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APROBAT Bauleistungsversicherung (Abschnitt 1 Versicherung von Schäden und Ausfällen) IPID DE

Résumé

Informationsdokument über das Versicherungsprodukt für die APROBAT Bauleistungsversicherung, hier für "Abschnitt 1 - Versicherung von Schäden und Ausfällen", herausgegeben unter der Marke "LALUX Assurances". Die Versicherung deckt direkte materielle Schäden ab, die in der Zerstörung oder Beschädigung eines versicherten Objekts während der Bau-Aufbau-Testphase sowie während der Instandhaltungsphase bestehen; alle immateriellen Schäden sind ausgeschlossen. Als Versicherte gelten nach der Darstellung des Dokuments alle am Bau Beteiligten. Der Versicherungsschutz gilt für die in den Besonderen Bedingungen spezifizierten Baustelle(n) und Güter.

Définitions

Terme Définition Page
Ausrüstung d. h. die Maschinen, Geräte und Anlagen, die Gegenstand der Aufträge sind p. 1

Garanties

Abschnitt 1 - Direkte materielle Schäden - p. 1

Der Versicherer deckt direkte materielle Schäden ab, die in der Zerstörung oder Beschädigung eines versicherten Objekts bestehen, wobei alle immateriellen Schäden ausgeschlossen sind. - Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. · Limite : Die Entschädigung wird festgelegt unter Berücksichtigung der normalen Kosten (etwa Arbeitslohnkosten, Kosten für Ersatzteile oder auch Architektenhonorare), die anfallen, um das schadhafte Gut in seinen Zustand vor dem Schadensfall zurückzuversetzen, wobei der Betrag für jedes Gut auf dessen tatsächlichen Wert unmittelbar vor dem Schadensfall begrenzt wird und der wiederverwertbare Wert (etwa Wert der noch verwendbaren Teile) sowie etwaige vorgesehene Selbstbeteiligungen abgezogen werden. · Franchise : etwaige vorgesehene Selbstbeteiligungen werden abgezogen (Höhe im Dokument nicht angegeben) - Sous-limite : der Betrag für jedes Gut wird auf dessen tatsächlichen Wert unmittelbar vor dem Schadensfall begrenzt - Sous-limite : der wiederverwertbare Wert (etwa Wert der noch verwendbaren Teile) wird abgezogen - Sous-limite : etwaige vorgesehene Selbstbeteiligungen werden abgezogen - Condition : wobei alle immateriellen Schäden ausgeschlossen sind

Versicherbare Güter - Bauwerke und Gegenstände von Aufträgen - p. 1

Bauwerke, Gegenstände von Aufträgen einschließlich Baustoffe und Bauelemente, die dazu bestimmt sind, in den Bau aufgenommen zu werden. - Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. - Condition : Versicherbare Güter sind beispielsweise:

Versicherbare Güter - Ausrüstung - p. 1

Ausrüstung d. h. die Maschinen, Geräte und Anlagen, die Gegenstand der Aufträge sind. - Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. - Condition : Versicherbare Güter sind beispielsweise:

Versicherbare Güter - Baubuden - p. 1

Baubuden - Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. - Condition : Versicherbare Güter sind beispielsweise:

Versicherbare Güter - Baumaschinen, -ausrüstung und -geräte - p. 1

Baumaschinen, -ausrüstung und -geräte - Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. - Condition : Versicherbare Güter sind beispielsweise:

Während der Bau-Aufbau-Testphase - p. 1

Entschädigt der Versicherer den Versicherungsnehmer für alle Schäden und Verluste, die die versicherten Güter betreffen und sich aus der Ausführung der versicherten Bauarbeiten ergeben, sofern sie in diesem Zeitraum aufgetreten sind und festgestellt wurden. - Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. · Limite : Die Entschädigung wird festgelegt unter Berücksichtigung der normalen Kosten (etwa Arbeitslohnkosten, Kosten für Ersatzteile oder auch Architektenhonorare), die anfallen, um das schadhafte Gut in seinen Zustand vor dem Schadensfall zurückzuversetzen, wobei der Betrag für jedes Gut auf dessen tatsächlichen Wert unmittelbar vor dem Schadensfall begrenzt wird und der wiederverwertbare Wert (etwa Wert der noch verwendbaren Teile) sowie etwaige vorgesehene Selbstbeteiligungen abgezogen werden. - Condition : sofern sie in diesem Zeitraum aufgetreten sind und festgestellt wurden - Condition : Der Versicherungsschutz beginnt für die aufzubauenden Objekte, die Baustoffe und -elemente sowie die Bauhütten, Baumaschinen, -geräte und -ausrüstung nach ihrer Entladung auf der Baustelle - Condition : Er endet für jedes Bauwerk, Teil eines Bauwerks (einschließlich seiner Ausrüstung) am frühestens der folgenden Zeitpunkte: Ende der in den Besonderen Bedingungen vorgesehenen Testphase, vorläufige Abnahme, Inbesitznahme oder Inbetriebnahme - Condition : Bei Bauhütten, Baumaschinen, -ausrüstungen und geräten endet er bei deren Abholung, spätestens jedoch bei Ablauf der Bau-Aufbau-Testphase

Während der Instandhaltungsphase - p. 1

Entschädigt der Versicherer den Versicherungsnehmer für Schäden an denselben dauerhaft errichteten Gütern (Gewerke, Teile von Gewerken und Ausrüstungen, die Gegenstand von Aufträgen sind), die auftreten, während die Versicherten die Arbeiten ausführen, zu denen sie nach der vorläufigen Abnahme gemäß ihren Werkverträgen verpflichtet sind, sofern diese Schäden aus dieser Ausführung resultieren. - Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. · Limite : Die Entschädigung wird festgelegt unter Berücksichtigung der normalen Kosten (etwa Arbeitslohnkosten, Kosten für Ersatzteile oder auch Architektenhonorare), die anfallen, um das schadhafte Gut in seinen Zustand vor dem Schadensfall zurückzuversetzen, wobei der Betrag für jedes Gut auf dessen tatsächlichen Wert unmittelbar vor dem Schadensfall begrenzt wird und der wiederverwertbare Wert (etwa Wert der noch verwendbaren Teile) sowie etwaige vorgesehene Selbstbeteiligungen abgezogen werden. - Condition : sofern diese Schäden aus dieser Ausführung resultieren - Condition : Die Garantie für die Instandhaltungsphase beginnt für jedes Bauwerk, Teil eines Bauwerks (einschließlich Ausrüstung) mit Ablauf der Garantie für die Bau-Aufbau-Testphase

Exclusions

Exclusion Description S'applique à Page
Panne, Glasbruch oder eine mechanische bzw. elektronische Störung Schäden, die unmittelbar verursacht werden durch: Panne, Glasbruch oder eine mechanische bzw. elektronische Störung; Abschnitt 1 p. 1
Abnutzung, Ermüdung, Beschädigung, Bedienungsfehler, Überalterung Schäden, die unmittelbar verursacht werden durch: Abnutzung, Ermüdung, Beschädigung, Bedienungsfehler, Überalterung; Abschnitt 1 p. 1
Verstoß gegen vertragliche Pflichten, Materialfehler, nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten Schäden, die unmittelbar verursacht werden durch: Verstoß gegen die vertraglich festgelegten Pflichten in Bezug auf die Bauarbeiten, Materialfehler, nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten; Abschnitt 1 p. 1
Immaterielle Schäden immaterielle Schäden wie Nutzungsausfall, permanente Gemeinkosten, Gewinnausfall, Wertminderung ästhetischer Art, Kundenverlust, Strafgebühren für verspätete Fertigstellung der Bauarbeiten. Abschnitt 1 p. 1
Alle immateriellen Schäden (im Deckungstext genannt) wobei alle immateriellen Schäden ausgeschlossen sind - Ausschluss, der im Kasten "Was ist versichert ?" unmittelbar in der Deckungsbeschreibung von Abschnitt 1 steht. Abschnitt 1 p. 1
Generelle Ausschlüsse - Terrorakte Ausgeschlossen sind Verluste, Schäden und/oder Verschlimmerungen von Schäden, die direkt oder indirekt mit Terrorakten in Verbindung stehen. all p. 1
Generelle Ausschlüsse - Täuschung oder grobes Verschulden des Versicherten Ausgeschlossen sind Schäden, die durch Täuschung oder grobes Verschulden des Versicherten herbeigeführt wurden. all p. 1

