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easyPROTECT PRO Auto (Andere Fahrzeuge als PKW und Wohnmobile) IPID DE

Résumé

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) für die KFZ-Versicherung easyPROTECT PRO-Auto von LALUX Assurances, Variante „Andere Fahrzeuge als PKW und Wohnmobile“. Das Produkt versichert die KFZ-Haftpflicht sowie die am Fahrzeug im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstandenen Schäden; als Beispiele nennt das Dokument Taxis, Mietwagen ohne Chauffeur, Kleintransporter, Lastwagen, Zugmaschinen, Autobusse, Wohnwagen und Krafträder. Neben der Haftpflicht beschreibt das Blatt die Deckungen Rechtsschutz, Feuer, Diebstahl, Glasbruch, Schäden am Fahrzeug, Versicherungsschutz Tod, Invalidität und Behandlungskosten für die Insassen sowie Fahrerschutz (Variante A). Das Dokument weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aufzählungen nicht vollständig sind.

Garanties

Haftpflicht - p. 1

Schäden, die durch das versicherte Fahrzeug an Personen (auch den transportierten Personen) und Sachen verursacht werden. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Haftpflicht für Fahrzeuge versichert, die auf öffentlichen Straßen, auf öffentlichem Gelände und Gelände, das für Personen mit Zutrittsberechtigung zugänglich ist, fahren. - Portée : Beim Versicherungsschutz Haftpflicht, Rechtsschutz, Tod, Invalidität, Behandlungskosten Insassen eines bezeichneten Fahrzeugs und Fahrerschutz gilt die Versicherung in den Ländern, deren nationalen Versicherungsbüros vertraglich mit dem luxemburgischen Büro verbunden sind. · Limite : Versicherungsschutz begrenzt auf 2.500.000 EUR pro Schadensfall für Sachschäden, die durch Feuer, Stichflammen, Explosion oder Umweltverschmutzung verursacht werden. - Sous-limite : 2.500.000 EUR pro Schadensfall für Sachschäden, die durch Feuer, Stichflammen, Explosion oder Umweltverschmutzung verursacht werden - Condition : Sofern nicht anders vereinbart, ist die Haftpflicht für Fahrzeuge versichert, die auf öffentlichen Straßen, auf öffentlichem Gelände und Gelände, das für Personen mit Zutrittsberechtigung zugänglich ist, fahren. - Condition : Im Ausland verursachte Schäden: Versichert ist die Haftpflicht gemäß den geltenden Gesetzen, Grundsätzen und Vereinbarungen

Rechtsschutz - p. 1

Zahlung - in Höhe von bis zu 10.000 EUR (sofern nicht anders vereinbart) - der Kosten und Honorare für alle Schritte oder Instanzen nach einem Verkehrsunfall, an dem das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug beteiligt ist. - Portée : Beim Versicherungsschutz Haftpflicht, Rechtsschutz, Tod, Invalidität, Behandlungskosten Insassen eines bezeichneten Fahrzeugs und Fahrerschutz gilt die Versicherung in den Ländern, deren nationalen Versicherungsbüros vertraglich mit dem luxemburgischen Büro verbunden sind. · Limite : in Höhe von bis zu 10.000 EUR (sofern nicht anders vereinbart) - Condition : Nach einem Verkehrsunfall, an dem das im Vertrag bezeichnete Fahrzeug beteiligt ist.

Feuer - p. 1

Feuer, Blitzschlag. Austausch der zum Löschen eines gemäß Versicherungsvertrag versicherten Brands verwendeten Feuerlöscher. - Portée : Bei der Versicherung gegen Schäden, die an Landkraftfahrzeugen entstehen, gilt die Versicherung in folgenden Ländern : Luxemburg, Albanien, Deutschland, Andorra, Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (und die Färöer-Inseln), Spanien, Estland, Vatikanstadt, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien (F.Y.R.O.M), Malta, Monaco, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Großbritannien und Nordirland (einschließlich Kanalinseln, Gibraltar, Isle of Man), San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei. - Condition : Austausch der Feuerlöscher nur für einen gemäß Versicherungsvertrag versicherten Brand.

