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easyPROTECT Unfall IPID DE

Résumé

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) zur Unfallversicherung easyPROTECT-Unfall der Marke LALUX Assurances. Es handelt sich um eine Personenversicherung, mit der sich der Versicherte und seine Familie gegen Unfälle in der Freizeit und bei den täglichen Tätigkeiten des Privat- und Berufslebens versichern können; Unfälle bei der Berufsausübung können zusätzlich versichert werden. Das Produkt wird in zwei Varianten angeboten, KOMFORT (PAUSCHALE) mit den Leistungen Tod, Invalidität und Erstattung der Behandlungskosten, und PERFORMANCE (AUF ENTSCHÄDIGUNGSBASIS) mit Tod und körperlichen Beeinträchtigungen nach den im allgemeinen luxemburgischen Recht üblichen Regeln; häusliche Hilfsdienste sind in beiden Varianten optional. Das Dokument bezeichnet seine Aufzählungen als « Nicht vollständige Liste » und verweist auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder die Besonderen Bedingungen.

Définitions

Terme Définition Page
Unfälle Ereignisse, die sich dem Willen des Versicherten entziehen, die plötzlich und gewaltsam auf den Körper des Versicherten einwirken. p. 1

Garanties

Hintergrund – versicherte Unfälle - p. 1

Unfälle (Ereignisse, die sich dem Willen des Versicherten entziehen, die plötzlich und gewaltsam auf den Körper des Versicherten einwirken), bei denen der Versicherte Opfer ist: im Privatleben; auf dem Weg zu oder von der Arbeit; während der Ausübung eines Sports, einschließlich der gelegentlichen und betreuten Ausübung von Extremsportarten. - Optionnelle : non · Portée : Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und darüber hinaus weltweit (Aufenthalt außerhalb Europas von nicht mehr als drei Monaten). - Sous-limite : im Privatleben - Sous-limite : auf dem Weg zu oder von der Arbeit - Sous-limite : während der Ausübung eines Sports, einschließlich der gelegentlichen und betreuten Ausübung von Extremsportarten - Condition : Regelmäßige hobbymäßige Ausübung einer Extremsportart: die Entschädigungen werden um die Hälfte gekürzt.

Unfälle bei der Berufsausübung - p. 1

Unfälle bei der Berufsausübung, deren Opfer der Versicherte ist, können zusätzlich versichert werden. - Optionnelle : oui - Condition : « können zusätzlich versichert werden »

Tod (KOMFORT) - p. 1

Wenn der Versicherte an den Folgen eines versicherten Unfalls verstirbt. Vom Versicherungsnehmer beliebig festgelegter Kapitalbetrag. - Optionnelle : non · Limite : Vom Versicherungsnehmer beliebig festgelegter Kapitalbetrag - Condition : Variante KOMFORT (PAUSCHALE): « Folgender Versicherungsschutz wird für jeden Unfall gewährt ». - Condition : Versichert, wenn der Tod innerhalb von maximal zwei Jahren nach dem Unfall eintritt.

Invalidität (KOMFORT) - p. 1

Wenn der Versicherte infolge eines versicherten Unfalls von einer dauernden Invalidität betroffen ist. Die Entschädigung wird entsprechend dem Invaliditätsgrad, der auf die vom Versicherungsnehmer festgelegte Versicherungssumme angewandt wird, errechnet. - Optionnelle : non · Limite : Die Entschädigung wird entsprechend dem Invaliditätsgrad, der auf die vom Versicherungsnehmer festgelegte Versicherungssumme angewandt wird, errechnet. · Franchise : Der dauernde Invaliditätsgrad muss mindestens 3 % betragen. - Condition : Variante KOMFORT (PAUSCHALE). - Condition : Der dauernde Invaliditätsgrad muss mindestens 3 % betragen.

Erstattung der Behandlungskosten (KOMFORT) - p. 1

Erstattung der Behandlungskosten wie etwa Arzt-, Krankenhaus- oder Arzneimittelkosten). - Optionnelle : non - Condition : Variante KOMFORT (PAUSCHALE). - Condition : Können für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach dem Unfall erstattet werden (im Dokument als « nach dem Umfall » gedruckt).

