Reiseagenturen (Variante 1 und 2) IPID DE
Résumé
Informationsdokument über das Versicherungsprodukt (IPID) zur Versicherung REISEAGENTUREN – Variante 1 und 2, angeboten unter der Marke „LALUX Assurances“ und in der Reiseagentur abgeschlossen, in der die Reise gebucht wurde. Variante 1 umfasst Rechtsschutz, Vorschuss für Haftkaution, Gepäck, Reiseunfälle, Storno- oder Verspätungskosten, verpasste Abfahrt sowie Flugverspätung und/oder Verlängerung des Aufenthalts; Variante 2 umfasst ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung sowie Rückführung, ergänzt um weitere Assistance- und Serviceleistungen. Die beiden Varianten sind wählbar und kumulierbar. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und läuft vom Verlassen der Wohnung am Abreisedatum bis zur Rückkehr in diese Wohnung.
- Assureur : lalux · Branche : Voyage et assistance · Type : IPID / Fiche d'information
Définitions
| Terme | Définition | Page |
|---|---|---|
| Versicherungsprodukt Reiseagenturen | Das Versicherungsprodukt Reiseagenturen bietet entsprechend der gewählten Variante(n) (Variante 1 und 2 sind kumulierbar) verschiedene Elemente in Verbindung mit Ihren Reisen weltweit, etwa bei Verlust oder Diebstahl von Gepäck, bei Reiseunfällen, aber auch die Übernahme der Stornierungskosten für eine Reise, die Rückführung bei Krankheit oder im Todesfall oder die Erstattung von Behandlungskosten im Ausland. | p. 1 |
Garanties
Rechtsschutz (Variante 1) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1: Rechtsschutz. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Limite : Dem Versicherten werden Kosten und Honorare in Höhe von bis zu 5.000 EUR erstattet. - Sous-limite : Schadenersatzforderungen von unter 150 EUR sind nicht versichert. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1 (Storno- und Verspätungskosten). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Vorschuss für Haftkaution (Variante 1) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1: Vorschuss für Haftkaution. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Limite : Haftkaution in Höhe von bis zu 5.000 EUR und Anwaltshonorare in Höhe von bis zu 1.500 EUR. - Sous-limite : Haftkaution in Höhe von bis zu 5.000 EUR - Sous-limite : Anwaltshonorare in Höhe von bis zu 1.500 EUR - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1 (Storno- und Verspätungskosten). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Gepäck (Variante 1) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1: Gepäck. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Limite : Verlust und Diebstahl von Gepäck in Höhe von bis zu 2.000 EUR; Verspätung des Gepäcks in Höhe von bis zu 750 EUR. - Sous-limite : Verlust und Diebstahl von Gepäck in Höhe von bis zu 2.000 EUR - Sous-limite : Verspätung des Gepäcks in Höhe von bis zu 750 EUR - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1 (Storno- und Verspätungskosten). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Reiseunfälle (Variante 1) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1: Reiseunfälle. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1 (Storno- und Verspätungskosten). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Storno- oder Verspätungskosten (Variante 1) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1: Storno- oder Verspätungskosten. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1 (Storno- und Verspätungskosten). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Verpasste Abfahrt (Variante 1) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1: Verpasste Abfahrt. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1 (Storno- und Verspätungskosten). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Flugverspätung und/oder Verlängerung des Aufenthalts (Variante 1) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1: Flugverspätung und/oder Verlängerung des Aufenthalts. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1 (Storno- und Verspätungskosten). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Ambulante Behandlung (Variante 2) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 2: Ambulante Behandlung. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 2 (Assistance-Leistungen). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Stationäre Behandlung (Variante 2) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 2: Stationäre Behandlung. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 2 (Assistance-Leistungen). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Zahnärztliche Behandlung (Variante 2) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 2: Zahnärztliche Behandlung. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Limite : Erstattung der Kosten für provisorische Prothesen in Höhe von bis zu 250 EUR. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 2 (Assistance-Leistungen). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Rückführung (Variante 2) - p. 1
Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 2: Rückführung. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. · Limite : Übernahme der Kosten für einen Sarg in Höhe von bis zu 1.000 EUR. - Condition : Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 2 (Assistance-Leistungen). Die Varianten sind wählbar und kumulierbar.
Sonstige Leistungen — Entsendung eines Arztes vor Ort - p. 1
Sonstige Leistungen: Entsendung eines Arztes vor Ort zum Ergreifen der für die Heilung der versicherten Person geeigneten Maßnahmen; - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Unter der Zwischenüberschrift „Sonstige Leistungen“ abgedruckt; das Dokument ordnet diese Rubrik keiner Variante ausdrücklich zu.
