APROBAT Zehnjahres Bauhaftpflicht IPID DE
Résumé
Informationsdokument über das Versicherungsprodukt (IPID) zur APROBAT Zehnjahres-Bauhaftpflichtversicherung. Der Vertrag deckt die zehnjährige Haftpflicht gegenüber dem Bauherrn bzw. dem Erwerber des Bauwerks (Teil A) sowie die Haftpflicht gegenüber dem Bauherrn, dem Erwerber und Dritten für körperliche, materielle und immaterielle Folgeschäden, die aus einem in Teil A gedeckten Schaden resultieren (Teil B). Schäden am Rohbau sind zehn Jahre, kleinere Gewerke (Heizkörper, Türen, Fenster usw.) zwei Jahre versichert; Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Kontrolle der ausgeführten Arbeiten durch die zugelassene Stelle. Das Dokument nennt keine Versicherungssummen und keinen Selbstbehalt; die einzige bezifferte Deckungsgrenze ist die Begrenzung immaterieller Schäden in Teil B auf 25 % des für materielle Schäden versicherten Betrags.
- Assureur : lalux · Branche : Assurances constructions · Type : IPID / Fiche d'information
Définitions
| Terme | Définition | Page |
|---|---|---|
| Versicherte | Die in den Besonderen Bedingungen bezeichneten Personen, die an der Planung und dem Bau des versicherten Bauwerks beteiligt sind, sowie der Verkäufer von Gebäuden. | p. 1 |
| Artikel 1792 | Artikel 1792 : Ist das Bauwerk ganz oder teilweise von einem Baufehler betroffen, haften die Architekten, Bauunternehmer und anderen Personen, die mit dem Bauherrn einen Werkvertrag abgeschlossen haben, für einen Zeitraum von zehn Jahren. | p. 1 |
Garanties
Teil A - Zehnjahres-Bauhaftpflichtversicherung gegenüber dem Bauherrn oder dem Erwerber des Bauwerks - p. 1
Zehnjahres-Bauhaftpflichtversicherung gegenüber dem Bauherrn oder dem Erwerber des Bauwerks. Gegenstand der Versicherung: Die Police garantiert den Versicherten eine finanzielle Entschädigung bei Reparaturarbeiten, zu denen sie gemäß Artikel 1792 und 2270 des luxemburgischen Code Civil gegenüber dem Bauherrn oder dem Erwerber des Bauwerks verpflichtet sein könnte. Artikel 1792 : Ist das Bauwerk ganz oder teilweise von einem Baufehler betroffen, haften die Architekten, Bauunternehmer und anderen Personen, die mit dem Bauherrn einen Werkvertrag abgeschlossen haben, für einen Zeitraum von zehn Jahren. Umfang des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz gilt nur für das versicherte Bauwerk sowie alle Strukturelemente, also alle Bauelemente, die auf denselben Fundamenten ruhen wie das eigentliche Bauwerk. Über eine Sondervereinbarung kann die Garantie auf Außenstützmauern, die nicht mit dem versicherten Gebäude verbunden sind, und auf außen verlaufende Rohrleitungen bis zur Grundstücksgrenze ausgeweitet werden. - Optionnelle : non · Portée : Risikosituation(en), die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert ist/sind. - Condition : Schäden am Rohbau sind für die Dauer von zehn Jahren versichert, während die kleineren Gewerke (Heizkörper, Türen, Fenster usw.) für zwei Jahre versichert sind. - Condition : Der Versicherungsschutz gilt nur für das versicherte Bauwerk sowie alle Strukturelemente, also alle Bauelemente, die auf denselben Fundamenten ruhen wie das eigentliche Bauwerk. - Condition : Teil A : Undichtigkeiten und deren Folgen werden erst nach einer Karenzzeit von zwei Jahren übernommen. - Condition : Voraussetzung für den Versicherungsschutz dieses Vertrags ist die Kontrolle der ausgeführten Arbeiten durch die zugelassene Stelle, wobei sich der Versicherungsnehmer und die Versicherten verpflichten, deren Bedingungen zu erfüllen. Die technische Kontrolle entspricht den Bestimmungen des Absatzes „technische Kontrolle“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Teil B - Haftpflichtversicherung gegenüber dem Bauherrn oder dem Erwerber des Bauwerks und Dritten - p. 1