Diebstahl - p. 1

Diebstahl, Zerstörung/Beschädigungen bei versuchtem Diebstahl. - Portée : Bei der Versicherung gegen Schäden, die an Landkraftfahrzeugen entstehen, gilt die Versicherung in folgenden Ländern : Luxemburg, Albanien, Deutschland, Andorra, Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (und die Färöer-Inseln), Spanien, Estland, Vatikanstadt, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien (F.Y.R.O.M), Malta, Monaco, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Großbritannien und Nordirland (einschließlich Kanalinseln, Gibraltar, Isle of Man), San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei.

Glasbruch - p. 1

Bruch von Windschutzscheibe, Schiebedach, Seitenfenstern und Heckscheibe - Portée : Bei der Versicherung gegen Schäden, die an Landkraftfahrzeugen entstehen, gilt die Versicherung in folgenden Ländern : Luxemburg, Albanien, Deutschland, Andorra, Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (und die Färöer-Inseln), Spanien, Estland, Vatikanstadt, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien (F.Y.R.O.M), Malta, Monaco, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Großbritannien und Nordirland (einschließlich Kanalinseln, Gibraltar, Isle of Man), San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei.

Schäden am Fahrzeug - p. 1

Versehentlich oder durch Einwirkung Dritter verursachte Schäden. Durch Marder/Steinmarder verursachte Schäden. Prämienrabatte im Bereich „Schäden am Fahrzeug“ können für gute Fahrer gewährt werden. - Portée : Bei der Versicherung gegen Schäden, die an Landkraftfahrzeugen entstehen, gilt die Versicherung in folgenden Ländern : Luxemburg, Albanien, Deutschland, Andorra, Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark (und die Färöer-Inseln), Spanien, Estland, Vatikanstadt, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Mazedonien (F.Y.R.O.M), Malta, Monaco, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Großbritannien und Nordirland (einschließlich Kanalinseln, Gibraltar, Isle of Man), San Marino, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Türkei. - Condition : An Reifen verursachte Schäden nur dann, wenn diese Schäden gemeinsam mit anderen versicherten Schäden auftreten. - Condition : Prämienrabatte im Bereich „Schäden am Fahrzeug“ können für gute Fahrer gewährt werden.

Versicherungsschutz Tod, Invalidität und Behandlungskosten für die Insassen eines bezeichneten Fahrzeugs - p. 1

Gilt nur für Kleintransporter. Die Versicherungsgesellschaft garantiert die Zahlung der in den Besonderen Bedingungen vereinbarten Leistungen, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit Opfer eines Verkehrsunfalls wird. - Portée : Beim Versicherungsschutz Haftpflicht, Rechtsschutz, Tod, Invalidität, Behandlungskosten Insassen eines bezeichneten Fahrzeugs und Fahrerschutz gilt die Versicherung in den Ländern, deren nationalen Versicherungsbüros vertraglich mit dem luxemburgischen Büro verbunden sind. · Limite : die in den Besonderen Bedingungen vereinbarten Leistungen - Condition : Gilt nur für Kleintransporter - Condition : Der Tod muss umgehend oder innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag, eintreten.

Fahrerschutz (Variante A) (für Taxis, Krankenwagen (bezahlter Transport) und Kleintransporter) - p. 1

Schädigung der Bezugsberechtigten infolge eines Körperschadens, den der Versicherte erleidet (etwa Kosten für eine Prothese), und/oder seines Todes (etwa Beerdigungskosten) infolge eines Verkehrsunfalls - Portée : Beim Versicherungsschutz Haftpflicht, Rechtsschutz, Tod, Invalidität, Behandlungskosten Insassen eines bezeichneten Fahrzeugs und Fahrerschutz gilt die Versicherung in den Ländern, deren nationalen Versicherungsbüros vertraglich mit dem luxemburgischen Büro verbunden sind. - Condition : Gilt für Taxis, Krankenwagen (bezahlter Transport) und Kleintransporter.

