Kreditkarten VISA BUSINESS IPID DE
Résumé
Informationsblatt zum Versicherungsprodukt (IPID) für die Versicherungen, die an die von der SPUERKEESS ausgegebene Kreditkarte VISA BUSINESS gekoppelt sind. Gedeckt sind eine Nicht Assistance-Leistung (REISEUNFALL - TOD / INVALIDITÄT) sowie zwei Assistance-Leistungen (IM KRANKHEITS- ODER TODESFALL, CASH EMERGENCY); unter "Wo bin ich versichert ?" wird zusätzlich eine Garantie betreffend die Lieferung von Interneteinkäufen erwähnt. Versichert sind der Karteninhaber sowie Ehegatte/Lebenspartner und Kinder unter 25 Jahren; die Versicherung gilt weltweit. Das Blatt nennt weder Versicherungssummen noch Selbstbehalte, Prämien oder Wartezeiten und bezeichnet seine Deckungs- und Ausschlussliste ausdrücklich als "Nicht vollständige Liste".
Définitions
| Terme | Définition | Page |
|---|---|---|
| Versicherte Personen | Der Inhaber einer von der SPUERKEESS ausgegebenen gültigen Kreditkarte sowie der Ehegatte/Lebenspartner und das bzw. die ehelichen, für ehelich erklärten, leiblichen und adoptierten Kinder sowie Pflegekinder unter 25 Jahren, die im selben Haushalt oder (bei Scheidung oder Getrenntleben) beim anderen Elternteil leben, auch wenn sie getrennt reisen. | p. 1 |
Garanties
REISEUNFALL (TOD / INVALIDITÄT) - p. 1
Unter der Rubrik "NICHT ASSISTANCE-LEISTUNGEN :" als versichert aufgeführte Garantie (grüner Haken). Das Informationsblatt nennt nur die Bezeichnung der Garantie, ohne Leistungsbeschreibung, Versicherungssumme oder Selbstbehalt. - Optionnelle : non · Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Die Deckung entfällt, wenn nicht mindestens 30% der Kosten für die versicherte Reise mit der Kreditkarte MILES & MORE LUXAIR VISA BUSINESS bezahlt werden. - Condition : Reisen, die länger als 91 aufeinanderfolgende Tage dauern. - Condition : Bei jeder versicherten Garantie sind spezifische Ausschlüsse vorgesehen, die in den Allgemeinen Bedingungen, die diese Garantie betreffen, näher beschrieben sind
IM KRANKHEITS- ODER TODESFALL - p. 1
Unter der Rubrik "ASSISTANCE-LEISTUNGEN:" als versichert aufgeführte Assistance-Garantie (grüner Haken). Das Informationsblatt nennt nur die Bezeichnung der Garantie, ohne Leistungsbeschreibung, Versicherungssumme oder Selbstbehalt. Die Pflichtenrubrik verlangt für diese Garantie u.a. die Anzeige jeder stationären Behandlung innerhalb von drei Tagen unter (+352) 42 64 64 844 oder an assistance@dkv.lu. - Optionnelle : non · Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Die Deckung entfällt, wenn nicht mindestens 30% der Kosten für die versicherte Reise mit der Kreditkarte MILES & MORE LUXAIR VISA BUSINESS bezahlt werden. - Condition : Reisen, die länger als 91 aufeinanderfolgende Tage dauern. - Condition : Bei jeder versicherten Garantie sind spezifische Ausschlüsse vorgesehen, die in den Allgemeinen Bedingungen, die diese Garantie betreffen, näher beschrieben sind
CASH EMERGENCY - p. 1
Unter der Rubrik "ASSISTANCE-LEISTUNGEN:" als versichert aufgeführte Assistance-Garantie (grüner Haken). Das Informationsblatt nennt nur die Bezeichnung der Garantie, ohne Leistungsbeschreibung, Versicherungssumme oder Selbstbehalt. - Optionnelle : non · Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Die Deckung entfällt, wenn nicht mindestens 30% der Kosten für die versicherte Reise mit der Kreditkarte MILES & MORE LUXAIR VISA BUSINESS bezahlt werden. - Condition : Reisen, die länger als 91 aufeinanderfolgende Tage dauern. - Condition : Bei jeder versicherten Garantie sind spezifische Ausschlüsse vorgesehen, die in den Allgemeinen Bedingungen, die diese Garantie betreffen, näher beschrieben sind
Garantie betreffend die Lieferung von Interneteinkäufen - p. 2
Garantie, die nur in der Rubrik "Wo bin ich versichert ?" erwähnt wird und in der Aufzählung unter "Was ist versichert ?" nicht vorkommt: Für die Garantie betreffend die Lieferung von Interneteinkäufen gilt: Garantiert werden solche Einkäufe, die auf einer in einem europäischen Staat oder in den Vereinigten Staaten domizilierten Verkaufsseite getätigt werden, und die versicherte Ware muss ins Großherzogtum Luxemburg oder in die Europäische Union geliefert werden. - Portée : Für die Garantie betreffend die Lieferung von Interneteinkäufen gilt: Garantiert werden solche Einkäufe, die auf einer in einem europäischen Staat oder in den Vereinigten Staaten domizilierten Verkaufsseite getätigt werden, und die versicherte Ware muss ins Großherzogtum Luxemburg oder in die Europäische Union geliefert werden. - Condition : Bei jeder versicherten Garantie sind spezifische Ausschlüsse vorgesehen, die in den Allgemeinen Bedingungen, die diese Garantie betreffen, näher beschrieben sind