Haftpflichtversicherung gegenüber dem Bauherrn oder dem Erwerber des Bauwerks und Dritten Gegenstand der Versicherung: Die Police garantiert den Versicherten eine finanzielle Entschädigung bei Reparaturarbeiten, zu denen sie gemäß Artikel 1382, 1383, 1384 und 1386 des luxemburgischen Code Civil verpflichtet sein könnte aufgrund körperlicher, materieller und immaterieller Folgeschäden, die dem Bauherrn, dem Erwerber des Bauwerks oder Dritten entstehen, wenn diese aus einem in Teil A abgedeckten Schaden resultieren. - Optionnelle : non · Portée : Risikosituation(en), die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert ist/sind. · Limite : Teil B : Leistungsgrenzen – nach jedem Schadensfall reduziert sich die Versicherungssumme um die Höhe der Auslagen des Versicherers. - Sous-limite : Teil B : Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind Entschädigungen für die Wiedergutmachung immaterieller Schäden, die sich aus dem Schadensfall ergeben wie Miet- und Nutzungsausfall, permanente Gemeinkosten, Gewinnausfälle, Wertminderungen von Kunstwerken, unzureichende Leistung und Kundenverluste auf 25 % des Betrags begrenzt, der gemäß dem vorliegenden Teil für materielle Schäden versichert ist. - Condition : Deckung nur, wenn die Schäden aus einem in Teil A abgedeckten Schaden resultieren. - Condition : Voraussetzung für den Versicherungsschutz dieses Vertrags ist die Kontrolle der ausgeführten Arbeiten durch die zugelassene Stelle, wobei sich der Versicherungsnehmer und die Versicherten verpflichten, deren Bedingungen zu erfüllen. Die technische Kontrolle entspricht den Bestimmungen des Absatzes „technische Kontrolle“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Baustellenkontrollen durch APROBAT - p. 1
APROBAT überprüft die Einhaltung der Vorschriften für fachgerechtes Bauen, wodurch Konstruktionsfehler vermieden werden. Bei Bauten mit einem Wert von unter 1,5 Millionen EUR nimmt APROBAT die vorgeschriebenen Baustellenkontrollen vor. - Optionnelle : non - Condition : Bei Bauten mit einem Wert von unter 1,5 Millionen EUR nimmt APROBAT die vorgeschriebenen Baustellenkontrollen vor.
Erweiterung auf Außenstützmauern und außen verlaufende Rohrleitungen (Sondervereinbarung) - p. 1
Im Kasten "Was ist versichert ?" unter "Umfang des Versicherungsschutzes": "Über eine Sondervereinbarung kann die Garantie auf Außenstützmauern, die nicht mit dem versicherten Gebäude verbunden sind, und auf außen verlaufende Rohrleitungen bis zur Grundstücksgrenze ausgeweitet werden." Dieselbe Erweiterung ist im Kasten "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?" nochmals aufgeführt: Teil A : Außenstützmauern, die nicht mit dem versicherten Gebäude verbunden sind, und außen verlaufende Rohrleitungen bis zur Grundstückgrenze können über eine Sondervereinbarung versichert werden. - Optionnelle : oui - Condition : Nur über eine Sondervereinbarung versicherbar.
