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APROBAT Bauleistungsversicherung (Abschnitt 2 Haftpflichtversicherung) IPID DE

Résumé

Informationsdokument über das Versicherungsprodukt (IPID) zum Abschnitt 2 – Haftpflichtversicherung der APROBAT Bauleistungsversicherung, vertrieben unter der Marke LALUX Assurances. Der Abschnitt 2 deckt die Kosten für Reparaturen, zu denen die Versicherten gemäß den Artikeln 1382 bis 1386 des luxemburgischen Code civil gegenüber Dritten verpflichtet sein könnten, während der Bau-Aufbau-Testphase und – im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung – während der Instandhaltungsphase, sowie – ebenfalls im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung – die Haftung nach Artikel 544 des luxemburgischen Code Civil für Schäden an angrenzenden Gebäuden. Der Versicherungsschutz gilt für die in den Besonderen Bedingungen spezifizierten Baustellen und Güter. Das Dokument nennt keinerlei Deckungssummen, Selbstbeteiligungen oder Prämienbeträge.

Garanties

Während der Bau-Aufbau-Testphase: Haftpflicht gemäß Artikel 1382 und 1386 Code civil - p. 1

Kosten für Reparaturen, zu denen die Versicherten gemäß Artikel 1382 und 1386 des luxemburgischen Code civil aufgrund von Schäden verpflichtet sein könnten, die Dritten entstehen und auf die Ausführung der versicherten Bauarbeiten auf der Baustelle zurückzuführen sind, sofern diese Schäden während der Bau-Aufbau-Testphase aufgetreten sind. - Optionnelle : non · Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. - Condition : Schäden, die Dritten entstehen und auf die Ausführung der versicherten Bauarbeiten auf der Baustelle zurückzuführen sind - Condition : sofern diese Schäden während der Bau-Aufbau-Testphase aufgetreten sind

Während der Instandhaltungsphase: Haftpflicht gemäß Artikel 1382 bis 1386 Code civil (im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung) - p. 1

im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung: Kosten für Reparaturen, zu denen die Versicherten gemäß Artikel 1382 bis 1386 des luxemburgischen Code civil aufgrund von Schäden verpflichtet sein könnten, die Dritten während der Ausführung von Arbeiten durch die Versicherten entstehen, soweit sie zu diesen Arbeiten nach der vorläufigen Abnahme gemäß ihrem Werkvertrag verpflichtet sind und sofern diese Schäden aus dieser Ausführung resultieren und während der Instandhaltungsphase aufgetreten sind. - Optionnelle : oui · Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. - Condition : im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung - Condition : soweit die Versicherten zu diesen Arbeiten nach der vorläufigen Abnahme gemäß ihrem Werkvertrag verpflichtet sind - Condition : sofern diese Schäden aus dieser Ausführung resultieren und während der Instandhaltungsphase aufgetreten sind

Artikel 544 des luxemburgischen Code Civil (im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung) - p. 1

im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung: Reparatur der Dritten entstandenen Schäden, die auf eine sogar zulässige Nutzung seines Eigentumsrecht zurückzuführen sind und aus der Ausführung der versicherten Arbeiten resultieren. Dieser Versicherungsschutz gilt für Körperschäden, für Schäden, die an angrenzenden Gebäuden entstehen, sowie für Schäden, die eine unmittelbare Folge der an den angrenzenden Gebäuden entstandenen Schäden sind. - Optionnelle : oui · Portée : Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. - Condition : im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung - Condition : Schäden, die auf eine sogar zulässige Nutzung seines Eigentumsrecht zurückzuführen sind und aus der Ausführung der versicherten Arbeiten resultieren - Condition : Gilt für Körperschäden, für Schäden an angrenzenden Gebäuden und für Schäden, die eine unmittelbare Folge der an den angrenzenden Gebäuden entstandenen Schäden sind

