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easyPROTECT PRO – Unfallversicherung für Betriebspersonal (Unfallversicherung für Betriebspersonal Betriebsunfall) I

Résumé

Informationsdokument über das Versicherungsprodukt (IPID) zur Unfallversicherung für Betriebspersonal easyPROTECT PRO – Betriebsunfall, vertrieben unter der Marke LALUX Assurances. Die Versicherungsgesellschaft garantiert die Zahlung der in den Besonderen Bedingungen vereinbarten Leistungen, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit Opfer eines Unfalls ist; der Schutz gilt sowohl für den Unternehmensleiter als auch für die Beschäftigten. Der Basis-Versicherungsschutz umfasst Leistungen im Todesfall, Leistungen bei dauerhafter Invalidität und die Erstattung der Behandlungskosten, jeweils in Höhe der in den Besonderen Bedingungen festgelegten Kapitalien bzw. der Deckungssumme; das Dokument nennt selbst keine Beträge. Die Versicherung gilt in ganz Europa sowie weltweit bei Aufenthalten außerhalb Europas von höchstens drei Monaten.

Définitions

Terme Définition Page
Unfall Ereignis, das unabhängig vom Willen des Versicherten eintritt und plötzlich und gewaltsam von außen auf den Körper des Versicherten einwirkt und entweder dessen Tod, oder einen ärztlich festgestellten Körperschaden verursacht. p. 1
Behandlungskosten beispielsweise Arztkosten und Kosten für eine Prothese, Arzneimittelkosten und Kosten für Hilfsbehandlungen auf der Grundlage einer Verschreibung, Kosten für Prothesen, die durch den Unfall beschädigt wurden oder infolge des Unfalls notwendig werden, Kosten für den Transport vom Unfallort in das nächstgelegene Krankenhaus. p. 1

Garanties

Betriebsunfall - p. 1

Die Versicherungsgesellschaft garantiert die Zahlung der in den Besonderen Bedingungen vereinbarten Leistungen, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit Opfer eines Unfalls ist (Ereignis, das unabhängig vom Willen des Versicherten eintritt und plötzlich und gewaltsam von außen auf den Körper des Versicherten einwirkt und entweder dessen Tod, oder einen ärztlich festgestellten Körperschaden verursacht). Dieser Versicherungsschutz gilt sowohl für den Unternehmensleiter als auch die Beschäftigten. - Optionnelle : non · Portée : Die Versicherung gilt in ganz Europa. Darüber hinaus gilt sie weltweit bei Aufenthalten außerhalb Europas, die nicht mehr als drei Monate dauern. · Limite : die in den Besonderen Bedingungen vereinbarten Leistungen - Condition : wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit Opfer eines Unfalls ist

Als Unfall betrachtet: Körperschäden durch Blitz oder Stromschlag - p. 1

Körperschäden, die durch Blitz oder Stromschlag verursacht werden. - Optionnelle : non

Als Unfall betrachtet: Dehnung und Risse von Muskeln, Sehnen oder Bändern - p. 1

Dehnung und Risse von Muskeln, Sehnen oder Bändern infolge körperlicher Anstrengung. - Optionnelle : non - Condition : infolge körperlicher Anstrengung

Als Unfall betrachtet: Vergiftung und Erstickung - p. 1

Vergiftung und Erstickung, wenn sie die plötzliche Folge der unbeabsichtigten Einnahme/Einatmung eines Produkts, das nicht für diesen Gebrauch bestimmt ist, oder einer unvorhergesehenen Freisetzung von Gas oder Dampf sind. - Optionnelle : non - Condition : wenn sie die plötzliche Folge der unbeabsichtigten Einnahme/Einatmung eines Produkts, das nicht für diesen Gebrauch bestimmt ist, oder einer unvorhergesehenen Freisetzung von Gas oder Dampf sind

Als Unfall betrachtet: Ertrinken - p. 1

Ertrinken, soweit dies nicht die Folge eines Schlaganfalls ist. - Optionnelle : non - Condition : soweit dies nicht die Folge eines Schlaganfalls ist