Sonstige Leistungen — Hin- und Rückreise eines Familienmitglieds - p. 1
Sonstige Leistungen: Organisation der Hin- und Rückreise eines Familienmitglieds, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses in Begleitung von Kindern unter 18 Jahren ist, die nicht betreut werden können. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Unter der Zwischenüberschrift „Sonstige Leistungen“ abgedruckt; das Dokument ordnet diese Rubrik keiner Variante ausdrücklich zu. - Condition : Der Versicherte muss zum Zeitpunkt des versicherten Ereignisses in Begleitung von Kindern unter 18 Jahren sein, die nicht betreut werden können.
Sonstige Leistungen — Transport notwendiger Arzneimittel oder Blutbeutel - p. 1
Sonstige Leistungen: Transport unbedingt notwendiger Arzneimittel oder Blutbeutel, wenn diese vor Ort nicht verfügbar sind. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Unter der Zwischenüberschrift „Sonstige Leistungen“ abgedruckt; das Dokument ordnet diese Rubrik keiner Variante ausdrücklich zu. - Condition : Nur wenn die Arzneimittel oder Blutbeutel vor Ort nicht verfügbar sind.
Sonstige Leistungen — Kosten von Such- und Bergungsaktionen - p. 1
Sonstige Leistungen: Kosten von Such- und Bergungsaktionen durch Rettungsdienste. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Unter der Zwischenüberschrift „Sonstige Leistungen“ abgedruckt; das Dokument ordnet diese Rubrik keiner Variante ausdrücklich zu.
Leistungen — Kundendienst rund um die Uhr - p. 1
Leistungen: Kundendienst an allen Wochentagen rund um die Uhr. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Unter der Zwischenüberschrift „Leistungen“ abgedruckt; das Dokument ordnet diese Rubrik keiner Variante ausdrücklich zu.
Leistungen — Auskünfte über medizinische Behandlungen - p. 1
Leistungen: Auskünfte über mögliche medizinische Behandlungen am Aufenthaltsort. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Unter der Zwischenüberschrift „Leistungen“ abgedruckt; das Dokument ordnet diese Rubrik keiner Variante ausdrücklich zu.
Leistungen — Transport oder Transfer in eine Spezialklinik - p. 1
Leistungen: Organisation des Transports oder Transfers in eine Spezialklinik, wenn dies medizinisch notwendig ist. - Portée : Die Versicherung gilt weltweit. - Condition : Unter der Zwischenüberschrift „Leistungen“ abgedruckt; das Dokument ordnet diese Rubrik keiner Variante ausdrücklich zu. - Condition : Nur wenn dies medizinisch notwendig ist.
Exclusions
| Exclusion | Description | S'applique à | Page |
|---|---|---|---|
| Rechtsschutz — Schadenersatzforderungen von unter 150 EUR | Was ist nicht versichert ? — Variante 1, Rechtsschutz: Schadenersatzforderungen von unter 150 EUR. | Rechtsschutz (Variante 1) | p. 1 |
| Gepäck — verlegte, vergessene oder verlorene Gegenstände | Was ist nicht versichert ? — Variante 1, Gepäck: Verlegte, vergessene oder verlorene Gegenstände. | Gepäck (Variante 1) | p. 1 |
| Medizinische Behandlungen im Ausland als Reisegrund | Was ist nicht versichert ? — Variante 2: Medizinische Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund und/oder einer der Gründe für die Reise waren; | Variante 2 | p. 1 |
| Medizinische Behandlung in Luxemburg oder im Wohnsitzland | Was ist nicht versichert ? — Variante 2: Medizinische Behandlung in Luxemburg oder medizinische Behandlung im Wohnsitzland; | Variante 2 | p. 1 |
| Kosten für Verhütungsmittel | Was ist nicht versichert ? — Variante 2: Kosten für Verhütungsmittel; | Variante 2 | p. 1 |
| Kosten für Präventivmedizin, Impfstoffe oder Impfungen | Was ist nicht versichert ? — Variante 2: Kosten für Präventivmedizin, Impfstoffe oder Impfungen. | Variante 2 | p. 1 |
| Rechtsschutz — Höchstbetrag 5.000 EUR | In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt — Variante 1, Rechtsschutz: Dem Versicherten werden Kosten und Honorare in Höhe von bis zu 5.000 EUR erstattet. | Rechtsschutz (Variante 1) | p. 1 |