Franchises

  • Variable : etwaige vorgesehene Selbstbeteiligungen werden von der Entschädigung abgezogen; das Dokument nennt weder einen Betrag noch einen Prozentsatz

Obligations de l'assuré

  • Der Versicherungsnehmer ist insbesondere verpflichtet, den Versicherer umgehend zu informieren über alle neuen Umstände, die möglicherweise Einfluss auf Schwere, Umfang und Dauer der Risiken haben, insbesondere bei einer unüblichen Einstellung der Bauarbeiten oder bei wesentlichen Änderungen der von ihm bei Abschluss der Versicherung gemachten Angaben. (umgehend) p. 2
  • Der Versicherungsnehmer ist insbesondere verpflichtet, den Versicherer umgehend zu informieren über jede Erhöhung des Werts der versicherten Güter zwecks Anpassung des Versicherungsschutzes und der Prämie. Die sich daraus möglicherweise für den Versicherer ergebende größere Verpflichtung gilt erst durch eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung als angenommen. (umgehend · Die sich daraus möglicherweise für den Versicherer ergebende größere Verpflichtung gilt erst durch eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung als angenommen.) p. 2
  • Der Versicherungsnehmer ist insbesondere verpflichtet, den Versicherer umgehend zu informieren über den Gesamtbetrag der Werkverträge, dies spätestens drei Monate nach Abschluss der Bau-Aufbau-Testphase, es sei denn der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Einhaltung dieser Frist nicht möglich ist. (spätestens drei Monate nach Abschluss der Bau-Aufbau-Testphase) p. 2
  • Die Versicherten müssen mit gesundem Menschenverstand handeln, wenn es darum geht, alle zur Verhinderung von Schadensfällen notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere bei der Auswahl der Arbeitskräfte; p. 2
  • bei der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebszustands der Geräte und Anlagen, die zur Ausführung der Arbeiten dienen; p. 2
  • wenn es darum geht, die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der Allgemeinen Verordnung über den Schutz am Arbeitsplatz zu erfüllen; p. 2
  • bei der Einhaltung der Modalitäten, die sie möglicherweise gemeldet haben oder die ihnen vom Versicherer auferlegt wurden. p. 2
  • Wird ein Defekt an einem versicherten Gut festgestellt, der möglicherweise serienmäßig bei anderen Gütern auftreten könnte, sind die Versicherten verpflichtet, auf ihre Kosten alle Schutz- und Korrekturmaßnahmen zu treffen. p. 2
  • Die Versicherten müssen den Vertretern des Versicherers jederzeit Zugang zur Baustelle gewähren. (jederzeit) p. 2
  • Der Versicherungsvertrag sieht die Verwirkung des Leistungsrechts aufgrund der Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Verpflichtung vor, wenn dieses Versäumnis die Ursache für das Auftreten des Schadens ist. (Verwirkung des Leistungsrechts, wenn das Versäumnis die Ursache für das Auftreten des Schadens ist) p. 2