Exclusions
| Exclusion | Description | S'applique à | Page |
|---|---|---|---|
| Teil A: Fahrzeugstellplätze auf Außengelände, Umgebung, Wege und Außenanlagen | Ausschlüsse in Teil A: Nicht versichert sind Fahrzeugstellplätze auf Außen- gelände, Umgebung, Wege und Außenanlagen | Teil A | p. 1 |
| Teil B: Körperschäden durch giftige Schimmelpilze | Ausschlüsse in Teil B: Körperschäden, die durch giftige Schimmelpilze verursacht werden | Teil B | p. 1 |
| Einsatz nicht genehmigter giftiger Produkte | Generelle Ausschlüsse (Teil A und B): Schäden, die durch den Einsatz giftiger Produkte, die von den zuständigen Behörden nicht genehmigt sind, verursacht werden | all | p. 1 |
| Beschlagnahmung | Generelle Ausschlüsse (Teil A und B): Schäden, die direkt oder indirekt aus jedweder Form der Beschlagnahmung resultieren | all | p. 1 |
| Absicht, Täuschung oder Betrug seitens des Versicherungsnehmers | Generelle Ausschlüsse (Teil A und B): Schäden, die direkt oder indirekt absichtlich oder durch Täuschung oder Betrug seitens des Versicherungsnehmers verursacht werden | all | p. 1 |
| Risse ohne Beeinträchtigung der Stabilität | Generelle Ausschlüsse (Teil A und B): Risse, die die Stabilität der Elemente, in denen sie auftreten, nicht beeinträchtigen und deren Auswirkungen | all | p. 1 |
| Mangelhafte Wartung | Generelle Ausschlüsse (Teil A und B): Schäden, die direkt oder indirekt aus mangelhafter Wartung resultieren | all | p. 1 |
| Teil A: Undichtigkeiten erst nach Karenzzeit von zwei Jahren | Aufgeführt unter "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?": Teil A : Undichtigkeiten und deren Folgen werden erst nach einer Karenzzeit von zwei Jahren übernommen. | Teil A | p. 1 |
| Teil A: Außenstützmauern und außen verlaufende Rohrleitungen nur über Sondervereinbarung | Aufgeführt unter "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?": Teil A : Außenstützmauern, die nicht mit dem versicherten Gebäude verbunden sind, und außen verlaufende Rohrleitungen bis zur Grundstückgrenze können über eine Sondervereinbarung versichert werden. [Dieser Punkt beschreibt eine mögliche Deckungserweiterung und steht dennoch im Ausschlusskasten; er ist zusätzlich als optionale coverage erfasst.] | Teil A | p. 1 |
| Teil B: Immaterielle Schäden auf 25 % begrenzt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart | Aufgeführt unter "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?": Teil B : Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind Entschädigungen für die Wiedergutmachung immaterieller Schäden, die sich aus dem Schadensfall ergeben wie Miet- und Nutzungsausfall, permanente Gemeinkosten, Gewinnausfälle, Wertminderungen von Kunstwerken, unzureichende Leistung und Kundenverluste auf 25 % des Betrags begrenzt, der gemäß dem vorliegenden Teil für materielle Schäden versichert ist. | Teil B | p. 1 |
| Teil B: Leistungsgrenzen - Reduzierung der Versicherungssumme nach jedem Schadensfall | Aufgeführt unter "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?": Teil B : Leistungsgrenzen – nach jedem Schadensfall reduziert sich die Versicherungssumme um die Höhe der Auslagen des Versicherers. | Teil B | p. 1 |
Délais d'attente
- Teil A - Undichtigkeiten und deren Folgen : Teil A : Undichtigkeiten und deren Folgen werden erst nach einer Karenzzeit von zwei Jahren übernommen. (Karenzzeit von zwei Jahren) p. 1
Obligations de l'assuré
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz dieses Vertrags ist die Kontrolle der ausgeführten Arbeiten durch die zugelassene Stelle, wobei sich der Versicherungsnehmer und die Versicherten verpflichten, deren Bedingungen zu erfüllen. Die technische Kontrolle entspricht den Bestimmungen des Absatzes „technische Kontrolle“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. (Voraussetzung für den Versicherungsschutz dieses Vertrags) p. 2
- Die Versicherten verpflichten sich : auf eigene Kosten alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die von der Kontrollstelle festgestellten Mängel in den im Absatz „technische Kontrolle“ der Allgemeinen Versicherungsbedingungen angegebenen Fällen zu beheben; (während der Bauarbeiten) p. 2
- Die Versicherten verpflichten sich : den Vertretern des Versicherers jederzeit Zugang zum Bauwerk oder zu den versicherten Arbeiten zu gewähren; (jederzeit) p. 2
- Die Versicherten verpflichten sich : alle Mitteilungen und Korrespondenz des Versicherers entgegenzunehmen. p. 2
- Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich : dem Versicherer eine Kopie der Vereinbarung über die technische Kontrolle, den Risikobewertungsbericht und den von der Kontrollstelle zu erstellenden Schlussbericht vorzulegen; p. 2
- Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich : den Versicherer vorab über den Zeitpunkt zu informieren, an dem das Bauwerk in Besitz oder in Betrieb genommen oder abgenommen wird; (vorab) p. 2
- Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich : der Kontrollstelle den zu meldenden Wert schnellstmöglich spätestens jedoch zwei Monate nach der Abnahme mitzuteilen; (schnellstmöglich, spätestens jedoch zwei Monate nach der Abnahme) p. 2
- Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich : allen Versicherten den vorliegenden Vertrag zur Kenntnis zu bringen. p. 2
- Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, dem Versicherer den Risikobewertungsbericht, den von der Kontrollstelle ausgegeben Bericht über die Fertigstellung der Bauarbeiten sowie die Schlussabrechnung der Bauarbeiten vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Unterlagen erstellt der Versicherer einen Nachtrag zum Inkrafttreten des Versicherungsschutzes, der ihm ordnungsgemäß unterzeichnet innerhalb von 15 Tagen zurückgesendet werden muss. (innerhalb von 15 Tagen (Rücksendung des Nachtrags)) p. 2
Durée & résiliation
- Durée : Schäden am Rohbau sind für die Dauer von zehn Jahren versichert, während die kleineren Gewerke (Heizkörper, Türen, Fenster usw.) für zwei Jahre versichert sind. Die im vorliegenden Vertrag definierten Garantien werden nur unter folgenden kumulativen Bedingungen wirksam : Aushändigung des von der Kontrollstelle ausgegebenen Berichts über die Fertigstellung der Bauarbeiten sowie der Schlussabrechnung der Bauarbeiten an den Versicherer. Rücksendung des ordnungsgemäß vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Nachtrags.
- Modalité : Die Kündigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Vertragsdokumente möglich.
- Droit spécial : Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, dem Versicherer den Risikobewertungsbericht, den von der Kontrollstelle ausgegeben Bericht über die Fertigstellung der Bauarbeiten sowie die Schlussabrechnung der Bauarbeiten vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Unterlagen erstellt der Versicherer einen Nachtrag zum Inkrafttreten des Versicherungsschutzes, der ihm ordnungsgemäß unterzeichnet innerhalb von 15 Tagen zurückgesendet werden muss.
Prime
- Der als Prämie angegebene Betrag ist nach Eingang der Fälligkeitsanzeige oder falls erforderlich nach Eingang der Abrechnung bei Fertigstellung der Bauarbeiten zahlbar.
- Die Prämie kann nicht monatlich gezahlt werden.
Conditions particulières
- Hinweis : Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/ oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1
- Sowohl der Kasten "Was ist nicht versichert ?" als auch der Kasten "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?" schließen mit dem fettgedruckten Vermerk "Nicht vollständige Liste". p. 1
- Schäden am Rohbau sind für die Dauer von zehn Jahren versichert, während die kleineren Gewerke (Heizkörper, Türen, Fenster usw.) für zwei Jahre versichert sind. p. 1
- Die im vorliegenden Vertrag definierten Garantien werden nur unter folgenden kumulativen Bedingungen wirksam : - Aushändigung des von der Kontrollstelle ausgegebenen Berichts über die Fertigstellung der Bauarbeiten sowie der Schlussabrechnung der Bauarbeiten an den Versicherer. - Rücksendung des ordnungsgemäß vom Versicherungsnehmer unterzeichneten Nachtrags. p. 2
Lacunes d'extraction
- Piktogramme: Haken, Kreuze und Ausrufezeichen liegen weder im Text- noch im Vektor-Layer, sondern sind platzierte Bitmaps. Gezählt und nach Koordinaten zugeordnet: Seite 1 = 12 Bilder (1 grüner Haken 120x133 bei x0 65.1 / y 523.1 in der linken Spalte, der genau den Aufzählungspunkt "Artikel 1792" markiert; 7 rote Kreuze 120x121 bei x0 348.1 = die 7 Aufzählungspunkte von "Was ist nicht versichert ?", nämlich 1 Teil A + 1 Teil B + 5 generelle; 4 orange Ausrufezeichen 40x148 bei x0 350.0 = die 4 Punkte von "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?"), Seite 2 = 1 grüner Haken bei x0 65.1 / y 51.2 = der einzige Punkt von "Wo bin ich versichert ?". Summe 13, und die Zählung schließt exakt gegen die Textpunkte (7 = 7, 4 = 4, 1 = 1). Polarität auf einem 5x-Render bestätigt (grüner Haken = versichert, rotes Kreuz = nicht versichert, oranges Ausrufezeichen = Einschränkung). Diese Marken sind kein Text und können nicht in key_quotes erscheinen.