Exclusions

Exclusion Description S'applique à Page
Haftpflichtige Versicherte Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Versicherten, die im Rahmen des eingetretenen Schadens haftpflichtig sind. Haftpflicht p. 1
Fahrschüler (luxemburgischer Führerschein) Von den Fahrschülern für einen luxemburgischen Führerschein verursachte Schäden. Haftpflicht p. 1
Transport brennbarer oder explosiver Stoffe Schäden, die von Fahrzeugen verursacht werden, die brennbare oder explosive Stoffe transportieren, wenn diese Stoffe Ursache des Schadens oder an der Schwere des Schadens beteiligt sind. Haftpflicht p. 1
Eintreibung von Beträgen unter 1.250 EUR Kosten und Honorare in Verbindung mit gerichtlichen Schritten zur Eintreibung von Beträgen unter 1.250 EUR. Rechtsschutz p. 1
Fahrer ohne gültigen Führerschein Fahrer, der keinen gültigen Führerschein besitzt. Rechtsschutz p. 1
Zündschlüssel im Fahrzeug Diebstahl des abgestellten versicherten Fahrzeugs, wenn sich der Zündschlüssel im Fahrzeug oder in einem Türschloss befindet. Diebstahl p. 1
Optionale Ausstattung, Zubehör, audiovisuelle Geräte, Werkzeugset Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung von optionaler Ausstattung, Zubehör, audiovisuellen Geräten sowie des Werkzeugsets. Diebstahl p. 1
Drogen oder Halluzinogene Fahrer, der Drogen oder Halluzinogene eingenommen hat. Glasbruch p. 1
Abnutzung oder mangelnde Sorgfalt An Fahrzeugteilen verursachte Schäden, wenn diese auf Abnutzung oder mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind. Schäden am Fahrzeug p. 1
Überhöhte Reparatur- oder Arbeitslohnkosten Reparatur- oder Arbeitslohnkosten, die die in Luxemburg für den betreffenden Fahrzeugtyp üblicherweise praktizierten Preise deutlich überschreiten. Schäden am Fahrzeug p. 1
Anzeichen von Trunkenheit Fahrer, der offensichtliche Anzeichen von Trunkenheit zeigt. Top Assistance p. 1
Begrenzung auf 2.500.000 EUR pro Schadensfall (Feuer, Stichflammen, Explosion, Umweltverschmutzung) Versicherungsschutz begrenzt auf 2.500.000 EUR pro Schadensfall für Sachschäden, die durch Feuer, Stichflammen, Explosion oder Umweltverschmutzung verursacht werden. [Vom Dokument unter der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ aufgeführt; inhaltlich eine Deckungsbegrenzung, kein Ausschluss.] Haftpflicht p. 1
Im Ausland verursachte Schäden Im Ausland verursachte Schäden: Versichert ist die Haftpflicht gemäß den geltenden Gesetzen, Grundsätzen und Vereinbarungen [Vom Dokument unter der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ aufgeführt, formuliert aber eine Deckungsaussage und keinen Ausschluss.] Haftpflicht p. 1
Reifenschäden nur zusammen mit anderen versicherten Schäden An Reifen verursachte Schäden nur dann, wenn diese Schäden gemeinsam mit anderen versicherten Schäden auftreten. [Vom Dokument unter der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ aufgeführt; inhaltlich eine Einschränkung.] Schäden am Fahrzeug p. 1
Todesfrist von zwei Jahren Der Tod muss umgehend oder innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ab dem Unfalltag, eintreten. [Vom Dokument unter der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ aufgeführt; inhaltlich eine Anspruchsvoraussetzung.] Versicherungsschutz Tod, Invalidität und Behandlungskosten für die Insassen eines bezeichneten Fahrzeugs p. 1