Als Unfall betrachtet: Blutinfektionen, Erfrierungen und Sonnenstiche - p. 1

Blutinfektionen, Erfrierungen und Sonnenstiche, allerdings nur dann, wenn sie die direkte Folge eines versicherten Unfalls sind. - Optionnelle : non - Condition : allerdings nur dann, wenn sie die direkte Folge eines versicherten Unfalls sind

Als Unfall betrachtet: Stiche oder Bisse von Tieren oder Insekten - p. 1

Stiche oder Bisse von Tieren oder Insekten - Optionnelle : non

Basis-Versicherungsschutz – Leistungen im Todesfall - p. 1

Wenn der Versicherte an den Folgen eines versicherten Unfalls verstirbt, unmittelbar oder innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall, garantiert die Versicherungsgesellschaft den bezeichneten Bezugsberechtigten die Auszahlung des in den Besonderen Bedingungen festgelegten Todesfallkapitals. Werden keine Bezugsberechtigten bezeichnet, wird das Kapital den gesetzlichen Erben des Versicherten ausgezahlt. - Optionnelle : non · Limite : das in den Besonderen Bedingungen festgelegte Todesfallkapital (das Dokument nennt keinen Betrag) - Condition : Tod unmittelbar oder innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall - Condition : Werden keine Bezugsberechtigten bezeichnet, wird das Kapital den gesetzlichen Erben des Versicherten ausgezahlt. - Condition : Bei ein und demselben Unfall dürfen die Entschädigungen für Tod und dauerhafte Invalidität nicht kumuliert werden.

Basis-Versicherungsschutz – Leistungen bei dauerhafter Invalidität - p. 1

Ist der Versicherte infolge eines versicherten Unfalls von dauerhafter Invalidität betroffen, garantiert die Versicherungsgesellschaft ihm die Zahlung einer Entschädigung, deren Höhe durch Anwendung des Grads dauerhafter Invalidität auf das in den Besonderen Bedingungen für den Fall dauerhafter Invalidität festgelegte Kapital berechnet wird. Der Grad dauerhafter Invalidität wird ermittelt ohne Berücksichtigung des Berufs des Versicherten, gemäß der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Skala für dauerhafte Invalidität. - Optionnelle : non · Limite : das in den Besonderen Bedingungen für den Fall dauerhafter Invalidität festgelegte Kapital (das Dokument nennt keinen Betrag) - Condition : Entschädigung = Grad dauerhafter Invalidität angewandt auf das in den Besonderen Bedingungen festgelegte Kapital - Condition : Der Grad dauerhafter Invalidität wird ermittelt ohne Berücksichtigung des Berufs des Versicherten, gemäß der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Skala für dauerhafte Invalidität. - Condition : Bei ein und demselben Unfall dürfen die Entschädigungen für Tod und dauerhafte Invalidität nicht kumuliert werden.

Basis-Versicherungsschutz – Erstattung der Behandlungskosten - p. 1

Die Versicherungsgesellschaft garantiert im Rahmen der Deckungssumme die Erstattung der Behandlungskosten, die dem Versicherten innerhalb von zwei Jahren nach einem versicherten Unfall entstehen. Behandlungskosten: beispielsweise Arztkosten und Kosten für eine Prothese, Arzneimittelkosten und Kosten für Hilfsbehandlungen auf der Grundlage einer Verschreibung, Kosten für Prothesen, die durch den Unfall beschädigt wurden oder infolge des Unfalls notwendig werden, Kosten für den Transport vom Unfallort in das nächstgelegene Krankenhaus. - Optionnelle : non · Limite : im Rahmen der Deckungssumme (das Dokument nennt keinen Betrag) - Sous-limite : Die Kosten für den Transport vom Unfallort in das nächstgelegene zuständige Krankenhaus werden nur für Entfernungen von bis zu 200 km erstattet. - Condition : Kosten, die dem Versicherten innerhalb von zwei Jahren nach einem versicherten Unfall entstehen