- Im gesamten Kasten "Was ist versichert ?" steht nur EIN grüner Haken (beim Absatz "Artikel 1792"). Der Deckungsumfang ist dort als Fließtext mit fetten Zwischenüberschriften gesetzt (Teil A / Versicherte / Gegenstand der Versicherung / Umfang des Versicherungsschutzes / Teil B / Gegenstand der Versicherung). Die coverages wurden deshalb aus dieser Textgliederung aufgebaut, nicht aus Marken; die einzelne Marke wurde nicht als Deckungsliste missverstanden.
- POLARITÄTSBEFUND, ausdrücklich signalisiert: Der Punkt "Teil A : Außenstützmauern, die nicht mit dem versicherten Gebäude verbunden sind, und außen verlaufende Rohrleitungen bis zur Grundstückgrenze können über eine Sondervereinbarung versichert werden." steht im Kasten "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?", sagt aber aus, was zusätzlich VERSICHERT werden KANN. Dieselbe Erweiterung ist im Deckungskasten nochmals formuliert ("Über eine Sondervereinbarung kann die Garantie auf Außenstützmauern ... ausgeweitet werden."). Der Punkt wurde dort belassen, wo er gedruckt ist (exclusions), UND zusätzlich als optionale coverage (is_optional true) erfasst, weil beide Stellen im Dokument gedruckt sind; nichts wurde verschoben oder gelöscht. Es handelt sich NICHT um eine vertauschte Spaltenreihenfolge - die Blockkoordinaten bestätigen, dass der Satz tatsächlich im rechten Kasten steht.
- Schreibweise nicht korrigiert: der Deckungskasten schreibt "bis zur Grundstücksgrenze", der Ausschlusskasten "bis zur Grundstückgrenze" (ohne Fugen-s). Beide Formen sind wörtlich übernommen worden.
- "Teil A : Undichtigkeiten und deren Folgen werden erst nach einer Karenzzeit von zwei Jahren übernommen." ist inhaltlich eine Karenzzeit, steht aber im Ausschlusskasten. Der Punkt wurde dort belassen (exclusions) UND zusätzlich in waiting_periods erfasst; die Doppelerfassung ist hier vermerkt, damit sie nicht als zwei verschiedene Sachverhalte gelesen wird.
- Rubrik/Inhalt-Abweichung: Die Rubrik "Wann beginnt der Versicherungsschutz und wann endet er ?" beschreibt ausschließlich das Inkrafttreten (Nachtrag, Rücksendung innerhalb von 15 Tagen, kumulative Bedingungen). Über das ENDE des Versicherungsschutzes sagt sie nichts; es wurde nichts ergänzt oder abgeleitet.
- Rubrik/Inhalt-Abweichung: Die Rubrik "Wie kann ich den Vertrag kündigen ?" wird nur mit einem Satz beantwortet: "Die Kündigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Vertragsdokumente möglich." Ein ordentliches Kündigungsrecht, eine Kündigungsfrist und eine Aussage zur stillschweigenden Verlängerung fehlen; notice_period und tacit_renewal bleiben null.
- Das Dokument enthält keine Rubrik und keinen Absatz zum Schadensfall (Meldung, Fristen, Ablauf). claims_procedure ist deshalb leer.
- Keine Versicherungssumme, kein Sublimit in Geld, kein Selbstbehalt und kein Prämienbetrag im Dokument. Die einzigen Zahlenangaben sind: "1,5 Millionen EUR" (Schwelle, unterhalb derer APROBAT die vorgeschriebenen Baustellenkontrollen vornimmt), "25 %" (Begrenzung der Entschädigung immaterieller Schäden in Teil B), zehn Jahre / zwei Jahre (Deckungsdauer Rohbau bzw. kleinere Gewerke), "Karenzzeit von zwei Jahren", 15 Tage (Rücksendung des Nachtrags), zwei Monate (Meldung des Werts) und 30 Tage (Kündigung). Alle wörtlich übernommen. Das Euro-Zeichen kommt im Text-Layer null mal vor; der Betrag ist aber auch im Druckbild als "1,5 Millionen EUR" ausgeschrieben, es ist also keine Währungsangabe verlorengegangen.