| Vorschuss für Haftkaution — Höchstbeträge 5.000 EUR und 1.500 EUR | In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt — Variante 1, Vorschuss für Haftkaution: Haftkaution in Höhe von bis zu 5.000 EUR und Anwaltshonorare in Höhe von bis zu 1.500 EUR. | Vorschuss für Haftkaution (Variante 1) | p. 1 |
| Gepäck — Höchstbeträge 2.000 EUR und 750 EUR | In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt — Variante 1, Gepäck: Verlust und Diebstahl von Gepäck in Höhe von bis zu 2.000 EUR; Verspätung des Gepäcks in Höhe von bis zu 750 EUR. | Gepäck (Variante 1) | p. 1 |
| Zahnärztliche Behandlung — provisorische Prothesen bis zu 250 EUR | In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt — Variante 2, Zahnärztliche Behandlung: Erstattung der Kosten für provisorische Prothesen in Höhe von bis zu 250 EUR. | Zahnärztliche Behandlung (Variante 2) | p. 1 |
| Rückführung — Sarg bis zu 1.000 EUR | In der Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ abgedruckt — Variante 2, Rückführung: Übernahme der Kosten für einen Sarg in Höhe von bis zu 1.000 EUR. | Rückführung (Variante 2) | p. 1 |
Obligations de l'assuré
- Der Versicherungsgesellschaft den Schadensfall unter Angabe des Datums und der Uhrzeit, des Orts, der Umstände des Unfalls sowie der vorhersehbaren Folgen schnellstmöglich mitteilen. Sollte dies infolge eines Falles höherer Gewalt nicht möglich sein, muss die Versicherungsgesellschaft so schnell wie dies angemessen möglich ist, informiert werden. (Gilt für den gesamten Versicherungsschutz — schnellstmöglich) p. 2
- Alle Dokumente und nützlichen und wahrheitsgetreuen Angaben übermitteln und die Fragen beantworten, die ihm gestellt werden, um die Umstände und das Ausmaß des Schadens festzustellen. (Gilt für den gesamten Versicherungsschutz) p. 2
- Alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu vermeiden und die Folgen des Schadensfalls zu mildern. (Gilt für den gesamten Versicherungsschutz) p. 2
- Den Organisator unverzüglich über die Stornierung informieren, sobald ein Umstand bekannt wird, der die Abfahrt verhindern könnte, und die Versicherungsgesellschaft schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Mitteilung der Stornierung benachrichtigen. (Variante 1 - Storno- oder Verspätungskosten — unverzüglich; schriftlich innerhalb von fünf Tagen nach Mitteilung der Stornierung) p. 2
- Das Formular „Stornierungsmeldung“ sorgfältig ausfüllen und zusammen mit dem ärztlichen Befund umgehend an die Versicherungsgesellschaft senden. (Variante 1 - Storno- oder Verspätungskosten — umgehend) p. 2
- Der Versicherungsgesellschaft unverzüglich spätestens innerhalb von 30 Tagen alle sachdienlichen Informationen übermitteln. (Variante 1 - Storno- oder Verspätungskosten — unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen) p. 2
- Sobald wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von acht Tagen nach dem Zeitpunkt des Unfalls, die Versicherungsgesellschaft über den Schaden informieren, unverzüglich alle notwendigen Behandlungsmaßnahmen zur Erhaltung des Lebens und zur Genesung des Verletzten ergreifen, indem insbesondere unverzüglich ein Arzt mit abgeschlossener Ausbildung konsultiert wird. (Reiseunfälle — innerhalb von acht Tagen nach dem Zeitpunkt des Unfalls · Die Verschlimmerung der Folgen des Unfalls aufgrund einer verspäteten medizinischen Behandlung oder bei Nichtbefolgung der vom Arzt verschriebenen Behandlung geht nicht zu Lasten der Versicherungsgesellschaft.) p. 2
- Der Versicherungsgesellschaft jede stationäre Behandlung innerhalb von drei Tagen anzeigen. (Variante 2 - Assistance-Leistungen für Personen — innerhalb von drei Tagen · Geschieht dies nicht, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Erstattung verpflichtet. Erhält die Versicherungsgesellschaft die Informationen über die stationäre Behandlung später, ist sie lediglich verpflichtet, die Leistung ab dem Tag zu gewähren, an dem sie hiervon Kenntnis erhalten hat.) p. 2
