d'options au sens d'un avenant : il a quatre niveaux tarifaires.is_optional: falseest donc réservé aux garanties cochées dans les quatre Tarifstufen ; pour les garanties qui ne figurent que dans certaines d'entre elles,is_optionalest laissé ànull— « facultatif » décrirait mal un contenu qui dépend du niveau souscrit — et la liste des Tarifstufen concernées est donnée en clair dansconditions. Une case vide ou barrée signifie « keine Erstattung vorgesehen » selon la légende de la page 2, ce qui est repris tel quel. - CELLULES COCHÉES SANS MONTANT. Plusieurs lignes portent la coche dans la formule Top sans aucun montant en regard (Knochenmark- und Organtransplantationen p. 12, Ärztliche Beratung ambulant p. 14, Arznei- und Verbandmittel ambulant p. 15, Hilfsmittel ambulant p. 16, etc.). Le document ne dit pas ce que signifie cette absence ; elle est signalée telle quelle dans
limits(« Häkchen ohne Betragsangabe ») et n'a pas été interprétée comme un plafond illimité. - LIGNE DE GROUPE SANS MARQUE. Page 17, la ligne « Allgemeine zahnärztliche Leistungen » ne porte aucun pictogramme : c'est un intertitre du tableau. Elle est conservée comme garantie distincte, avec
is_optional: null, parce que la Leistungsbeschreibung 4.9 (p. 27) lui rattache sept listes détaillées de prestations qui n'apparaissent nulle part ailleurs ; les quatorze lignes qui la suivent portent, elles, leurs propres marques. - PAGINATION DES GARANTIES. Chaque garantie porte la page de sa ligne dans la Leistungsübersicht (4.3-4.8, p. 11-19), d'où proviennent son nom, ses plafonds et son appartenance tarifaire. Sa description reprend la Leistungsbeschreibung du chapitre 4.9 (p. 20-32), qui se trouve donc sur une autre page. Les folios imprimés en pied de page coïncident ici avec les numéros de page PDF (vérifié par ancrage : le folio « 11 » est bien sur la page PDF 11, le folio « 49 » sur la page 49) ; aucun décalage n'a été appliqué.
- LANGUE — LE DOCUMENT SUBORDONNE SA PROPRE VERSION. Le fichier est entièrement en allemand et
languagevautde, mais l'article 8.7 (p. 43) énonce : « Vertragssprache ist Englisch. […] Die englische Fassung hat Vorrang vor jeder anderen Sprache oder Übersetzung. » Ce PDF allemand est donc, selon ses propres termes, subordonné à une version anglaise qui n'est PAS dans ce fichier. Rien n'a été complété depuis une version sœur : l'extraction ne provient que du texte allemand de ce PDF. - PORTEUR DU RISQUE. Le risque est porté par Foyer Global Health S.A. (12, rue Léon Laval, L-3372 Leudelange, Luxembourg ; R.C.S. Luxembourg B 134.471), désignée au verbe : « Wir bieten Versicherungsschutz für eintretende Krankheiten, Unfälle und andere […] Ereignisse » (2.1, p. 6), et les définitions (p. 48) posent l'équation « Wir — Foyer Global Health S.A. ». La marque « Globality Health » et les « Globality Health Servicecenter » apparaissent bien plus souvent que la raison sociale, mais ce sont un nom commercial et un réseau de gestion/assistance (« Assisteur », défini p. 44) : ils ne portent pas le risque. Aucune divergence avec les métadonnées de la tâche.
- DATE D'ÉDITION ABSENTE. Le document n'imprime aucune date d'édition. Le seul code présent est « YGW GCI 14.02/5 » (p. 49, impressum), repris tel quel dans
reference. Le nom du fichier source contient « V14_0224 », mais il n'a pas été converti enedition_date: le document ne l'imprime pas, et la règle est que le document prime sur son nom de fichier.edition_datereste doncnull. - ORDRE DE LECTURE DE LA COUCHE TEXTE. Page 11, le texte plat émet le tableau 4.4 (Stationäre Heilbehandlung) AVANT la ligne « Jahreshöchstbetrag » du tableau 4.3, alors que 4.3 est imprimé en haut de la page. Sans conséquence ici, l'attachement ayant été reconstruit par coordonnées, mais une lecture séquentielle rattacherait les montants de 4.3 à la dernière garantie de 4.4. Contrôle d'inversion de colonnes effectué sur les neuf pages de tableaux : NÉGATIF pour les colonnes de formules, chaque marque étant attribuée par abscisse et les comptes fermant.
- MONTANTS EN TROIS DEVISES. Tous les plafonds sont imprimés en euros, dollars américains et livres sterling (par ex. « € 2.000.000/ $ 2.600.000/ £ 1.680.000 »). Ils sont repris verbatim, avec l'espacement imprimé, y compris les irrégularités du document (« € 75/ $ 97,50/ £ 63 pro Tag » avec virgule décimale p. 13, mais « bis zu € 75/ $ 97.50/ £ 63* » avec point décimal p. 15 ; « $1.950 » sans espace p. 19). Ces incohérences sont celles de la source et n'ont pas été corrigées.
- CONTRADICTION INTERNE SUR UNE DURÉE DE SÉJOUR. La définition « Ambulante Heilbehandlung » (p. 44) inclut « Krankenhausaufenthalte von weniger als acht Stunden », tandis que « Tagesklinische (teilstationäre) Heilbehandlung » (p. 48, et 4.9 p. 23) situe le séjour partiel « zwischen 8 und 24 Stunden » ; « Stationäre Heilbehandlung » (p. 47) vise « mehr als 24 Stunden ». Les trois définitions sont reprises telles quelles sans arbitrage.
- SEUIL DE PROFONDEUR DÉCLARÉ. Les chapitres 1 à 3, 4.1 à 4.8, 5, 6, 7, 8 et 9 sont transcrits de façon exhaustive : 64 définitions (chapitre 9 complet), 84 garanties (toutes les lignes des Leistungsübersichten), 55 exclusions (les 30 rubriques du chapitre 5, les 5 « Zahnärztliche Ausschlüsse » de la p. 28 et 20 exclusions ou déchéances ponctuelles dispersées dans les chapitres 1, 2, 3, 4.9, 6 et 7). Les longues énumérations de prestations dentaires du chapitre 4.9 (p. 27-28) sont conservées intégralement dans les
sub_limitsdes garanties « Allgemeine zahnärztliche Leistungen » et « Umfassende zahnärztliche Leistungen ». - LE DOCUMENT NE CONTIENT AUCUN TARIF. Les barèmes de cotisation ne figurent pas dans les AVB : « Die Beitragstabellen finden Sie auf unserer Website http://www.globality-health.com » (7, p. 40). Seule la mécanique de calcul et de révision de la prime est reprise dans
premium. - QUALITÉ DU CALQUE TEXTE. Aucun défaut détecté : pas de glyphe de zone privée, pas d'espace de largeur nulle, pas de trait d'union conditionnel, pas d'accent décomposé, ligatures fi/ff/fl préservées, symbole € correctement extrait (74 occurrences). Le texte se coupe en fin de ligne par de vrais traits d'union (519 occurrences) : les citations de
key_quotessont des tranches exactes du calque texte et les conservent. Aucune page n'est une image sans texte. - TEXTE DU PROMPT VÉRIFIÉ CONTRE LE PDF. Le texte fourni n'était pas tronqué (49 pages sur 49) et il a été recoupé page par page avec une ré-extraction indépendante du PDF source (data/lu/pdfs/foyer-global-health/sante/yougenio-world-2946586c.pdf) : les 49 pages sont identiques, aucune divergence.
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