- Geltungsbereich inhaltlich nicht bezifferbar: "Wo bin ich versichert ?" verweist mit "Risikosituation(en), die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert ist/sind." nach außen. Die Besonderen Bedingungen sind nicht Teil dieser Datei; ein Land oder Gebiet wird nirgends genannt.
- Kein Editionsdatum und keine Dokumentreferenz gedruckt (kein Fußbereich auf beiden Seiten); edition_date und reference bleiben null. Die PDF-Dateimetadaten nennen CreationDate D:20180925154156+02'00' und den InDesign-Dateinamen "IPID_APROBAT_RC Décennale_DE.indd"; das sind Dateimetadaten und kein Druckbild und wurden NICHT als Editionsdatum übernommen.
- Risikoträger: Das Dokument nennt ausschließlich die Marke "LALUX Assurances" ("LALUX Assurances - Produkt : APROBAT Zehnjahres-Bauhaftpflicht") und an keiner Stelle eine zugelassene Versicherungsgesellschaft. Es wurde daher kein Risikoträger aus der Marke abgeleitet. "APROBAT" erscheint zugleich als Produktname und als Stelle, die die Baustellenkontrollen durchführt ("APROBAT überprüft die Einhaltung der Vorschriften für fachgerechtes Bauen"; an anderer Stelle "die zugelassene Stelle" bzw. "die Kontrollstelle"); ob APROBAT der Versicherer, eine Tochter oder eine unabhängige Kontrollstelle ist, sagt das Dokument nicht.
- target_audience: nicht angegeben. Das Dokument beschreibt die Versicherten nur als "Die in den Besonderen Bedingungen bezeichneten Personen, die an der Planung und dem Bau des versicherten Bauwerks beteiligt sind, sowie der Verkäufer von Gebäuden" (in target_audience_note wörtlich übernommen) und verweist damit ebenfalls nach außen. Aus dem Umstand, dass es sich um ein Bauprodukt handelt, wurde KEINE Zielgruppe abgeleitet.
- Lesereihenfolge geprüft (Zwei-Spalten-Layout Seite 1): der flache Text gibt zuerst die Blöcke über die volle Breite ("Hinweis", "Um welche Art von Versicherung handelt es sich ?"), dann die linke Spalte ("Was ist versichert ?", x0 65.1) und danach die rechte Spalte ("Was ist nicht versichert ?" und "Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?", x0 348.1) aus. Die Reihenfolge entspricht dem Druckbild, es liegt KEINE Spaltenumkehr vor. Die Zuordnung wurde trotzdem über die Blockkoordinaten aufgebaut; kein gedeckter Punkt ist als Ausschluss gelesen worden und umgekehrt.
- Beide Ausschlusskästen schließen mit dem gedruckten Vermerk "Nicht vollständige Liste". Die Extraktion ist gegenüber dem Dokument vollständig, das Dokument selbst ist es nach eigener Aussage nicht.
- Verjährung (prescription_period) wird im Dokument nicht erwähnt; das Feld bleibt null.
- Text-Layer-Artefakte: schmale Leerzeichen U+2009 vor Doppelpunkten ("Hinweis :", "Teil A :", "Produkt :"), ein echter Trennstrich am Zeilenumbruch in "Außen-\ngelände" und Blocksatz-Absätze, die teils in ein Wort pro Zeile zerfallen. Die key_quotes sind exakte Spans dieses Text-Layers (aus dem PDF geschnitten, nicht abgetippt) und enthalten diese Eigenheiten; die description-Felder wurden davon leicht bereinigt.
- product_family: «APROBAT» ist im Dokument zugleich der Name der Produktreihe und Bestandteil des Produktnamens. Als product_family wurde die vollständige gedruckte Produktbezeichnung «APROBAT Zehnjahres-Bauhaftpflicht» gewählt und NICHT die blosse Reihenbezeichnung «APROBAT», damit verschiedene Produkte derselben Reihe nicht fälschlich zu einer Familie zusammengefasst werden. Eine Edition oder eine Vertriebsvariante ist im Namen nicht enthalten; variant bleibt null.
Source & fidélité
- Source : https://www.lalux.lu/fileadmin/mediatheque/documents/compliance/ipid/ipid_aprobat_rc-decennale_de.pdf - téléchargé le 2026-08-02 - 2 pages
- Extraction : claude-code-subagent:scale · prompt v1.1
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