- Zunächst das Original der Rechnungen mit Zahlungsnachweis an die gesetzliche Krankenversicherung senden. (Variante 2 - Assistance-Leistungen für Personen) p. 2
- Anschließend der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 30 Tagen folgende Unterlagen übersenden: Kopien der Rechnungen; alle Nachweise über Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen. (Variante 2 - Assistance-Leistungen für Personen — innerhalb von 30 Tagen) p. 2
- Sollte sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligen, sind der Versicherungsgesellschaft die Originaldokumente zu senden; sie ist nur gegen Vorlage der Originale zur Zahlung verpflichtet. (Variante 2 - Assistance-Leistungen für Personen · Die Versicherungsgesellschaft ist nur gegen Vorlage der Originale zur Zahlung verpflichtet.) p. 2
Procédure de sinistre
- Der Versicherungsgesellschaft den Schadensfall unter Angabe des Datums und der Uhrzeit, des Orts, der Umstände des Unfalls sowie der vorhersehbaren Folgen mitteilen. Bei höherer Gewalt muss die Versicherungsgesellschaft so schnell wie dies angemessen möglich ist, informiert werden. (délai : schnellstmöglich) p. 2
- Alle Dokumente und nützlichen und wahrheitsgetreuen Angaben übermitteln und die Fragen beantworten, die ihm gestellt werden, um die Umstände und das Ausmaß des Schadens festzustellen. p. 2
- Den Organisator unverzüglich über die Stornierung informieren und die Versicherungsgesellschaft schriftlich benachrichtigen. (délai : innerhalb von fünf Tagen nach Mitteilung der Stornierung) p. 2
- Das Formular „Stornierungsmeldung“ sorgfältig ausfüllen und zusammen mit dem ärztlichen Befund umgehend an die Versicherungsgesellschaft senden. (délai : umgehend) p. 2
- Der Versicherungsgesellschaft alle sachdienlichen Informationen übermitteln. (délai : unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen) p. 2
- Die Versicherungsgesellschaft über den Schaden informieren und unverzüglich einen Arzt mit abgeschlossener Ausbildung konsultieren. (délai : sobald wie möglich, auf jeden Fall jedoch innerhalb von acht Tagen nach dem Zeitpunkt des Unfalls) p. 2
- Der Versicherungsgesellschaft jede stationäre Behandlung anzeigen. (délai : innerhalb von drei Tagen) p. 2
- Zunächst das Original der Rechnungen mit Zahlungsnachweis an die gesetzliche Krankenversicherung senden; anschließend der Versicherungsgesellschaft Kopien der Rechnungen und alle Nachweise über Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Zusatzversicherungen übersenden. Beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Kosten, sind die Originaldokumente zu senden. (délai : innerhalb von 30 Tagen) p. 2
Durée & résiliation
- Durée : Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte seine Wohnung an dem auf seinem Ticket und/oder anderen Nachweis festgelegten Abreisedatum verlässt, und endet, wenn der Versicherte wieder in diese Wohnung zurückkehrt, spätestens jedoch um Mitternacht des letzten Tages, der auf seinem Ticket und/oder anderen Nachweis vorgesehenen Gültigkeit.
- Préavis : 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags
- Modalité : Die Kündigung ist per Einschreiben zu beantragen.
- Droit spécial : Kündigung durch den Kunden innerhalb von einem Monat nach Kündigung einer Garantie oder eines anderen Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall.
- Droit spécial : Kündigung durch den Kunden innerhalb von 60 Tagen nach einer von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Prämienerhöhung.
- Droit spécial : Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag nach einem Schadensfall, bei Betrug, bei Zahlungsausfall oder nach einer entsprechenden Mitteilung 60 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags kündigen.
Prime
- Die Versicherung wird in der Reiseagentur abgeschlossen und gezahlt, in dem die Reise gebucht wurde.