Exclusions

Exclusion Description S'applique à Page
Schäden durch Fahrzeuge (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherung) Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, in den Haftungsfällen, die in der gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeugversicherung vorgesehen sind. Abschnitt 2 - Haftpflichtversicherung p. 1
Vibrationen, Absenkung des Grundwasserspiegels, Stützen Schäden, die aus Vibrationen, der Absenkung des Grundwasserspiegels, dem Fehlen, der Entfernung oder der nachlassenden Stärke von Stützen resultieren. Abschnitt 2 - Haftpflichtversicherung p. 1
Schäden an angrenzenden Gütern ohne kontradiktorische Bestandsaufnahmen Schäden an angrenzenden Gütern, es sei denn vor Aufnahme der Bauarbeiten fand eine kontradiktorische Bestandsaufnahme und nach Fertigstellung der Bauarbeiten ein weitere Bestandsaufnahme derselben Situation statt. Abschnitt 2 - Haftpflichtversicherung p. 1
Körperschäden durch giftige Schimmelpilze Körperschäden, die durch giftige Schimmelpilze verursacht werden. Abschnitt 2 - Haftpflichtversicherung p. 1
Generelle Ausschlüsse in der Bauleistungsversicherung: Terrorakte Ausgeschlossen sind Verluste, Schäden und/oder Verschlimmerungen von Schäden, die direkt oder indirekt mit Terrorakten in Verbindung stehen. all p. 1
Generelle Ausschlüsse in der Bauleistungsversicherung: Täuschung oder grobes Verschulden Ausgeschlossen sind Schäden, die durch Täuschung oder grobes Verschulden des Versicherten herbeigeführt wurden. all p. 1
Verwirkung des Leistungsrechts bei Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung Der Versicherungsvertrag sieht die Verwirkung des Leistungsrechts aufgrund der Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Verpflichtung vor, wenn dieses Versäumnis die Ursache für das Auftreten des Schadens ist. (Gedruckt unter der Rubrik « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » – es handelt sich um eine Sanktion bei Obliegenheitsverletzung, nicht um einen Risikoausschluss; siehe gaps. Derselbe Satz steht wörtlich am Ende der Präventionsverpflichtungen auf Seite 2.) all p. 1

Obligations de l'assuré

  • Der Versicherungsnehmer ist insbesondere verpflichtet, den Versicherer umgehend zu informieren: A. über alle neuen Umstände, die möglicherweise Einfluss auf Schwere, Umfang und Dauer der Risiken haben, insbesondere bei einer unüblichen Einstellung der Bauarbeiten oder bei wesentlichen Änderungen der von ihm bei Abschluss der Versicherung gemachten Angaben. (umgehend, während der Vertragslaufzeit · Der Versicherungsvertrag sieht die Verwirkung des Leistungsrechts aufgrund der Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Verpflichtung vor, wenn dieses Versäumnis die Ursache für das Auftreten des Schadens ist.) p. 2
  • über jede Erhöhung des Werts der versicherten Güter zwecks Anpassung des Versicherungsschutzes und der Prämie. Die sich daraus möglicherweise für den Versicherer ergebende größere Verpflichtung gilt erst durch eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung als angenommen. (umgehend, während der Vertragslaufzeit · Die sich daraus möglicherweise für den Versicherer ergebende größere Verpflichtung gilt erst durch eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung als angenommen.) p. 2
  • über den Gesamtbetrag der Werkverträge, dies spätestens drei Monate nach Abschluss der Bau-Aufbau-Testphase, es sei denn der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Einhaltung dieser Frist nicht möglich ist. (spätestens drei Monate nach Abschluss der Bau-Aufbau-Testphase) p. 2
  • Die Versicherten müssen mit gesundem Menschenverstand handeln, wenn es darum geht, alle zur Verhinderung von Schadensfällen notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere: bei der Auswahl der Arbeitskräfte; (während der Vertragslaufzeit · Der Versicherungsvertrag sieht die Verwirkung des Leistungsrechts aufgrund der Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Verpflichtung vor, wenn dieses Versäumnis die Ursache für das Auftreten des Schadens ist.) p. 2
  • bei der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebszustands der Geräte und Anlagen, die zur Ausführung der Arbeiten dienen; (während der Vertragslaufzeit · Der Versicherungsvertrag sieht die Verwirkung des Leistungsrechts aufgrund der Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Verpflichtung vor, wenn dieses Versäumnis die Ursache für das Auftreten des Schadens ist.) p. 2
  • wenn es darum geht, die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen der Allgemeinen Verordnung über den Schutz am Arbeitsplatz zu erfüllen; (während der Vertragslaufzeit · Der Versicherungsvertrag sieht die Verwirkung des Leistungsrechts aufgrund der Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Verpflichtung vor, wenn dieses Versäumnis die Ursache für das Auftreten des Schadens ist.) p. 2
  • bei der Einhaltung der Modalitäten, die sie möglicherweise gemeldet haben oder die ihnen vom Versicherer auferlegt wurden. (während der Vertragslaufzeit · Der Versicherungsvertrag sieht die Verwirkung des Leistungsrechts aufgrund der Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Verpflichtung vor, wenn dieses Versäumnis die Ursache für das Auftreten des Schadens ist.) p. 2
  • Wird ein Defekt an einem versicherten Gut festgestellt, der möglicherweise serienmäßig bei anderen Gütern auftreten könnte, sind die Versicherten verpflichtet, auf ihre Kosten alle Schutz- und Korrekturmaßnahmen zu treffen. (sobald ein Defekt festgestellt wird) p. 2
  • Die Versicherten müssen den Vertretern des Versicherers jederzeit Zugang zur Baustelle gewähren. (jederzeit) p. 2