Obligations de l'assuré

  • Das zu versichernde Risiko, ohne Falschangaben oder Auslassungen, möglichst vollständig und genau beschreiben. (Bei Vertragsabschluss · Sollte der Versicherungsnehmer und/oder seine Anspruchsberechtigten eine der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllen und daraus ein Nachteil für die Versicherungsgesellschaft entstehen, ist diese berechtigt, eine Kürzung der Versicherungsleistung in Höhe des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Die Versicherungsgesellschaft kann ihren Versicherungsschutz verweigern, wenn der Versicherte oder seine Anspruchsberechtigten eine dieser Verpflichtungen nicht erfüllt haben.) p. 2
  • Bescheinigung der früheren Versicherungsgesellschaft vorlegen, in der die Bonus/Malus-Stufe und etwaige Schadensfälle angegeben sind. (Bei Vertragsabschluss) p. 2
  • Der Versicherungsgesellschaft jeden neuen Umstand melden, der das Risiko erhöhen oder mit neuen Risiken verbunden sein kann. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Die Versicherungsgesellschaft über alle Änderungen der im Vertrag angegebenen Daten informieren, insbesondere bei einem Adress- oder Bankkontowechsel. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Ihre Versicherungsprämien unter Einhaltung der in Ihrem Vertrag festgelegten Fristen zahlen. (Während der Vertragslaufzeit · Bei Nicht-Zahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.) p. 2
  • Jeden Schadensfall innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden und die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (Im Schadensfall) p. 2
  • Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden, da sie für die Abwicklung des Schadensfalls erforderlich sind. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (Im Schadensfall) p. 2

Procédure de sinistre

  1. Jeden Schadensfall innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden und die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (délai : innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat) p. 2
  2. Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden, da sie für die Abwicklung des Schadensfalls erforderlich sind. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (délai : schnellstmöglich) p. 2

Durée & résiliation

  • Durée : Beginn (Datum des Inkrafttretens) und Ende des Vertrags sind in den Besonderen Bedingungen angegeben.
  • Reconduction tacite : oui
  • Préavis : 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags
  • Modalité : Die Kündigung ist per Einschreiben zu beantragen
  • Droit spécial : Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde oder die Versicherungsgesellschaft ihn nicht kündigen (stillschweigende Verlängerung).
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden: 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden innerhalb von einem Monat nach Kündigung einer Garantie oder eines anderen Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden innerhalb von 60 Tagen nach einer von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Prämienerhöhung
  • Droit spécial : Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag nach einem Schadensfall, bei Betrug, bei Zahlungsausfall oder nach einer entsprechenden Mitteilung 60 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags kündigen.
  • Droit spécial : Im Falle einer Kündigung legt die Versicherungsgesellschaft dem Kunden eine Bonus/Malus-Bescheinigung vor, in der die Bonus/Malus-Stufe und die Schadensfälle des laufenden Zeitraums angegeben sind.

Prime

  • Der auf der jährlichen Fälligkeitsmitteilung angegebene Betrag ist am ersten Tag des Fälligkeitsmonats zu zahlen.
  • Monatliche Zahlungen im Lastschriftverfahren sind ohne zusätzliche Kosten möglich.
  • Bei Nicht-Zahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.
  • Prämienrabatte im Bereich „Schäden am Fahrzeug“ können für gute Fahrer gewährt werden.
  • Bei Vertragsabschluss ist eine Bescheinigung der früheren Versicherungsgesellschaft vorzulegen, in der die Bonus/Malus-Stufe und etwaige Schadensfälle angegeben sind.

Conditions particulières

  • Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1
  • Der Kasten „Was ist nicht versichert ?“ trägt am Fuß den Vermerk „Nicht vollständige Liste“. p. 1
  • Der Kasten „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ trägt am Fuß den Vermerk „Nicht vollständige Liste“. p. 1
  • Der Kopf des Dokuments lautet „KFZ-Versicherung - Andere Fahrzeuge als PKW und Wohnmobile“; das Blatt beschreibt also die Produktvariante für andere Fahrzeuge als PKW und Wohnmobile. p. 1