Conditions particulières
- Das Versicherungsprodukt Reiseagenturen bietet entsprechend der gewählten Variante(n) (Variante 1 und 2 sind kumulierbar) verschiedene Elemente in Verbindung mit Ihren Reisen weltweit. p. 1
- Die Rubrik „Was ist nicht versichert ?“ und die Rubrik „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ enden jeweils mit dem Vermerk „Nicht vollständige Liste“. p. 1
- Das vorliegende Dokument ist nicht individuell an Ihren spezifischen Bedarf angepasst und die im vorliegenden Dokument vorgesehenen Informationen und Pflichten sind nicht vollständig. Ausführliche Informationen zu den Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmers und des Versicherten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder den für das ausgewählte Produkt geltenden Besonderen Bedingungen. p. 1
Lacunes d'extraction
- FALSE SECTION SUB-HEADING (defect kept, not repaired) — the cover box prints „Gewährter Versicherungsschutz bei Variante 1:“ (y=301.8) immediately followed by the parenthetical sub-heading „(Storno- und Verspätungskosten):“ (y=315.2, same left margin x0=29.8), above the seven guarantees of Variante 1. Only ONE of those seven is actually a cancellation or delay cost („Storno- oder Verspätungskosten“); the other six — Rechtsschutz, Vorschuss für Haftkaution, Gepäck, Reiseunfälle, Verpasste Abfahrt, Flugverspätung und/oder Verlängerung des Aufenthalts — are not. By contrast the parallel sub-heading of Variante 2, „(Assistance-Leistungen):“, does describe all four of its items. The label has been left exactly as printed and is quoted verbatim; the seven guarantees are recorded individually under Variante 1.
- SECOND HEADING DEFECT — the box „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ (page 1, bottom right) contains no exclusion. All five of its items are cover ceilings: 5.000 EUR (Rechtsschutz), 5.000 EUR + 1.500 EUR (Vorschuss für Haftkaution), 2.000 EUR + 750 EUR (Gepäck), 250 EUR (provisorische Prothesen) and 1.000 EUR (Sarg). In the standard IPID template this box is the restrictions box. All five are recorded where the document prints them (in exclusions) AND carried as limits/sub_limits on the coverages concerned, so neither reading is lost.
- CONTRADICTION INSIDE THE SOURCE — the cover period and the cancellation regime do not fit together. The box „Wann beginnt der Versicherungsschutz und wann endet er ?“ describes a per-trip cover: „Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte seine Wohnung an dem auf seinem Ticket ... festgelegten Abreisedatum verlässt, und endet, wenn der Versicherte wieder in diese Wohnung zurückkehrt ...“. The box „Wie kann ich den Vertrag kündigen ?“ immediately below is the standard annual-policy clause, referring to „dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags“, a 30-day registered letter and a 60-day period after a premium increase. A per-trip cover has no annual due date. Both blocks are recorded verbatim and neither has been preferred; tacit_renewal is left null because the document never mentions tacit renewal.
- COVERAGES NOT ATTACHED TO A VARIANT — the two blocks „Sonstige Leistungen“ (4 items) and „Leistungen“ (3 items) are printed at heading level (x0=29.8, y=542.1 and y=665.7) after the four guarantees of Variante 2, and the document never says which variant they belong to. Their content is assistance-like and they follow Variante 2, but that is an inference and has not been made: they are recorded as coverages with the document's own block heading in the description and an explicit condition stating that no variant is assigned. Their territorial scope („Die Versicherung gilt weltweit.“) is stated for the whole product and has been applied.
- is_optional is null on all 18 coverages. The document offers two selectable, cumulative formulas — „entsprechend der gewählten Variante(n) (Variante 1 und 2 sind kumulierbar)“ — with no base cover on top of which anything is an add-on, and it never labels any guarantee as optional. Variant membership is recorded in each coverage's conditions instead. This document has NO tick matrix: Variante 1 and Variante 2 are consecutive text blocks in the left column, not columns of a table, so no formula membership had to be recovered from the graphics layer.
- Item boundaries were set by the printed markers and the arithmetic closes exactly on page 1: 29 marker images — 18 green ✓ at x0=29.8 (y=336.7, 352.1, 367.4, 382.7, 398.1, 413.4, 428.8 for the 7 guarantees of Variante 1; 482.3, 497.6, 512.9, 528.3 for the 4 of Variante 2; 557.8, 582.0, 629.1, 653.3 for the 4 „Sonstige Leistungen“; 681.4, 694.3, 718.5 for the 3 „Leistungen“), 6 red ✗ at x0=309.9 (y=336.3, 364.8, 396.1, 420.3, 444.5, 457.3) for the 6 items of „Was ist nicht versichert ?“, and 5 orange ! at x0=311.8 (y=580.9, 620.6, 660.4, 719.3, 759.1) for the 5 items of the restrictions box. 7+4+4+3 = 18, and 18+6+5 = 29. The markers are placed bitmap images producing no text and no vector drawing, so these boundaries could not have been read from the text layer alone. Page 2 carries 1 marker image (the territorial-scope bullet).