Durée & résiliation

  • Durée : Abschnitt 2 : a) Der Versicherungsschutz für die Bau-Aufbau-Testphase beginnt für die aufzubauenden Objekte, die Baustoffe und -elemente sowie die Bauhütten, Baumaschinen, -geräte und -ausrüstung nach ihrer Entladung auf der Baustelle; er endet für jedes Bauwerk, Teil eines Bauwerks (einschließlich seiner Ausrüstung) am frühestens der folgenden Zeitpunkte: Ende der in den Besonderen Bedingungen vorgesehenen Testphase, vorläufige Abnahme, Inbesitznahme oder Inbetriebnahme; bei Bauhütten, Baumaschinen, -ausrüstungen und geräten: bei deren Abholung, spätestens jedoch bei Ablauf der Bau-Aufbau-Testphase. b) Die Garantie für die Instandhaltungsphase beginnt für jedes Bauwerk, Teil eines Bauwerks (einschließlich Ausrüstung) mit Ablauf der weiter oben unter a) vorgesehenen Garantie.
  • Préavis : innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Vertragsdokumente
  • Droit spécial : Die Kündigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Vertragsdokumente möglich.

Prime

  • Der als Prämie angegebene Betrag ist nach Eingang der Fälligkeitsanzeige oder falls erforderlich nach Eingang der Abrechnung bei Fertigstellung der Bauarbeiten oder auch bei Verlängerung der Versicherung zahlbar.
  • Die Prämie kann nicht monatlich gezahlt werden.
  • Jede Erhöhung des Werts der versicherten Güter ist dem Versicherer zwecks Anpassung des Versicherungsschutzes und der Prämie zu melden.

Conditions particulières

  • Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1
  • Beide Ausschluss-Rubriken der Seite 1 (« Was ist nicht versichert ? » und « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? ») tragen den gedruckten Vermerk « Nicht vollständige Liste ». p. 1
  • Ihr Vorteil: Alle am Bau Beteiligten gelten als Versicherte, die Suche nach dem Verantwortlichen ist daher überflüssig, wodurch eine schnelle und einfache Abwicklung im Schadensfall gewährleistet ist. p. 1
  • Baustelle(n) und Güter die in den Besonderen Bedingungen spezifiziert sind. p. 2

