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Alle Risiken ORANGE IPID DE

Résumé

Informationsdokument über das Versicherungsprodukt (IPID) auf zwei Seiten für die ORANGE-Versicherung « Alle Risiken - ORANGE », vertrieben über ein ORANGE-Abonnement. Versichert sind mobile (Telefon-) Geräte in der Einzelversicherung und zusätzlich digitale Geräte (Tablets, tragbare Rechner) in der Familienversicherung, jeweils als Neugerät im Rahmen eines ORANGE-Abonnements gekauft. Gedeckte Ereignisse sind versehentlicher Bruch, Diebstahl durch gewaltsames Eindringen/Überfall/Taschendiebstahl, versehentliche Oxidation, Panne und die betrügerische Nutzung des tragbaren Telefons im Anschluss an einen Diebstahl. Die Deckungssumme beträgt 1.400 EUR pro Schadensfall (ein Fall pro Jahr) in der Einzelversicherung und 2.000 EUR pro Schadensfall (bis zu drei Fälle pro Jahr) in der Familienversicherung; die Versicherung gilt weltweit.

  • Assureur : lalux · Branche : Autres · Type : IPID / Fiche d'information

Définitions

Terme Définition Page
Gewaltsames Eindringen Diebstahl durch Aufbrechen, Beschädigung oder Zerstörung jeder Vorrichtung zum Verschließen eines Wohnraums. p. 1
Überfall Diebstahl, dem Gewaltanwendung oder Drohungen vorausgehen bzw. folgen oder der mit Gewaltanwendung oder Drohungen einhergeht. p. 1
Taschendiebstahl (Pickpocket) Diebstahl, ohne Androhung oder Gewaltanwendung, aus der Hostentasche, Tasche oder der Kleidung des Versicherten. p. 1

Garanties

Einzelversicherung - p. 1

Versicherungsschutz für ein mobiles (Telefon-) Gerät (tragbares Telefon oder Smartphone), das dem Versicherten gehört und/oder von diesem genutzt wird und das im Rahmen eines ORANGE-Abonnements als Neugerät gekauft wurde. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Limite : Maximale Deckungssumme von 1.400 EUR pro Schadensfall mit maximal einem Schadensfall pro Versicherungsjahr. · Franchise : Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR kommt bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts zur Anwendung - Sous-limite : maximal einem Schadensfall pro Versicherungsjahr - Condition : das Gerät muss dem Versicherten gehören und/oder von diesem genutzt werden - Condition : das Gerät muss im Rahmen eines ORANGE-Abonnements als Neugerät gekauft worden sein

Familienversicherung - p. 1

Versicherungsschutz für mobile (Telefon-)Geräte und digitale Geräte (Tablets oder tragbare Rechner), die dem Versicherten gehören und/oder von ihm genutzt werden und im Rahmen eines ORANGE-Abonnements als Neugerät gekauft wurden. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Limite : Maximale Deckungssumme von 2.000 EUR pro Schadensfall mit bis zu drei Schadensfällen pro Versicherungsjahr. · Franchise : Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR kommt bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts zur Anwendung - Sous-limite : bis zu drei Schadensfällen pro Versicherungsjahr - Condition : die Geräte müssen dem Versicherten gehören und/oder von ihm genutzt werden - Condition : die Geräte müssen im Rahmen eines ORANGE-Abonnements als Neugerät gekauft worden sein

Versehentlicher Bruch - p. 1

Jede Zerstörung oder Beschädigung, die die ordnungsgemäße Funktion des versicherten Geräts beeinträchtigt und aus einer versehentlichen von außen einwirkenden Ursache oder aus einer Ungeschicklichkeit/Nachlässigkeit resultiert. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Franchise : Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR kommt bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts zur Anwendung