Tod (PERFORMANCE) - p. 1

Versicherungsschutz für die wirtschaftlichen Einbußen, die die Familie des Versicherten erleidet. Entschädigung der Begünstigten im Falle eines moralischen Schadens. - Optionnelle : non - Sous-limite : Versicherungsschutz für die wirtschaftlichen Einbußen, die die Familie des Versicherten erleidet - Sous-limite : Entschädigung der Begünstigten im Falle eines moralischen Schadens - Condition : Variante PERFORMANCE (AUF ENTSCHÄDIGUNGSBASIS). - Condition : Versichert, wenn der Tod innerhalb von maximal zwei Jahren nach dem Unfall eintritt.

Körperliche Beeinträchtigungen (PERFORMANCE) - p. 1

Physiologischer Schaden und Behandlungskosten; Entschädigung für die körperliche Beeinträchtigung gemäß den im allgemeinen luxemburgischen Recht üblichen Regeln; Entschädigung für die wirtschaftlichen Einbußen; Entschädigung für den ästhetischen Schaden (etwa Narben); Entschädigung für die Beeinträchtigung der Lebensfreude (Entbehrung sportlicher Aktivitäten). - Optionnelle : non · Limite : Entschädigung für die körperliche Beeinträchtigung gemäß den im allgemeinen luxemburgischen Recht üblichen Regeln · Franchise : Der dauernde Invaliditätsgrad muss mindestens 3 % betragen. - Sous-limite : Physiologischer Schaden und Behandlungskosten - Sous-limite : Entschädigung für die körperliche Beeinträchtigung gemäß den im allgemeinen luxemburgischen Recht üblichen Regeln - Sous-limite : Entschädigung für die wirtschaftlichen Einbußen - Sous-limite : Entschädigung für den ästhetischen Schaden (etwa Narben) - Sous-limite : Entschädigung für die Beeinträchtigung der Lebensfreude (Entbehrung sportlicher Aktivitäten) - Condition : Variante PERFORMANCE (AUF ENTSCHÄDIGUNGSBASIS). - Condition : Der dauernde Invaliditätsgrad muss mindestens 3 % betragen.

Häusliche Hilfsdienste - p. 1

Haushaltshilfe (Bügeln, Haushalt, Zubereitung von Mahlzeiten); häusliche Krankenbetreuung des Versicherten; Kinderbetreuung (etwa Begleitung zur Schule); Nachhilfe für Schüler; psychologische Unterstützung für den Versicherten und seine Familie usw. - Optionnelle : oui - Sous-limite : Haushaltshilfe (Bügeln, Haushalt, Zubereitung von Mahlzeiten) - Sous-limite : Häusliche Krankenbetreuung des Versicherten - Sous-limite : Kinderbetreuung (etwa Begleitung zur Schule) - Sous-limite : Nachhilfe für Schüler - Sous-limite : Psychologische Unterstützung für den Versicherten und seine Familie usw. - Condition : « Optionale Garantien (Komfort und Performance) » - Condition : Die Kostenübernahme ergänzt die von den Vorsorgeeinrichtungen erhaltenen Erstattungen. - Condition : Der Krankenhausaufenthalt muss mehr als zwei Tage und die Immobilisierung zu Hause mehr als vier Tage betragen, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu erhalten. - Condition : Nachweise oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um häusliche Hilfe zu erhalten.