Exclusions

Exclusion Description S'applique à Page
Tierbisse Nicht versichert sind Unfälle, die durch Bisse von Hunden der Rassen Staffordshire Terrier und American Staffordshire Terrier (vor allem Pitbull), Tosa und Mastiff verursacht werden, deren Eigentümer, Halter oder Tierhüter die versicherten Personen sind. all p. 1
Nicht versicherbare Personen Nicht versicherbar im Rahmen der Betriebsunfallversicherung sind von einer Lähmung, von Epilepsie sowie von einem Hirnschlag oder von Delirium Tremens Betroffene. Lag eine dieser Krankheiten oder Erkrankungen bereits bei Vertragsabschluss vor, sind alle seit Inkrafttreten des Vertrags eingegangenen Prämienzahlungen auf Antrag der zuerst handelnden Partei zu erstatten. all p. 1
Spezifische Ausschlüsse – Krankheiten und Krankheitszustände Krankheiten, Krankheitszustände jeder Art und deren direkten oder indirekten Folgen, einschließlich allergische Erkrankungen, chirurgische Eingriffe und deren Folgen, es sei denn, diese Krankheiten und Eingriffe sind die direkte Folge eines versicherten Unfalls. all p. 1
Spezifische Ausschlüsse – Krampfadern, Schwielen, Ekzeme und Hauterkrankungen Krampfadern und deren Folgen, Schwielen, Ekzeme und Hauterkrankungen, auch wenn sie durch äußere Stoffe verursacht werden. all p. 1
Spezifische Ausschlüsse – Hexenschuss, Ischias und Hernien Hexenschuss, Ischias und Hernien jeder Art. all p. 1
Spezifische Ausschlüsse – Röntgengeräte und radioaktive Substanzen Die durch Röntgengeräte und radioaktive Substanzen, die zur Diagnose und zur Durchführung von Bestrahlungen eingesetzt werden, verursachten Schädigungen, es sei denn diese werden bei der behandelten Person durch eine fehlerhafte Funktion oder falsche Handhabung verursacht oder sind die Folge einer Behandlung, der der Versicherte infolge eines versicherten Schadenfalls unterzogen wird. all p. 1
Leistungen im Todesfall: keine Kumulierung mit dauerhafter Invalidität Bei ein und demselben Unfall dürfen die Entschädigungen für Tod und dauerhafte Invalidität nicht kumuliert werden. (Gedruckt unter der Rubrik « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » – es handelt sich um eine Einschränkung der Leistung, nicht um einen Risikoausschluss; siehe gaps.) Basis-Versicherungsschutz – Leistungen im Todesfall p. 1
Behandlungskosten: Transportkosten nur bis 200 km Die Kosten für den Transport vom Unfallort in das nächstgelegene zuständige Krankenhaus werden nur für Entfernungen von bis zu 200 km erstattet. (Gedruckt unter der Rubrik « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » – es handelt sich um eine Begrenzung, nicht um einen Risikoausschluss; siehe gaps.) Basis-Versicherungsschutz – Erstattung der Behandlungskosten p. 1

Obligations de l'assuré

  • Das zu versichernde Risiko, ohne Falschangaben oder Auslassungen, möglichst vollständig und genau beschreiben. (Bei Vertragsabschluss · Sollte der Versicherungsnehmer und/oder seine Anspruchsberechtigten eine der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllen und daraus ein Nachteil für die Versicherungsgesellschaft entstehen, ist diese berechtigt, eine Kürzung der Versicherungsleistung in Höhe des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Die Versicherungsgesellschaft kann ihren Versicherungsschutz verweigern, wenn der Versicherte oder seine Anspruchsberechtigten eine dieser Verpflichtungen nicht erfüllt haben.) p. 2
  • Der Versicherungsgesellschaft jeden neuen Umstand melden, der das Risiko erhöhen oder mit neuen Risiken verbunden sein kann. (Während der Vertragslaufzeit · Sollte der Versicherungsnehmer und/oder seine Anspruchsberechtigten eine der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllen und daraus ein Nachteil für die Versicherungsgesellschaft entstehen, ist diese berechtigt, eine Kürzung der Versicherungsleistung in Höhe des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Die Versicherungsgesellschaft kann ihren Versicherungsschutz verweigern, wenn der Versicherte oder seine Anspruchsberechtigten eine dieser Verpflichtungen nicht erfüllt haben.) p. 2
  • Die Versicherungsgesellschaft über alle Änderungen der im Vertrag angegebenen Daten informieren, insbesondere bei einem Adress- oder Bankkontowechsel. (Während der Vertragslaufzeit) p. 2
  • Ihre Versicherungsprämien unter Einhaltung der in Ihrem Vertrag festgelegten Fristen zahlen. (Während der Vertragslaufzeit · Bei Nicht-Zahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.) p. 2
  • Jeden Schadensfall innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden und die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (Im Schadensfall – innerhalb von 8 Tagen · Sollte der Versicherungsnehmer und/oder seine Anspruchsberechtigten eine der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen nicht erfüllen und daraus ein Nachteil für die Versicherungsgesellschaft entstehen, ist diese berechtigt, eine Kürzung der Versicherungsleistung in Höhe des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.) p. 2
  • Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden, da sie für die Abwicklung des Schadensfalls erforderlich sind. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (Im Schadensfall · Die Versicherungsgesellschaft kann ihren Versicherungsschutz verweigern, wenn der Versicherte oder seine Anspruchsberechtigten eine dieser Verpflichtungen nicht erfüllt haben.) p. 2