Exclusions
| Exclusion | Description | S'applique à | Page |
|---|---|---|---|
| Betrügerische oder vorsätzliche Handlungen, grobes Verschulden | Generelle Ausschlüsse bei allen Garantien : Nicht gedeckt sind folgende Schadensfälle : durch betrügerische, vorsätzliche Handlungen oder grobes Verschulden der versicherten Person(en) oder des Begünstigten ; | all | p. 1 |
| Trunkenheit, Rausch, Halluzinogene, Betäubungsmittel, Drogen, Arzneimittelmissbrauch | die der versicherten Person zustoßen auf Trunkenheit, Rausch, Einnahme von Halluzinogenen, Betäubungsmitteln oder Drogen und auf Arzneimittelmissbrauch zurückzuführen sind ; | all | p. 1 |
| Schlägerei, Duell, Verbrechen | durch Beteiligung der versicherten Person an einer Schlägerei (außer Notwehr), einem Duell oder einem Verbrechen ; | all | p. 1 |
| Rennen und Wettfahrten mit Kraftfahrzeugen | durch Teilnahme der versicherten Person an Rennen und Wettfahrten mit Kraftfahrzeugen sowie vorbereitenden Läufen; Geschwindigkeits-, Zuverlässigkeits- oder Geschicklichkeitsübungen, auch genehmigte, gelten als Rennen oder Wettbewerben ; | all | p. 1 |
| Erdbeben und sonstige Naturkatastrophen | durch Erdbeben oder sonstige Naturkatastrophen ; | all | p. 1 |
| Bürgerkrieg oder ausländischer Krieg | durch Bürgerkrieg oder ausländischen Krieg ; | all | p. 1 |
| Atomare Veränderungen, Radioaktivität, Strahlungen | durch (in)direkte Auswirkungen von Feuer, Explosion, Wärmeentwicklung oder Strahlungen, infolge atomarer Veränderungen oder Radioaktivität, sowie Schäden infolge der Auswirkungen von Strahlungen durch künstliche Beschleunigung atomarer Teilchen ; | all | p. 1 |
| Weniger als 30% der Reisekosten mit der Karte bezahlt | Aufgeführt unter "Gibt es Ausschlüsse von der Versicherung ?", für NICHT ASSISTANCE-LEISTUNGEN und ASSISTANCE-LEISTUNGEN : Die Deckung entfällt, wenn nicht mindestens 30% der Kosten für die versicherte Reise mit der Kreditkarte MILES & MORE LUXAIR VISA BUSINESS bezahlt werden. | all | p. 1 |
| Reisen von mehr als 91 aufeinanderfolgenden Tagen | Aufgeführt unter "Gibt es Ausschlüsse von der Versicherung ?", für NICHT ASSISTANCE-LEISTUNGEN und ASSISTANCE-LEISTUNGEN : Reisen, die länger als 91 aufeinanderfolgende Tage dauern. | all | p. 1 |
| Spezifische Ausschlüsse je Garantie in den Allgemeinen Bedingungen | Bei jeder versicherten Garantie sind spezifische Ausschlüsse vorgesehen, die in den Allgemeinen Bedingungen, die diese Garantie betreffen, näher beschrieben sind | all | p. 1 |
Obligations de l'assuré
- Willis Towers Watson Luxembourg S.A. nimmt die Schadensmeldungen entgegen, die der Schadenabteilung von LA LUXEMBOURGEOISE übermittelt werden. Auf jeden Fall muss der Inhaber der Karte den Schadensfall spätestens 30 Arbeitstage nach dem Zeitpunkt melden, an dem der Schaden bekannt wurde; für diese Meldung gibt es einen Link zur Online-Schadensmeldung, der von Willis Towers Watson Luxembourg S.A. zur Verfügung gestellt wird und auf der Website der Bank zu finden ist : https://www.spuerkeess.lu (spätestens 30 Arbeitstage nach dem Zeitpunkt, an dem der Schaden bekannt wurde) p. 2
- Der Versicherungsgesellschaft jede stationäre Behandlung innerhalb von drei Tagen unter der Rufnummer (+352) 42 64 64 844 oder an die E-Mail-Adresse assistance@dkv.lu anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Erstattung verpflichtet. Erhält die Versicherungsgesellschaft die Informationen über die stationäre Behandlung später, ist sie lediglich verpflichtet, die Leistung ab dem Tag zu gewähren, an dem sie hiervon Kenntnis erhalten hat. (innerhalb von drei Tagen · Geschieht dies nicht, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Erstattung verpflichtet. Erhält die Versicherungsgesellschaft die Informationen über die stationäre Behandlung später, ist sie lediglich verpflichtet, die Leistung ab dem Tag zu gewähren, an dem sie hiervon Kenntnis erhalten hat.) p. 2