Lacunes d'extraction

  • Rubrik durch ihren Inhalt widerlegt (beibehalten, nicht repariert), der schwerwiegendste Befund dieses Dokuments: die Rubrik « Um welche Art von Versicherung handelt es sich ? » beschreibt eine Sachversicherung — « Die Versicherung deckt direkte materielle Schäden ab, die in der Zerstörung oder Beschädigung eines versicherten Objekts während der Bau-Aufbau-Testphase sowie während der Instandhaltungsphase bestehen. » — während dieses Dokument ausweislich seines eigenen Titels « Abschnitt 2 - Haftpflichtversicherung » und ausweislich seiner drei Deckungen (Artikel 1382/1386 und 1382 bis 1386 sowie Artikel 544 Code civil, jeweils gegenüber Dritten) eine Haftpflichtdeckung beschreibt. Der Einleitungsabsatz gehört inhaltlich zum Abschnitt 1 (Sachdeckung) desselben Produkts. Der Absatz ist wörtlich als key_quote und in summary/special_conditions erhalten, aber es wurde daraus KEINE Sachdeckung abgeleitet: coverages enthält nur, was die Rubrik « Was ist versichert ? » druckt.
  • Rubrik durch ihren Inhalt widerlegt (beibehalten, nicht repariert): die Rubrik « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » enthält keinen Risikoausschluss, sondern eine Sanktionsklausel (Verwirkung des Leistungsrechts bei Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung, wenn das Versäumnis die Schadenursache ist). Derselbe Satz ist auf Seite 2 am Ende der Präventionsverpflichtungen ein zweites Mal gedruckt. Er ist als exclusions[]-Eintrag geführt, weil das Dokument ihn unter der Ausschlussrubrik druckt, und zusätzlich als sanction in den betroffenen obligations[] — eine gedruckte Klausel, bewusst mehrfach abgelegt, keine Dublette zweier verschiedener Positionen.
  • Widersprüchliche Artikelangabe im Dokument, beide Lesarten wörtlich erhalten: die Deckung für die Bau-Aufbau-Testphase nennt « gemäß Artikel 1382 und 1386 des luxemburgischen Code civil », die Deckung für die Instandhaltungsphase « gemäß Artikel 1382 bis 1386 ». Auf einem 5x-Render der Seite geprüft: beide Fassungen sind so gedruckt (kein Ligatur- oder Zeichenverlust des Textlayers). Es wurde nicht vereinheitlicht.
  • Gedruckter Grammatikfehler beibehalten: « ein weitere Bestandsaufnahme » im dritten Ausschluss (statt « eine weitere »). Ebenfalls beibehalten: « Nutzung seines Eigentumsrecht » (statt « Eigentumsrechts ») in der Deckung nach Artikel 544. Beides ist so gedruckt und steht so in den key_quotes.
  • Carrier: das Dokument nennt ausschließlich die Marke « LALUX Assurances - Produkt : APROBAT Bauleistungsversicherung » und spricht sonst von « dem Versicherer » bzw. « der Versicherungsgesellschaft ». Weder Rechtsform noch RCS-Nummer noch Anschrift sind gedruckt; es lässt sich aus diesem Dokument NICHT entscheiden, welche zugelassene Gesellschaft Risikoträger ist. Es wird kein Träger festgehalten (carrier = null); insurer_name behält den Metadatenwert « lalux ». APROBAT ist der gedruckte Produkt-/Gammenname, kein Trägername und keine Branche.
  • is_extension = true, extends = « APROBAT Bauleistungsversicherung »: das Dokument beschreibt nach eigenem Titel den « Abschnitt 2 - Haftpflichtversicherung » der APROBAT Bauleistungsversicherung, und seine Ausschlussrubrik lautet « Im Abschnitt 2 der Versicherung sind nicht enthalten : ». Es ist damit ein Abschnitt eines Basisprodukts und kein eigenständiges Produkt. Das Dokument selbst verwendet für den Abschnitt weder das Wort « Option » noch « Erweiterung »; die Einordnung stützt sich allein auf die gedruckte Abschnittsbezeichnung. Es existiert ausweislich der Sammlung ein paralleles IPID für den Abschnitt 1 desselben Produkts, das für diese Extraktion nicht herangezogen wurde.
  • is_optional: zwei der drei Deckungen sind mit « im Rahmen einer ausdrücklichen Vereinbarung » eingeleitet (Instandhaltungsphase und Artikel 544 Code Civil) und daher is_optional = true; die Deckung für die Bau-Aufbau-Testphase trägt diesen Vorbehalt nicht und ist is_optional = false. Das Dokument verwendet die Wörter « Option/optional » nicht; die Einstufung stützt sich ausschließlich auf diese gedruckte Bedingung.
  • Keine Beträge im Dokument: es nennt keine Deckungssumme, keine Sublimits, keine Selbstbeteiligung, keine Wartezeit und keinen Prämienbetrag; die einzigen gedruckten Fristen sind « drei Monate » (Meldung des Gesamtbetrags der Werkverträge) und « 30 Tagen » (Kündigung nach Eingang der Vertragsdokumente). deductibles, waiting_periods und prescription_period sind null/leer, weil das Dokument schweigt. Es kommt kein € -Betrag vor, folglich stellt sich die Frage eines fehlenden €-Glyphs nicht.