Exclusions

Exclusion Description S'applique à Page
Suizid/versuchter Suizid Generell ausgeschlossen sind Unfälle des Versicherten aufgrund eines Suizids/versuchten Suizids. all p. 1
Trunkenheit/Vergiftung mit Halluzinogenen Generell ausgeschlossen sind Unfälle des Versicherten aufgrund seiner Trunkenheit/Vergiftung mit Halluzinogenen. all p. 1
Ausübung eines Sports als Beruf Generell ausgeschlossen sind Unfälle des Versicherten aufgrund der Ausübung eines Sports als Beruf. all p. 1
Mindestinvaliditätsgrad von 3 % Einschränkung im Kasten « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? »: Der dauernde Invaliditätsgrad muss mindestens 3 % betragen. Invalidität (KOMFORT) p. 1
Kleinmotorräder, Motorräder und Quad Bikes Ausgeschlossen sind, sofern nicht anders vereinbart: Nutzung und Fahren von Kleinmotorrädern, Motorrädern und Quad Bikes. all p. 1
Rennen und Wettbewerbe mit Kraftfahrzeugen Ausgeschlossen sind, sofern nicht anders vereinbart: Teilnahme als Wettbewerber an Rennen und Wettbewerben mit Kraftfahrzeugen. all p. 1
Nicht angelegter Sicherheitsgurt (Landfahrzeug) Generelle Einschränkungen: Bei Unfällen als Fahrer oder Beifahrer eines Landfahrzeugs kann die zu zahlende Leistung um ein Drittel gekürzt werden, wenn der Sicherheitsgurt nicht angelegt war. all p. 1
Kein Sicherheitshelm (Motorrad) Generelle Einschränkungen: Bei Unfällen als Fahrer oder Beifahrer eines Motorrads kann die zu zahlende Leistung um ein Drittel gekürzt werden, wenn kein Sicherheitshelm getragen wurde. all p. 1
Regelmäßige hobbymäßige Ausübung einer Extremsportart Generelle Einschränkungen: Regelmäßige hobbymäßige Ausübung einer Extremsportart – die Entschädigungen werden um die Hälfte gekürzt. all p. 1
Tod später als zwei Jahre nach dem Unfall Einschränkung, Tod: Versichert, wenn er innerhalb von maximal zwei Jahren nach dem Unfall eintritt. Tod (KOMFORT) p. 1
Behandlungskosten über zwei Jahre hinaus Einschränkung, Behandlungskosten: Können für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach dem Unfall erstattet werden (im Dokument als « nach dem Umfall » gedruckt). Erstattung der Behandlungskosten (KOMFORT) p. 1
Häusliche Hilfsdienste nur ergänzend Einschränkung, Häusliche Hilfsdienste: Die Kostenübernahme ergänzt die von den Vorsorgeeinrichtungen erhaltenen Erstattungen. Häusliche Hilfsdienste p. 1
Mindestdauer von Krankenhausaufenthalt und Immobilisierung Einschränkung, Häusliche Hilfsdienste: Der Krankenhausaufenthalt muss mehr als zwei Tage und die Immobilisierung zu Hause mehr als vier Tage betragen, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu erhalten. Häusliche Hilfsdienste p. 1

Franchises

  • Variable : Kürzungen statt Selbstbeteiligungen: um ein Drittel bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt (Landfahrzeug) oder fehlendem Sicherheitshelm (Motorrad), um die Hälfte bei regelmäßiger hobbymäßiger Ausübung einer Extremsportart.
  • Invalidität : Der dauernde Invaliditätsgrad muss mindestens 3 % betragen.

Délais d'attente

  • Häusliche Hilfsdienste : Der Krankenhausaufenthalt muss mehr als zwei Tage und die Immobilisierung zu Hause mehr als vier Tage betragen, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu erhalten. (Krankenhausaufenthalt mehr als zwei Tage; Immobilisierung zu Hause mehr als vier Tage) p. 1
  • Tod : Versichert, wenn der Tod innerhalb von maximal zwei Jahren nach dem Unfall eintritt. (innerhalb von maximal zwei Jahren nach dem Unfall) p. 1
  • Behandlungskosten : Können für die Dauer von bis zu 2 Jahren nach dem Umfall erstattet werden (Schreibweise « Umfall » wie gedruckt). (bis zu 2 Jahren nach dem Unfall) p. 1