- Zunächst das Original der Rechnungen mit Zahlungsnachweis an die gesetzliche Krankenversicherung zu senden. (im Schadensfall (Assistance-Garantien)) p. 2
- Anschließend der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 30 Tagen folgende Unterlagen zu senden : - Kopien der Rechnungen ; - alle Nachweise über Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen ; - die Kreditkartennummer. (innerhalb von 30 Tagen) p. 2
- Sollte sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligen, sind der Versicherungsgesellschaft die Originaldokumente zu senden ; sie ist nur gegen Vorlage der Originale zur Zahlung verpflichtet. (im Schadensfall (Assistance-Garantien) · sie ist nur gegen Vorlage der Originale zur Zahlung verpflichtet) p. 2
- Außerdem die von der Versicherungsgesellschaft verlangten Nachweise vorzulegen, die erforderlich sind, um ihre Zahlungsverpflichtung zu beurteilen. Die Versicherungsgesellschaft kann einen Nachweis der vorherigen Zahlung verlangen. (im Schadensfall (Assistance-Garantien)) p. 2
- Bei der Beantragung von Leistungen für die Rückführung im Todesfall ist die amtliche Sterbeurkunde zu übersenden. (bei der Beantragung von Leistungen für die Rückführung im Todesfall) p. 2
- Übersandte Belege und Nachweise werden Eigentum der Versicherungsgesellschaft. (im Schadensfall (Assistance-Garantien)) p. 2
- Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, Leistungen an den Inhaber der ordnungsgemäßen Belege auszuzahlen. (im Schadensfall (Assistance-Garantien)) p. 2
- Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden. (im Schadensfall (Assistance-Garantien)) p. 2
Procédure de sinistre
- Willis Towers Watson Luxembourg S.A. nimmt die Schadensmeldungen entgegen, die der Schadenabteilung von LA LUXEMBOURGEOISE übermittelt werden. Auf jeden Fall muss der Inhaber der Karte den Schadensfall spätestens 30 Arbeitstage nach dem Zeitpunkt melden, an dem der Schaden bekannt wurde; für diese Meldung gibt es einen Link zur Online-Schadensmeldung, der von Willis Towers Watson Luxembourg S.A. zur Verfügung gestellt wird und auf der Website der Bank zu finden ist : (délai : spätestens 30 Arbeitstage nach dem Zeitpunkt, an dem der Schaden bekannt wurde) p. 2
- https://www.spuerkeess.lu p. 2
- Assistance-Leistungen im Schadensfall: Die versicherte Person hat bei allen Assistance-Garantien im Rahmen des vorliegenden Vertrags folgende Pflichten : Der Versicherungsgesellschaft jede stationäre Behandlung innerhalb von drei Tagen unter der Rufnummer (+352) 42 64 64 844 oder an die E-Mail-Adresse assistance@dkv.lu anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Erstattung verpflichtet. Erhält die Versicherungsgesellschaft die Informationen über die stationäre Behandlung später, ist sie lediglich verpflichtet, die Leistung ab dem Tag zu gewähren, an dem sie hiervon Kenntnis erhalten hat. (délai : innerhalb von drei Tagen) p. 2
- Zunächst das Original der Rechnungen mit Zahlungsnachweis an die gesetzliche Krankenversicherung zu senden. p. 2
- Anschließend der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 30 Tagen folgende Unterlagen zu senden : - Kopien der Rechnungen ; - alle Nachweise über Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen ; - die Kreditkartennummer. (délai : innerhalb von 30 Tagen) p. 2
- Sollte sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligen, sind der Versicherungsgesellschaft die Originaldokumente zu senden ; sie ist nur gegen Vorlage der Originale zur Zahlung verpflichtet. p. 2
- Außerdem die von der Versicherungsgesellschaft verlangten Nachweise vorzulegen, die erforderlich sind, um ihre Zahlungsverpflichtung zu beurteilen. Die Versicherungsgesellschaft kann einen Nachweis der vorherigen Zahlung verlangen. p. 2
- Bei der Beantragung von Leistungen für die Rückführung im Todesfall ist die amtliche Sterbeurkunde zu übersenden. p. 2
Durée & résiliation
- Durée : Die Garantien des vorliegenden Vertrags treten an dem Tag in Kraft, an dem die Zahlungskarte der versicherten Person wirksam wird.