  • definitions ist leer: das Dokument definiert keinen einzigen Begriff. Die tragenden Begriffe « Bau-Aufbau-Testphase », « Instandhaltungsphase », « vorläufige Abnahme » und « Versicherte » werden durchgehend verwendet, aber nirgends definiert; für Definitionen verweist das Dokument auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
  • claims_procedure ist leer: das Dokument enthält keine Rubrik zur Schadenmeldung, keine Meldefrist, keine Anschrift und kein Formular. Es fehlen außerdem eine Verjährungsregel, ein Beschwerde-/Ombudsmannhinweis, die Aufsichtsbehörde (CAA) und ein Datenschutzabschnitt.
  • Die Rubrik « Wie kann ich den Vertrag kündigen ? » enthält nur einen Satz — « Die Kündigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Vertragsdokumente möglich. » — und nennt weder eine Kündigungsform noch ein Kündigungsrecht zum Jahresfälligkeitsdatum, noch eine stillschweigende Verlängerung. tacit_renewal und methods sind daher null. Der Vertragsbeginn/-ablauf steht ausschließlich in der Rubrik « Wann beginnt der Versicherungsschutz und wann endet er ? » und ist dort abschnittsbezogen (a/b) formuliert.
  • edition_date und reference sind null: das Dokument druckt kein Editionsdatum, keinen Fußzeilen-Code, keine Formularnummer und keine Referenz; es gibt auf beiden Seiten keine Fußzeile. Es wurde nichts aus dem Dateinamen oder aus den PDF-Metadaten übernommen.
  • Branche: die Metadaten geben « construction » vor und der Wert wurde unverändert übernommen. Das Dokument bezeichnet sich selbst als « Abschnitt 2 - Haftpflichtversicherung » der Bauleistungsversicherung, also als Haftpflichtdeckung innerhalb eines Bauleistungsvertrags; der Slug « rc-professionnelle » wäre für den Abschnitt allein ebenfalls vertretbar. Die Abweichung wird gemeldet, nicht aufgelöst, weil der Vertrag als Ganzes eine Bauleistungsversicherung ist.
  • Spaltenprüfung (negativ, Zählungen stimmen): Seite 1 ist zweispaltig gesetzt (linke Spalte x0 = 65,1/79,2 « Was ist versichert ? », rechte Spalte x0 = 348,1/362,3 « Was ist nicht versichert ? » und darunter « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? »). Der Textfluss gibt die linke Spalte vollständig vor der rechten aus; KEINE Spaltenumkehr, keine Deckung unter den Ausschlüssen und umgekehrt. Die Zuordnung wurde über die Abszissen der Bildpunkte rekonstruiert: 3 Aufzählungsbilder bei x0 = 65,1 (drei Deckungen), 6 bei x0 = 348,1 (vier abschnittsspezifische + zwei generelle Ausschlüsse) und 1 bei x0 = 350,0 (Einschränkungsrubrik) = 10 Marken für 10 erfasste Positionen der Seite 1. Auf einem 5x-Render bestätigt: grüne Häkchen in der linken Spalte, rote Kreuze in der Ausschlussspalte, oranges Ausrufezeichen in der letzten Rubrik.
  • Leseordnung des Textlayers weicht von der Druckordnung ab, ohne dass ein Wert falsch zugeordnet würde: page.get_text("text") gibt zuerst die beiden Spalten der Seitenmitte (y 276-780) aus und erst danach den Kopfblock (Titel y 32-98, Hinweis y 130-170) und die Rubrik « Um welche Art von Versicherung handelt es sich ? » (y 189-248), die auf der Seite ganz oben stehen. Wer nur den flachen Text liest, hält den Titel und die Produktbeschreibung für einen Anhang der Ausschlüsse. Die Zuordnung wurde über die Koordinaten rekonstruiert.
  • Textlayer-Prüfungen, alle sauber: die beiden mit page.get_text("text") extrahierten Seiten sind byteidentisch mit dem im Prompt gelieferten Text (3 913 bzw. 3 560 Zeichen). Keine Zero-Width-Spaces, keine Soft Hyphens, keine NFD-Kombinationsakzente (NFC == Text), keine Private-Use-Area-Glyphen, kein U+0007, keine vektorisierten Passagen, kein verschlüsselter Block, kein Text außerhalb des Seitenrechtecks, keine doppelten Kopf-/Fußzeilen, keine fehlenden fi/ff/fl-Ligaturen (« Fertigstellung », « vorläufigen », « Verpflichtungen » sind vollständig). Einzige Sonderzeichen: U+2009 vor « ? » und « : » in den Überschriften sowie Tabulatoren vor den Aufzählungspunkten; beide sind in den key_quotes als exakte Spannen erhalten. Der Trennstrich in « vor-\ngesehen » ist ein echter, gedruckter Trennstrich am Zeilenumbruch; Zitate wurden um diese Stelle herumgeführt.
  • Seitenzahlen: das Dokument druckt keine Foliozahl; alle page-Werte sind die [page N]-Marker des Prompts, die hier den PDF-Seitenzahlen 1 und 2 entsprechen (2-seitiges PDF, kein Deckblatt, kein Versatz).

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Source & fidélité