Procédure de sinistre

  1. Jeden Schadensfall innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat, melden. (délai : innerhalb von 8 Tagen, nachdem er sich ereignet hat) p. 2
  2. Die Einwilligung der Versicherungsgesellschaft einholen, bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern. (délai : bevor jedwede Maßnahmen ergriffen werden, die eine Einbeziehung der Versicherung erfordern) p. 2
  3. Alle Angaben und Unterlagen übermitteln, die von der Versicherung verlangt werden, da sie für die Abwicklung des Schadensfalls erforderlich sind. Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente sind schnellstmöglich zu übermitteln. (délai : schnellstmöglich (Protokolle, Unfallberichte und andere offizielle Dokumente)) p. 2

Durée & résiliation

  • Durée : Beginn (Datum des Inkrafttretens) und Ende des Vertrags sind in den Besonderen Bedingungen angegeben.
  • Reconduction tacite : oui
  • Préavis : 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags
  • Modalité : Die Kündigung ist per Einschreiben zu beantragen
  • Droit spécial : Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde oder die Versicherungsgesellschaft ihn nicht kündigen (stillschweigende Verlängerung).
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden: 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden: innerhalb von einem Monat nach Kündigung einer Garantie oder eines anderen Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall
  • Droit spécial : Kündigung durch den Kunden: innerhalb von 60 Tagen nach einer von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Prämienerhöhung
  • Droit spécial : Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag nach einem Schadensfall, bei Betrug, bei Zahlungsausfall oder nach einer entsprechenden Mitteilung 60 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags kündigen.
  • Droit spécial : Bei Nicht-Zahlung der Prämien kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.

Prime

  • Der auf der jährlichen Fälligkeitsmitteilung angegebene Betrag ist am ersten Tag des Fälligkeitsmonats zu zahlen.
  • Monatliche Zahlungen im Lastschriftverfahren sind ohne zusätzliche Kosten möglich.
  • Ihre Versicherungsprämien unter Einhaltung der in Ihrem Vertrag festgelegten Fristen zahlen. Bei Nicht-Zahlung kann die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufheben oder den Vertrag kündigen.

Conditions particulières

  • Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmens und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1
  • Beide Ausschluss-Rubriken der Seite 1 (« Was ist nicht versichert ? » und « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? ») tragen den gedruckten Vermerk « Nicht vollständige Liste ». p. 1
  • Die Versicherung gilt in ganz Europa. Darüber hinaus gilt sie weltweit bei Aufenthalten außerhalb Europas, die nicht mehr als drei Monate dauern. p. 2