- Modalité : Die Versicherung wird rechtmäßig mit sofortiger Wirkung gekündigt bei Nicht-Verlängerung der Kreditkarte oder Einziehung der versicherten Karte oder auch bei Kündigung des vom Versicherungsnehmer bei der Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Versicherungsvertrags; die Kündigung erfolgt zu dem Datum, an dem der Versicherungsvertrag infolge der Kündigung endet.
- Droit spécial : Es wird ausgeführt, dass jede Zahlung einer Reise oder gekaufter Ware vor Kündigung der Kreditkarte seitens des Ausstellers der Karte oder vor Kündigung des vom Versicherungsnehmer geschlossenen Versicherungsvertrags gemäß den Modalitäten des Vertrags berücksichtigt wird.
- Droit spécial : Außerdem wird festgelegt, dass der Versicherungsschutz für die Karte gilt, die zum Zeitpunkt des Eintritts des Schadens aktiv ist.
Conditions particulières
- Ein Anwalt kann von der versicherten Person nur mit schriftlicher Einwilligung der Versicherungsgesellschaft benannt werden. [Dieser Satz steht im Kasten "Was ist nicht versichert ?", trägt aber - anders als die sieben Ausschlüsse - kein rotes Kreuz-Piktogramm.] p. 1
- Hinweis : Das vorliegende Informationsblatt ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die darin enthaltenen Informationen und vorgesehenen Pflichten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und der versicherten Person finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen und/oder Besonderen Bedingungen für das ausgewählte Versicherungsprodukt. p. 1
- Sowohl der Kasten "Was ist nicht versichert ?" als auch der Kasten "Gibt es Ausschlüsse von der Versicherung ?" schließen mit dem fettgedruckten Vermerk "Nicht vollständige Liste". p. 1
Lacunes d'extraction
- Piktogramme: die Haken-, Kreuz- und Ausrufezeichen-Marken dieses IPID liegen weder im Text- noch im Vektor-Layer, sondern sind platzierte Bitmaps (page.get_images() / Bildblöcke von get_text("dict")). Gezählt und nach Koordinaten zugeordnet: Seite 1 = 11 Bilder (2 grüne Haken bei x0 65.1 in der Spalte "Was ist versichert ?", 7 rote Kreuze bei x0 348.1 in der Spalte "Was ist nicht versichert ?", 2 orange Ausrufezeichen bei x0 350.0 unter "Gibt es Ausschlüsse von der Versicherung ?"), Seite 2 = 2 grüne Haken bei x0 65.1 unter "Wo bin ich versichert ?". Summe 13. Die Zählung schließt: 2 Haken = 2 Garantie-Familien, 7 Kreuze = 7 generelle Ausschlüsse, 2 Ausrufezeichen = 2 der 3 Absätze im Einschränkungs-Kasten, 2 Haken = 2 Aussagen zum Geltungsbereich. Die Polarität (grüner Haken = versichert, rotes Kreuz = nicht versichert) wurde auf einem 6x-Render bestätigt. Diese Marken sind kein Text und können daher nicht in key_quotes erscheinen.