Durée & résiliation

  • Durée : Abschnitt 1: a) Der Versicherungsschutz für die Bau-Aufbau-Testphase beginnt für die aufzubauenden Objekte, die Baustoffe und -elemente sowie die Bauhütten, Baumaschinen, -geräte und -ausrüstung nach ihrer Entladung auf der Baustelle; er endet für jedes Bauwerk, Teil eines Bauwerks (einschließlich seiner Ausrüstung) am frühestens der folgenden Zeitpunkte: Ende der in den Besonderen Bedingungen vorgesehenen Testphase, vorläufige Abnahme, Inbesitznahme oder Inbetriebnahme; bei Bauhütten, Baumaschinen, -ausrüstungen und geräten: bei deren Abholung, spätestens jedoch bei Ablauf der Bau-Aufbau-Testphase. b) Die Garantie für die Instandhaltungsphase beginnt für jedes Bauwerk, Teil eines Bauwerks (einschließlich Ausrüstung) mit Ablauf der weiter oben unter a) vorgesehenen Garantie.
  • Droit spécial : Die Kündigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Vertragsdokumente möglich.

Prime

  • Der als Prämie angegebene Betrag ist nach Eingang der Fälligkeitsanzeige oder falls erforderlich nach Eingang der Abrechnung bei Fertigstellung der Bauarbeiten oder auch bei Verlängerung der Versicherung zahlbar.
  • Die Prämie kann nicht monatlich gezahlt werden.
  • Jede Erhöhung des Werts der versicherten Güter ist dem Versicherer zwecks Anpassung des Versicherungsschutzes und der Prämie zu melden.

Conditions particulières

  • Die Entschädigung wird festgelegt unter Berücksichtigung der normalen Kosten (etwa Arbeitslohnkosten, Kosten für Ersatzteile oder auch Architektenhonorare), die anfallen, um das schadhafte Gut in seinen Zustand vor dem Schadensfall zurückzuversetzen, wobei der Betrag für jedes Gut auf dessen tatsächlichen Wert unmittelbar vor dem Schadensfall begrenzt wird und der wiederverwertbare Wert (etwa Wert der noch verwendbaren Teile) sowie etwaige vorgesehene Selbstbeteiligungen abgezogen werden. p. 1
  • Alle am Bau Beteiligten gelten als Versicherte, die Suche nach dem Verantwortlichen ist daher überflüssig, wodurch eine schnelle und einfache Abwicklung im Schadensfall gewährleistet ist. p. 1