Diebstahl durch gewaltsames Eindringen, Überfall und Taschendiebstahl - p. 1

Gewaltsames Eindringen: Diebstahl durch Aufbrechen, Beschädigung oder Zerstörung jeder Vorrichtung zum Verschließen eines Wohnraums. Überfall: Diebstahl, dem Gewaltanwendung oder Drohungen vorausgehen bzw. folgen oder der mit Gewaltanwendung oder Drohungen einhergeht. Taschendiebstahl (Pickpocket): Diebstahl, ohne Androhung oder Gewaltanwendung, aus der Hostentasche, Tasche oder der Kleidung des Versicherten. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Franchise : Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR kommt bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts zur Anwendung - Sous-limite : Gewaltsames Eindringen: Diebstahl durch Aufbrechen, Beschädigung oder Zerstörung jeder Vorrichtung zum Verschließen eines Wohnraums. - Sous-limite : Überfall: Diebstahl, dem Gewaltanwendung oder Drohungen vorausgehen bzw. folgen oder der mit Gewaltanwendung oder Drohungen einhergeht. - Sous-limite : Taschendiebstahl (Pickpocket): Diebstahl, ohne Androhung oder Gewaltanwendung, aus der Hostentasche, Tasche oder der Kleidung des Versicherten.

Versehentliche Oxidation - p. 1

Oxidation durch ein unvorhergesehenes versehentliches Ereignis, das von außen einwirkt, verursacht wird. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Franchise : Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR kommt bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts zur Anwendung - Condition : Vorhersehbare Oxidation ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Panne - p. 1

Schaden, der aus einem internen elektronischen, elektrischen oder anderen Fehler des versicherten Geräts resultiert. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Franchise : Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR kommt bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts zur Anwendung - Condition : Ereignis, das nur dann versichert ist, wenn die Herstellergarantie nicht mehr greift.

Betrügerische Nutzung des tragbaren Telefons im Anschluss an einen Diebstahl - p. 1

Erstattung betrügerischer Telefonanrufe, die von Dritten im Anschluss an einen von der Versicherung abgedeckten Diebstahl des versicherten Geräts getätigt werden und die innerhalb von 48 Stunden nach diesem Diebstahl und vor Sperrung des Telefonanschlusses durch den Betreiber stattfinden. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : der Diebstahl muss von der Versicherung abgedeckt sein - Condition : die Anrufe müssen innerhalb von 48 Stunden nach diesem Diebstahl und vor Sperrung des Telefonanschlusses durch den Betreiber stattfinden

Exclusions

Exclusion Description S'applique à Page
Benutzung durch eine andere Person als den Versicherten Bruch oder Diebstahl des versicherten Geräts, wenn es von einer anderen Person als dem Versicherten benutzt wird; all p. 1
Nicht bestimmungsgemäße Benutzung Bruch, wenn das versicherte Gerät nicht bestimmungsgemäß benutzt wird; Versehentlicher Bruch p. 1
Vergessene, verlegte oder verlorene Geräte Vergessene, verlegte oder verlorene Geräte; all p. 1
Unbeaufsichtigt gelassene Geräte an öffentlich zugänglichen Orten Diebstahl von Geräten, die an öffentlichen Plätzen, Stränden, Campingplätzen und allen anderen öffentlich zugänglichen Orten unbeaufsichtigt gelassen wurden; Diebstahl durch gewaltsames Eindringen, Überfall und Taschendiebstahl p. 1
Haftung des Lieferanten Schäden, für die der Lieferant gesetzlich oder vertragsgemäß haftet; all p. 1
Rein ästhetische Schäden an äußeren Teilen Schäden rein ästhetischer Art sowie versehentliche Schäden, die an äußeren Teilen des versicherten Geräts verursacht wurden, deren Beschädigung aber nicht die ordnungsgemäße Funktion des Geräts beeinträchtigt, wie etwa Kratzer, Schrammen und Absplitterungen. all p. 1
Versehentliche Oxidation — vorhersehbare Oxidation Versehentliche Oxidation: Vorhersehbare Oxidation ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versehentliche Oxidation p. 1
Panne — laufende Herstellergarantie Panne: Ereignis, das nur dann versichert ist, wenn die Herstellergarantie nicht mehr greift. — Unter der Überschrift « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » gedruckt; es handelt sich um eine Deckungsbedingung, die ebenfalls in conditions der Garantie « Panne » steht. Panne p. 1
Nicht reparierbares Gerät — Entschädigung nach Alterungsabzug Wenn das Gerät von ORANGE ersetzt werden muss (bei Diebstahl, Oxidation oder bei jedem anderen versicherten Ereignis), gewährt die Versicherungsgesellschaft innerhalb folgender Deckungsgrenzen Entschädigung : - für weniger als ein Jahr alte Geräte: Kaufpreis gemäß Rechnung mit einem Abzug für Alterung von 5 %. - für Geräte, die mehr als ein Jahr und weniger als zwei Jahre alt sind: Kaufpreis gemäß Rechnung mit einem Abzug für Alterung von 15 %. - für Geräte, die mehr als zwei und weniger als drei Jahre alt sind: Kaufpreis gemäß Rechnung mit einem Abzug für Alterung von 50 %. - für Geräte, die mehr als drei Jahre alt sind: Kaufpreis gemäß Rechnung mit einem Abzug für Alterung von 75 %. — Unter der Überschrift « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » gedruckt; es handelt sich um eine Entschädigungsstaffel und nicht um einen Ausschluss. Dieselben Werte stehen in deductibles.variable. all p. 1
Selbstbeteiligung von 50 EUR Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR kommt bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts zur Anwendung — Unter der Überschrift « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » gedruckt; es handelt sich um eine Selbstbeteiligung und nicht um einen Ausschluss. Derselbe Betrag steht in deductibles.standard. all p. 1