Lacunes d'extraction

  • Porteur de risque / Carrier: das Dokument nennt ausschließlich die Marke « LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT PRO – Betriebsunfall » und spricht sonst nur von « der Versicherungsgesellschaft ». Es nennt weder Rechtsform noch RCS-Nummer noch Anschrift, sodass sich aus diesem Dokument NICHT entscheiden lässt, welche der zugelassenen Gesellschaften (LA LUXEMBOURGEOISE S.A. bzw. LA LUXEMBOURGEOISE-VIE S.A.) Risikoträger ist. Es wird daher kein Träger festgehalten (carrier = null); insurer_name übernimmt unverändert den Metadatenwert « lalux ».
  • Rubrik durch ihren Inhalt widerlegt (beibehalten, nicht repariert): die Seite 1 trägt ZWEI Rubriken, deren Überschriften beide ankündigen, was nicht gedeckt ist — « Was ist nicht versichert ? » und « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? ». Die zweite enthält jedoch keinen einzigen Risikoausschluss, sondern ausschließlich Leistungsbegrenzungen: das Kumulierungsverbot der Entschädigungen für Tod und dauerhafte Invalidität und die Begrenzung der Transportkosten auf 200 km; sie steht an der Stelle, an der das IPID-Raster die Einschränkungen des Versicherungsschutzes vorsieht, und ist im Layout mit einem orangen Warnzeichen statt mit den roten Kreuzen der Ausschlussrubrik markiert (auf einem Render der Seite geprüft). Die gedruckte Überschrift wurde wörtlich beibehalten und nicht korrigiert; die beiden Positionen sind wie gedruckt unter exclusions[] geführt und jeweils im Beschreibungstext als Einschränkung gekennzeichnet.
  • Doppelte Ablage einer gedruckten Angabe (bewusst, keine Dublette zweier verschiedener Positionen): die 200-km-Grenze für Transportkosten steht einmal als sub_limit der Deckung « Erstattung der Behandlungskosten » und einmal als exclusions[]-Eintrag, weil sie im Dokument unter der Ausschluss-Rubrik gedruckt ist. Ebenso ist das Kumulierungsverbot Tod/dauerhafte Invalidität in den conditions beider betroffener Deckungen und als exclusions[]-Eintrag geführt.
  • Beide Ausschluss-Rubriken tragen den gedruckten Vermerk « Nicht vollständige Liste ». Die 8 erfassten Positionen sind alles, was das Dokument druckt, aber nicht alle Ausschlüsse und Einschränkungen, die für das Produkt gelten. Das Dokument verweist für die vollständigen Rechte und Pflichten auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Besonderen Bedingungen, die es nicht wiedergibt; für die lalux-Retail-Produkte sind solche Allgemeinen Bedingungen nicht veröffentlicht.
  • Sechs der zehn coverages stammen aus der Liste « Was wird als Unfall betrachtet? » innerhalb der Rubrik « Was kann versichert werden ? ». Es handelt sich um Erweiterungen des Unfallbegriffs (Blitz/Stromschlag, Muskel-/Sehnen-/Bänderrisse, Vergiftung/Erstickung, Ertrinken, Blutinfektionen/Erfrierungen/Sonnenstiche, Tier-/Insektenstiche und -bisse), nicht um eigenständige Leistungsarten. Sie sind einzeln erfasst, weil das Dokument sie einzeln aufführt und weil ihre Aufnahme unter « Was kann versichert werden ? » ihren Deckungscharakter bestimmt. Die drei eigentlichen Leistungsarten sind als « Basis-Versicherungsschutz – … » benannt.
  • Keine Beträge im Dokument: weder Todesfallkapital noch Invaliditätskapital noch Deckungssumme für Behandlungskosten noch Prämie werden beziffert; das Dokument verweist durchgehend auf die Besonderen Bedingungen. Die einzige gedruckte Zahlgrenze ist « bis zu 200 km ». Es gibt keinerlei € -Betrag im Dokument, folglich auch kein Problem eines fehlenden €-Glyphs. Franchisen (deductibles) und Wartezeiten (waiting_periods) werden nicht erwähnt – die Felder sind leer, weil das Dokument schweigt, nicht weil sie nicht extrahiert wurden.
  • Kein Verjährungsabschnitt (prescription_period = null), kein Widerrufsrecht, keine Beschwerde-/Ombudsmann-Angabe, keine Aufsichtsbehörde (CAA) und kein Datenschutzabschnitt sind auf den zwei Seiten gedruckt.