Obligations de l'assuré

  • Das zu versichernde Risiko, ohne Falschangaben oder Auslassungen, möglichst vollständig und genau beschreiben. (Bei Vertragsabschluss) p. 2
  • Der Versicherungsgesellschaft jeden neuen Umstand melden, der das Risiko erhöhen oder mit neuen Risiken verbunden sein kann. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Die Versicherungsgesellschaft über alle Änderungen der im Vertrag angegebenen Daten informieren, insbesondere bei einem Adress- oder Bankkontowechsel. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Ihre Versicherungsprämien unter Einhaltung der in Ihrem Vertrag festgelegten Fristen zahlen. (Während der Vertragslaufzeit · Bei Nicht-Zahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.) p. 2
  • Unverzüglich alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen, um die Erhaltung des Lebens und die Genesung des Verletzten zu gewährleisten. (Im Schadensfall · Die Verschlimmerung der Folgen des Unfalls durch eine verspätete medizinische Behandlung geht nicht zu Lasten der Versicherungsgesellschaft.) p. 2
  • Jeden Schadensfall innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden und die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (Im Schadensfall) p. 2
  • Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden, da sie für die Abwicklung des Schadensfalls erforderlich sind. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (Im Schadensfall) p. 2
  • Vor Vertragsabschluss die Versicherungsgesellschaft über Krankheiten oder bereits bestehende Erkrankungen informieren. (Spezifische Pflichten bei den Garantien – Todesfall, Invalidität und Behandlungskosten) p. 2
  • Der Versicherungsgesellschaft eine ärztliche Bescheinigung übermitteln, aus der die Art der Verletzungen oder Schädigungen, ihre Ursache und ihre wahrscheinlichen Folgen hervorgehen. (Spezifische Pflichten bei den Garantien – Todesfall, Invalidität und Behandlungskosten) p. 2
  • Eine Bescheinigung über die erfolgte Heilung oder Konsolidierung des Gesundheitszustands übermitteln, aus der die jeweilige Dauer der vollständigen oder teilweisen Unfähigkeit hervorgeht. (Spezifische Pflichten bei den Garantien – Todesfall, Invalidität und Behandlungskosten) p. 2
  • Nachweise oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um häusliche Hilfe zu erhalten. (Spezifische Pflichten bei den Garantien – Häusliche Hilfsdienste) p. 2

Procédure de sinistre

  1. Unverzüglich alle notwendigen Behandlungen durchführen lassen, um die Erhaltung des Lebens und die Genesung des Verletzten zu gewährleisten. (délai : unverzüglich) p. 2
  2. Jeden Schadensfall innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden. (délai : innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat) p. 2
  3. Die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. p. 2
  4. Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden; Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (délai : schnellstmöglich) p. 2
  5. Eine ärztliche Bescheinigung über Art, Ursache und wahrscheinliche Folgen der Verletzungen sowie eine Bescheinigung über Heilung oder Konsolidierung mit der Dauer der vollständigen oder teilweisen Unfähigkeit übermitteln. p. 2
  6. Nachweise oder eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, um häusliche Hilfe zu erhalten. p. 2

Durée & résiliation

  • Durée : Beginn (Datum des Inkrafttretens) und Ende des Vertrags sind in den Besonderen Bedingungen angegeben.
  • Reconduction tacite : oui
  • Préavis : 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags (Kündigung durch den Kunden); die Versicherungsgesellschaft kann 60 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum kündigen.
  • Modalité : Die Kündigung ist per Einschreiben an die Anschrift der Versicherungsgesellschaft zu beantragen.
  • Droit spécial : Kündigung innerhalb von einem Monat nach Kündigung einer Garantie oder eines anderen Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall.
  • Droit spécial : Kündigung innerhalb von 60 Tagen nach einer von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Prämienerhöhung.
  • Droit spécial : Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag nach einem Schadensfall, bei Betrug, bei Zahlungsausfall oder nach einer entsprechenden Mitteilung 60 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags kündigen.