- Der Absatz "Reisen, die länger als 91 aufeinanderfolgende Tage dauern." trägt - anders als die beiden anderen Punkte des Kastens "Gibt es Ausschlüsse von der Versicherung ?" - KEIN Ausrufezeichen-Piktogramm und steht auf dem Fortsetzungs-Einzug des vorhergehenden Absatzes (x0 359.1, Schriftgröße 8.8 statt 9.0). Auf dem Render bestätigt. Er wurde als eigener Ausschluss geführt, weil es ein eigenständiger Satz mit eigenem Subjekt ist; ein Leser könnte ihn auch als zweiten Absatz der 30%-Regel lesen.
- WIDERSPRUCH IM DOKUMENT, nicht aufgelöst: Kopf und Produktzeile nennen "Versicherung SPUERKEESS-Kreditkarten" bzw. "LALUX Versicherungen - Produkt: Kreditkarten - VISA BUSINESS", die Einschränkung im selben Dokument verlangt dagegen die Zahlung "mit der Kreditkarte MILES & MORE LUXAIR VISA BUSINESS". Beide Lesarten sind wörtlich festgehalten (Produktname aus dem Kopf; die abweichende Kartenbezeichnung wörtlich in der Ausschlussbeschreibung und in key_quotes).
- Rubrikenfehler beibehalten, nicht repariert (1): Der Satz "Ein Anwalt kann von der versicherten Person nur mit schriftlicher Einwilligung der Versicherungsgesellschaft benannt werden." steht innerhalb des Kastens "Was ist nicht versichert ?", trägt aber kein rotes Kreuz-Piktogramm und ist inhaltlich eine Bedingung, kein Ausschluss; außerdem enthält das Dokument überhaupt keine Rechtsschutz-Garantie, auf die er sich beziehen könnte. Er wurde in special_conditions abgelegt und NICHT in einen Ausschluss umgedeutet; seine Platzierung ist hier und in der description vermerkt.
- Rubrikenfehler beibehalten, nicht repariert (2): Das Dokument führt zwei mit "Ausschluss" überschriebene Kästen - "Was ist nicht versichert ?" und "Gibt es Ausschlüsse von der Versicherung ?" - und keinen Kästen für Deckungseinschränkungen. Der zweite Kasten mischt eine Deckungsbedingung (30%-Regel), einen Dauer-Ausschluss (91 Tage) und einen Verweis auf die Allgemeinen Bedingungen. Die Zuordnung wurde belassen, wie sie gedruckt ist: alle drei Punkte stehen in exclusions, mit Angabe des Kastens in der description.
- Rubrikenfehler beibehalten, nicht repariert (3): Der Deckungsbeginn ("Die Garantien des vorliegenden Vertrags treten an dem Tag in Kraft, an dem die Zahlungskarte der versicherten Person wirksam wird.") ist unter der Überschrift "Wie kann ich den Vertrag kündigen ?" gedruckt. Er wurde dort belassen (duration_and_cancellation.duration); eine Rubrik "Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz ?" existiert im Dokument nicht.
- Rubrikenfehler beibehalten, nicht repariert (4): Drei der zehn Punkte unter "Welche Pflichten habe ich ?" formulieren Rechte des Versicherers statt Pflichten des Versicherten ("Übersandte Belege und Nachweise werden Eigentum der Versicherungsgesellschaft.", "Die Versicherungsgesellschaft ist berechtigt, Leistungen an den Inhaber der ordnungsgemäßen Belege auszuzahlen.", "Ansprüche auf Versicherungsleistungen können weder abgetreten noch verpfändet werden."). Sie stehen unverändert in obligations, weil das Dokument sie dort aufführt.
- Innere Inkonsistenz: eine "Garantie betreffend die Lieferung von Interneteinkäufen" wird auf Seite 2 unter "Wo bin ich versichert ?" mit eigenem Geltungsbereich beschrieben, kommt aber in der Aufzählung unter "Was ist versichert ?" auf Seite 1 nicht vor und trägt dort auch keinen Haken. Sie ist als vierte coverage erfasst, mit is_optional null, weil das Dokument sie weder als eingeschlossen noch als optional bezeichnet.
- is_optional: Das Dokument sagt zu keiner Garantie ausdrücklich, ob sie eingeschlossen oder optional ist. Für die drei unter "Was ist versichert ?" mit grünem Haken aufgeführten Garantien wurde is_optional = false gesetzt (der Haken ist die positive Aussage des Dokuments, dass sie versichert sind); für die nur auf Seite 2 erwähnte Interneteinkaufs-Garantie wurde is_optional = null gelassen.