Lacunes d'extraction

  • Rubrikfehler (unverändert übernommen, nicht korrigiert): Der dritte Kasten der Seite 1 ist mit „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ überschrieben, trägt aber das Warndreieck-Symbol und den Inhalt des IPID-Kastens für Deckungseinschränkungen. Seine vier Einträge sind eine Deckungsobergrenze (2.500.000 EUR), eine Aussage zum Auslandsschutz, eine Bedingung für Reifenschäden und eine Zweijahresfrist beim Tod - also Einschränkungen bzw. Voraussetzungen und in einem Fall sogar eine positive Deckungsaussage („Im Ausland verursachte Schäden: Versichert ist die Haftpflicht ...“), kein einziger echter Ausschluss. Die vier Einträge wurden dennoch so belassen, wie das Dokument sie einordnet, und in exclusions[] geführt; der Widerspruch wird hier gemeldet und nicht repariert. Die echten Ausschlüsse stehen im Kasten „Was ist nicht versichert ?“.
  • Inhaltlicher Widerspruch im Dokument: Der Kasten „Was ist nicht versichert ?“ führt eine Rubrik „Top Assistance“ mit dem Ausschluss „Fahrer, der offensichtliche Anzeichen von Trunkenheit zeigt.“ auf. Eine Deckung „Top Assistance“ wird im Kasten „Was ist versichert ?“ an keiner Stelle beschrieben. Es wurde daher keine Deckung „Top Assistance“ angelegt (nicht im Dokument als versichert genannt); der Ausschluss ist mit applies_to „Top Assistance“ erfasst.
  • Risikoträger nicht bestimmbar: Das Dokument nennt als Absender ausschließlich die Marke „LALUX Assurances“ (Kopfzeile „LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT PRO-Auto“) und spricht sonst nur unbestimmt von „der Versicherungsgesellschaft“. Eine zeichnende Rechtsperson wird nirgends genannt, weder auf Seite 1 noch auf Seite 2; es gibt keine Fußzeile mit Firmierung, Sitz oder Aufsichtsbehörde. Der Risikoträger ist aus diesem Dokument nicht ableitbar und wurde nicht ergänzt.
  • Kein Editionsdatum: Weder Kopf- noch Fußzeile noch ein Formularcode nennen eine Ausgabe, Version oder ein Datum. Beide Seiten wurden dafür gerendert und geprüft. edition_date bleibt null; auch die manifest-Angabe ist null.
  • Keine Referenznummer und kein Formularcode im Dokument; reference bleibt null.
  • target_audience bleibt null: Das Dokument nennt keine Zielgruppenkategorie. Es spricht von Schäden „im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit“ und nennt Fahrzeugbeispiele (Taxis, Mietwagen ohne Chauffeur, Kleintransporter, Lastwagen, Zugmaschinen, Autobusse, Wohnwagen, Krafträder), ordnet sich aber ausdrücklich keiner Kategorie zu. Der Wortlaut steht in target_audience_note.
  • Beide Aufzählungen auf Seite 1 sind vom Herausgeber selbst als unvollständig gekennzeichnet („Nicht vollständige Liste“ unter „Was ist nicht versichert ?“ und unter „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“). Die hier erfassten 11 bzw. 4 Einträge sind also vollständig gegenüber dem IPID, aber nicht gegenüber dem Vertrag.
  • Spaltenprüfung (Ergebnis negativ, Zählung geschlossen): Seite 1 ist zweispaltig gesetzt und wurde auf vertauschte Leserichtung geprüft. Der Fließtext gibt zuerst vollständig die linke Spalte (x0 29,8 / 43,9 pt, „Was ist versichert ?“) und danach die rechte Spalte (x0 307,6 / 321,7 pt, „Was ist nicht versichert ?“, dann „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“) aus. Die Reihenfolge entspricht dem Druckbild, es liegt keine Spaltenumkehr vor.