  • edition_date und reference sind null: das Dokument druckt weder ein Editionsdatum noch einen Fußzeilen-Code, eine Formularnummer oder eine Referenz — auf keiner der beiden Seiten steht eine Fußzeile. Es wurde nichts aus dem Dateinamen oder aus PDF-Metadaten übernommen.
  • product_name = « easyPROTECT PRO – Unfallversicherung für Betriebspersonal » (der gedruckte Titelzeile der Seite 1). Das Dokument druckt eine zweite, kürzere Produktbezeichnung in der Zeile « LALUX Assurances - Produkt : easyPROTECT PRO – Betriebsunfall »; beide Schreibweisen sind gedruckt und wurden nicht vereinheitlicht. « easyPROTECT PRO » allein ist ein Gamme-/Reihenpräfix (es existieren easyPROTECT PRO-Auto, -Assurance de choses, -Responsabilité civile) und deshalb als product_family, nicht als Produktname und nicht als Branche verwendet; die Branche « accidents » stammt aus dem Inhalt (Unfallversicherung) und stimmt mit den Metadaten überein.
  • target_audience = « entreprises » beruht auf den gedruckten Formulierungen « Unfallversicherung für Betriebspersonal », « Betriebsunfall » und « Dieser Versicherungsschutz gilt sowohl für den Unternehmensleiter als auch die Beschäftigten. » Das Dokument verwendet selbst KEINEN Marktsegment-Begriff; der Wortlaut steht vollständig in target_audience_note.
  • Spaltenprüfung (negativ, Zählungen stimmen): Seite 1 ist zweispaltig gesetzt (linke Spalte x0 ≈ 22–300 = « Was kann versichert werden ? », rechte Spalte x0 ≈ 307–580 = « Was ist nicht versichert ? » bei y 288–630, darunter « Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ? » bei y 663–802). Der Textfluss von page.get_text("text") gibt die linke Spalte vollständig vor der rechten aus und innerhalb der rechten Spalte die Rubriken in gedruckter Reihenfolge; es liegt KEINE Spaltenumkehr und keine Fehlzuordnung von Deckungen und Ausschlüssen vor. Die Zuordnung wurde zusätzlich über die Abszissen der Aufzählungspunkte rekonstruiert: 6+3 Aufzählungspunkte bei x0 = 29,8 (linke Spalte: 6 Unfallbegriff + 3 Basisleistungen), 6 bei x0 = 307,6 (Ausschlüsse) und 2 bei x0 = 309,5 (Einschränkungen) — Summe 17 Bildpunkte, exakt die Zahl der erfassten Positionen der Seite 1.
  • Aufzählungszeichen sind Bitmap-Bilder (7,1 × 8,0 pt in der linken Spalte und den Ausschlüssen, 2,4 × 8,8 pt in der Einschränkungsrubrik), keine Textzeichen; im Textlayer stehen an ihrer Stelle nur ein Tabulator und ein Leerzeichen. Es handelt sich nicht um eine Formel-/Tarifmatrix: es gibt in diesem Dokument keine Tabelle und keine Spalten mit Häkchen, folglich ist keine Zugehörigkeitsmatrix zu rekonstruieren. is_optional ist auf allen coverages false, weil das Dokument keine einzige Deckung als Option kennzeichnet und die Wörter « Option/optional » nicht vorkommen.
  • Textlayer-Prüfungen, alle sauber: die beiden mit page.get_text("text") extrahierten Seiten sind byteidentisch mit dem im Prompt gelieferten Text (5 509 bzw. 3 108 Zeichen). Keine Zero-Width-Spaces, keine Soft Hyphens, keine NFD-Kombinationsakzente (NFC == Text), keine Private-Use-Area-Glyphen, kein U+0007, keine vektorisierten Textpassagen, kein verschlüsselter Textlayer, kein Text außerhalb des Seitenrechtecks, keine doppelten/überlagerten Kopf- oder Fußzeilen, keine fehlenden fi/ff/fl-Ligaturen. Einzige Sonderzeichen: U+2009 (schmales Leerzeichen) vor « ? » und « : » in den Überschriften sowie Tabulatoren vor jedem Aufzählungspunkt; beides ist in den key_quotes als exakte Spanne erhalten.
  • Seitenzahlen: das Dokument druckt keine Foliozahl; alle page-Werte sind die [page N]-Marker des Prompts, die hier den PDF-Seitenzahlen 1 und 2 entsprechen (2-seitiges PDF, kein Deckblatt, kein Versatz).

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Source & fidélité