Lacunes d'extraction

  • BOX TITLE DOES NOT MATCH ITS CONTENT, verified on a render at 4x. The fourth box of page 1 is headed "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?" but it contains NO exclusion: its single bullet is the rule for calculating the indemnity (normal costs, capped at the actual value of each item immediately before the loss, less salvage value and less any deductibles). The render shows the box carries the orange "!" icon that this template uses for restrictions on cover, not the red cross used for exclusions. The content has therefore been recorded in coverages[].limits, in special_conditions and in deductibles, and NOT in exclusions. The heading is reproduced verbatim in a key_quote so the mismatch stays visible.
  • CARRIER UNDETERMINABLE. The document prints only the brand "LALUX Assurances" (header line "LALUX Assurances - Produkt : APROBAT Bauleistungsversicherung") and otherwise refers to "der Versicherer" and "das Versicherungsunternehmen". No legal form, no RCS number, no address and no supervisor appear on either page. lalux is two separately authorised entities (LA LUXEMBOURGEOISE S.A., non-life, and LA LUXEMBOURGEOISE-VIE S.A., life) and naming neither does not allow one to be chosen. insurer_name is copied through from the task metadata as "lalux".
  • TERMINOLOGY INCONSISTENCY inside the document, both readings preserved. The insurable-goods list on page 1 says "Baubuden", while the cover start/end section on page 2 twice says "Bauhütten" for the same site huts ("die Bauhütten, Baumaschinen, -geräte und -ausrüstung", "bei Bauhütten, Baumaschinen, -ausrüstungen und geräten"). Neither has been normalised to the other.
  • PRINTED GRAMMATICAL DEFECTS preserved, not repaired: "Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind" (missing comma before the relative clause); "bei Bauhütten, Baumaschinen, -ausrüstungen und geräten" (missing hyphen on "-geräten"); "am frühestens der folgenden Zeitpunkte" (should read "am frühesten" / "zum frühesten"). All are quoted as printed.
  • THE EXCLUSION OF IMMATERIAL DAMAGE IS PRINTED TWICE, in two different boxes, and both are recorded. The coverage box states "wobei alle immateriellen Schäden ausgeschlossen sind" as part of the definition of the cover, and the exclusions box repeats it with examples as "immaterielle Schäden wie Nutzungsausfall, permanente Gemeinkosten, Gewinnausfall, Wertminderung ästhetischer Art, Kundenverlust, Strafgebühren für verspätete Fertigstellung der Bauarbeiten". They are listed as two exclusion entries so that neither printed statement is suppressed; a reader should treat them as one exclusion stated in two places, not as two distinct exclusions.
  • NO CLAIMS PROCEDURE IS STATED. The document has no "Was muss ich im Schadensfall tun ?" section and gives no declaration deadline, no notification method and no claims contact. claims_procedure is therefore empty. This is a substantive omission for an IPID and was not filled from any other source.
  • CANCELLATION: the only cancellation term printed is "Die Kündigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Vertragsdokumente möglich." That is a window running from receipt of the contract documents, not a notice period before an annual expiry date, so it has been recorded in special_rights and notice_period is left null. The document states no contract duration, no annual expiry date and no tacit renewal, so tacit_renewal is null; note that the premium section does mention "bei Verlängerung der Versicherung" without describing how a renewal occurs.
  • COVERAGE STRUCTURE. The four items the document lists under "Versicherbare Güter sind beispielsweise:" are categories of insurable property rather than named guarantees. They have been recorded as coverages, each prefixed "Versicherbare Güter -" so the document's own framing stays visible, because coverages[] is the only structured place where covered property can be found by a reader. The list is expressly given as examples ("beispielsweise") and is therefore not closed.
  • is_optional is null throughout: the document contains no formula table, no option labels and no statement that any element is optional or included. The sums insured, the deductibles and the specification of the site(s) and goods are all deferred to the Besondere Bedingungen, which are not part of this document.
  • edition_date is null: no edition date, version code or reference number is printed on either page. Nothing has been promoted from the filename. This document covers only "Abschnitt 1"; it refers to itself as one section of the APROBAT Bauleistungsversicherung, so at least one further section document exists, but this file says nothing about the others and none was consulted.
  • No deductible amount, no waiting period and no prescription period are stated; only the existence of possible deductibles is mentioned, which is recorded in deductibles.variable rather than invented as a figure.
  • Both exclusion-bearing boxes and the restrictions box are closed by the label "Nicht vollständige Liste", and the "Hinweis" paragraph directs the reader to the Allgemeine Versicherungsbedingungen and Besondere Bedingungen, which are not part of this document.
  • Character and layout notes: the text layer contains U+2009 THIN SPACE (14 occurrences) before "?" and ":" in headings - so the heading string is "Was ist versichert\u2009?" and a plain-ASCII search does not match; note also that "Generelle Ausschlüsse in der Bauleistungsversicherung :" uses an ORDINARY space before its colon, inconsistently with the other headings. Two passages are fully justified in a narrow column and the text layer emits one word per line ("immaterielle \nSchäden \nwie \nNutzungsausfall, ..." and "oder \ngrobes \nVerschulden \ndes \nVersicherten"), and one exclusion is split at a real hyphen across a line break ("Material-\nfehler"). All key_quotes were sliced programmatically as exact spans and preserve these breaks verbatim. The prompt text was verified byte-identical to page.get_text("text") of the local PDF for both pages before extraction; the text was not truncated (2 pages).

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Source & fidélité