  • Aufzählungszeichen liegen als Bitmap-Bilder vor, weder als Text noch als Vektorzeichnung. Sie wurden über get_text("dict")-Bildblöcke gezählt und nach Koordinaten zugeordnet, die Polarität wurde an einem Render bestätigt: 13 Marken bei x0 29,8 pt (7,2 x 7,9 pt, grüne Haken) = 13 Aufzählungspunkte unter „Was ist versichert ?“; 11 Marken bei x0 307,6 pt (6,7 x 6,8 pt, rote Kreuze) = 11 Punkte unter „Was ist nicht versichert ?“; 4 Marken bei x0 309,5 pt (2,4 x 8,9 pt, orange Ausrufezeichen) = 4 Punkte unter „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“. Summe 13 + 11 + 4 = 28 Marken = 28 Bildblöcke der Seite 1, die Zählung geht exakt auf.
  • Die 13 Aufzählungspunkte unter „Was ist versichert ?“ verteilen sich auf 8 fett gesetzte Deckungsüberschriften (Haftpflicht 2, Rechtsschutz 1, Feuer 2, Diebstahl 1, Glasbruch 1, Schäden am Fahrzeug 3, Versicherungsschutz Tod/Invalidität/Behandlungskosten Insassen 2, Fahrerschutz (Variante A) 1). coverages[] folgt den 8 gedruckten Überschriften; der Wortlaut aller 13 Punkte ist in description bzw. conditions vollständig erhalten.
  • is_optional ist durchgehend null: Das Dokument unterscheidet nirgends zwischen eingeschlossenen und optionalen Deckungen. Es gibt keine Formeltabelle, keine Spalte und keinen Vermerk „Option“. Zwei Deckungen tragen lediglich eine Anwendungsbeschränkung („Gilt nur für Kleintransporter“; „für Taxis, Krankenwagen (bezahlter Transport) und Kleintransporter“), was keine Optionalität aussagt.
  • Der räumliche Geltungsbereich ist auf Seite 2 in zwei Gruppen angegeben. Die erste Gruppe nennt die Deckungen einzeln (Haftpflicht, Rechtsschutz, Tod, Invalidität, Behandlungskosten Insassen, Fahrerschutz). Die zweite Gruppe ist gattungsmäßig als „Versicherung gegen Schäden, die an Landkraftfahrzeugen entstehen“ formuliert und benennt die betroffenen Deckungen nicht namentlich; sie wurde den vier Sachschadendeckungen Feuer, Diebstahl, Glasbruch und Schäden am Fahrzeug zugeordnet. Diese Zuordnung ist eine Lesart der Rubrik, keine wörtliche Angabe des Dokuments.
  • Keine Definitionen/Glossar im Dokument (IPID-Format); definitions[] ist leer.
  • Keine Selbstbeteiligung/Franchise wird im Dokument genannt, weder allgemein noch je Deckung; deductibles ist null.
  • Keine Verjährungsfrist und keine Wartezeiten werden genannt; prescription_period ist null und waiting_periods[] leer.
  • Kein Widerrufsrecht und keine Angaben zu Beschwerdestelle, Ombudsmann oder Aufsichtsbehörde im Dokument.
  • Der Prompttext war nicht abgeschnitten. Beide Seiten wurden zusätzlich mit page.get_text("text") aus der lokalen PDF neu extrahiert und sind zeichenidentisch mit dem Prompttext (Seite 1: 4822 Zeichen, Seite 2: 4258 Zeichen).
  • Typografische Besonderheiten der Textebene, die bei Zitaten zu beachten sind: schmale Leerzeichen U+2009 vor Doppelpunkt und Fragezeichen (z. B. „LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT PRO-Auto“, „Was ist versichert ?“) sowie drei durch echte Trennstriche am Zeilenumbruch getrennte Wörter auf Seite 2 („Versicherungs-\ngesellschaft“, „Versicherungsbe-\ndingungen“, „Ver-\nsicherungsgesellschaft“). Die Zitate wurden um diese Stellen herumgeführt; in den strukturierten Feldern ist der Wortlaut ungetrennt wiedergegeben.
  • Der Produktname erscheint in zwei Schreibweisen: in der Kopfzeile „easyPROTECT PRO-Auto“ (mit Bindestrich) und im Fließtext „easyPROTECT PRO Auto“ (ohne Bindestrich). Übernommen wurde die Kopfzeilenschreibweise; die Abweichung wird nicht korrigiert.

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Source & fidélité