Prime

  • Der auf der jährlichen Fälligkeitsmitteilung angegebene Betrag ist am ersten Tag des Fälligkeitsmonats zu zahlen.
  • Monatliche Zahlungen im Lastschriftverfahren sind ohne zusätzliche Kosten möglich.
  • Bei Nicht-Zahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.
  • Kündigungsrecht innerhalb von 60 Tagen nach einer von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Prämienerhöhung.

Conditions particulières

  • Zwei Varianten (Komfort und Performanz) werden entsprechend der Zusammensetzung Ihrer Familie (Single, Paar, Familie mit oder ohne Kind) angeboten. Die Kastenüberschriften lauten « KOMFORT (PAUSCHALE) » und « PERFORMANCE (AUF ENTSCHÄDIGUNGSBASIS) »: die erste zahlt Pauschalbeträge, die zweite entschädigt den erlittenen Schaden. p. 1
  • Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1
  • Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und darüber hinaus weltweit (Aufenthalt außerhalb Europas von nicht mehr als drei Monaten). p. 2

Lacunes d'extraction

  • RISIKOTRÄGER NICHT BESTIMMBAR: Das Dokument nennt als Versicherer nur die Marke « LALUX Assurances » in der Kopfzeile (« LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT-Unfall ») und spricht sonst von « der Versicherungsgesellschaft » bzw. « des Versicherungsunternehmens ». Keine Rechtsform, keine vollständige Firmenbezeichnung, keine RCS-Nummer, keine Anschrift und keine Aufsichtsbehörde stehen auf den zwei Seiten; die Volltextsuche nach « S.A. », « RCS », « B 31035 », « B 31036 » und « LUXEMBOURGEOISE » liefert keinen Treffer. insurer_name wurde aus den Task-Metadaten übernommen (« lalux »); welche der beiden zugelassenen Gesellschaften Risikoträger ist, lässt sich aus diesem Dokument NICHT entscheiden.
  • KEIN AUSGABEDATUM: Weder Seite 1 noch Seite 2 druckt ein Ausgabedatum, eine Versionsnummer, eine interne Referenz oder eine datierte Fußzeile; im Textlayer kommt keine Jahreszahl und kein MM/JJJJ-Muster vor. edition_date und reference bleiben null.
  • PRODUKTNAME – DOKUMENT GEGEN DATEINAME: Der gedruckte Titel lautet « Unfallversicherung », die Produktzeile « LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT-Unfall » und der Fließtext « easyPROTECT Unfall ist eine Personenversicherung… » (einmal mit, einmal ohne Bindestrich; beide Schreibweisen sind wie gedruckt wiedergegeben, product_name folgt der Produktzeile). Der Dateiname und der in den Task-Metadaten mitgelieferte Name führen dagegen die französische Form « easyprotect-accident » / « Assurance accident lalux easyprotect accident », die im Dokument NIRGENDS vorkommt; sie wurde nicht übernommen.
  • WIDERSPRUCH IM DOKUMENT, NICHT AUFGELÖST: Die Einleitung nennt die zweite Variante « Performanz » (« Zwei Varianten (Komfort und Performanz) »), die Kastenüberschrift derselben Seite lautet « PERFORMANCE (AUF ENTSCHÄDIGUNGSBASIS) ». Beide Schreibweisen sind erfasst; es wurde keine davon stillschweigend bevorzugt oder korrigiert.
  • DRUCKFEHLER DES HERAUSGEBERS, NICHT KORRIGIERT: Die Einschränkung zu den Behandlungskosten druckt « bis zu 2 Jahren nach dem Umfall » (statt « Unfall »). Ein Rendern der Zeile mit Faktor 6 bestätigt, dass « Umfall » tatsächlich auf der Seite steht – es ist kein Extraktionsartefakt. Das Zitat gibt die Zeile unverändert wieder; in den strukturierten Feldern steht die Angabe mit einem Hinweis auf die gedruckte Schreibweise.
  • VARIANTE NICHT GESETZT: Beide Formeln (KOMFORT und PERFORMANCE) stehen in DIESEM Dokument, es gibt also keine Parallelfassung, die eine variant unterscheiden müsste; variant bleibt null. Die Zuordnung jeder Garantie zu ihrer Formel steht im Namen und in conditions der jeweiligen Garantie.