- Carrier / risk bearer: the document names only the brand — „LALUX Assurances - Produkt : Reiseagenturen“ — and otherwise refers to „die Versicherungsgesellschaft“. No licensed legal entity is named anywhere, so which lalux entity carries the risk cannot be read from this document and has not been asserted. No assistance provider, no claims handler and no phone number is given either.
- SOURCE FILENAME DIVERGES FROM THE DOCUMENT — the URL reads „ipid_bureaux_de_voyages__remanie__-formule_1_et_2-de.pdf“ (French: bureaux de voyages, formule 1 et 2, remanié) while the German document prints „Versicherung REISEAGENTUREN – Variante 1 und 2“ and „Produkt : Reiseagenturen“. The document's own wording was used for product_name, product_family and variant. The word „remanié“ from the file name suggests a reworked edition, but the document itself prints no edition date, no version code and no reference, so edition_date and reference are left null rather than inferred from the file name.
- Insurer's own errors preserved, not corrected: (a) the Hinweis on page 1 reads „Rechten und Pflichten des Versicherungsunternehmers“ where the parallel lalux IPIDs print „Versicherungsunternehmens“; (b) page 2 reads „Die Versicherung wird in der Reiseagentur abgeschlossen und gezahlt, in dem die Reise gebucht wurde“ — the relative pronoun does not agree with „Reiseagentur“; (c) the restrictions box writes „Variante 2 : “ with a thin space before the colon while the exclusions box writes „Variante 2:“ without one. All are reproduced as printed, which is why the quotes contain them.
- Amounts are recorded exactly as printed, with the German thousands separator and the spelled-out currency: „150 EUR“, „5.000 EUR“, „1.500 EUR“, „2.000 EUR“, „750 EUR“, „250 EUR“, „1.000 EUR“. The document uses no € glyph anywhere, so the vanished-currency-symbol trap does not arise. No franchise/Selbstbeteiligung is mentioned anywhere, so all deductible fields are null; guarantees other than Rechtsschutz, Vorschuss für Haftkaution, Gepäck, Zahnärztliche Behandlung and Rückführung carry no stated amount at all, and their limits are therefore null rather than assumed.
- Two-column reading-order check performed and NEGATIVE: page 1 is two columns (left x0≈22.7-56.9, right x0≈309.9-468.4) and page 2 is single-column. Every item was re-attached to its box by the y-range of that box's heading and by the abscissa of its marker, and the result matches the flat text order — no exclusion landed among the guarantees and no ceiling attached to the wrong guarantee. The attachment of each ceiling to its guarantee was checked individually against the sub-heading printed above it (Rechtsschutz y=565.0, Vorschuss für Haftkaution y=604.9, Gepäck y=644.7, Zahnärztliche Behandlung y=704.5, Rückführung y=744.4), because a swap there would silently move a limit onto the wrong cover.
- No waiting period and no prescription period (Verjährung) are stated in the document; those fields are empty/null.
- target_audience left null: the document names no market segment. Note that the product name „Reiseagenturen“ designates the distribution channel, not the insured — the insured is „der Versicherte“ on his travels — so mapping the product name onto an audience category would be wrong as well as an inference. The document's own wording is kept in target_audience_note.
- Text-layer integrity verified: our own PyMuPDF page.get_text("text") extraction is byte-identical to the document text supplied in the prompt (2 pages, no truncation). Character scan found no zero-width spaces, no soft hyphens, no PUA/Wingdings leftovers, no U+0007 vectorisation markers, no enciphered block and no ligature loss. Thin spaces (U+2009) appear before the question marks of the headings, in „Produkt :“ and in „Variante 2 : “, and German typographic quotation marks („ “) and an en dash (–) are used; all are preserved verbatim in key_quotes. The heading „Gibt es Ausschlüsse vom Versicherungsschutz ?“ is printed on two lines and therefore contains a line break in the text layer.
- Language: this is the German version and it was extracted from its own text only. Nothing was borrowed from the French sibling of this IPID, whose file name suggests it uses „formule“ where this document says „Variante“.
Source & fidélité
- Source : https://www.lalux.lu/fileadmin/mediatheque/documents/compliance/ipid/ipid-partenaires/ipid_bureaux_de_voyages__remanie__-formule_1_et_2-de.pdf - téléchargé le 2026-08-02 - 2 pages
- Extraction : claude-code-subagent:scale · prompt v1.1
- ⚠️ Ceci n'est pas le document officiel de l'assureur et peut contenir des erreurs d'extraction. Information, non un conseil - vérifiez toujours par rapport au document source.