Franchises

  • Standard : Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50 EUR kommt bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts zur Anwendung
  • Variable : Wenn das Gerät von ORANGE ersetzt werden muss (bei Diebstahl, Oxidation oder bei jedem anderen versicherten Ereignis), gewährt die Versicherungsgesellschaft innerhalb folgender Deckungsgrenzen Entschädigung : - für weniger als ein Jahr alte Geräte: Kaufpreis gemäß Rechnung mit einem Abzug für Alterung von 5 %. - für Geräte, die mehr als ein Jahr und weniger als zwei Jahre alt sind: Kaufpreis gemäß Rechnung mit einem Abzug für Alterung von 15 %. - für Geräte, die mehr als zwei und weniger als drei Jahre alt sind: Kaufpreis gemäß Rechnung mit einem Abzug für Alterung von 50 %. - für Geräte, die mehr als drei Jahre alt sind: Kaufpreis gemäß Rechnung mit einem Abzug für Alterung von 75 %.

Obligations de l'assuré

  • In Bezug auf den Versicherungsschutz im Rahmen des vorliegenden Vertrags: den Schadensfall innerhalb von fünf Werktagen nach dessen Kenntnisnahme anhand des von ORANGE auf der Website www.orange.lu bereitgestellten Formulars für die Schadensmeldung oder durch Anruf beim Kundendienst von ORANGE unter der Nummer (00352) 80061606 zu melden. (Im Schadensfall) p. 2
  • Dem Versicherer unverzüglich alle Dokumente und nützlichen und wahrheitsgetreuen Informationen zu übermitteln und die Fragen zu beantworten, die ihm gestellt werden, um die Umstände und das Ausmaß des Schadens festzustellen. (Im Schadensfall) p. 2
  • Alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden vorzubeugen und die Folgen des Schadensfalls zu mildern. (Im Schadensfall) p. 2
  • Den Kundendienst von ORANGE unter der Nummer (00352) 80061606 anzurufen, um die Sperrung des Telefonanschlusses des versicherten Geräts zu veranlassen. (Bei Diebstahl des versicherten Geräts: Die Frist für die Meldung des Schadens beträgt 48 Stunden.) p. 2
  • Strafanzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten und eine Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige zu verlangen, mit ausführlicher Beschreibung der Umstände, die den Schadensfall verursacht haben, und mit Angabe aller Umstände, gestohlenen Gegenstände, Einbruchspuren oder Spuren physischer Gewalt, eine Kopie der Bescheinigung zu verlangen und, soweit möglich, die Zeugenaussagen beizufügen. (Bei Diebstahl des versicherten Geräts: Die Frist für die Meldung des Schadens beträgt 48 Stunden.) p. 2
  • Den Kundendienst von ORANGE unter der Nummer (00352) 80061606 anzurufen, um die Sperrung des Telefonanschlusses des versicherten Geräts zu veranlassen. (Bei betrügerischer Nutzung der SIM-Karte: Die Frist für die Meldung des Schadens beträgt 48 Stunden.) p. 2