- Keine Beträge: Das Dokument nennt keine einzige Versicherungssumme, kein Sublimit, keinen Selbstbehalt und keine Prämie. deductibles und premium sind daher null, alle limits null. Das Euro-Zeichen kommt im Text-Layer null mal vor - auf dem Render ist aber auch kein Geldbetrag gedruckt, es fehlt also keine Währungsangabe.
- Kein Editionsdatum und keine Dokumentreferenz auf den beiden Seiten gedruckt (kein Fußbereich); edition_date und reference bleiben null. Die PDF-Dateimetadaten enthalten CreationDate D:20250314155217+01'00' und den InDesign-Dateinamen "IPID_SPUERKEESS Cartes de crédit_Assistance et Hors assistance_VISA BUSINESS_DE.indd"; das sind Dateimetadaten und kein Druckbild und wurden daher NICHT als Editionsdatum übernommen.
- Risikoträger: Das Dokument nennt die Marke "LALUX Versicherungen", außerdem "die Schadenabteilung von LA LUXEMBOURGEOISE" als Empfängerin der Schadensmeldungen, "Willis Towers Watson Luxembourg S.A." als entgegennehmende Stelle und assistance@dkv.lu / (+352) 42 64 64 844 für die Assistance-Leistungen. Welche zugelassene Gesellschaft das Risiko trägt, sagt das Dokument nicht; es wurde daher keine Trägergesellschaft aus der Marke abgeleitet. insurer_slug und insurer_name sind unverändert aus der Aufgabenstellung übernommen.
- target_audience: nicht angegeben. Das Dokument beschreibt nur den Kreis der versicherten Personen (in target_audience_note wörtlich übernommen). Aus "VISA BUSINESS" im Produktnamen wurde KEINE Zielgruppe abgeleitet.
- Beide Ausschlusskästen schließen mit dem gedruckten Vermerk "Nicht vollständige Liste". Die Extraktion ist gegenüber dem Dokument vollständig, das Dokument selbst ist es nach eigener Aussage nicht: die garantiespezifischen Ausschlüsse stehen in den Allgemeinen Bedingungen, die nicht Teil dieser Datei sind.
- Lesereihenfolge geprüft (Zwei-Spalten-Layout Seite 1): der flache Text gibt die linke Spalte ("Was ist versichert ?", x0 65.1) VOR der rechten Spalte ("Was ist nicht versichert ?", x0 348.1) aus - also KEINE Spaltenumkehr, die Reihenfolge entspricht dem Druckbild. Abweichung nur in der Vertikalen: die beiden Blöcke über die volle Breite, die oben auf Seite 1 gedruckt sind ("Hinweis" bei y 130-182 und "Um welche Art von Versicherung handelt es sich ?" bei y 190-261), werden im flachen Text zuletzt ausgegeben, nach beiden Spalten. Die Zuordnung wurde durchgehend über die Blockkoordinaten aufgebaut; kein gedeckter Punkt ist als Ausschluss gelesen worden und umgekehrt.
- Nicht im Dokument enthalten und daher null bzw. leer: Wartezeiten, Verjährung (prescription_period), Prämienmechanik (premium), Selbstbehalte (deductibles), eine Rubrik zur Zahlung der Prämie und eine Rubrik zu Beginn und Ende des Versicherungsschutzes.
- Text-Layer-Artefakte: die Bitmap-Aufzählungszeichen hinterlassen im flachen Text einen führenden Tabulator bzw. Leerzeichen, und die Blocksatz-Absätze zerfallen teilweise in ein Wort pro Zeile. Die key_quotes sind exakte Spans genau dieses Text-Layers (aus dem PDF geschnitten, nicht abgetippt) und enthalten deshalb diese Zeilenumbrüche und die schmalen Leerzeichen U+2009 vor Doppelpunkt und Semikolon; die description-Felder wurden davon leicht bereinigt (Zeilenumbrüche zu Leerzeichen).
Source & fidélité
- Source : https://www.lalux.lu/fileadmin/mediatheque/documents/compliance/ipid/ipid-partenaires/IPID_SPUERKEESS_Cartes_de_credit_Assistance_et_Hors_assistance_VISA_BUSINESS_DE.pdf - téléchargé le 2026-08-02 - 2 pages
- Extraction : claude-code-subagent:scale · prompt v1.1
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