  • AUSDRÜCKLICH UNVOLLSTÄNDIGE LISTEN: « Nicht vollständige Liste » steht zweimal auf Seite 1 (am Ende von « Was ist nicht versichert ? » und am Ende von « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? »). Die erfassten 8 Garantien und 13 Ausschlüsse/Einschränkungen sind alles, was das Dokument druckt, aber nach eigener Angabe nicht alles, was der Vertrag enthält.
  • KEINE VERSICHERUNGSSUMMEN: Das Dokument nennt KEINEN einzigen Kapitalbetrag und keine Höchstentschädigung. Die Todesfallleistung ist ein « vom Versicherungsnehmer beliebig festgelegter Kapitalbetrag », die Invaliditätsleistung wird « entsprechend dem Invaliditätsgrad, der auf die vom Versicherungsnehmer festgelegte Versicherungssumme angewandt wird » errechnet. Die einzigen gedruckten Zahlen sind der Mindestinvaliditätsgrad von 3 %, die Kürzungen um ein Drittel bzw. die Hälfte, die Zweijahresfristen und die Mindestdauern von zwei bzw. vier Tagen.
  • SELBSTBEHALT: Das Dokument nennt keine Selbstbeteiligung in Geld. In deductibles.variable sind stattdessen die drei gedruckten Leistungskürzungen festgehalten, in per_coverage der Mindestinvaliditätsgrad von 3 %; beides sind Kürzungs- bzw. Schwellenregeln, keine Franchisen im engeren Sinn.
  • DOPPELERFASSUNG BEWUSST: Die drei zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen (Tod innerhalb von zwei Jahren, Behandlungskosten bis zu 2 Jahren, Krankenhausaufenthalt > 2 Tage und Immobilisierung > 4 Tage) stehen sowohl in waiting_periods als auch – wie im Dokument – als Einschränkungen in exclusions, weil sie im Kasten « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » gedruckt sind.
  • KASTENZUORDNUNG: Der dritte Kasten « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » enthält teils echte Ausschlüsse (Kleinmotorräder/Motorräder/Quad Bikes, Rennen), teils Schwellen und Kürzungen (3 %, ein Drittel, die Hälfte, Zweijahresfristen). Alle wurden in exclusions erfasst und in der Beschreibung als Einschränkung dieses Kastens gekennzeichnet.
  • KEINE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN VERFÜGBAR: Das Dokument verweist auf « die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen », ohne sie zu benennen, zu datieren oder zu verlinken; für dieses Produkt sind beim Herausgeber keine allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Alle Angaben beruhen daher allein auf diesem zweiseitigen IPID.
  • SECTIONS OHNE INHALT: Außer der Definition des Unfalls enthält das Dokument kein Glossar (definitions hat nur diesen einen Eintrag), keine Verjährungsfrist (prescription_period null), keine Beschwerde- oder Schlichtungsstelle und keine Aufsichtsbehörde.
  • SPRACHFASSUNG: Dieses Dokument wurde ausschließlich aus seinem eigenen deutschen Text extrahiert; parallele französische und englische Fassungen desselben Produkts wurden NICHT herangezogen.
  • SEITENZAHLEN UND TEXTLAYER GEPRÜFT: 2 Seiten ohne gedruckte Folionummern; alle page-Angaben zitieren die [page N]-Marken und wurden je Block durch Ankersuche im Seitentext gegengeprüft. Der Textlayer der lokalen PDF-Datei, mit page.get_text("text") neu extrahiert, stimmt Seite für Seite mit dem Prompt-Text überein; kein Text außerhalb des Seitenrechtecks, keine gestapelten Kopfzeilen. Der Text enthält 9 schmale Leerzeichen (U+2009) vor « ? » und « : »; die Zitate wurden programmatisch als exakte Spannen geschnitten und enthalten sie unverändert.

Source & fidélité