Procédure de sinistre

  1. Den Schadensfall anhand des von ORANGE auf der Website www.orange.lu bereitgestellten Formulars für die Schadensmeldung oder durch Anruf beim Kundendienst von ORANGE unter der Nummer (00352) 80061606 melden. (délai : innerhalb von fünf Werktagen nach dessen Kenntnisnahme) p. 2
  2. Dem Versicherer alle Dokumente und nützlichen und wahrheitsgetreuen Informationen übermitteln und die gestellten Fragen beantworten, um die Umstände und das Ausmaß des Schadens festzustellen. (délai : unverzüglich) p. 2
  3. Alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden vorzubeugen und die Folgen des Schadensfalls zu mildern. p. 2
  4. Den Kundendienst von ORANGE unter der Nummer (00352) 80061606 anrufen, um die Sperrung des Telefonanschlusses des versicherten Geräts zu veranlassen. (délai : Die Frist für die Meldung des Schadens beträgt 48 Stunden.) p. 2
  5. Strafanzeige bei der zuständigen Behörde erstatten, eine Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige verlangen, eine Kopie der Bescheinigung verlangen und soweit möglich die Zeugenaussagen beifügen. (délai : Die Frist für die Meldung des Schadens beträgt 48 Stunden.) p. 2
  6. Den Kundendienst von ORANGE unter der Nummer (00352) 80061606 anrufen, um die Sperrung des Telefonanschlusses des versicherten Geräts zu veranlassen. (délai : Die Frist für die Meldung des Schadens beträgt 48 Stunden.) p. 2
  7. Die Schadensmeldungen sind per Post, Fax oder E-Mail zu senden an: Anschrift: Orange Communications Luxembourg S.A., 8, rue des Mérovingiens, L-8070 Bertrange — E-Mail: orange@lalux.lu p. 2

Durée & résiliation

  • Durée : Der Versicherungsschutz wird für die Dauer von einem (1) Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, geschlossen. Anschließend verlängert er sich jeweils am Jahrestag seines Abschlusses stillschweigend um jeweils ein (1) weiteres Jahr.
  • Reconduction tacite : oui
  • Modalité : Die Kündigung erfolgt beim Kundendienst von ORANGE.
  • Droit spécial : Inkrafttreten der Versicherung und des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der Option „ORANGE-Versicherung“.
  • Droit spécial : Kündigung und Beendigung der Versicherung: Der Versicherte hat die Möglichkeit, seine Versicherung jederzeit kostenlos zu kündigen, auch im ersten (1) Versicherungsjahr, außer während der drei (3) ersten Monate ab Inkrafttreten der Versicherung.
  • Droit spécial : Die Aufnahme in die Versicherung und der Versicherungsschutz enden außerdem - beispielsweise - bei Veräußerung, Verschwinden oder kompletter Zerstörung des versicherten Geräts, wenn das Gerät nicht durch ein Ersatzgerät ersetzt wird;
  • Droit spécial : Die Aufnahme in die Versicherung und der Versicherungsschutz enden außerdem - beispielsweise - bei Nichtzahlung der monatlichen Beiträge durch den Versicherten;
  • Droit spécial : Die Aufnahme in die Versicherung und der Versicherungsschutz enden außerdem - beispielsweise - bei Kündigung des ORANGE-Abonnements durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherten.
  • Droit spécial : Nicht vollständige Liste (gedruckt am Ende des Kastens « Wie kann ich den Vertrag kündigen ? »)

Prime

  • Die jährliche Versicherungsprämie (4 % einschließlich Steuern) für die vom Versicherten gewählte Option „ORANGE-Versicherung“ wird vom Versicherten monatlich über die ORANGE-Rechnung gezahlt, entweder mit seiner ausdrücklichen Einwilligung ab dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder vor Ablauf der Widerrufsfrist.
  • Die Prämie der ORANGE-Versicherung wird im Voraus von ORANGE monatlich als Bestandteil der monatlichen Rechnung für die ORANGE-Leistungen eingezogen.

Conditions particulières

  • Hinweis: le présent document n’est pas personnalisé en fonction de vos besoins spécifiques et les informations et obligations prévues dans le présent document ne sont pas exhaustives. Pour toute information complète quant aux droits et obligations de l’entreprise d’assurances et de l’assuré, veuillez consulter les conditions générales et/ou particulières relatives au produit d’assurance choisi. (L’intitulé est en allemand, le corps du paragraphe est imprimé en français.) p. 1
  • Im Rahmen der weltweit gültigen ORANGE-Versicherung sind mobile (Telefon-) Geräte (Einzelversicherung) und digitale Geräte (Familienversicherung) gegen Bruch, Diebstahl, Panne oder Oxidation versichert. Versicherungsschutz wird auch für die Gefahr einer betrügerischen Nutzung des tragbaren Telefons im Anschluss an einen Diebstahl gewährt. p. 1
  • Garantien: Die Geräte sind gegen folgende Ereignisse versichert: p. 1
  • Der Kasten « Was ist nicht versichert ? » schließt mit dem Vermerk « Nicht vollständige Liste »: die gedruckten Ausschlüsse sind nicht abschließend. p. 1
  • Der Kasten « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » schließt ebenfalls mit dem Vermerk « Nicht vollständige Liste ». p. 1
  • Die Versicherung gilt weltweit. p. 2
  • Die Schadensmeldungen sind per Post, Fax oder E-Mail zu senden an: Anschrift: Orange Communications Luxembourg S.A., 8, rue des Mérovingiens, L-8070 Bertrange — E-Mail: orange@lalux.lu p. 2

Lacunes d'extraction

  • Aucune date d’édition, aucun numéro de version et aucune référence interne ne sont imprimés sur les deux pages : edition_date et reference sont null. Les métadonnées internes du fichier portent creationDate D:20251119113549 avec creator/producer « PDFium », ce qui indique un ré-enregistrement outillé du fichier et non une date d’édition du document ; elle n’a donc pas été retenue.
  • Porteur de risque non déterminable : le document imprime uniquement la marque « LALUX Assurances » dans la ligne d’identité « LALUX Assurances - Produkt : Alle Risiken - ORANGE », puis parle de « der Versicherer » et de « die Versicherungsgesellschaft » sans jamais nommer d’entité juridique. Aucune forme sociale, aucun numéro RCS, aucun agrément et aucun superviseur ne figurent sur le document ; il est donc impossible, sur ce seul document, de dire laquelle des entités agréées porte le risque. La seule personne morale nommée est le distributeur, « Orange Communications Luxembourg S.A., 8, rue des Mérovingiens, L-8070 Bertrange », donné comme adresse d’envoi des déclarations de sinistre, avec l’adresse e-mail orange@lalux.lu. insurer_name reprend la marque imprimée « LALUX Assurances » plutôt que la valeur « lalux » des métadonnées de la tâche.
  • Document bilingue par défaut, conservé tel quel : le paragraphe d’avertissement en tête de page 1 porte l’intitulé allemand « Hinweis: » mais son corps est imprimé intégralement en français (« le présent document n’est pas personnalisé… »). Le reste du document est en allemand. Le texte français a été conservé verbatim ; il n’a pas été traduit et n’a pas été complété depuis la version française du même produit, qui est un document distinct. language reste « de ».
  • Intitulé de rubrique contredit par son contenu (défaut conservé, non corrigé) : le troisième encadré s’intitule « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » mais deux de ses quatre puces ne sont pas des exclusions. « Nicht reparierbares Gerät » est un barème d’indemnisation avec abattement pour vétusté (5 %, 15 %, 50 %, 75 % selon l’âge de l’appareil) et « Selbstbeteiligung » est une franchise de 50 EUR. Une troisième puce, « Panne », énonce une condition de garantie (l’événement n’est couvert que si la garantie constructeur ne joue plus). Les quatre puces ont été enregistrées à la fois dans exclusions — parce que c’est là que le document les imprime — et dans les champs deductibles / conditions correspondants, afin qu’aucune des deux lectures ne soit perdue. Le total de 10 exclusions se décompose en 6 puces de l’encadré « Was ist nicht versichert ? » et 4 puces de l’encadré « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? ».
  • Coquilles imprimées, conservées telles quelles : « Einzelversicherung:: » avec deux deux-points en tête de la première rubrique, et « aus der Hostentasche » pour « Hosentasche » dans la définition du Taschendiebstahl. Les deux sont reprises verbatim, y compris dans les citations.
  • La prime est indiquée comme « Die jährliche Versicherungsprämie (4 % einschließlich Steuern) » sans assiette ni montant : le document ne dit pas de quoi ces 4 % sont un pourcentage. La formulation est reprise verbatim dans premium.notes et aucune interprétation n’a été ajoutée.
  • La franchise de 50 EUR est imprimée comme s’appliquant « bei jeder Reparatur oder jedem Ersetzen des Geräts ». Elle a été portée dans deductibles.standard et dans le champ deductible des six garanties qui portent sur l’appareil lui-même. Elle a été laissée à null pour la garantie « Betrügerische Nutzung des tragbaren Telefons », qui indemnise des communications et non une réparation ou un remplacement : le document ne dit pas si la franchise s’y applique.
  • is_optional est null pour les sept garanties. Le produit dans son ensemble est présenté comme une option de l’abonnement ORANGE (« für die vom Versicherten gewählte Option „ORANGE-Versicherung“ »), mais le document ne dit pas si Einzelversicherung et Familienversicherung sont deux formules alternatives ou cumulables, ni si les cinq événements garantis sont acquis d’office. is_extension a été laissé à false parce que le produit de base auquel l’option se rattache est un abonnement télécom et non un contrat d’assurance.
  • Trois encadrés portent la mention imprimée « Nicht vollständige Liste » (fin de « Was ist nicht versichert ? », fin de « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? », fin de « Wie kann ich den Vertrag kündigen ? ») : ni les exclusions ni les causes de fin de garantie transcrites ici ne sont complètes au regard du contrat. Les conditions générales ne sont pas jointes.
  • Sections absentes du document, laissées vides ou nulles : aucun délai de carence (waiting_periods vide), aucune prescription (prescription_period null), aucune indexation de prime (premium.indexation null). definitions ne retient que les trois termes que le document compose réellement en définitions (terme en italique suivi de son explication) : Gewaltsames Eindringen, Überfall, Taschendiebstahl (Pickpocket) ; les autres énoncés explicatifs sont les descriptions des garanties et figurent dans coverages.
  • Méthode et contrôles : le texte du PDF a été ré-extrait localement avec page.get_text("text") page par page et est identique caractère pour caractère au texte du prompt (8 864 caractères), donc aucune troncature. Les puces sont des images bitmap (17 en page 1, 1 en page 2) sans aucun texte associé ; leur polarité a été lue sur un rendu : coches vertes (largeur 7,2 pt) à x0 = 29,8 pt pour « Was ist versichert ? », croix rouges (6,7 pt) à x0 = 307,6 pt pour « Was ist nicht versichert ? », points d’exclamation orange (2,4 pt) à x0 = 309,5 pt pour « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? ». Les comptes ferment exactement : 7 + 6 + 4 = 17 = toutes les images de la page 1. Les 7 coches donnent les 7 garanties, les 6 croix et les 4 points d’exclamation donnent les 10 exclusions.
  • Contrôle de l’ordre des colonnes, avec un enjeu réel ici : la page 1 est typographiée en deux colonnes (x0 ≈ 29,8 pt à gauche, x0 ≈ 307,6 pt à droite) et le texte plat émet la colonne de gauche intégralement avant celle de droite ; l’ordre de lecture correspond à l’impression, aucune inversion n’a été détectée. Le point sensible est le rattachement des deux plafonds : les blocs « Maximale Deckungssumme von 1.400 EUR » et « Maximale Deckungssumme von 2.000 EUR » ne portent aucune puce et sont des paragraphes de continuation. Leur rattachement a été vérifié par coordonnées et sur un rendu : le bloc à 1.400 EUR (y 330–384) appartient à « Einzelversicherung » (y 305) et le bloc à 2.000 EUR (y 417–471) à « Familienversicherung » (y 392). Les deux plafonds ne sont pas croisés.
  • Le document n’imprime aucun folio ni pied de page : les numéros de page cités sont ceux des marqueurs [page N], vérifiés par recherche d’ancre pour chaque citation.
  • Le symbole € n’apparaît nulle part : les trois montants sont imprimés avec « EUR » en toutes lettres (« 1.400 EUR », « 2.000 EUR », « 50 EUR »), forme vérifiée sur un rendu. Les pourcentages sont imprimés avec une espace avant le signe (« 5 % », « 15 % », « 50 % », « 75 % », « 4 % ») et repris verbatim.

Source & fidélité